InXS
Monaco-Franze
- Registriert
- 19 August 2007
- Wagen
- anderer Wagen
Auch ein Dr. h.c. oder Dr. e.h. kann grds. im Personalausweis/Pass eingetragen werden, solange dieser hier tatsächlich geführt werden darf. Er wird lediglich mit Zusatz vermerkt, bei regulärer Promotion erfolgt lediglich der Eintrag „DR.“ vorm Nachnamen.
Und nein, es gibt keinen generellen Anspruch auf die Ansprache mit Herr/Frau Doktor. Wozu auch? Das Weglassen sollte doch eigentlich das Ego eines Promovierten nicht im Geringsten berühren.
na, dann eben nicht,
Ich spreche Menschen mit Ihrem Grad/Titel an, es sei denn mir wird es anders angeboten. Auch wurde ich noch nie (da ich es nicht wusste) darauf hingewiesen, dass ein Doktor-Grad vorliegt.
Das ist für mich eine Form der Höflichkeit, nicht anders als wenn z.B. zuerst eine Dame einem Herren, ein älterer Mensch (Mann/Frau) dem Jüngeren zuerst das "Du" anbietet und nicht andersherum.
Der Charakter meines Gegenüber/Gesprächspartners ist für mich wesentlich "kriegsentscheidender", ob ich geneigt bin meine Zeit diesem Menschen zu schenken oder nur verweile, um die Kommunikation auf das für mich Wesentliche zu beschränken, ob das nun ein Handwerksgeselle, ein Friseur oder aber ein Prof. Dr. med. ist.