Wow. Das zeigt halt mal wieder, das manche Menschen meinen, dass unsere Regeln für sie nicht gelten. Spätestens nach dem 2 Mal erwischt hätte man doch mal über den Erwerb eines gültigen Führerscheins nachdenken müssen !?! So Bildungsresistent kann doch niemand sein.
Das liegt imho daran, dass die Mittelschicht vom Staat mit Abgaben und Steuern ausgenommen wird, so dass kaum etwas zum Investieren übrig bleibt. Hinzu kommt, dass viele Menschen Ihr Geld lieber wie Olaf auf dem Sparbuch anlegen. Tja, dann gehören unsere Unternehmen halt anderen.
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Zurück zum Thema: Ich würde das Auto einfach zwangsabmelden, wenn die Person, auf die das Auto zugelassen ist, der Führerschein wegen Alkohlmissbrauch entzogen wird.
Ohne Führerschein, kann die Person das Auto nicht mehr anmelden. Da oft kein Stellplatz vorhanden ist, bleibt dann nur noch der Verkauf.
In jedem Fall würde es deutlich erschwert, betrunken ohne Führerschein weiter zu fahren - wenn das Auto kein Kennzeichen mehr hat.
Es wäre auch keine (m.E. völlig ungerechtfertigte) Enteignung - wie der Einzug von Fahrzeugen - nach Rennen.
Man würde die Fahrzeug nur zwangsabmelden, da beim Fahrzeughalter kein Fürherschein mehr vorhanden ist.
Natürlich gibts dann Spezis die das Auto auf Familienmitglieder anmelden o.a. Aber dann kann man diese wegen Beihilfe zur Straftat belangen - wenn sie jemand ohne Führerschein Ihr Auto leihen! Auch wird Dir keine Mietwagenfirma ein Auto ohne gültigen Führerschein leihen.
Imho wäre die Zwangsabmeldung des KFZ in dem Fall (das jemand wegen Alkohlmissbrauchen seinen Führerschein komplett verliert und nach MPU neu machen muss; was selten gelingt) die beste und einfachste Lösung.
Wie gesagt - nur abmelden. Nicht enteignen und versteigern - das wäre Diebstahl durch den Staat. Nur Abmelden, damit es keine weiteren Straften durch "Fahren ohne Füherschein" mehr gibt.