Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

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Ich bin ebenfalls sehr oft der Tourguide....und wenn ich vorne nicht zügig fahren würde - vor allem beim Überholen - dann hätte hinten niemand eine Chance ebenfalls zu überholen und danach auch wieder sicher und mit ausreichen Abstand einscheren zu können. Bei Motorrädern mag das evtl. anders gehen...aber bei Autos wird das schwierig, weil sie einfach mehr Platz benötigen. Wenn nicht alle mitkommen (und das muss jeder für sich selber verantworten), dann wird eben an der nächsten Abzweigung gewartet, damit sich die Gruppe wieder zusammenfinden kann.
Damit das überhaupt möglich ist, darf eine Gruppe aber nicht zu groß sein....ich beschränke das meistens auf max 6
Fahrzeuge pro Gruppe. So ist es möglich, die Gruppe gut zusammenzuhalten und auch mal gemeinsam zu überholen,
ohne es zu übertreiben mit der Geschwindigkeit.

Punkte in Flensburg habe ich ebenfalls bisher keine gesammelt und ich kann mich auch nicht daran erinnern, wann ich das letzte Mal „geblitzt“ wurden bin. Also alles gut. :) :-)

Was ich überhaupt nicht verstehe, sind (neidische?) Autofahrer, die einen nicht überholen lassen wollen und sich so selber Streß machen. Wenn ICH von hinten eine flotte Gruppe (Motorräder oder Autos) ankommen sehen, dann werde ich langsamer, fahre kurz etwas weiter nach recht und lasse die Gruppe vorbeifahren, indem ich kurz den Blinker setze oder sie vorbeiwinke. Leider verhalten sich SO nur ganz wenige und das macht es oftmals schwierig, anstrengend....und ab und zu auch mal extrem gefährlich. :(

Was ich überhaupt nicht verstehe, sind (neidische?) Autofahrer, die einen nicht überholen lassen wollen ........

Das sind die gleichen Vollidioten, die anfangen die Scheibenwischanlage zu betätigen, sobald man hinter denen ist und die erkennen, dass man offen fährt. Die völlig verstrahlten überholen einen sogar, setzen sich dann vor einen und spielen Feuerwehrmann. Irgendwann fahre ich so einem mal hinterher und erkläre ihm dann unter 4 Augen was ich davon halte :maledevil:

Aber zurück zum Thema: @ Christian: kopier den Text doch einfach mal hier rein
 
Naja, die Beschlagnahmung erfolgt nicht, weil ein Staatsanwalt schlecht gelaunt aufwacht.
Das ist eine leicht naive Sicht auf die Dinge. Ein(e) Staatsanwalt(in) ist auch nur ein Mensch, der mal aufgewacht ist und beschlossen hat, Jura zu studieren. Auch diese haben unterschiedliche Motivationslagen und Interessen. Idealerweise sollten natürlich persönliche Beweggründe immer hinten anstehen, aber wie gesagt, es sind Menschen, mit allen Vor- und Nachteilen. Der Fall der Kieler Staatsanwältin Maya S. ist hier nur ein besonders krasses Beispiel ( darf man gern googeln ) , aber wenn schon die Staatsanwaltschaft eines Bezirks, gegen eine Staatsanwältin eines anderen Bezirks durch alle Revisionen zum Bundesgerichtshof zieht, um die vorgeworfene Rechtsbeugung durchzufechten, ist das Anlass genug , nicht blind an die unbefangene Vorgehensweise der Anklagevertreter zu glauben. Was der einen Stattsanwältin der "Tierschutz" ist, mag einem anderen Staatsanwalt der "Schutz vor Verkehrsraudies ( Sportwagenfahrern )" sein, mit entsprechend voreingenommener Sichtweise. Gemessen am nicht revidierbaren Schaden, den Maya S. angerichtet hat, sind ein paar vorübergehend beschlagnahmte Fahrzeuge ja geradezu Pillepalle.
 
Habe den Artikel nun mal gelesen. Die Meinung der Redakteurin kommt zwischen den Zeilen klar heraus. Da sind Worte wie "beteuern" oder angebliche Zitate zur gewählten Strecke der Fahrer in Gänsefüßchen gesetzt. Das vermittelt bei mir genau den Eindruck den es wohl auch vermitteln soll:

" Warum müsst ihr mit euren Sportwagen solche Ausfahrten machen, belastet damit die Umwelt und bedrängt Menschen, auch wenn man es euch nicht nachweisen kann?"

Über ein Drittel aller Journalisten sympathisieren mit grün. Sieht man hier einmal wieder aber was rege ich mich auf? Kenne ich schon und passt ja auch in den Zeitgeist. Mit Sicherheit gehe ich aber auch davon aus, dass die Jungs die Grenzen der StVO übertreten haben - was immer mal passieren kann. Aber auch wenn man sich bei einer Ausfahrt an die Regeln der StVO hält, so etwas kann immer passieren und wenn die Justiz so reagiert, bereitet mir das wie Christian ebenfalls Unbehagen.

Ein neidischer Autofahrer der sich in seiner Ehre gekränkt fühlt und eine Anzeige erstattet, kann durch die mittlerweile ausgeprägte Übersensitivität der Ordnungsbehörden inakzeptablen Schaden anrichten. Das enttäuscht und erschreckt mich gleichermaßen.

Gruß Olli
 
Habe den Artikel auch gelesen und muss sagen dass er einigermaßen objektiv geschrieben ist und beide Seiten beleuchtet.

Die Fakten sind ernüchternd, wenn bloß aufgrund einer im Raum stehenden Anzeige 8 Monate Fahrzeuge und Führerscheine ohne Entschädigung beschlagnahmt werden können. Das kann nicht richtig sein. :thumbsdown:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal so für diejenigen die über "das weis man nicht was alles war", in dem Artikel steht auch dass der Überholte sich nachdem er von 2 überholt wurde "breit" gemacht hat, also eigentlich auch gefährlicher ein Eingriff in den Strassenverkehr.
Mir/uns auch schon oft so gegangen bei Überholvorgängen.

@Bea @PolariZ

Antwort vom Teilnehmer den ich pers. kenne:

Bei Einstellung des Verfahrens (Freispruch zweiter Klasse) verzichtet man auf Entschädigung. Sonst zieht sich das Verfahren noch monatelang. Hausdurchsuchung war im Prinzip wenn wir das Handy, FS und Auto nicht freiwillig rausgerückt hätten
 
Habe den Artikel nun mal gelesen. Die Meinung der Redakteurin kommt zwischen den Zeilen klar heraus. Da sind Worte wie "beteuern" oder angebliche Zitate zur gewählten Strecke der Fahrer in Gänsefüßchen gesetzt. Das vermittelt bei mir genau den Eindruck den es wohl auch vermitteln soll:

" Warum müsst ihr mit euren Sportwagen solche Ausfahrten machen, belastet damit die Umwelt und bedrängt Menschen, auch wenn man es euch nicht nachweisen kann?"

Über ein Drittel aller Journalisten sympathisieren mit grün. Sieht man hier einmal wieder aber was rege ich mich auf? Kenne ich schon und passt ja auch in den Zeitgeist. Mit Sicherheit gehe ich aber auch davon aus, dass die Jungs die Grenzen der StVO übertreten haben - was immer mal passieren kann. Aber auch wenn man sich bei einer Ausfahrt an die Regeln der StVO hält, so etwas kann immer passieren und wenn die Justiz so reagiert, bereitet mir das wie Christian ebenfalls Unbehagen.

Ein neidischer Autofahrer der sich in seiner Ehre gekränkt fühlt und eine Anzeige erstattet, kann durch die mittlerweile ausgeprägte Übersensitivität der Ordnungsbehörden inakzeptablen Schaden anrichten. Das enttäuscht und erschreckt mich gleichermaßen.

Gruß Olli

Deinen Eindruck kann ich gar nicht nachvollziehen. Natürlich "beteuert" jemand etwas - insbesondere seine Unschuld. Und darum geht es in diesem Zusammenhang. Die Redakteurin schreibt ja sogar von "beteuert glaubhaft". Dass Zitate in Anführungszeichen gesetzt werden versteht sich von selbst, alles andere wäre schlechtes Handwerk. Ich arbeite selber journalistisch, ich denke, ich kann das beurteilen.

Im Gegenteil sehe ich den Beitrag als sehr ausgewogen und kein Stückchen "grün". Die Journalistin spricht davon, dass "Die Einschätzung der Verteidiger, wonach die Anklage auf wackeligen Füßen stand, verfestigte sich Stunde für Stunde mehr." das ist doch nicht tendenziöse Berichterstattung. Auch lässt sie die Angeklagten mit Zitaten immer wieder zu Wort kommen - und es sind keine Zitate, die die Fahrer in einem schlechten Licht dastehen lassen - im Gegenteil: es wird von der großen Erfahrung gesprochen, keinen Punkten in Flensburg ... von der gemeinsamen Liebe zum Auto, etc.

Mir scheint es ein Reflex zu sein, alles nur in schwarz oder weiß sehen zu wollen.
Dass so ein Fall vor Gericht landen muss/kann, ist erschreckend und macht nachdenklich (auch ich habe schon einige Touren angeführt und ja, bei mir gab es öfter StVO +"MwSt"). Aber man muss sich nicht immer gleich angeschossen fühlen und allen Andersdenkenden unterstellen, dass sie ja eh etwas gegen einen haben. Das gilt übrigens fast täglich ...

Tim
 
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Nur mal so für diejenigen die über "das weis man nicht was alles war", in dem Artikel steht auch dass der Überholte sich nachdem er von 2 überholt wurde "breit" gemacht hat, also eigentlich auch gefährlicher ein Eingriff in den Strassenverkehr.
Mir/uns auch schon oft so gegangen bei Überholvorgängen.

Ja eigentlich hätte man den Kollegen auch gleich wegen Nötigung oder gefährlichem Eingriff anzeigen sollen. Ob das in so einem Fall klug ist....das frag ich mich schon öfter mal ;)
 
Ich versuche auch gerne mal die andere Seite zu sehen.
Wie schon geschrieben, wir waren alle nicht dabei und es basiert alles auf hörensagen.

War es auf einer langen Geraden oder war es kurvig?
Wie war die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich wo überholt wurde?
Wie schnell fuhr in etwa der Überholte?
Mit welchen Geschwindigkeiten wurde er überholt?
Wurde beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten?
Wie groß war der Abstand der Überholer beim Überholvorgang?
Wie weit hinter dem Überholten wurde ausgeschert, wie weit vor ihm wieder eingeschert?
Waren die Auspuffklappen offen und es war „irre“ laut beim Überholen?

Es gibt schon eine Menge Umstände die einen „normalen“ Autofahrer irritieren können.

Und das eine und andere Verhalten habe ich selbst schon bei einigen Touren erlebt.
 
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Mir scheint es ein Reflex zu sein, alles nur in schwarz oder weiß sehen zu wollen.
Dass so ein Fall vor Gericht landen muss/kann, ist erschreckend und macht nachdenklich (auch ich habe schon einige Touren angeführt und ja, bei mir gab es öfter StVO +"MwSt"). Aber man muss sich nicht immer gleich angeschossen fühlen und allen Andersdenkenden unterstellen, dass sie ja eh etwas gegen einen haben. Das gilt übrigens fast täglich ...
Ich respektiere Deine Meinung, bleibe aber bei meinem Standpunkt. Bei mir kommt es an wie ich es geschildert habe. Dass Du es anders siehst zeigt auch, wie vielschichtig man das Thema interpretieren kann. Ich bin über zehn Jahre in der Aggregateentwicklung bei einem Automobilhersteller tätig gewesen und zwar in dem Arbeitsverfahren, welches nun das Böse schlechthin ist. In den sechs Jahren, in denen diese Sau durch die Medien getrieben wurde, habe ich nur homöopathische journalistische Dosen mit ansatzweise sachlicher Berichterstattung erlebt. Das galt für die gewählten Quellen gleichermaßen. Von daher bin ich möglicherweise auf diesen Berufsstand nicht mehr gut zu sprechen.

Bitte verstehe das nicht als persönlichen Angriff da Du ja Deine journalistische Tätigkeit nanntest, es geht mir hier nur um die Schilderung meines Umfeldes und seiner Sichtweise. Ich bin sicher, dass Du das Thema aufgrund der Nähe zum Automobil etwas sachlicher beleuchtest.
Gruß Olli
 
Ich versuche auch gerne mal die andere Seite zu sehen.
Wie schon geschrieben, wir waren alle nicht dabei und es basiert alles auf hörensagen.

War es auf einer langen Geraden oder war es kurvig?
Wie war die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich wo überholt wurde?
Wie schnell fuhr in etwa der Überholte?
Mit welchen Geschwindigkeiten wurde er überholt?
Wurde beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten?
Wie groß war der Abstand der Überholer beim Überholvorgang?
Wie weit hinter dem Überholten wurde ausgeschert, wie weit vor ihm wieder eingeschert?
Waren die Auspuffklappen offen und es war „irre“ laut beim Überholen?

Es gibt schon eine Menge Umstände die einen „normalen“ Autofahrer irritieren können.

Und das eine und andere Verhalten habe ich selbst schon bei einigen Touren erlebt.
Anklagepunkt war "illegales Rennen", Fakt ist dass es Aufgrund festgestelltem "nicht gegenseitiges Überholen, kein gegenseitiges pushen" und dadurch dass der Zeuge dies eben durch seine Aussage auch nicht bestätigen konnte kein illegales Rennen war und deshalb das Verfahren eingestellt wurde.

Kläger ist ja nicht der Überholte, der ist/war nur Zeuge.

Was davor und dazwischen und danach zwischen dem Zeugen und Angeklagten war interessiert doch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ufert hier ein bisschen aus.

Strafrechtlich (!, nicht ordnungswidrigkeitenrechtlich) ging es um den Vorwurf des Illegalen Autorennens. Nur das ist strafbar, nicht das Überholen an sich. Offensichtlich war auch nur das angezeigt, nicht eine möglicherweise durch den Zeugen begangene Nötigung. Das Gerichtsverfahren betraf nur die Anklage wegen § 315f BGB (illegales Autorennen), nichts sonst. Wer wann wen überholen kann, war nicht Thema des Verfahrens.

Ich bin zwar Jurist, aber kein Strafrechtler. Ich kann mir trotzdem gut vorstellen, wie das Rechtsgespräch zwischen Richterin und Verteidiger abgelaufen ist. Die Richterin wird gesagt habe, sie sei noch nicht entschieden, man könne die Dinge so und so sehen, und es gäbe ja selbst bei einem Freispruch für die Staatsanwaltschaft noch eine zweite Instanz. Dann bietet sie zur Erledigung des Verfahrens die Einstellung an unter der Voraussetzung, dass auf Entschädigungsansprüche verzichtet wird. Das ist dann der Spatz in der Hand.
Dann überlegen Verteidiger und Angeklagte, ob sie den Spatz in der Hand nehmen oder die Taube auf dem Dach wählen, also zu versuchen, ein Urteil mit Freispruch durchzusetzen. Alle, anwaltlich vertreten, haben sich offensichtlich für den Spatz entschieden.

Übrigens: Die vorläufige Einziehung von Führerschein und PKW ist eine sehr einschneidende Maßnahmen. Dagegen kann man Rechtsmittel einlegen. Entweder ist das, aus welchen Gründen auch immer, nicht gemacht worden, oder es war erfolglos.
 
Das ufert hier ein bisschen aus.

Strafrechtlich (!, nicht ordnungswidrigkeitenrechtlich) ging es um den Vorwurf des Illegalen Autorennens. Nur das ist strafbar, nicht das Überholen an sich. Offensichtlich war auch nur das angezeigt, nicht eine möglicherweise durch den Zeugen begangene Nötigung. Das Gerichtsverfahren betraf nur die Anklage wegen § 315f BGB (illegales Autorennen), nichts sonst. Wer wann wen überholen kann, war nicht Thema des Verfahrens.

Ich bin zwar Jurist, aber kein Strafrechtler. Ich kann mir trotzdem gut vorstellen, wie das Rechtsgespräch zwischen Richterin und Verteidiger abgelaufen ist. Die Richterin wird gesagt habe, sie sei noch nicht entschieden, man könne die Dinge so und so sehen, und es gäbe ja selbst bei einem Freispruch für die Staatsanwaltschaft noch eine zweite Instanz. Dann bietet sie zur Erledigung des Verfahrens die Einstellung an unter der Voraussetzung, dass auf Entschädigungsansprüche verzichtet wird. Das ist dann der Spatz in der Hand.
Dann überlegen Verteidiger und Angeklagte, ob sie den Spatz in der Hand nehmen oder die Taube auf dem Dach wählen, also zu versuchen, ein Urteil mit Freispruch durchzusetzen. Alle, anwaltlich vertreten, haben sich offensichtlich für den Spatz entschieden.

Übrigens: Die vorläufige Einziehung von Führerschein und PKW ist eine sehr einschneidende Maßnahmen. Dagegen kann man Rechtsmittel einlegen. Entweder ist das, aus welchen Gründen auch immer, nicht gemacht worden, oder es war erfolglos.


Artikel PNP 24.05.2020 (diese Infos hatte dann wohl die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft ... und ich würde einen Audi-Fahrer nicht unbedingt als Grünen-Wähler bezeichen)

"Unfreiwillig ist ein Ehepaar aus Plattling mit ihrem Audi in ein illegales Autorennen bei Schöllnach im Landkreis Deggendorf geraten. Die Teilnehmer: Insgesamt fünf BMWs und Porsches, die Polizeiangaben zufolge das Ehepaar in teils waghalsigen Manövern auf einer Kreisstraße überholte.

Der Vorfall ereignete sich bereits am Freitagnachmittag gegen 15 Uhr. Wie die Polizei berichtet, war das Plattlinger Ehepaar auf der Kreisstraße 11 in Richtung Oblfing im Gemeindebereich Schöllnach unterwegs, als der 45-jährige Fahrer mehrere Sportwagen hinter sich bemerkte - allesamt hochmotorisierte BMWs und Porsches -, die "mit hoher Geschwindigkeit" näher kamen. Die Polizei ist sicher: Hierbei handelte es sich um ein illegales Autorennen.

Polizeiangaben zufolge überholte der erste der fünf Raser den Audi des Ehepaares noch vor Oblfing. Kurz nach Oblfing im Bereich der 60er-Begrenzung hätten drei weitere Autos "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit" überholt, heißt es im Polizeibericht. Durch beide Überholvorgänge habe sich der Audi-Fahrer und seine Frau gefährdet gefühlt, denn das Ehepaar sei in ihrem Audi bei den Überholvorgängen durch dichtes Auffahren bedrängt worden.



Ein Sportwagen geriet ins Bankett

Eines der überholenden Fahrzeuge geriet laut Polizei beim Wiedereinscheren mit den rechten Rädern in das Bankett und drohte ins Schleudern zu geraten." Auch hierüber erschrak 45-Jährige so sehr, dass er zur Fahrbahnmitte hin auswich", so die Polizei. Kurz vor Schöllnach konnte der 45-Jährige den Fahrer des letzten Autos, das nicht überholt hatte, zur Rede stellen und anschließend die Polizei verständigen. "Offensichtlich hatten sich die fünf auswärtigen Fahrer der Sportwagen zu einem Rennen verabredet", berichtet die Polizei. Im Rahmen der eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnten alle Beteiligten in Schöllnach gestellt werden. Nach der polizeilichen Aufnahme wurden die Fahrer "eindringlich über ihre Fahrweise belehrt" und im Anschluss entlassen. Sie erwarten nun diverse Strafanzeigen, berichtet die Polizei.

Die Polizei Deggendorf bittet um Hinweise von Verkehrsteilnehmern und Anwohnern, die am Freitag 22. Mai, die fünf Sportwagen der Marken BMW und Porsche mit auswärtigen Kennzeichen im Bereich Schöllnach und Thurmansbang (Landkreis Freyung-Grafenau) aufgefallen sind."
 
Das ist eine leicht naive Sicht auf die Dinge. Ein(e) Staatsanwalt(in) ist auch nur ein Mensch, der mal aufgewacht ist und beschlossen hat, Jura zu studieren. Auch diese haben unterschiedliche Motivationslagen und Interessen. Idealerweise sollten natürlich persönliche Beweggründe immer hinten anstehen, aber wie gesagt, es sind Menschen, mit allen Vor- und Nachteilen. Der Fall der Kieler Staatsanwältin Maya S. ist hier nur ein besonders krasses Beispiel ( darf man gern googeln ) , aber wenn schon die Staatsanwaltschaft eines Bezirks, gegen eine Staatsanwältin eines anderen Bezirks durch alle Revisionen zum Bundesgerichtshof zieht, um die vorgeworfene Rechtsbeugung durchzufechten, ist das Anlass genug , nicht blind an die unbefangene Vorgehensweise der Anklagevertreter zu glauben. Was der einen Stattsanwältin der "Tierschutz" ist, mag einem anderen Staatsanwalt der "Schutz vor Verkehrsraudies ( Sportwagenfahrern )" sein, mit entsprechend voreingenommener Sichtweise. Gemessen am nicht revidierbaren Schaden, den Maya S. angerichtet hat, sind ein paar vorübergehend beschlagnahmte Fahrzeuge ja geradezu Pillepalle.
Naja, so ganz ohne Hintergrund ist meine Einschätzung nicht. Vielleicht würde es Dir helfen, Google einmal zu ein paar Grundlagen zu bemühen. Das Aufspüren einer aus dem Rahmen gefallenen Staatsanwältin (ich habe gar nicht gegoogelt, da statistisch nicht relevant) berechtigt nicht zum Generalverdacht aller Staatsanwälte und der Nicht-Vorhanden-Wähnung aller Kontrollinstrumente...
 
Fahren wir nicht alle jeden Tag gegeneinander? Da ist ne gemeinsame Ausfahrt doch eher nettes zusammen fahren als im harten Verkehrsalltag :D
 
QED.
4 Fahrzeuge, die in einer 60er-Zone überholen, ein Fahrzeug, dass beim Überholen von der Strasse abkommt, das sind doch Fakten, von denen bisher keine Rede war. Hätte mich sehr überrascht, wenn es bei dieser Geschichte nicht mindestens zwei verschiedene Wahrnehmungen gegeben hätte.
 
Wie man sieht ein sehr sehr schwieriges Thema.
Wo hört zügiges "legales" in Kolonne fahren auf und fängt illegales Verhalten an ?
Ab wann dürfen Überholte sich belästigt/gefährdet fühlen oder anders formuliert wo fängt illegales Überholen an ?
Ab wann ist z.b. schon das gemeinsame sehr schnelle Anfahren von einer Ampel außerorts illegal ?
Wie sieht es mit der Beweislast aus ? Reicht die Aussage eines Zeugen oder einer P-Streife ?
Wo beginnt ein Rennen ?
Viele dieser und damit zusammenhängender Fragen sind zudem wohl nur subjektiv zu beantworten, weil zügiges Fahren für manche vielleicht schon Raserei bedeutet.
 
QED.
4 Fahrzeuge, die in einer 60er-Zone überholen, ein Fahrzeug, dass beim Überholen von der Strasse abkommt, das sind doch Fakten, von denen bisher keine Rede war. Hätte mich sehr überrascht, wenn es bei dieser Geschichte nicht mindestens zwei verschiedene Wahrnehmungen gegeben hätte.
Du liest auch nur was du lesen willst.
Es waren fünf nicht vier, da steht auch nichts von „beim Überholen von der Straße abgekommen„ sondern „beim Wiedereinscheren mit den rechten Rädern in das Bankett und drohte ins Schleudern zu geraten." isser aber nicht da er sein Fahrzeug beherrscht.

Ausserdem geht es nicht um das was vorher war, dazu war anscheinend keine Verhandlung oder?
Es geht hier rein um „illegales Rennen“ dass von der Staatsanwaltschaft angestossen wurde und auch wiederlegt wurde.

„beim überholt werden nach links gezogen“ hast du auch überlesen, allein deshalb hätten die 5 den Überholten ebenfalls anzeigen können.
 
Du liest auch nur was du lesen willst.
Es waren fünf nicht vier, da steht auch nichts von „beim Überholen von der Straße abgekommen„ sondern „beim Wiedereinscheren mit den rechten Rädern in das Bankett und drohte ins Schleudern zu geraten." isser aber nicht da er sein Fahrzeug beherrscht.

Ausserdem geht es nicht um das was vorher war, dazu war anscheinend keine Verhandlung oder?
Es geht hier rein um „illegales Rennen“ dass von der Staatsanwaltschaft angestossen wurde und auch wiederlegt wurde.

„beim überholt werden nach links gezogen“ hast du auch überlesen, allein deshalb hätten die 5 den Überholten ebenfalls anzeigen können.
Ich will nicht zu fest ins Ping-Pong einsteigen.
Bzgl. genauem Lesen:
- Es waren 5 Fahrzeuge, eines hat nicht überholt. Ich habe kurz überschlagen und bin darauf gekommen, dass ca. 4 überholt haben müssen ;-)
- mit 2 Rädern neben der Fahrbahn ist für mich "von der Strasse abgekommen". Ich habe das Schleudern und das Überholen bewusst gar nicht erst erwähnt
- es geht in der Diskussion recht zentral um den Vorwurf und den Einzug von Fahrzeug und Handys. Siehe Überschrift. Beides findet vor der Verhandlung statt. Es ging hier eben darum, wie es zu solchen Massnahmen kommen kann. Und darum, ob die Staatsanwalt ohne Verdachtsmomente Fahrzeuge einzieht
- den Rest habe ich nicht überlesen, es war einfach für meine Aussage nicht relevant

Unter dem Strich möchte ich gar nicht Partei ergreifen, sondern im Gegenteil dafür werben, dass nicht vorverurteilt, sondern den zuständigen Stellen die alle notwendigen Fakten haben (die wir hier niemals haben werden), und die das nötige Know-how haben, die rechtliche Beurteilung überlassen. Moralisch darf natürlich jeder seine Meinung haben und vertreten.
Leider sieht man aktuell wieder, wie gut es einer Gesellschaft tut, wenn jeder alles besser weiss...
 
Ok, das liest sich, für mich, schon anders.

Na klar hat die Staatsanwältin annehmen können “illegales Rennen“, nur hat sich da die Polizei im Vorfeld einen Schnitzer geleistet und zwar, meine Meinung, hätten sie das „illegale Rennen“ schon bei der Vernehmung abklopfen können in dem sie gefragt hätten ob er etwas in der Richtung gesehen hat.
Genau deshalb finde diesen Vorgang wie es abgelaufen ist ziemlich ungerecht.

So war es für die Anwälte der 5 ein gefundenes Fressen, auf der anderen Seite hätten die 5 dann keine Beschlagnahmung, vermute ich, gehabt.

Auf der anderen Seite, die Frage wurde ja schon gestellt, was wäre gewesen wenn der Zeuge gelogen hätte bei der Frage nach „gegenseitiges Überholen“?

Edit: die 5 haben übrigens auf eine Gegenanzeige wegen Behinderung zum/beim Überholen, keine Ahnung wie der genau Begriff dazu heisst bin ja kein Jurist, verzichtet.
 
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