Was hast Du heute mit Deinem Z4 G29 gemacht

Find ich cool obwohl ich mich das nicht trauen würde. Weniger wegen den eigenen Fahrküsten aber da kann soviel passieren mit all den anderen Fahrern.
Eine Frage. Was schafft der 20i vor der Einfahrt Schwedenkreuz?
Ich bin eher konservativ unterwegs.
Nicht viel mehr wie 170. Geht ja bergrunter.😁
Nachdem ich vor 20 Jahren an der Stelle mal beinahe bei über 200 abgeflogen wäre, bin ich da vorsichtig.
Auf der Kuppe wird das Heck leicht und man lenkt nach links ein.
Zusammen mit dem Anbremsen vor der Arembergkurve kann das knifflig werden.

Gestern war es ab der zweiten Runde wirklich schön.
Wenig Verkehr, so dass man eine schöne Linie fahren konnte und nicht permanent in den Rückspiegel gucken musste.🙈
 
...eine wirklich gute Frage - denn viele übersehen, dass meist explizit Rundkurse/Rennstrecken in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Das Risiko fährt immer mit, zumal viele extrem schnell fahren. Ist ja auch eine Rennstrecke.
Aber dem sollte man sich bewusst sein.

Wenn ich das bei der HUK24 richtig sehe, sollten Touristenfahrten auf der Nordschleife gedeckt sein:
Screenshot_20240430_123204_Adobe Acrobat.jpg
 
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Da lese ich raus es ist nicht versichert. „An übungsfahren zu diesen Rennen“. Tendenziell wäre ich hier sehr vorsichtig und mir lieber schriftlich geben lassen dass es versichert ist als zu interpretieren.
 
Da lese ich raus es ist nicht versichert. „An übungsfahren zu diesen Rennen“. Tendenziell wäre ich hier sehr vorsichtig und mir lieber schriftlich geben lassen dass es versichert ist als zu interpretieren.
Er bereitet sich ja nicht auf ein Rennen vor.Screenshot_20240430-135237.png


Wer mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h auf der Nordschleife unterwegs ist, muss im Zweifel mit einer „Haftungsbeteiligung“ in Höhe von 25 % rechnen. Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr kam aus den oben aufgezeigten Gründen vorliegend nicht in Betracht.


25% würden mir schon schmerzen...
 
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Aber gerade bei Tourifahrten ist die Strecke ja als Mautstrecke ausgewiesen, da zahlt die Versicherung. Lediglich wenn man auf Trackdays geht muss man aufpassen, dass der Passus "Fahrsicherheitstraining" o.ä drin steht. Auch dann zahlt die Versicherung. Es darf einfach keine Zeitmessung seitens dem Betreiber gemacht werden.
 
Kumpel hat sein Auto bei einem Trackday versemmelt, Versicherung hat gezahlt. War ja ein Fahrsicherheitstraining ohne Zeitmessung. Der Veranstalter hat ne kurze Erklärung geschrieben, das war's. Ärgerlich war's aber trotzdem...
 
Kumpel hat sein Auto bei einem Trackday versemmelt, Versicherung hat gezahlt. War ja ein Fahrsicherheitstraining ohne Zeitmessung. Der Veranstalter hat ne kurze Erklärung geschrieben, das war's. Ärgerlich war's aber trotzdem...

…das hängt halt immer in erster Linie von der Versicherung, dem individuellen Vertrag und die Veranstaltung ab. Ist eigentlich auch völlig egal und die Debatte darüber ebenfalls - wichtig ist in diesem Fall nur, darauf hinzuweisen, dass man solche Veranstaltungen nicht „blind“ im Vertrauen fährt, dass jede Versicherung in jedem Fall zahlt, sondern dass man sich VORHER darüber Gedanken macht, bzw. sich bei seiner Versicherung informiert. ;)
 
…das hängt halt immer in erster Linie von der Versicherung, dem individuellen Vertrag und die Veranstaltung ab. Ist eigentlich auch völlig egal und die Debatte darüber ebenfalls - wichtig ist in diesem Fall nur, darauf hinzuweisen, dass man solche Veranstaltungen nicht „blind“ im Vertrauen fährt, dass jede Versicherung in jedem Fall zahlt, sondern dass man sich VORHER darüber Gedanken macht, bzw. sich bei seiner Versicherung informiert. ;)
Viele Versicherungen schließen eine Benutzung auf offiziellen Rennstrecken bereits grundsätzlich aus. Dies ist unabhängig davon, welche Veranstaltung gerade stattfinden, ob Touristenfahrt oder Track Day.
 
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