Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
- Wagen
- anderer Wagen
Besonders frech finde ich folgenden Passus aus den Nutzungsbedingungen (denen man zustimmt, wenn man zustimmt): ...
Seit dem 25.09. ist die Frist zum Widerspruch abgelaufen.
Wer nicht widersprochen hatte:
Ab sofort (wenn nicht eh schon viel fürher) hat Facebook nicht nur die eigene Handynummer von WhatsApp bekommen, nein, das komplette Adressbuch (auch die Nummern von Telefonbucheinträgen die gar kein WhatsApp haben) wurde mit übertragen...
Nur kurz und allgemein dazu:
Solche "Zustimmungsklauseln" zu der Nutzung von Personendaten sind nach hiesigem Recht so gut wie immer unwirksam - insbesondere dann, wenn sie in den Nutzungsbedingungen platziert sind. Auch werden viele AGB nicht so einfach "per Daumendruck" Vertragsbestandteil, sondern sind aufgrund ihrer Komplexität o.ä. unwirksam.
Ebenfalls zumeist unwirksam sind hierzulande Regelungen, wonach man Datennutzungen (stillschweigend) zustimmt, falls man nicht ausdrücklich widerspricht.
Natürlich sind den betreffenden US-Unternehmen solche "rechtlichen Lappalien" zumeist herzlich egal. Ich habe auch nicht im Blick, ob die Nutzung von WhatsApp hierzulande überhaupt deutschem Recht unterliegt - vermutlich ist das nicht der Fall. Gleichwohl sind manche gesetzlichen Bestimmungen durchaus relevant.
Dies nur am Rande, damit nicht alles für bare Münze genommen wird, was die US-Hersteller in ihrer schier grenzenlosen Kreativität der Datensammlung von sich geben.
