417 km/h auf der Autobahn

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute den Beschluss, in dem es feststellt, dass §315d Abs. 1 Nr. 3 verfassungskonform ist.
Insbesondere ging es um die Frage, ob der Begriff der „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ ausreichend bestimmt ist.
Aus der Pressemitteilung:
Ferner lässt die Formulierung des Absichtsmerkmals eine Auslegung zu, nach der es nicht darauf ankommt, ob sich der Täter allein mit der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, fortbewegt oder noch weitergehende Beweggründe – wie beispielsweise die Flucht vor der Polizei oder den Wunsch nach öffentlicher Anerkennung durch späteres Einstellen eines Videos ins Internet – verfolgt.

Pressemitteilung inkl. Link zum Volltext: Bundesverfassungsgericht - Presse - Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)“ mit dem Grundgesetz vereinbar
 
Okay..... was heißt das nun für so nen Gesetzestextdummy wie mich?

Ich baller mit 220 (mehr geht ned) über die offene AB und die Polizei kann mich dann wegen Rennerles drankriegen? 🤔

Sorry für die doofe Frage.....


Greetz

Cap
 
Ich bin auch nicht vom Fach...

Aber wenn dich jemand fragt souverän mit "Ich hab noch nen Kuchen im Ofen" oder "Wir essen zeitig" antworten, dann hast du einen Grund...

Bzw. zumindest nen Vorwand die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, solange du dabei nicht unangepasst (bspw. inbezug auf Sicht/Wetterverhältnisse...), rücksichtslos und grob verkehrswiedrig gefahren bist, dir eine Verfolgungsjagt geliefert hast, oder das ganze aufgzeichnet hast mit der offensichtlichen alleinigen Absicht Vmax zu erreichen um damit öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen.
 
Ich bin auch nur ein Laie. Im Gesetz heißt es ja „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
Da stehen also noch ein paar Voraussetzungen, die man bei normaler Fahrweise ja so nicht erfüllt. Insofern stellt Tempo 220 erst einmal kein Problem da.

Konkret ging es um die Frage ob denn der Begriff der höchstmöglichen Geschwindigkeit genau genug bestimmt ist und wir er sich von grob verkehrswidrig und rücksichtslos abgrenzt.
Auslöser war in dem Fall, dass jemand vor der Polizei abgehauen ist und dabei innerhalb der geschlossenen Ortschaften bis zu 100 km/h schnell war.
Es ist also nicht wirklich entscheidend, ob das Auto mehr kann oder nicht.
 
Okay..... was heißt das nun für so nen Gesetzestextdummy wie mich?

Ich baller mit 220 (mehr geht ned) über die offene AB und die Polizei kann mich dann wegen Rennerles drankriegen? 🤔

Sorry für die doofe Frage...
In der Tat ist deine Frage keine schlaue, weil in dieser Diskussion, an der du lebhaft teilgenommen hast, die Anforderungen an eine Strafbarkeit nach der besagten Vorschrift wiederholt und gut verstehbar erläutert - bzw. entsprechende Erläuterungen verlinkt - wurden. Dabei wurde deutlich, dass eine maximale Fahrgeschwindigkeit für sich genommen nicht ausreichend ist.
 
@Brummm
Wäre ich ein "richtig helles Lichtlein" wäre ich heute nicht an diesem Punkt und könnte mich zur Erheiterung deiner selbst und aller anderen zum Affen machen,weil ich mir nicht jedes Wort,das hier gewechselt und erklärt wurde gemerkt oder überhaupt gelesen habe.Mich überrascht nur,das du damit nicht gerechnet hast.....
Danke für deine Antwort und ne schöne ne Restwoche.

@Eck
Das:

"mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt"

ist eben Auslegungssache und je nach Zeugenlage können auch 220 auf ner fast menschenleeren Autobahn vorm falschen Richter eben entsprechende Konsequenzen haben.....deshalb meine dumme Fragenstellung.....vielleicht denke ich da zu negativ.....keine Ahnung.....aber es gab ja schon so juristische Totalausfälle,wo man nur fassungslos mit dem kopf schütteln konnte und nein,mir fällt spontan nix ein.


Greetz

Cap
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn also trockene strasse und wenig Verkehr optimal sind 400 fahren zu dürfen,

Sind dann 340 bei nasser Fahrbahn ok?
Und bei strömenden Regenfällen 290?

Frage für einen Freund ;)
 
Wie gesagt warten wir jetzt die Alibi-Ermittlungen ab, wenn diese eingestellt werden, wirst du sehen was die gewählte Mehrheit möchte oder nicht... Von mir aus sollen sie halt danach dann als Konsequenz ihr Tempolimit einführen....
... wie gesagt Alibi-Ermittlungen und verschwendung von Ressourcen, nur weil wieder ein paar Helm- und Knieschonerträger nicht akzeptieren können wenn andere Ihre Freiheiten ausleben auch wenn sie dabei ein Risiko eingehen....
 
... wie gesagt Alibi-Ermittlungen und verschwendung von Ressourcen, nur weil wieder ein paar Helm- und Knieschonerträger nicht akzeptieren können wenn andere Ihre Freiheiten ausleben auch wenn sie dabei ein Risiko eingehen....
… und ein Risiko für andere Unbeteiligte, was nichts mit dem Ausleben persönlicher Freiheiten zu tun haben sollte. Aber lassen wir das, wurde hier zur Genüge diskutiert. Da gibt es halt zwei Lager mit unterschiedlichen Ansichten.
 
… und ein Risiko für andere Unbeteiligte, was nichts mit dem Ausleben persönlicher Freiheiten zu tun haben sollte. Aber lassen wir das, wurde hier zur Genüge diskutiert. Da gibt es halt zwei Lager mit unterschiedlichen Ansichten.
... Autofahren ist immer ein Risiko, niemand wird dazu gezwungen in einen PKW einzusteigen. Was ein zu hohes Risiko ist regeln Gesetze und Gerichte (Fahrtüchtigkeit, Verkehrssicherheit, Fahrverhalten usw) - hier wurde ganz klar aufgezeigt was Recht und Gesetz ist (die fachliche Ausführung von Seiten der Staatsanwaltschaft, hat jeder normal denkende Mensch nach 2 Minuten selbst schon erkannt) alles andere sind persönliche Meinungen und Ansichten, die über das Gesetz gestellt werden sollen zu lasten der Freiheit der Bürger.... Bleibt jedem frei sich daheim in ne Gummizelle zu sperren, aber andere Menschen einzuschränken weil diese nicht so leben wollen.... naja bald lassen sie vllt. auch noch 14 jährige wählen gehen, damit man diese Ziele erreicht🤔
 
Über 400 km/h ist wohl einfach nur ein Extrem… wer „nur“ mit 300 km/h auf ein plötzlich ausscherendes Auto trifft kann schon nicht rechtzeitig bremsen.
Ich halte das fehlen eines Tempolimits in Deutschland für Kulturgut.
Aber leider aus einer Zeit in der Autos nur mit Mühe die 200 knacken konnten.
 
... Autofahren ist immer ein Risiko, niemand wird dazu gezwungen in einen PKW einzusteigen. Was ein zu hohes Risiko ist regeln Gesetze und Gerichte (Fahrtüchtigkeit, Verkehrssicherheit, Fahrverhalten usw) - hier wurde ganz klar aufgezeigt was Recht und Gesetz ist (die fachliche Ausführung von Seiten der Staatsanwaltschaft, hat jeder normal denkende Mensch nach 2 Minuten selbst schon erkannt) alles andere sind persönliche Meinungen und Ansichten, die über das Gesetz gestellt werden sollen zu lasten der Freiheit der Bürger.... Bleibt jedem frei sich daheim in ne Gummizelle zu sperren, aber andere Menschen einzuschränken weil diese nicht so leben wollen.... naja bald lassen sie vllt. auch noch 14 jährige wählen gehen, damit man diese Ziele erreicht🤔
Ich meinte nicht, dass der unbedingt verknackt werden soll, oder die Anklage nach dem geltenden Recht angebracht war. Es war halt „unbegrenzt“.
Ob es sinnvoll ist, dass das für eine derartige Geschwindigkeit noch gilt, da gehen die Meinung halt auseinander.
Ich halte es für nicht sinnvoll und würde die Gesetzgebung entsprechend anpassen und ich bin übrigens nicht 14.

Ich hab nur ein Problem damit, wenn jemand behauptet es sei eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn man nicht mit über 400 Sachen über die Autobahn brettern darf. Vorallem mit der Begründung, das Auto fahren ja per se immer ein Risiko ist. Diese Aussage könnte von einem 14 jährigen kommen.

Das mit sich in ner Gummizelle einzusperren anstatt andere einzuschränken (wir reden hier von über 400), das meinst jetzt net ernst oder?

Aber deinem ganzen Post entnehme ich schon eine leicht geladene Grundstimmung.
 
Ich halte es für nicht sinnvoll und würde die Gesetzgebung entsprechend anpassen und ich bin übrigens nicht 14.
die 400 interessieren mich nicht im geringsten, sondern darum dass es legal war und Menschen es verbieten wollen mit der Begründung eines erhöhten Risikos. Ihr seht einfach nicht über den Tellerrand hinaus, wenn man damit anfängt wo hört es dann auf??? Meine Autos haben teilweise weder ABS noch ESP, keine Airbags oder sonstwas, alles ein erhöhtes Risiko - mit der Denkweise landen wir irgendwann bei nem Pflichtleasingvertrag von 3 Jahren für die neuesten und sichersten Autos am Markt wenn man sich noch mit 4 Rädern fortbewegen darf...

Und das tolle beispiel wenn plötzlich jemand rauszieht unerwartet, das wird so selbstverständlich vorgebracht als sei es das normalste der Welt - obwohl genau DAS eine der größten Gefährdungen im Straßenverkehr darstellt...
 
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