naja, ist auch nicht so der Bringer bei 59 Seiten alles durchzulesen mit allem private Spam

..... wäre mir auch zu konfus
Ich habe mir die Mühe heute gemacht und trage mal das wichtigste zusammen:
Grundlagen
- Hersteller der EPS (Electric Power Steering)-Lenksäule ist ZF (
http://www.zf-lenksysteme.com/produkte/pkw-lenksysteme/elektrolenkung-servolectric.html)
- die Änderungen der Lenksäule wurden von ZF von Mitte Juni 2006 bis zum 5.7.2006 in der Produktion durchgeführt
- Änderungen sind: leicht geändertes Schneckengetriebe sowie ein anderes Fett
- somit sind auch FL-Modelle betroffen
- relevant ist hier nicht die EZ sondern das BJ
- die Lenksäule wurde nur im E85/E86 verbaut
- aus dem Forum sind bisher drei FL-Eigentümer betroffen
- Teilenummern:
- - alt Handschalter:
32 30 6 777 327
- - alt Automatik: 32306777328
- - neu Handschalter: 32306780728
- - neu Automatik: 32306780729
- die Änderung der Teilenummern erfolgte bei BMW zum Produktionsdatum 04/2007
- somit sind theoretisch alle Fzg bis BJ 03/2007 betroffen
- alle Fahrzeuge zwischen 06.2006-03.2007 können die Restbestände der alten Lenksäule haben
- Kosten für den Austausch im Schnitt ca. 2.000,00 EUR
- dabei muss die neue Lenksäule auf das Fahrzeug programmiert werden;Steuergerät wird neu programmiert bzw. codiert; auch der Lenkwinkelsensor muss neu abgeglichen werden.
Mögliche Hilfen und Vorgehensweise zur Argumentation bei BMW
- beim Händler vorstellig werden
- Kulanzantrag stellen, erste Ablehnung ist Standard
- nachharken, Frist setzen, Bestätigung der Unbedenklichkeit einfordern, Einschreiben mit Rückschein als Beleg dafür, daß BMW in Verzug ist
- PUMA 4515500-05 (vllt nicht mehr gültig?) Alternativ: b3220104
- bei BMW läuft es unter "Zunehmende Lenkkräfte bei hohen Außentemperaturen"
- Freigabenummer bei BMW: 3184761
- Post an:
BMW München
Abt. V6-B-5, z. H. Herrn Drees
Kundenbetreuungsmanagement
Petuelring 130
80809 München
- evlt ist dieser auch telefonisch unter: 089 38245984 zu erreichen
Bisherige Aktionen
- ADAC angeschrieben, nimmt sich dem nicht an
- Autobild, das Thema wurde bereits 4x bei denen gedruckt
- KBA, Vorgang ist für das KBA abgeschlossen
- BMW, es ist für BMW ein Komfortproblem
- Pendant zu KBA, National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) in den USA kommt auch zu einem schlechten Ergebnis für uns
Zum Abschluss noch die Antwort des KBA:
"
Beim BMW (Baureihe E85) ist eine elektromagnetische Servolenkung (Electric Power Steering, EPS) verbaut. Bei dieser Baureihe
sind Beanstandungen an der Lenkung aufgetreten, die bei Außentemperaturen von mehr als 30 C auftraten und zu erhöhten Lenkkräften
und verringerten Lenkrückstellkräften führten.
Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 C kann es durch lange und starke Sonneneinstrahlung während der Fahrt oder beim Parkieren
zu einer starken Erwärmung des an der Lenksäule verbauten Schneckengetriebes kommen. Durch die starke Erwärmung des
Schneckengetriebes dehnt sich das Material des im Schneckengeztriebes befindlichen Schneckenrades aus. Durch diese Ausdehnung
kann es infolge der Fertigungstoleranzen zu einer Reibungserhöhung zwischen Schneckenrad und Schnecke kommen, sodass die
aufzuwendenen Lenkungskräfte größer und die Lenkrückstellungskräfte geringer werden. Der Fahrzeughersteller hat deshalb die
Schneckengetriebe durch die mechanische Bearbeitung der Schneckenoberfläche und den Einsatz eines neuen Fettes oprimiert und
ab Mitte 2006 in der Serie verbaut..
Der Mangel führt zu einer langsamen Erhöhung der Lenkkräfte bei den angesprochenen Temperaturen, die aber nach Erreichen von
normalen Temperaturen wieder auf Normalmaß zurückgehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen aufzuwendenden Höchstkräfte beim Einleiten
von Lenkbewegungen werden auch bei der langsam einsetzenden Reduzierung der Servounterstützung nicht überschritten, sodass das Fahrzeug
auch nach Eintritt des Mangels die gesetzliche Mindestanforderung an die Lenkanlage Pkw erfüllt.
Durch die Stellungnahme von BMW haben sich keine Indizien ergeben, die auf eine "ernste Gefährdung" durch den Mangel hindeuten.
Die von BMW eingeleiteten Maßnahmen, die bereits vor Jahren in die Serie eingeflossen sind, halte ich für ausreichend. Das Fahrzeug
entspricht auch nach Eintreten des Magels allen gesetzlichen Bestimmungen an die Lenkanlage, sodass ein Eingreifen des KBA nach dem
Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG) nicht nötig aber auch das Erzwingen einer Rückrufaktion nicht möglich ist.
Bei den Ansprüchen, die Sie auf Grund des aufgetretenen Mangels geltend machen können, handelt es sich um zivilrechtliche
Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller auf der Basis der "Produkthaftung". Hierfür ist das KBA jedoch nicht zuständig,
sodass ich hierzu auch keine Stellungnahme abgeben kann. Ich schließe deshalb den Vorgang beim KBA ab."
Schöne Grüße
°Jack°