einreb
Fahrer
- Registriert
- 20 Mai 2011
- Ort
- Norddeutschland
Die Frage ist, ob sich aus dem Fahren durch den Kurier entgegen der Erlaubnis des Eigners ein Schaden konstruieren läßt, der ersatzpflichtig ist. Da es sich um einen Neuwagen handelt, der schuldhaft vom Herteller nicht funktionierte könnte sich hier eventuell ein Ansatz ergeben. Da brauchst vielleicht einen ausgebufften Spezi?
Ich würde mal darüber nachdenken lassen, ob man nunmehr nicht auf einem Neuwagen bestehen könnte - denn Neuwagen kommen üblicherweise nicht mit 300 km auf der Uhr beim Kunden an. Oder?
Ich würde mal darüber nachdenken lassen, ob man nunmehr nicht auf einem Neuwagen bestehen könnte - denn Neuwagen kommen üblicherweise nicht mit 300 km auf der Uhr beim Kunden an. Oder?

