"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Naja, wenn er ohne hin schon keine Fahrerlaubnis hat, kann sie ihm ja schlecht nochmal entzogen werden. Was wird da kommen? In den Knast wird er dafür wohl nicht kommen, Bewährung? ... Und wie soll dann noch effektiv bestraft werden außer über ne Geldstrafe. ...
Das lässt sich nicht allgemein sagen, weil es auf viele Details ankommt. Je nach den Umständen und der Historie des Täters kann alles passieren von "Glück gehabt" über Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung bis hin zum Knast.

Wenn aber jemand schon mehrfach auffällig geworden ist und keinen Führerschein mehr hat, sich nichtsdestoweniger derart auffällig verhält, dass er wieder erwischrt wird, dann stimmt mit dem natürlich etwas ganz dolle nicht. :rolleyes: Solche Idioten sitzen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit früher oder später ein.
 
Heute ist mir wirklich die Spucke weggeblieben :eek: :o ich war bei einem Termin in Berlin Buckow als ein C63S von der Ampel weg erst ein KFZ rechts und ein zweites auf der Gegenfahrbahn überholte. Gänge konnte ich 1 bis 3 voll ausgedreht mitzählen und etwas ging dann noch im 4 Gang.
Ende 3 Gang bin ich mit meinem //M3 bei ca. 160kmh und ein C63S wird da kaum langsamer sein. Das die Strecke auch noch an einer Schule vorbei ging, setzt dem ganzen die Krone auf :( Ich stand wirklich fassungslos an meinen Transporter...................

Da hat es dann wohl auf dem Rudower Damm einen Porsche erwischt

https://www.google.de/amp/s/www.mor...rsche-endet-mit-Totalschaden.html?service=amp

Zwar kein AMG aber immerhin scheinen sich die Raserproleten nun dahin zu “verziehen“
 
Panamera mit ausgefahrenem Heckspoiler. Da passt das Klischee ja mal wieder... :whistle:
 
Ok, muss ich mal beobachten. Ist mir mit Panameras hier jetzt noch nicht weiter aufgefallen. Wobei ich, davon ab, in Frankfurt nicht wirklich ein Raser und/oder Autoposer Problem sehe.
 
Es gibt ja auch lokal starke Unterschiede. Nicht umsonst gingen die „Poserkontrollen“ damals insbesondere, falls ich mich richtig erinnere, in Mannheim und Stuttgart los. ;)
 
Es gibt ja auch lokal starke Unterschiede. Nicht umsonst gingen die „Poserkontrollen“ damals insbesondere, falls ich mich richtig erinnere, in Mannheim und Stuttgart los. ;)
Ja in Stuttgart ist es die mittlerweile berühmte Theodor Heuss Straße. Da fahren Nacht für Nacht die Poser und Pubser:g
 
Eben. In Mannheim gibt‘s wohl auch ein paar einschlägige Straßen, ebenso in Berlin. In Köln sind es die Ringe (wobei da mittlerweile Blitzer installiert wurden). Hier in der Stadt gibt‘s Gott sei Dank keine „rasertaugliche“ Straße in der Innenstadt. Einzig auf der Kö können die Idioten kurz mal einen Ampelstart hinlegen oder im ersten Gang fahren (was beides auch reichlich gemacht wird).
 
mal ganz wertunglos was hier in Berlin passiert ist. Ich empfinde das als großes Unglück für die Opfer und deren Familie. Das Urteil geht sicherlich in Ordnung.
Urteilsbegründung war versuchter Mord mit Schuldminderung durch Trunkenheit.

Nun Frage ich mich allerdings, warum jemand der seine Frau vorsätzlich mit kochendem Wasser übergießt und dann versucht sie mit mehreren Messerstichen zu ermorden, was nicht gelingt, zu 8 Jahren wegen versuchten Toschlags verurteilt wird. (Aktuell Hamburger Abendblatt von Heute)
In meinen Augen nehmen Messerstecher den Tod Ihrer Opfer billigend in kauf und gehören mindestens genauso hart bestraft wie ein Betrunkener der eine Famile ins Unglück stürzt.
Oder hat man sich inzwischen an diese immer häufiger vorkommende Messerstechereien bereits so gewöhnt, dass es gar nicht mehr als das was es ist wahrgenommen wird?

Vielleicht ist ja auch mein Gerechtigkeitsempfinden ein anderes?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder einmal wird wohl dem Schlusssatz („Das Urteil ... ist noch nicht rechtskräftig.“) besondere Bedeutung zukommen...
 
... Vielleicht ist ja auch mein Gerechtigkeitsempfinden ein anderes?
Hat gar nichts mit Gerechtigkeitsempfinden zu tun, sondern man muss immer alle Umstände kennen, um das Urteil wirklich nachvollziehen zu können. ;)

Also mindestens die Urteilsbegründung, eigentlich aber die Strafakte, oder an der Verhandlung teilgenommen haben. Was in der Zeitung berichtet wird, ist immer (zu) unvollständig.

Nachtrag: Der o.a. BMW-Fahrer war offenbar ein Intensivtäter und ein richtig schweres Kaliber. Bereits das kann zu einem erheblich erhöhten Strafmaß führen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinen Augen nehmen Messerstecher den Tod Ihrer Opfer billigend in kauf und gehören mindestens genauso hart bestraft wie ein Betrunkener der eine Famile ins Unglück stürzt.
Oder hat man sich inzwischen an diese immer häufiger vorkommende Messerstechereien bereits so gewöhnt, dass es gar nicht mehr als das was es ist wahrgenommen wird?

Vielleicht ist ja auch mein Gerechtigkeitsempfinden ein anderes?

Dein Gerechtigkeitsempfinden stimmt mit meinem überein :) :-)

Was die "nackten" Taten angeht, bin ich bei Euch. Aber um die alleine geht es eben nicht nur. Das folgende Zitat aus dem von @H-P verlinkten Artikel gibt vielleicht einen ersten Hinweis, warum der Raser so hart bestraft wurde: "Der Intensivtäter, der bereits sieben Jahre im Gefängnis gesessen hatte und mit unter 37 Alias-Personalien registriert ist, war bereits zweimal aus Deutschland abgeschoben worden. Er hielt sich somit illegal in Deutschland auf. Djordje S. war zudem betrunken unterwegs und im Auto lagen gestohlene Bohrmaschinen."

Bei dem anderen Fall könnte es sich z.B. um einen Ersttäter handeln, der noch nie auffällig war und dessen Tatumstände mildernd wirken. Zur "Gerechtigkeit" zählt eben auch, dass die Umstände mit einbezogen werden. Trotzdem bleiben Urteile natürlich auch richter- und damit menschenabhängig, sonst könnte man die Taten und Umstände auch einem Alogrithmus zur Urteils"berechnung" überlassen. ;)
 
.... ob Intensivtäter oder Ersttäter, Wenn es um Mord (versuchter) geht, gibt es aus meiner Sicht keine Unterschiede.
Meine ganz persönliche Meinung: Wer versucht einen anderen Menschen vorsätzlich seines Lebens zu berauben, hat sich weit außerhalb dieser Gesellschaft gestellt und es gibt da wohl auch keine Gründe für Nachsicht.
 
... ob Intensivtäter oder Ersttäter, Wenn es um Mord (versuchter) geht, gibt es aus meiner Sicht keine Unterschiede.
Ich kenne den von Dir oben erwähnten Fall ja nicht, Klaus, aber das Gericht ist anscheinend zu dem Urteil gekommen, dass es sich eben nicht um (versuchten) Mord, sondern "nur" um versuchten Totschlag handelt... :) :-)

Für mich und mein Gerechtigkeitsempfinden ist es schon ein Unterschied, ob jemand ein brutaler Killer ist, oder eine Marianne Bachmeier - auch wenn die Tat für sich genommen eben die gleiche ist... ;)
 
.... ob Intensivtäter oder Ersttäter, Wenn es um Mord (versuchter) geht, gibt es aus meiner Sicht keine Unterschiede.
Meine ganz persönliche Meinung: Wer versucht einen anderen Menschen vorsätzlich seines Lebens zu berauben, hat sich weit außerhalb dieser Gesellschaft gestellt und es gibt da wohl auch keine Gründe für Nachsicht.

Leider ist es nicht immer ganz so „einfach“. Eines der klassischsten Fallbeispiele in der Juristenausbikdung ist der sog. Haustyrannenfall. (Für eine grobe Übersicht genügt hierfür auch Wikipedia.)

Das zeigt auf, dass es durchaus „nachvollziehbare“ Gründe jenseits des § 32 StGB geben kann, welche eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen Schuldspruch wegen Mordes zu drastisch erscheinen lassen.
 
Ich gebe Euch Juristen ja gerne Recht, für mich bleibt die Unversehrtheit eines anderen Menschen (meine natürlich auch) das höchste Gut was wir haben. Zumindest bin ich so erzogen worden.


Leider ist es nicht immer ganz so „einfach“. Eines der klassischsten Fallbeispiele in der Juristenausbikdung ist der sog. Haustyrannenfall. (Für eine grobe Übersicht genügt hierfür auch Wikipedia.)
Das zeigt auf, dass es durchaus „nachvollziehbare“ Gründe jenseits des § 32 StGB geben kann, welche eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen Schuldspruch wegen Mordes zu drastisch erscheinen lassen.

... ich sprach von Vorsatz. Erst einmal Wasser aufkochen, dann die Frau damit zu überschütten und anschließen mit dem Messer auf sie losgehen ist aus meiner Sicht weit entfernt von einem Hysterieanfall. Wenn das Wasser kocht, sollte man sich wohl wieder beruhigt haben.
Außerdem bringe ich kein Verständnis für Mord oder versuchten Mord auf. Es gibt immer andere Lösungen. Wer da keine findet gehört........ ich führe das nicht weiter aus, da mich das menschlich sehr bewegt.
 
Ich kenne den von Dir oben erwähnten Fall ja nicht, Klaus, aber das Gericht ist anscheinend zu dem Urteil gekommen, dass es sich eben nicht um (versuchten) Mord, sondern "nur" um versuchten Totschlag handelt... :) :-)

Für mich und mein Gerechtigkeitsempfinden ist es schon ein Unterschied, ob jemand ein brutaler Killer ist, oder eine Marianne Bachmeier - auch wenn die Tat für sich genommen eben die gleiche ist... ;)

Im Fall Bachmeier (ich bin auch Mutter), weiß ich nicht, ob ich ebenso gehandelt hätte.
Ich kann nur sagen, dass es mir dann wohl egal gewesen wäre für welche Zeit ich in den Bau gegangen wäre, da mein Leben mit einem Mord an meinem Kind (und nicht nur das, das Kind wurde vergewaltigt) wohl nicht mehr lebenswert gewesen wäre und ich es hätte nicht schützen können.
 
Ich gebe Euch Juristen ja gerne Recht, für mich bleibt die Unversehrtheit eines anderen Menschen (meine natürlich auch) das höchste Gut was wir haben. Zumindest bin ich so erzogen worden.




... ich sprach von Vorsatz. Erst einmal Wasser aufkochen, dann die Frau damit zu überschütten und anschließen mit dem Messer auf sie losgehen ist aus meiner Sicht weit entfernt von einem Hysterieanfall. Wenn das Wasser kocht, sollte man sich wohl wieder beruhigt haben.
Außerdem bringe ich kein Verständnis für Mord oder versuchten Mord auf. Es gibt immer andere Lösungen. Wer da keine findet gehört........ ich führe das nicht weiter aus, da mich das menschlich sehr bewegt.

Ich denke ebenso, nur weiß ich nicht, ob ich einen Mord (so wie Frau Bachmann) begehen könnte, bzw ob ich meine Rage unter Kontrolle hätte, diesem Menschen das Leben zu nehmen.

Ansonsten bin ich völlig bei Dir.
 
@AirKlaus
Ich kann deine grundsätzliche Ansicht zur Thematik sehr gut nachvollziehen. Doch lies dir tatsächlich mal den Wikipedia-Link durch. Denn da geht es nicht um Hysterie (vmtl. Affekthandlung), sondern um einen Mord (mit direkter Tötungsabsicht; dol. dir. 1. Grades). Und dennoch galt es hier höchstrichterlich einen „Ausweg“ zu schaffen, um gerade keine lebenslange Freiheitsstrafe infolge des Schuldspruches wegen Mordes zur Folge zu haben. Schließlich wurde die Frau und ihr Kind lange Zeit vom „Opfer“/ihrem Mann gequält und tyrannisiert. (Grober Problemumriss, ohne ins letzte Detail gehen zu wollen.)

Leider ist der Mordparagraph alles andere als unumstritten und sollte längst überarbeitet werden. Nur besteht schlichtweg keine Einigkeit, wie eine Neufassung konkret ausgestaltet sein sollte, sodass jene des Dritten Reiches (abgesehen von der Rechtsfolge) nahezu unverändert fortbesteht. So kommen dann halt auch Gerichte in (ungewollte) Zwickmühlen. Denn liegt ein sog. Mordmerkmal vor, ist auf Mord zu erkennen und umgekehrt bei der Verneinung (und sei es aufgrund der Nichtnachweisbarkeit) darf nicht auf Mord, sondern „allein“ Totschlag erkannt werden. Daher bedürfen etwaige Abweichungen von Erstgenanntem dann entsprechender „Kunstgriffe“.

Insgesamt ist das allerdings eine äußerst umfangreiche und im Detail sehr komplizierte Materie, in der nicht einmal die Rechtswissenschaft/Literatur und Rechtsprechung einheitliche Auffassungen vertreten (Qualifikation vs. eigener Tatbestand).
 
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