Jungs, überlegt doch bitte mal, wie weit der Schutz durch die Unschuldsvermutung reicht, wenn sich die Betroffenen selbst angezeigt und damit beschuldigt haben. Und noch ein Hinweis dazu: die Kronzeugenregelung gilt nur, wenn das Geständnis ausreichend ist.
Siehe "Bonusregelung" in Wikipedia
Siehe "Bonusregelung" in Wikipedia
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Oder man diskutiert wenigstens mit der gebotenen Zurückhaltung...






