Achtung: Heute schon abgezockt worden? (Eine kleine Sammlung)

Alleine schon wenn man die Adresse von dem angeblichen Inkassobüro sieht sollte man stutzig werden... Ganz ehrlich, wer das bezahlt ist selbst schuld. Das ist so dermaßen schlecht gemacht das man ja schon fast bestraft werden muss wenn man es glaubt.
 
Leider sitzen nicht nur Profis vorm Gerät.

Eine Freundin hat sich, mit jetzt fast 60, dazu entschlossen sich auch dem Thema Computer zu widmen.
Da ist ein Fehlklick sehr schnell passiert.
Und es fängt ja jeder mal neu im Internet an, der staunt doch erst mal nur Bauklötze, anstatt zu verstehen was das ist und wie er sich verhalten soll...


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SMS-Spam: “Es ist etwas schlimmes passiert, Ruf mich bitte an…”


Offenbar macht derzeit eine neue Spam-Welle die Runde, die Smartphone-Nutzer per SMS über einen Notfall informiert und um Rückruf unter einer mitgesendeten Rufnummer bittet. Bei einer Antwort per SMS oder einem Anruf könnten möglicherweise hohe Kosten entstehen. Offenbar nutzen die Betrüger die Sorge der Empfänger auch dazu aus, um gezielt Dienste außer Gefecht zu setzen.

Es ist etwas schlimmes passiert…
Die SMS soll verwirren und zur Antwort animieren. Mit dem Text “Es ist etwas schlimmes passiert, Ruf mich bitte an…” werden derzeit tausende Smartphone- und Handy-Nutzer konfrontiert, die die Textnachricht von einer unbekannten Mobilfunkrufnummer erhalten und in Sorge um Freunde und Verwandte zurückrufen.

Die wechselnde Rückrufnummer, die ebenfalls in der Nachricht angegeben ist, führt zu verschiedenen Anbietern.......

Bitte hier weiterlesen.... Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/1...mes-passiert-ruf-mich-bitte-an/#comment-19086
 
Der Reihe nach: Letztes Jahr wurde ich 50 (Mist!
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). Mein Bruder hatte die wirklich gute Idee mir einen Gutschein zu schenken für eine Fahrt in einem Renntaxi. Gefährt sollte ein Z4 3,0 Si im Renntrimm sein. So weit so gut...

Da mein Bruder kurz nach mir Geburtstag hat hielt ich es für eine gute Idee ihm den gleichen Gutschein zu schenken. Wir hätten uns ja einen schönen Tag am Ring machen können... Immer noch gut!

Auf dem Gutschein stand was von einer Gültigkeit in 2014, aber ich habe mir da wenig Gedanken gemacht, da ich weiß, dass Gutscheine inzwischen (meiner Meinung nah aus gutem Grund) länger gelten müssen.

Es kam wie es kommen musste: wir haben in 2014 keinen Termin gefunden zu dem wir das hätten wahrnehmen können. Dieses Jahr habe ich die Lust an einer solchen Veranstaltung verloren:

ich fahre keinen Z4 mehr. Für so eine Aktion müsste ich einen ganzen Tag opfern. Und das nur, damit mich irgendwer über den Ring jagt? Kein Interesse mehr!

Also habe ich mit dem Veranstalter kontaktiert und habe ihm gesagt, das ich den Gutschein nicht mehr benötige und er mir den Betrag überweisen könne...

Als Antwort bekam ich eine nette aber bestimmte Mail in der mir erklärt wurde, dass ich versäumt hätte den Gutschein auf 2015 umzuschreiben (was eine Gebühr von 60 Euro ausgelöst hätte) und der Gutschein somit verfallen sei. Ok!

Mein Hinweis, dass Gutscheine nicht so ein kurze Frist Gültigkeit haben dürfen und dass ich aus meiner Sicht Geld ein Jahr bei im geparkt habe (was schon dumm genug ist) und ich das Geld jetzt auch noch an ihn verschenken soll konterte er mit der Aussage, dass die Gutscheine an bestimmte Veranstaltungen in 2014 gebunden waren. Das wäre so, als wenn ich Konzertkarten buche und dann nicht zum Konzert gehe...

Für mich steht aber nicht "Buchung" auf dem Schein sondern "Gutschein". Mein befreundeter Anwalt hat mir erklärt, dass er laut seinen AGB's schwer angreifbar ist. Könne man zwar versuchen aber könne auch scheitern.

Fakt ist für mich: die über 500 Euro für 2 Gutscheine kann ich in den Wind schreiben. Ich bin not amused.

Schlussendlich habe ich dem Veranstalter geschrieben, dass eine solche Praxis vielleicht rechtlich in Ordnung ist aber völlig unzufriedene Kunden zurück lassen kann, die für nichts viel Geld ausgeben. Ein solches Verhalten widerstrebt mir als Kaufmann völlig!

Schade! Mein Bruder hat es nur gut gemeint... Dass ich ihn mehrfach angesprochen habe endlich mit mir einen Termin beim Veranstalter zu machen muss ich nicht erwähnen, oder?

Wenn ich gewusst hätte, dass das so endet hätte ich von Anfang an geraten, das Geld anders (sinnvoller) auszugeben. Man hätte es zum Beispiel für etwas sinnvolles Spenden können statt für einen Veranstalter von Renntaxen.

Eigentlich muss ich ihn noch fragen, ob er mir eine Spendenquittung ausstellt... Mache ich morgen mal...
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Ja, diese Gutscheine für ein Erlebniswochenende, oder wie hier das Renntaxi, die sind mir schon immer ein Dorn im Auge... Da aber alles unter dem Mantel der "Saison" abgewickel wird.... :mad: kommen die immer wieder damit durch :(
 
Also habe ich mit dem Veranstalter kontaktiert und habe ihm gesagt, das ich den Gutschein nicht mehr benötige und er mir den Betrag überweisen könne...

Nun ja, meistens können Gutscheine nicht in bares eingelöst werden....(Noch halbwegs verständlich)

Als Antwort bekam ich eine nette aber bestimmte Mail in der mir erklärt wurde, dass ich versäumt hätte den Gutschein auf 2015 umzuschreiben (was eine Gebühr von 60 Euro ausgelöst hätte) und der Gutschein somit verfallen sei. Ok!

Auch noch halbwegs verständlich, da sich vielleicht der Preis des Event`s je Gutschein nach einem Jahr eventuell um je 30,- Euro erhöht haben könnte...

ABER: das der Gutschein nun verfallen sein soll, ist mehr als miese Abzocke. Ich würde mal bei einer Verbraucherzentrale nachfragen.

Dem Veranstalter rate ich, schleunigst über seine Geschäftsgebaren nachzudenken und diese im Sinne der Kunden zu überarbeiten, oder einen alsbaldigen Bankrott.
 
Ähm, dass man sich den Wert solcher Gutscheine nicht einfach auszahlen lassen kann, sollte doch nun wirklich selbstverständlich sein. :confused: Gutscheine sind keine Zahlungsmittel, und der Event-Organisator bzw. -Vermittler ist keine Bank. Jedenfalls das hat mit Abzocke noch nicht das Geringste zu tun.

Im Übrigen krankt dieses Konzept leider immer wieder am Unvermögen - oder auch an der Unfähigkeit - der Protagonisten, die versprochenen Events dann auch tatsächlich zu "grünen Zahlen" auf die Beine zu stellen. :thumbsdown:

Dass solche Gutscheine häufig zeitlich limitiert sind, ist dann allerdings auch wieder nachvollziehbar. Das Event kann schließlich nicht "bis in alle Ewigkeit" angeboten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erworben wurden die Gutscheine kurz beziehungsweise nach meinem Geburtstag im Mai 2014.

Eine Umwandlung in einen Gutschein für 2015 war nur bis Ende 2014 möglich und hätte pro Gutschein 60 Euro gekostet (was ich schon eine Frechheit finde). Der grundsätzliche Preis für die Gutscheine ist 2015 gleich geblieben.

Der Veranstalter ist sicher keine Bank, aber er hat bares Geld von uns bekommen und irgendeine Leistung hätte mir dafür zugestanden (meine ich zumindest). Im Zweifel eben Geld zurück. Er hatte Zeit genug mit unserem Geld zu "spielen". Aber nix da! Kein Geld, keine Leistung...gar nix! Finde ich für über 500 Euro "etwas" unbefriedigend.

Dass es auch anders geht habe ich mit einem Gutschein für ein Sterne-Essen mit Übernachtung in Bergisch-Gladbach erlebt. Den Gutschein habe ich 2013 (für teures Geld) erworben. Auch diesen Gutschein habe ich nicht eingelöst (nicht fragen. Die Idee war gut aber es mangelte an der Ausführung...). Dieses Jahr musste ich feststellen, dass es das Restaurant und das Hotel nicht mehr gibt. Da es aber Teil einer Kette war habe ich mich an diese gewendet. Auf dem Gutschein stand auch "gültig bis Ende 2014". Trotzdem hat man mir den gesamten Betrag anstandslos (nach einiger Überlegungszeit) ausbezahlt.
 
MMn liegt es nicht nur an einer Partei, wenn in 7 Monaten kein passender Termin gefunden wird.

Aber sei es drum.
Das ganze Gutscheingeschäft ist doch größtenteils eine Milchmädchenrechnung.
Dem Kunden wird doch gar nicht mehr eine Ware geboten. Vielmehr soll das Gefühl eines Schnäppchens erzeugt werden.

In der Hoffnung irgendwo einen Fuß in die Tür zu bekommen, leidet letztendlich die Qualität.

Denn geschenkt bekommt man heute nichts mehr. Um das zu erkennen muss man keine Leuchte sein...
 
In diesem Fall ging es ja nicht darum, ein Schnäppchen zu machen. Es ging meinem Bruder (und anschließend mir) darum dem anderem eine Freude zu bereiten. (Dass dieser "andere" letztendlich nur der Veranstalter ist war für mich nicht vorhersehbar... ;)).

Bei diesem Anbieter kann man die Veranstaltungen nur über "Gutscheine" buchen. Meiner Meinung sind das aber keine echten Gutscheine, so wie ich das verstehe (obwohl das draufsteht).

Das sind eher Buchungsbelege, die nur für eine beschränkte Anzahl an Veranstaltungen gültig sind. Das habe ich als Beschenkter so nicht verstanden und auch nicht, als ich den "Gutschein" für meinen Bruder erworben habe.

So weit mein Fehler, dass ich das erwartet habe, was draufsteht und nicht das, was jemand anders da hinein interpretiert beziehungsweise im Kleingedruckten bestimmt.

Wieder was gelernt!

Das Schlimme daran: er kommt damit durch! Laut meinem Anwalt habe ich wenig Chancen dagegen etwas zu tun. Nachdem ich mit Interesse verfolgt habe, wie die Rechte bei Gutscheinen erweitert wurden habe ich das nicht für möglich gehalten. So ist es aber anscheinend...
 
....... Es ging meinem Bruder (und anschließend mir) darum dem anderem eine Freude zu bereiten. (Dass dieser "andere" letztendlich nur der Veranstalter ist war für mich nicht vorhersehbar... ;)).

Bei diesem Anbieter kann man die Veranstaltungen nur über "Gutscheine" buchen. Meiner Meinung sind das aber keine echten Gutscheine, so wie ich das verstehe (obwohl das draufsteht).

&:

Kann es vielleicht folgendermaßen sein: ?

Fa: " Eventmanagement Max Mustermann" hat gar keine Renntaxis.
Diese geht zu einem (echten)Team, (nennen wir es "Flotte-Katz-Racing-Team") welche Renntaxifahrten anbietet. (Z.B im Rahmen des Langstreckenpokals VLN, zum normalen Preis von, sagen wir 180,00 Euro.)
.....vereinbaren mit denen, einen Preis: für jeden Kunden den sie bringen: 170,00 Euro.

Flotte-Katz-Racing-Team stimmt dem Angebot zu und es wird ein Vertrag für das Jahr 2014 vereinbart....mit Option für weitere Jahre.

Max Mustermann wirbt nun im Netz (und in der Presse) mit Gutscheinen für Renntaxifahrten auf dem Nürburgring, für einen Preis von 250,00 Euro, pro Person und Runde.
Lässt derweil Gutscheine drucken, mit Gültigkeitdauer 2014, Aufdruck: Renntaxi Nürburgring...bla bla, aber ohne Preis.

Ein Kunde bestellt und erhält den Gutschein und ein Anschreiben mit Instruktionen bezüglich der Abwicklung des Event`s.

Max Musterman gibt die Bestellungen an Flotte-Katz-Racing-Team durch und überweist je Bestellung die vereinbarten 170,00 Euro.

Der Kunde begibt sich zum vereinbarten Termin an die Rennstrecke, übergibt bei besagtem Team den Gutschein und macht seine Runde im Renntrimm über die Strecke.

Alles gut.

So könnte es sein.

Nun aber verpasst ein Kunde, welcher bereits bezahlt hat, einen der Termine in 2014. Das Jahr ist um, es gibt keine Taxifahrten mehr.

Pech gehabt.

Aber: in 2015 wird zwischen dem Veranstalter und dem Racing-Team der Vertrag verlängert. Alles wie im letzten Jahr.

Nun wieder zurück zu meinem Kommentar weiter oben:
Ausreden zu finden, der Gutschein sei abgelaufen: fadenscheinlich.
Ausreden zu finden, der Gutschein hätte für 60,00 Euro auf`s neue Jahr umgeschrieben werden müssen: lächerlich. (Die Veranstaltungen (Taxifahrten) laufen in 2015 ja genau wie in 2014.)

Das Geld wurde seinerzeit ja seitens der Fa. Max Mustermann eingefahren (und mit Sicherheit noch nicht an das ausführende Racing-Team abgeführt, da der Gutschein nicht eingelöst wurde und somit kein Termin vereinbart wurde)

Darum sage ich nochmals: schlechte Geschäftspraxis. Wie immer es auch sei.

Ps.:
Ich wäre fast geneigt hier im Forum kongret den Anbieter solcher Gutscheine benennen zu lassen, damit nicht mehr User darauf eingehen. (Fast hätte ich gesagt: hereinfallen).

Und Ausserdem:
Michael: wenn Du 500,00 Euro für was bezahlt hast und Du bekommst nix dafür, ist es allemal wert, dies einem Richter vorzutragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Telefon-Abzocke: Vorsicht vor Anrufen von 0511 800 444

Telefon-Abzocke – Vodafone-Kunden sollten sich derzeit vor einem Anruf von der Nummer 0511 800 444 in Acht nehmen. Über die Zahlenfolge werden offenbar gezielt Vodafone-Kunden kontaktiert und mit einer Gutschrift und weiteren Goodies geworben. Die Anrufer geben sich als Vodafone-Mitarbeiter aus und verlangen zur erfolgreichen Einbuchung der Gutschrift das Kundenkennwort.

Telefon-Abzocke 0511 800 444

Vodafone-Kunden, die einen Anruf von der Rufnummer 0511 800 444 erhalten, sollten dem Anrufenden keinen persönlichen Daten nennen. Wie zahlreiche Betroffene auf einschlägigen Informationsportalen berichten, geben sich derzeit offenbar Betrüger als Vodafone-Mitarbeiter aus und kontaktieren bewusst Vodafone-Kunden, um an deren persönliche Daten zu gelangen.

Den Angerufenen wird dabei ein attraktiver Vorteil für ihren Mobilfunkvertrag von Vodafone versprochen, etwa eine Gutschrift oder ein anderes Goodie. Um dieses jedoch final ins System einbuchen zu können, benötigen die angeblichen Vodafone-Mitarbeiter das Kundenkennwort der Kunden. Wer an dieser Stelle noch einmal nachfragt oder die Nennung des persönlichen Kundenkennworts verweigert, hört von den Anrufern in der Regel nichts mehr – diese beenden das Gespräch zumeist umgehend.

„Hatte einen Anruf auf meinem Handy von 0511 800 444 , einer (angebliche) Frau Weber von Vodafone Services, die mein Passwort heraus finden wollte, um angebliches Guthaben (wegen Vertrag ohne Handy) gut schreiben zu können“, berichtet ein Betroffener auf anrufer-suche.de. „Zum Glück verstand sie mich nicht gleich , weil ich erst verzögert skeptisch wurde. Ich wies darauf hin, dass Vodafine mir das ja per Mail oder Brief mitteilen könne und Guthaben einfach gut schreiben könne. Sie legte dann auf. ein Anruf bei Vodafone ergab, dass solche Sachen (Abfrage der PW per Telefonanruf von Vodafone aus) nicht gemacht werden, sprich es ein Betrugsversuch war! Habe gleich mein KundenPW geändert.“

Vorsicht vor Anrufen von 0511 800 444
An anderer Stelle wird berichtet, dass der Anrufer sofort auflege, sofern sich ein Erwachsener meldet. Auch mit fingierten Anrufen angeblicher Telekom-, o2- und E-Plus-Mitarbeiter steht die Nummer in Verbindung, über die angeblich eine Überprüfung der Kundendaten stattfinden soll. Zu diesem Zweck werden die Betroffenen jedoch gebeten, ihre Bankverbindung preiszugeben. Wird die 0511 800 444 zurückgerufen, ertönt in der Regel die Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.

Wir empfehlen allen Kunden, besonders vorsichtig bei vermeintlichen Anrufen ihres Anbieters zu sein und persönliche Daten nicht an Fremde weiterzugeben. Was die Betrüger mit dem Vodafone-Kennwort vorhaben, ist derzeit noch unklar. Allerdings könnten sie mit diesem weitreichende Befugnisse über Verträge erlangen und ohne Zustimmung der Kunden Änderungen vornehmen.


Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/228339-telefon-abzocke-vorsicht-vor-anrufen-von-0511-800-444/
 
Telefon-Abzocke: Vorsicht vor Anrufen von 0511 800 444

Telefon-Abzocke – Vodafone-Kunden sollten sich derzeit vor einem Anruf von der Nummer 0511 800 444 in Acht nehmen. Über die Zahlenfolge werden offenbar gezielt Vodafone-Kunden kontaktiert und mit einer Gutschrift und weiteren Goodies geworben. Die Anrufer geben sich als Vodafone-Mitarbeiter aus und verlangen zur erfolgreichen Einbuchung der Gutschrift das Kundenkennwort.

Telefon-Abzocke 0511 800 444

Vodafone-Kunden, die einen Anruf von der Rufnummer 0511 800 444 erhalten, sollten dem Anrufenden keinen persönlichen Daten nennen. Wie zahlreiche Betroffene auf einschlägigen Informationsportalen berichten, geben sich derzeit offenbar Betrüger als Vodafone-Mitarbeiter aus und kontaktieren bewusst Vodafone-Kunden, um an deren persönliche Daten zu gelangen.

Den Angerufenen wird dabei ein attraktiver Vorteil für ihren Mobilfunkvertrag von Vodafone versprochen, etwa eine Gutschrift oder ein anderes Goodie. Um dieses jedoch final ins System einbuchen zu können, benötigen die angeblichen Vodafone-Mitarbeiter das Kundenkennwort der Kunden. Wer an dieser Stelle noch einmal nachfragt oder die Nennung des persönlichen Kundenkennworts verweigert, hört von den Anrufern in der Regel nichts mehr – diese beenden das Gespräch zumeist umgehend.

„Hatte einen Anruf auf meinem Handy von 0511 800 444 , einer (angebliche) Frau Weber von Vodafone Services, die mein Passwort heraus finden wollte, um angebliches Guthaben (wegen Vertrag ohne Handy) gut schreiben zu können“, berichtet ein Betroffener auf anrufer-suche.de. „Zum Glück verstand sie mich nicht gleich , weil ich erst verzögert skeptisch wurde. Ich wies darauf hin, dass Vodafine mir das ja per Mail oder Brief mitteilen könne und Guthaben einfach gut schreiben könne. Sie legte dann auf. ein Anruf bei Vodafone ergab, dass solche Sachen (Abfrage der PW per Telefonanruf von Vodafone aus) nicht gemacht werden, sprich es ein Betrugsversuch war! Habe gleich mein KundenPW geändert.“

Vorsicht vor Anrufen von 0511 800 444
An anderer Stelle wird berichtet, dass der Anrufer sofort auflege, sofern sich ein Erwachsener meldet. Auch mit fingierten Anrufen angeblicher Telekom-, o2- und E-Plus-Mitarbeiter steht die Nummer in Verbindung, über die angeblich eine Überprüfung der Kundendaten stattfinden soll. Zu diesem Zweck werden die Betroffenen jedoch gebeten, ihre Bankverbindung preiszugeben. Wird die 0511 800 444 zurückgerufen, ertönt in der Regel die Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.

Wir empfehlen allen Kunden, besonders vorsichtig bei vermeintlichen Anrufen ihres Anbieters zu sein und persönliche Daten nicht an Fremde weiterzugeben. Was die Betrüger mit dem Vodafone-Kennwort vorhaben, ist derzeit noch unklar. Allerdings könnten sie mit diesem weitreichende Befugnisse über Verträge erlangen und ohne Zustimmung der Kunden Änderungen vornehmen.


Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/228339-telefon-abzocke-vorsicht-vor-anrufen-von-0511-800-444/

Hallo Harald

Danke für den Hinweis, bei uns wurde schon mehrfach versucht,durch fingierte Rechnungen (durch gefälschte e-Mails) oder dergleichen, an Daten oder Geld zu kommen, zum Glück hatte ich es rechtzeitig bemerkt.
 
Für ein paar Winterräder benötige ich eine ABE...hatte eine falsche dazu bekommen.
Also mal im Netz gesucht und Ronal angeschrieben...
Ergebnis ist folgendes:

Hallo Herr Bedding,

wir haben ein Gutachten für Ihre Räder vorliegen. Allerdings handelt es sich bei Ihrem Rad um ein älteres Design, welches nicht mehr in unserem aktuellen Programm ist. Das Gutachten haben wir noch archiviert. Wenn Sie eines benötigen, verlangen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €. Das Gutachten wird Ihnen sofort nach Geldeingang per Mail zugesendet.

bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € auf folgendes Konto:

RONAL GmbH

Volksbank Bruhrain-Kraich-Hardt Forst

IBAN: DE24 6639 1600 0000 0177 01

SWIFT: GENODE61ORH

oder:

PayPal: verkauf.handel@ronal.de

Verwendungszweck:

ABE 2023

Radnummer + Fahrzeugtyp

Mit freundlichen Grüßen

........ist das normal?
habe ich mittlerweile kostenlos runterladen können, aber 20,- Euro dafür, dass jaemand in alten Dateien blättert?
 
@andifossi
Es kommt hin und wieder vor, dass eine Bearbeitungsgebühr (teils über 20€) erhoben wird. Manche machen es sogar für aktuelle Artikel, wenn einem selbst die Zettel abhandengekommen sind.
 
@andifossi
Es kommt hin und wieder vor, dass eine Bearbeitungsgebühr (teils über 20€) erhoben wird. Manche machen es sogar für aktuelle Artikel, wenn einem selbst die Zettel abhandengekommen sind.
Ok, aber aus Erfahrung kann ich sagen, das diese Dinge ein Pauschalverdienst sind...und in keiner Relation zum Aufwand stehen... :-) Naja bei manchen Firmen und deren Dateisystemen dann doch :-) ;-)

Hatte mich nur wohl gerade geärgert...
 
:confused: Gutscheine sind keine Zahlungsmittel.

Jein.
Beim Verkauf eines (Wert) Gutscheins, erfolgt eine Geldvereinnahmung ohne Leistungserfüllung, im Endeffekt gleichzusetzen mit einem Zahlungsmittel-tausch. Der erworbene Gutschein kann anschließend als Zahlungsmittel verwendet werden. Dann erfolgt auch die Leistungserfüllung und die Umsatzverbuchung.

Da jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch nach 3 Jahren verjährt, ist jeder gekaufte Gutschein grundsätzlich 3 Jahre gültig. Dies ist auch eine m.E. angemessene Zeit, denn wie du schon erwähntest ist der Verkäufer keine Bank, er hat das Geld zwar vereinnahmt anfangen kann er mit diesem jedoch in den 3 Jahren nichts.
 
Alles richtig. :t Es ändert allerdings nichts daran, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn man sich den Gegenwert des Gutscheins nicht einfach auszahlen lassen kann. Das war ja der Kern meiner (übrigens bereits über ein Jahr alten) Aussage. ;)
 
Ich hatte vor kurzem auch so einen seltsamen Fall. Alte Porsche 944er Felgen ( 350€ )bei eBay Kleinanzeigen inseriert. Meldet sich ein Herr Gagliardi. Nun erfolgt das mittlerweile übliche gejammere und gebettle für Versand ohne Aufpreis. Darauf lasse ich mich dann nicht ein und möchte zumindest 75% der Versandkosten ( Versand 20€ + spezielle Felgenschachteln 16€. ) Ist ihm aber zu teuer, 1 Woche Funkstille. Dann meldet er sich wieder, Preis ist nun doch okay und fragt nach PayPal. Okay, für mich auch kein Problem. Also kommen am nächsten Tag 100€ von einer Frau mit brasilianischen? Namen ohne Angabe wofür das Geld ist und auch ohne die unbedingt ( Verkäuferschutz!! ) nötige Versandadresse. Also die Frau über die PayPal E-Mail Adresse angeschrieben um Bestätigung das alles so richtig ist. Nichts, keine Antwort. Stattdessen eine Nachricht von G. das das nur eine Anzahlung ist und der Rest in 2 Tagen folgt. Ich darauf zurück, das er das Geld schon mit der richtigen Versandadresse in der Zahlung schicken muss, sonst sind die PayPal Gebühren sinnlos. Okay will er auch dann machen und schickt aber trotzdem gleich einen Handy-Screenshot aus 2009 mit der Adresse eines Autohändlers in Frammersbach. 3 Tage dann natürlich nichts von ihm gehört, also wieder angeschrieben was los ist. Plötzlich kam dann die Restzahlung und sogar 30€ mehr wie vereinbart jedoch natürlich wieder ohne Versandadresse und ohne Verwendungszweck. Da wurde es mir dann zu komisch und ich hab mir mal die Paypalbedingungen genauer angeschaut und nochmal bisschen gegoogelt.

1. gibt es nur Verkäuferschutz wenn man an die in der PayPal Zahlung angegebene Versandadresse schickt. Keine Adresse --> kein Verkäuferschutz! PayPal Zahlungen ohne Adressangabe sind generell unzulässig, bzw. dürfte es solche Konten oder Zahlungen gar nicht geben.
2. sind auf diese Masche schon viele reingefallen. Der PayPal KontenInhaber meldet nach kurzer Zeit einen Kontenmissbrauch und PayPal holt das Geld zurück. Somit sind Geld und Ware futsch.

Also hab ich die beiden Zahlungen zurückgeschickt und ihn nochmals darauf hingewiesen das er das Geld mit Versandadresse und Verwendungszweck schicken muss. Er hat dann zurückgeschrieben was das soll. Ich habs ihm dann nochmal geschrieben, dann war Funkstille.

Also Vorsicht bei regulären PayPal-Zahlungen ohne Versandadresse und Verwendungszweck! Zu 100% Betrüger.

Die größte Frechheit ist allerdings, das in der PayPal Mitteilung drinsteht: Sie können den Artikel jetzt versenden. Erst wenn man sich die Mail mal 1480410161460.jpggenauer ansieht, merkt man das das Feld mit der Versandadresse leer ist und der Hinweis drinsteht: Verkäuferschutz nicht gegeben!
 
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„Ja“-Abzocke am Telefon: Fälle nehmen zu


Ja-Abzocke am Telefon – Die aus den USA herüber geschwappte Abzock-Masche am Telefon nimmt zu. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor dubiosen Anrufern, die sich mit vermeintlich einfache Fragen ein „Ja“ erschleichen wollen.

Ja-Abzocke am Telefon
Im Februar machte in den USA eine neue Abzockmasche die Runde, die seit einiger Zeit auch vermehrt in Deutschland auftritt. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, nehmen die dubiosen Anrufe hierzulande zu. Verbraucher sollten daher besonders auf der Hut sein.

Der Trick hinter der Abzocke liegt im „Ja“, welches sich die Betrüger über harmlose Fragen erschleichen und im Anschluss ohne Wissen der Angerufenen weiterverwenden. Verbraucher werden am Telefon beispielsweise gefragt, ob sie den Anrufer verstehen können oder ob ihr Name korrekt sei. Das deutliche „Ja“, welches in der Regel automatisch auf eine solche Frage folgt, wird unter anderem aufgezeichnet.

Rechnungen und Verträge nach Ja-Abzocke
„Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt“, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das „Ja“ als Antwort auf eine harmlose Frage wenige Tage zuvor wurde für diese Zwecke umgedeutet oder gar in einen fingierten Gesprächsablauf hineingeschnitten, der den Vertragsabschluss bestätigen soll.

Wer nach einem solchen Gespräch Vertragsunterlagen oder Rechnungen erhält, muss diese nicht bezahlen, sollte sie aber auch nicht ignorieren, rät die Verbraucherzentrale. Die unberechtigte Forderung sollte schriftlich zurückgewiesen werden, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt zu diesem Zweck verschiedene Musterschreiben bereit.

Telefon-Abzocke verhindern
Um gar nicht erst in eine solche Falle zu tappen, raten die Verbraucherschützer:

Ein „Ja“ in einem Telefonat zu vermeiden, wäre konsequent, ist aber kaum realistisch. So reagieren Sie bei unbekannten Anrufern:

  • Beantworten Sie Fragen im ganzen Satz. Zum Beispiel: „Können Sie mich hören?“ mit „Ich höre Sie“.
  • Sagen Sie dem Anrufer mit bestimmtem Ton, dass Sie kein Interesse haben. Im Zweifel legen Sie einfach auf.
Weitere Informationen und Hilfe im Ernstfall erhalten Betroffene bei den Verbraucherzentralen.


Quelle: http://www.mobilfunk-talk.de/news/241114-ja-abzocke-am-telefon/
 
Fragt man sich, warum die es so kompliziert machen und nicht unter "falsch Verbunden" ein "Ja" ergaunern.
Leider wird man als Verbraucher da recht alleine gelassen.
 
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