BMW E86 Z4 3.0 si Coupé in Traum Zustand mit vielen Extras

Wenn du ernsthaft in absehbarer Zeit verkaufen willst dann solltest du dein Fahrzeug einfach bei mobile.de und Co. anbieten. Ich kann auch die Ammenmärchen nicht bestätigen, dass man permanent von dubiosen Teppichhändlern belästigt wird. Ich habe in den letzten Jahren 5 Autos auf diesem Weg verkauft (BMW M2, Golf GTI, Z4 Coupé, etc.) und jedes Mal einen netten Käufer gefunden. Selbst wenn mal eine unpassende Nachricht dabei war, so habe ich die binnen Sekunden im Posteingang identifiziert und einfach ignoriert. Der einzige "Nachteil" bei mobile.de und Co. ist, dass man kein Feedback zu seiner Anzeige bekommt und daher kann es passieren, dass schlichtweg einfach überhaupt keine Anfragen kommen - von Klicks und Parkungen kann man sich nämlich nichts kaufen. Bei mir hat es in der Regel zwischen 2 Wochen und 2 Monaten gedauert ein Fahrzeug zu verkaufen, wobei das Z4 Coupé mit Abstand am Längsten gedauert hat - ist wie oben geschrieben eben ein Nischenfahrzeug.
 
dass
Du machst mein Auto schlech
Muss ich ja nicht, ist es ja schon 🥱
ich mach dein Auto schlecht…
Indem du mir sagst dass es hellblau ist? Du wirst es kaum glauben, das ist sogar mir schon aufgefallen.
Außerdem weiß ich dass ich einen mehrfachen Unfallwagen fahre und für die Möhre auch nix mehr bekomme, entsprechend biete ich das Teil hier auch nicht für 22xxxx an sondern lasse es in der Garage stehen. Mit meinem Coupé habe ich hingegen das einzig Richtige getan: ich habe es verkauft. Übrigens hat es dazu nicht einmal einen Verkaufsthread gebraucht 🤷.

Du hast einfach noch nicht verstanden dass man hier im Forum an ein BOAH WOW-COUPE das deutlich über 20k liegt eine gewisse Grundanforderung hat und dass dein Fahrzeug diese nunmal nicht erfüllt.
Und bevor du mir jetzt wieder schreibst dass mein Z4 hellblau ist... Ja, das ist mir immer noch bewusst und nein, das ändert immer noch nichts an der Sachlage.
 
@Z4123 Da du nur ein Katzensprung von mir wegwohnst könnte man sich mal treffen (hab auch so eine alte Gurke ;) die auch Silber wäre, wäre sie nicht foliert.
Da ich keiner der Forums-Häuptlinge bin :d
Könntest du dich etwaig wirklich für so einen Plausch hinreißen lassen :w .

Falls dieses Treffen zustande käme kann ich dir bei Bedarf vor Ort erklären das die hier anwesenden Leute gar nicht so böse sind,

Höchstens bekloppt. #allesbleibtserie :D

Servus nach Färrd. :t
 
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Sorry @Bors, ich konnte nicht widerstehen und hab geklaut.
 
dass

Muss ich ja nicht, ist es ja schon 🥱

Indem du mir sagst dass es hellblau ist? Du wirst es kaum glauben, das ist sogar mir schon aufgefallen.
Außerdem weiß ich dass ich einen mehrfachen Unfallwagen fahre und für die Möhre auch nix mehr bekomme, entsprechend biete ich das Teil hier auch nicht für 22xxxx an sondern lasse es in der Garage stehen. Mit meinem Coupé habe ich hingegen das einzig Richtige getan: ich habe es verkauft. Übrigens hat es dazu nicht einmal einen Verkaufsthread gebraucht 🤷.

Du hast einfach noch nicht verstanden dass man hier im Forum an ein BOAH WOW-COUPE das deutlich über 20k liegt eine gewisse Grundanforderung hat und dass dein Fahrzeug diese nunmal nicht erfüllt.
Und bevor du mir jetzt wieder schreibst dass mein Z4 hellblau ist... Ja, das ist mir immer noch bewusst und nein, das ändert immer noch nichts an der Sachlage.


Ja die Grundanforderung der M-Sitze erfüllt mein QP nicht, aber das gleichen meine Carbonteile wieder aus. Ich bin mir sicher das man mehr QP‘s mit M-Sitzen findet als mit dem Umfang an Carbonteilen. Im Idealfall natürlich beides 😉

Ich respektiere jeden der sagt es erfüllt für ihn nicht die Grundanforderungen, die ist ja letztlich auch für jeden anders gewichtet. Das ich mein Auto deshalb hier nicht anbieten kann ohne das derart dumme Kommentare vor allem von dir kommen, das ist hier das Problem.

Es hat doch nach dem Einstellen meines Angebotes keine 20 Minuten gedauert bis hier der Erste Zynische Kommentar fiel und von wem der gekommen ist dürfte dir bekannt sein.

Das Problem das hier einige haben ist nicht mein Auto sondern das ich es mir nicht gefallen lasse und darauf antworte 😉
 
@Z4123 Da du nur ein Katzensprung von mir wegwohnst könnte man sich mal treffen (hab auch so eine alte Gurke ;) die auch Silber wäre, wäre sie nicht foliert.
Da ich keiner der Forums-Häuptlinge bin :d
Könntest du dich etwaig wirklich für so einen Plausch hinreißen lassen :w .

Falls dieses Treffen zustande käme kann ich dir bei Bedarf vor Ort erklären das die hier anwesenden Leute gar nicht so böse sind,

Höchstens bekloppt. #allesbleibtserie :D

Servus nach Färrd. :t

Ich habe mich schon mit einigen Z Fahrern getroffen und weis das die Mehrheit hier ok ist, aber es gibt halt die ewigen Pöbler die es nicht gerne haben wenn mal zurück gepöbelt wird.
Genau das nehm ich mir in meinem eigenen Beitrag aber raus 😉

Wir können wir uns gerne mal treffen, bevor er wegkommt muss ich ohnehin nich eine
schöne Abschlusstour in der fränkischen drehen.
 
Es ist wie im Kindergarten hier.
8 Seiten gequollene Scheiße. Mit der Anzeige eines Jemanden nicht einverstanden zu sein und sich sachlich zu äußern, ist das eine. Aber hier solch einen Thread zu machen ist schon unterirdisch. Ich frage mich: habt Ihr alle kein Zuhause oder keinen Partner?! Dieses Nachgetrete und Recherchiere und jeder muss das letzte Wort haben ist zum fremdschämen. Man meint nicht das hier Erwachsene schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es istcwiebim Kindergarten hier.
8 Seiten gequollene Scheiße. Mit der Anzeige eines jemanden nicht einverstanden sein und sich sachlich zu äußern ist das eine. Aber hier solch einen Thread zu machen ist schon unterirdisch. Ich frage mich: habt Ihr alle kein Zuhause oder keinen Partner?! Dieses Nachgetrete und Recherchiere und jeder muss das letzte Worr haben ist zum fremdschämen. Man meint nicht das hier Erwachsene schreiben.

Zuhause: Check!
Partner: Check!

Du hast was wichtiges vergessen: Langeweile: Check ( zumindest manchmal )

;)
 
@Z4123
Kann es sein, dass ich dich heute mit deinem schönen Auto um kurz vor 19Uhr in Fürth in der Kurgartenstraße Höhe Ludwig-Quellen-Straße habe fahren sehen? Oder war das ein Zwilling?
 
Mir ist bewusst, dass sich rechtliche Ausführungen hier nicht stets der Beliebtheit erfreuen, wenn sie dem eigenen Dafürhalten zuwider laufen. Dennoch soll wenigstens jedem die faire Gelegenheit eröffnet werden, es für sich selbst einordnen und etwaige Folgen bewerten zu können, statt sich aufs Hörensagen oder Foren-Mutmaßungen verlassen zu müssen.

Dieser Auszug - auf Hervorhebungen verzichte ich hierbei ganz bewusst - gibt die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs wieder:

„[20]Der Revision ist darin beizupflichten, dass zur Abgrenzung zwischen einem „Bagatellschaden” und einem Sachmangel i.S. des § 434 Absatz 2 Nr. 2 BGB auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen werden kann. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (Senat, WM 1987, WM Jahr 1987 Seite 137 [unter II 2b] und WM 1982, WM Jahr 1982 Seite 511 [unter II 2a, b], jew. m.w. Nachw.; vgl. Senat, NJW 1967, NJW Jahr 1967 Seite 1222). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senat, WM 1983, WM Jahr 1983 Seite 934 [unter II 2]). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel i.S. des § 434 Absatz 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden” gekommen ist.“

[BGH, Versäumnisurteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06 = NJW 2008, 53]

Vielleicht versteht jetzt der ein oder andere, dass es vollkommen gleich ist, ob man auf die Begrifflichkeit "Unfallwagen" zurückgreifen möchte. Die ist schlichtweg unerheblich. Entscheidend ist allein die Offenbarungspflicht infolge der Abgrenzung zu einem Bagatellschaden.
 
Mir ist bewusst, dass sich rechtliche Ausführungen hier nicht stets der Beliebtheit erfreuen, wenn sie dem eigenen Dafürhalten zuwider laufen. Dennoch soll wenigstens jedem die faire Gelegenheit eröffnet werden, es für sich selbst einordnen und etwaige Folgen bewerten zu können, statt sich aufs Hörensagen oder Foren-Mutmaßungen verlassen zu müssen.

Dieser Auszug - auf Hervorhebungen verzichte ich hierbei ganz bewusst - gibt die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs wieder:

„[20]Der Revision ist darin beizupflichten, dass zur Abgrenzung zwischen einem „Bagatellschaden” und einem Sachmangel i.S. des § 434 Absatz 2 Nr. 2 BGB auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen werden kann. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (Senat, WM 1987, WM Jahr 1987 Seite 137 [unter II 2b] und WM 1982, WM Jahr 1982 Seite 511 [unter II 2a, b], jew. m.w. Nachw.; vgl. Senat, NJW 1967, NJW Jahr 1967 Seite 1222). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senat, WM 1983, WM Jahr 1983 Seite 934 [unter II 2]). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel i.S. des § 434 Absatz 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden” gekommen ist.“

[BGH, Versäumnisurteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06 = NJW 2008, 53]

Vielleicht versteht jetzt der ein oder andere, dass es vollkommen gleich ist, ob man auf die Begrifflichkeit "Unfallwagen" zurückgreifen möchte. Die ist schlichtweg unerheblich. Entscheidend ist allein die Offenbarungspflicht infolge der Abgrenzung zu einem Bagatellschaden.

...wie gesagt gerichtlich kriegst du doch eh alles was zerpflückt wenn du es richtig anstellst. Aber etwas kreativ in der Zerpflückung muss man angesichts eines Klarlackplatzers beim Parkmanöver in Rollgeschwindigkeit schon sein, oder wo fängt ein erheblicher Schaden an?
Ich frage nicht um darüber zu Streiten sondern aus Interesse!

Aus dem Link den @ZZZZefix gestern gepostet hat würde ich das nämlich so interpretieren:

DatumGerichtUrteilArt des SchadensUnfallwagen?
15.12.2014Oberlandesgericht HammI-2 U 97/ 14Fachmännisch nachlackierte Beschädigung des Lacksnein



PS: Der Thread ist ja immernoch am Leben :rolleyes:
 
Es steht doch alles Relevante bereits im Auszug. Dem steht die Entscheidung des OLG Hamm nicht entgegen. Einfach mal lesen, dann erkennt man die Differenzen bei der Sachlage. (Wer das nicht möchte, dem hilft vielleicht der Fakt, dass der BGH die höchste Instanz in Zivilsachen ist.)

Mir ist es letztlich vollkommen egal, was jeder Einzelne daraus schlussfolgert. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, welche Punkte sich als problematisch erweisen könnten. Ob und was man dann vor Gericht alles zerpflückt bekommt, wird sich halt im Zweifel zeigen…
 
Mir ist bewusst, dass sich rechtliche Ausführungen hier nicht stets der Beliebtheit erfreuen, wenn sie dem eigenen Dafürhalten zuwider laufen. Dennoch soll wenigstens jedem die faire Gelegenheit eröffnet werden, es für sich selbst einordnen und etwaige Folgen bewerten zu können, statt sich aufs Hörensagen oder Foren-Mutmaßungen verlassen zu müssen.

Dieser Auszug - auf Hervorhebungen verzichte ich hierbei ganz bewusst - gibt die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs wieder:

„[20]Der Revision ist darin beizupflichten, dass zur Abgrenzung zwischen einem „Bagatellschaden” und einem Sachmangel i.S. des § 434 Absatz 2 Nr. 2 BGB auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen werden kann. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (Senat, WM 1987, WM Jahr 1987 Seite 137 [unter II 2b] und WM 1982, WM Jahr 1982 Seite 511 [unter II 2a, b], jew. m.w. Nachw.; vgl. Senat, NJW 1967, NJW Jahr 1967 Seite 1222). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senat, WM 1983, WM Jahr 1983 Seite 934 [unter II 2]). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel i.S. des § 434 Absatz 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden” gekommen ist.“

[BGH, Versäumnisurteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06 = NJW 2008, 53]

Vielleicht versteht jetzt der ein oder andere, dass es vollkommen gleich ist, ob man auf die Begrifflichkeit "Unfallwagen" zurückgreifen möchte. Die ist schlichtweg unerheblich. Entscheidend ist allein die Offenbarungspflicht infolge der Abgrenzung zu einem Bagatellschaden.

Danke für die Aufklärung.
An meinem Diffusor war weder etwas gebrochen, noch die Carbonfaser verletzt, damit trifft es auch nach dieser Belehrung den Bagatellschaden.

Ich sehe also keinen Grund weshalb ich mein Fahrzeug hier als Unfallauto anbieten sollte und werde bei einem Verkaufsgespräch und vor Vertragsschluss sicher alles mit dem Käufer besprechen.

Ein Unfallauto ist es also nicht, danke das wir das nun geklärt haben.
 
@Z4123
Kann es sein, dass ich dich heute mit deinem schönen Auto um kurz vor 19Uhr in Fürth in der Kurgartenstraße Höhe Ludwig-Quellen-Straße habe fahren sehen? Oder war das ein Zwilling?

Also in der Ecke bin ich häufiger unterwegs, einer meiner Zwillinge allerdings auch, der kommt auch aus der Ecke 😂
Von daher kann ich es nicht mit Sicherheit sagen ob es ich oder mein Zwilling war 🤷🏽‍♂️
 
Also in der Ecke bin ich häufiger unterwegs, einer meiner Zwillinge allerdings auch, der kommt auch aus der Ecke 😂
Von daher kann ich es nicht mit Sicherheit sagen ob es ich oder mein Zwilling war 🤷🏽‍♂️
Na dann wohnen wir ja gar nicht so weit auseinander. Komm auch aus dieser Ecke aber mehr von der Nürnberger Seite her. Kennzeichen konnte ich leider nicht sehen, wir standen gerade an der Ampel an der Kreuzung. Allerdings nicht mit meinem Z4, wäre dir vielleicht dann aufgefallen.
 
Na dann wohnen wir ja gar nicht so weit auseinander. Komm auch aus dieser Ecke aber mehr von der Nürnberger Seite her. Kennzeichen konnte ich leider nicht sehen, wir standen gerade an der Ampel an der Kreuzung. Allerdings nicht mit meinem Z4, wäre dir vielleicht dann aufgefallen.

Nach Nürnberg hab ich es von hier 2Km also ja dann wohnen wir nicht weit auseinander.
Mein Zwilling erkennst Du am silbernem Dach, wobei Richtung Erlangen noch ein Zwilling unterwegs ist, der auch ein Carbondach hat. Das hab ich mit ihm eingebaut 😉
 
Danke für die Aufklärung.
An meinem Diffusor war weder etwas gebrochen, noch die Carbonfaser verletzt, damit trifft es auch nach dieser Belehrung den Bagatellschaden.

Ich sehe also keinen Grund weshalb ich mein Fahrzeug hier als Unfallauto anbieten sollte und werde bei einem Verkaufsgespräch und vor Vertragsschluss sicher alles mit dem Käufer besprechen.

Ein Unfallauto ist es also nicht, danke das wir das nun geklärt haben.

Noch einmal: Es ist vollkommen egal, ob "Unfallauto" oder nicht. Darauf stellt der BGH schlichtweg nicht ab.

Und um die Thematik aus meiner Sicht abzuschließen, wo denn die Grenze zur Bagatelle liege, hilft vielleicht folgender Gedankenansatz, den wiederum nur jeder für sich selbst beantworten kann:

Was passiert, wenn man einfach alle Vorschäden offenbart? Oder umgekehrt: Ist das Verschweigen eines (möglichen) Vorschadens derart zielführend bei einem Verkauf, dass man sich hinterher ggf. dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens einschließlich eines etwaigen Rechtsstreits aussetzen möchte?

Wie gesagt - all' das ist vollkommen losgelöst vom Begriff des "Unfallwagens" zu betrachten.
 
Das ist alles so typisch deutsch. Wollen wir wirklich als Gesellschaft unseren Rechtsstaat mit derart Kleinigkeiten zumüllen?

alle Vorschäden offenbaren? ALLE? jeder Kratzer? getupfter Steinschlag? Ein ehemaliger Reifenschaden war ja auch ein Schaden?!
Gott sei dank ist für die meisten Menschen das nicht von belange beim Kauf von einem Gebrauchtwagen!.
Wenn man natürlich an den einen Korinthenkacker trifft der empört über jeden "verschwiegenen" Umstand gleich den Hacken am gesamten Deal scheinbar gefunden hat...


Des weiteren gibt es doch auch einen großen Unterscheid zwischen der VERKAUFSANZEIGE und dem anschließenden VERKAUFSGESPRÄCH unter echten Interessenten - oder hat wer schon eine Hausverkaufsanzeige gesehen in der Stand ...Schlafzimmer Rollogurt schwergängig... Eingangstüre hakte weil Schließzapfen abgebrochen war... Tapete an der Ecke war lose... Siphon im Bad war 2014 undicht..


Kirche im Dorf lassen bitte - das eine ist Theorie und das eine Praxis. Ich weis, in Amerika kommst gleich hinter gittern wenn nicht alles im Handbuch steht.


Hier wollte eigentlich nur jemand etwas zu seinen Vorstellungen verkaufen. Interessanten dürfen sich bei Ihm melden, ihre nötigen Informationen einholen und sich gegebenenfalls einigen.
 
Das ist alles so typisch deutsch. Wollen wir wirklich als Gesellschaft unseren Rechtsstaat mit derart Kleinigkeiten zumüllen?

alle Vorschäden offenbaren? ALLE? jeder Kratzer? getupfter Steinschlag? Ein ehemaliger Reifenschaden war ja auch ein Schaden?!
Gott sei dank ist für die meisten Menschen das nicht von belange beim Kauf von einem Gebrauchtwagen!.
Wenn man natürlich an den einen Korinthenkacker trifft der empört über jeden "verschwiegenen" Umstand gleich den Hacken am gesamten Deal scheinbar gefunden hat...


Des weiteren gibt es doch auch einen großen Unterscheid zwischen der VERKAUFSANZEIGE und dem anschließenden VERKAUFSGESPRÄCH unter echten Interessenten - oder hat wer schon eine Hausverkaufsanzeige gesehen in der Stand ...Schlafzimmer Rollogurt schwergängig... Eingangstüre hakte weil Schließzapfen abgebrochen war... Tapete an der Ecke war lose... Siphon im Bad war 2014 undicht..


Kirche im Dorf lassen bitte - das eine ist Theorie und das eine Praxis. Ich weis, in Amerika kommst gleich hinter gittern wenn nicht alles im Handbuch steht.


Hier wollte eigentlich nur jemand etwas zu seinen Vorstellungen verkaufen. Interessanten dürfen sich bei Ihm melden, ihre nötigen Informationen einholen und sich gegebenenfalls einigen.

Danke, besser hätte man es nicht schreiben können. Ich hatte weder vor etwas zu verschweigen, noch jemanden zu täuschen, es ist schlicht nicht praktikabel bei einem fast 14 Jahre altem Fahrzeug ein Tagebuch in der Verkaufsanzeige zu veröffentlichen.

Darum ging es hier aber auch nicht, hier ging es einfach nur darum ein Haar in der Suppe zu finden und das vermeintliche Haar war dann ein 7 Jahre alter Beitrag. Auch hier kann man anders kommunizieren, es wäre z.B. möglich gewesen sich nach dem weiteren Verlauf zum Schaden aus diesem Beitrag zu erkundigen. Nein, es wurde sofort von Leuten die weder mein Auto noch den damaligen Schaden jemals gesehen haben gemutmaßt, das hier arglistig etwas verschwiegen wird und es sich um ein Unfallauto handelt.

Da kann ich abschließend nur sagen, Danke für das Vertrauen nach 9 Jahren Forum…
 

Stimmt…dass der BGH scheinbar keine Ahnung hat, muss mir wohl durchgegangen sein. Da ich dies verkannte, bitte ich um Nachsicht für meinen Einwurf. Er geht natürlich gänzlich fehl, da in diesem Forum eine abweichende Auffassung vertreten wird, die zweifelsohne maßgeblich ist.

Zum Glück gibt es hierzulande keine günstigen Rechtsschutzversicherungen und natürlich auch keine Menschen, die mit deren Unterstützung versuchen, Möglichkeiten nutzen, um im Nachgang womöglich noch profitieren zu können.
 
Stimmt…dass der BGH scheinbar keine Ahnung hat, muss mir wohl durchgegangen sein. Da ich dies verkannte, bitte ich um Nachsicht für meinen Einwurf. Er geht natürlich gänzlich fehl, da in diesem Forum eine abweichende Auffassung vertreten wird, die zweifelsohne maßgeblich ist.

Zum Glück gibt es hierzulande keine günstigen Rechtsschutzversicherungen und natürlich auch keine Menschen, die mit deren Unterstützung versuchen, Möglichkeiten nutzen, um im Nachgang womöglich noch profitieren zu können.

Unfassbar was hier aus einem Verkaufsangebot gemacht wird, ich seh mich schon hinter Gittern weil ich nicht bereits im Angebot darauf hingewiesen habe, das ich mir mal den Kopf am Türholm gestoßen habe. Vielleicht ist das auch der Grund warum ich es nicht verstehe 🤪
 
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