Behalten oder verkaufen - Wertentwicklung E86?

Ich glaube, in Sachen Werterhalt bzw. Wertentwicklung sind Änderungen am Fahrwerk, eher negativ, oder wenn das alte Fahrwerk (für eine hypothetischen Rückbau) noch vorhanden ist, neutral zu betrachten.

PS: Mein Traum für das Z4 Coupé wäre ein im Originalteil-Look designtes, eintragungsfähiges Fahrwerk, bei dem ich an jedem Dämpfer einzeln die Zug-, Druck- Stufe, die Dämpferhärte (elektromagnetisch o.ä.) und die Federvorspannung bequem remote über eine Handy-App einstellen kann. Zusätzliche Programme die Wetter, Temperatur, und geologische Details (Kurvenradius und Straßenbeschaffenheit) der vor mir liegenden Strecke nach meiner vorherigen Wunschkonfiguration berücksichtigen. Jetzt noch die Möglichkeit Setup Daten im Z Forum austauschen zu können. Wow. … Aber das Thema gehört definitiv in eine andere Forumsrubrik.
Dem muss ich wiedersprechen. Solange du das alte Fahrwerk noch da hast, ist die Wertentwicklung sogar eher besser bei einem verbauten KW Fahrwerk.
Zumal das ja auch easy rückrüstbar wäre.
 
100% original ist meiner und dabei "nur" ein e85.
Ich glaub der Preis geht in den nächsten Jahren durch die Decke. Dazu noch deutlich unter 100tkm.
Wohl doch eine Geldanlage.
 
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Für das gondeln über die Landstraße trifft das vllt zu, aber für die flottere Gangart nicht.
Genau das könnte ein Grund sein, warum ein Z mit intaktem (M-) Serienfahrwerk ggf. besser verkäuflich wäre. Ich fahre gern zügig,
bin aber kein Heizer und habe deswegen bei meiner langen Suche nach einem E 86 im Jahr 2013 bewusst von fahrwerksseitig "verbesserten" Fahrzeugen Abstand genommen, gerade wg. der zu unterstellenden "flotteren Gangart" der oder des Vorbesitzers.
 
Genau das könnte ein Grund sein, warum ein Z mit intaktem (M-) Serienfahrwerk ggf. besser verkäuflich wäre.
Ist ja genial, mir war gar nicht bewusst, dass es für die E85/86 AG Modelle damals für 350,-€ Aufpreis auch ein optionales M - Sportfahrwerk (#704) gab. Das müsste man ja eventuell eintragungsfrei nachrüsten können? Oder gibt es ein optisches Indiz, an dem man erkennen kann, ob in den letzten 13 Jahren ggf. mal eines nachgerüstet wurde? Die Fage ist sicher auch für einen potenziellen Käufer eines Coupés interessant.
 
Ist ja genial, mir war gar nicht bewusst, dass es für die E85/86 AG Modelle damals für 350,-€ Aufpreis auch ein optionales M - Sportfahrwerk (#704) gab. Das müsste man ja eventuell eintragungsfrei nachrüsten können? Oder gibt es ein optisches Indiz, an dem man erkennen kann, ob in den letzten 13 Jahren ggf. mal eines nachgerüstet wurde? Die Fage ist sicher auch für einen potenziellen Käufer eines Coupés interessant.
Das Hochwertige KW V3, oder Koni Sport+Eibach-Federn rausschmeißen und dafür ein Serien M-Fahrwerk reindübeln?
Eine der blödesten Ideen, die es gibt.
Wie sollte man das sehen?
Das überteuerte M-Zeug reindengeln, Auto bei einer Überwachungsorganisation vorführen und bestätigen lassen, das das Fahrzeug Serie ist.
Dann zum Straßenverkehrsamt, alles Austragen lassen, Ergo: neuer Schein.
Und schon bekommt keiner mit, das da mal ein gutes Fahrwerk drin war.

Kosten M-Fahrwerk (Leebmann, 19.01.22, keine Rabatte eingerechnet):
2x Stoßdämpfer vorne: 265+265= 530€
Stabilisator vorne: 161€
2 Stoßdämpfer hinten: 178+178= 356€
Stabilisator hinten: 127€
Bis jetzt: 1174€
Dazu kommen noch Federunterlagen vorne und hinten, Stützlager vorne und hinten und jede Menge Schrauben: 100-150€
12xx€, nur, das das Knüppelharte M-Fahrwerk drin ist?

Ne, dann lieber KW V3, Koni Sport+ Eibach-Federn, ST XTA.
 
D.h.: Das optimale M Sportfahrwerk (#704) könne man theoretisch eintragungsfrei nachrüsten, was aber wirtschaftlich und aus Gründen der Performance nicht zu empfehlen wäre.
Nö, wenn Du nur wechselst, entspricht Dein Auto nicht den Eintragungen im Fahrzeugschein und auf eben diesen Abnahmen/Eintragungen basiert die Betriebserlaubnis.

Muss jeder selbst entscheiden, was er besser empfindet, welche Komponenten für einen besser sind.
 
Ist ja genial, mir war gar nicht bewusst, dass es für die E85/86 AG Modelle damals für 350,-€ Aufpreis auch ein optionales M - Sportfahrwerk (#704) gab.

Es gab auch ein M Paket - Sitze, Lenkrad, Fahrwerk. Was recht populär glaube ich.

Das müsste man ja eventuell eintragungsfrei nachrüsten können? Oder gibt es ein optisches Indiz, an dem man erkennen kann, ob in den letzten 13 Jahren ggf. mal eines nachgerüstet wurde?

Teilenummern auf Dämpfern und Federn mal mit den Infos im Forum/Internet abgleichen. Das M Fahrwerk ist glaube ich 10mm tiefer, ich denke da jetzt nach der Zeit noch irgendwas zu messen und zu vergleichen bringt nicht so viel. Ob es serienmäßig verbaut ist oder nicht zeigt dir ein VIN Decoder: Listing 30Si
 
Nö, wenn Du nur wechselst, entspricht Dein Auto nicht den Eintragungen im Fahrzeugschein und auf eben diesen Abnahmen/Eintragungen basiert die Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis basiert in erster Linie auf den Zulassungsdaten des Fahrzeugherstellers, die nochmal deutlich umfangreicher z.B. im COC/EWG des Fahrzeugs festgeschrieben sind. Der Hersteller führt also bei der Zulassung eines neuen Modells umfassend auf, welche Teile (mit welchen Prüf- und Teilennummern) serienmäßig verbaut sind. Der Fahrzeugschein deines Autos dient in erster Linie der Identifikation genau dieses Fahrzeugs und eben auch der Erfassung von technischen Änderungen daran - d.h. dort sind zwar die wichtigsten technischen Daten aufgeführt, es kann aber gar nicht alles aufgeführt sein, was letztlich für die Betriebserlaubnis des KFZ relevant ist (Fahrwerk, Scheinwerfer, Gurte ...).

Bei der Frage, ob eine Rückrüstung auf Serie eingetragen, bzw. das Nachrüstfahrwerk ausgetragen werden muss, besteht offenbar etwas Uneinigkeit: wenn ich mir nachträglich etwas einbaue und eintragen lasse, wird die ABE des Fahrzeugs meinem Verständnis nach sozusagen um diese Teile erweitert, was dann im Fahrzeugschein vermerkt wird. Die Änderung berührt jedoch nicht unbedingt (der Tausch des Motors gegen einen ganz anderen oder ähnlich tiefgreifende Änderungen z.B. mögen ein anderes Thema sein) nicht die urspünglichen Zulassungsdaten des Herstellers. D.h. wenn ich wieder auf Serie zurückrüste, dann muss ich ein Sportfahrwerk m.E. nicht zwingend austragen lassen, denn auch das originale Fahrwerk war nie ausgetragen und am Serienzustand gibt es dann auch eigentlich nichts zu bemängeln. Bemängelt werden könnte jedoch, dass der im Schein beschriebene Zustand des Fahrzeugs dann nicht dem Ist-Zustand entspricht, interessant z.B. beim Punkt "Fahrzeughöhe" (diese kann mit Eintragung eines Fahrwerks geändert worden sein oder auch nicht), oder wenn die Eintragung des Fahrwerks in Verbindung mit weiteren Teilen steht, die dann in Verbindung mit dem Serienfahrwerk nicht geprüft wären. Evtl. kann auch eine Vorführung beim TÜV zwecks Prüfung des korrekten Umbaus nötig sein. Und natürlich ist die Streichung eines nicht mehr verbauten Teils grundsätzlich auch möglich wenn man das möchte. Zwingend Nötig aber ist sie nach meinem Wissensstand nicht in jedem Fall. Es hängt wohl auch von der Art der Eintragung ab (steht dort z.B. "auch gen." dann ist es zu verstehen als "ist AUCH möglich") und am Ende vielleicht auch vom TÜV Prüfer oder sonstigen Kontrolleur an den du gerätst. Im Zweifel würde ich einfach mal beim TÜV nachfragen.
 
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Ich habe an meiner 25 Jahre alten Harley z.B. 4 verschiedene Lenker eingetragen. Bei Wiederverwendung des originalen Lenkers die anderen austragen zu lassen, ist Blödsinn. Ich kann alle eingetragenen Lenker nach Belieben nutzen und hätte ansonsten nicht inzwischen 12 mal TÜV bekommen.
 
Unter dem Focus der Rückrüstbarkeit und der Wertentwicklung, sollte man also bei (TÜV-) Eintragungen von Zubehör, immer auch diesen Aspekt mit dem Abnehmenden-Prüfer besprechen. Bei meinen (auch seltenen) Mopeds hat bisher eine wahlweise „w.w.“, oder „auch gen.“ Eintragung immer funktioniert (Bsp.: Reifen, Blinker, o.ä). Wobei es, gerade in Verbindung mit anderen Komponenten, auch hier Grenzen gibt.
 
Du hast Recht. Gab es tatsächlich nicht beim Coupe und es hiess auch nicht M Paket, sondern Sportpaket und enthielt zusätzlich noch 18" Räder.
Beim Roadster gab es Fahrwerk (350€), M Sitze (700€) und 18 Zöller (1050€ bzw 1250€) nur einzeln und nicht als Paket...

Wieso man -insbesondere als Autoliebhaber- von einem vorhandenen V3 oder Koni/Eibach zurück auf schlechtere Standard oder M Fahrwerke wechseln sollte ist mir schleierhaft!
 
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Das Hochwertige KW V3 [...]
Auch das ist nach ein paar Jahren nicht mehr sooo hochwertig, so bei mir festgestellt (Korrossion, festgebackene Federteller) und muss revidiert und/oder getauscht werden. Wenn ich so ein Auto kaufe, dann ist mir mittlerweile relativ egal, ob ein AG, ein M oder ein KW drin ist, denn wenn der Zustand eh nicht mehr passt, kann ich auf das mir zusagende wechseln. Auch Fahrwerke sind Verschleißteile. Aber klar, wenn ein KW eh eingebaut ist und praktisch geschenkt mit dazu kommt, dann kann man das schon machen.

[...] nur, das das Knüppelharte M-Fahrwerk drin ist?
Auch dazu gibt es abweichende Meinungen

Also kann man das von unterschiedlichen Seiten sehen, so wie man in diesem Thread alles von unterschiedlichen Seiten aus betrachten und gut/schlecht finden kann. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gib bei diesem Thema/diesen Themen kein "Das muss so" oder "das darf so nicht"

[...] Muss jeder selbst entscheiden, was er besser empfindet, welche Komponenten für einen besser sind.
Genau :thumbsup:

PS: Interessant ist immer, wenn die persönlich Präferenz mit Adjektiven/Verben/Ironie verstärkt wird. Hochwertig, knüppelhart, reindübeln.
Aber genau das alles macht dieses Thema so schön zu lesen :) :-)
 
Unter dem Focus der Rückrüstbarkeit und der Wertentwicklung, sollte man also bei (TÜV-) Eintragungen von Zubehör, immer auch diesen Aspekt mit dem Abnehmenden-Prüfer besprechen. Bei meinen (auch seltenen) Mopeds hat bisher eine wahlweise „w.w.“, oder „auch gen.“ Eintragung immer funktioniert (Bsp.: Reifen, Blinker, o.ä). Wobei es, gerade in Verbindung mit anderen Komponenten, auch hier Grenzen gibt.
ZE4 war schneller: Genau, das Zauberwort im Schein heißt "auch genehmigt".
Steht allerdings drin "auch gen. KW V3 mit LM-Rad xyz" dann ist dieses Nachrüst-Leichtmetallrad für das Serienfahrwerk auch wieder raus und es gelten nur die Serienräder. Ich glaube, das meinte ZE4 mit "Grenzen".
 
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Beim Roadster gab es Fahrwerk (350€), M Sitze (700€) und 18 Zöller (1050€ bzw 1250€) nur einzeln und nicht als Paket...

Wieso man -insbesondere als Autoliebhaber- von einem vorhandenen V3 oder Koni/Eibach zurück auf schlechtere Standard oder M Fahrwerke wechseln sollte ist mir schleierhaft!
Das ist allerdings nur für das VFL korrekt ;)
 
Wow, gerade hab ich festgestellt das, dass 3.0si Coupé, mit 300km Laufleistung, welches für 49T€ auf mobile.de inseriert war, dort verschwunden ist, oder ggf. verkauft wurde. Das gleiche bei einem AG Coupé mit 38Tkm für 28T€.
 
Der TÜV interessiert sich nicht für Dämpfer/-patronen. Geht um die Federn. Gibt original 4: AG/M, Schalter/Automatik. Sobald was mit Tieferlegung/Höhenveränderung eingebaut wird, geht es um Freigängigkeit. Dann geht der Zauber los. Den Wechsel von AG auf M musste ich nicht eintragen lassen.
Nach einem Federbruch hinten hatte ich vor zwei Jahren alle Federn ringsum getauscht: ~650 Euro. Ohne Arbeitskosten selbstverständlich.
Bei einer Umrüstung auf M geht es also Richtung 2K+. Wobei MM13 gnädigerweise Kleinteile wie neue Domlager/Stabigummis nicht berechnet hat. Wenn man an den Stabis dran ist, tauscht man in der Regel auch die Koppelstangen.
Lässt man das in der Werkstatt machen, wird es wohl in Richtung 3K gehen.
Wobei ich sagen würde: Das Z4 M-Fahrwerk ist BMW selten schlecht gelungen. Von den Stabis mal abgesehen. Geschmeidig geht anders.

Ob die M-Erfahrung tatsächlich den Käufer die Brieftasche weiter öffnen lässt, steht dahin. "Das muss so" - werden nicht alle akzeptieren wollen.
 
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