Auspuffklappen immer offen??? Und ins Untermenue gelangen ???

Das passt schon. Du schreibst ja selbst es geht ab dann nur noch mit Sonderabnahme. Das ist ja nicht die Regel, man strebt ja normalerweise an, dass man die Teile mit Gutachten ABE eintragen lassen kann und fertig.

By the way, die Spurplatten auf den Serienfelgen benötigen keine Einzelabnahme. Vielleicht in Kombination mit den Schnitzer Federn, was mich aber wundert, weil bei den Eibach Federn ist die Kombi mit Spurplatten kein Problem.

Von Schnitzer habe ich mal per Mail die Aussage bekommen, dass die Box nur dann Garantie hat, wenn der Auspuffstrang Serie ist. Hast Du da andere Informationen oder Aussagen?
 
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. Das ist ja nicht die Regel, man strebt ja normalerweise an, dass man die Teile mit der ABE eintragen lassen kann und fertig.
Der Vorteil einer ABE ist ja eigentlich, dass man es eben nicht eintragen lassen muß.
Eintragung wäre mit gutachten nach §19.3 (normale Abnahme) der eben §21 (Einzelabnahme). Früher gabs dann mal noch ne 19.3 mit erhöhtem Aufwand. So wurden mir damit die Reifen auf meine gewünschten Felgen eingetragen, die nicht im Gutachten der Felgen standen, vom Reifenhersteller aber einer Freigabe hatten.

Die ABE ist eben meist auf die Komponenten allein. Also zb Spurplatten (= aber nur mit Serienrädern). Willst du die Platten mit Sonderrädern fahren, dann wird es eine 19.3 Abnahme.

Ist eine Komponente bereits eingetragen (zb Fahrwerk) und du willst im Nachgang andere Räder fahren, dann wird bei der 19.3 Abnahme der Räder in den Papieren vermerkt. iVm Fahrwerk xy....

So zumindest meine bisherigen Erfahrungen mit den Brüdern vom TÜV
 
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