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Schauen wir uns doch mal genauer an, wie der Einbrecher vorgegangen ist und was er dabei mutmaßlich wollte bzw. nicht wollte: Sicherlich sind wir uns einig, dass er auf jeden Fall einbrechen und etwas klauen wollte. Diesbezüglich hat er ganz klar absichtlich, also vorsätzlich gehandelt. Wie ist es nun mit dem Tode des Hausherrn? Zwar hat der Einbrecher diesen Tod wahrscheinlich wirklich nicht gewollt. Oder zumindest wäre es ihm lieber gewesen, wenn das nicht passiert wäre. Allerdings: Der Einbrecher hatte ja eine Schusswaffe dabei, hat also damit gerechnet, dass er sich womöglich verteidigen oder auch jemanden angreifen muss. Genau das hat er dann ja auch getan. Es war also nicht sein hauptsächliches Ziel, aber er war dem Grunde nach bereit dazu und hat es zumindest – wenn auch als „notwendiges Übel“ – in Kauf genommen, dass bei der Tat ein Mensch verletzt werden oder gar zu Tode kommen könnte.
3.) Wenn wir diesen Denkansatz nun auf die Raserfälle übertragen, dann wird vielleicht schon deutlicher, warum man hier vielleicht doch einen Vorsatz annehmen könnte: Denn auch der Raser hat zwar nicht das unmittelbare Ziel, einen Menschen zu töten. Aber das Rasen ist ihm offenbar so wichtig, dass er die Verletzung oder gar den Tod unschuldiger in Kauf nimmt. Er will solche Todesfälle war nicht so gerne, aber letztendlich ist es ihm offenbar auch irgendwie egal, ob es passiert. Denn wäre es ihm nicht egal, dann würde er eben nicht so heftig rasen.
Gute Überlegungen. Schauen wir aber mal, ob beide Fälle vielleicht doch ähnlicher sind als man es meint:... Beim Raserunfall gibt es ein Pendant zur Schusswaffe in dieser Form nicht. Der Einbrecher überlegt sich noch vor seiner Tat ganz bewusst, ob und warum er die Waffe mit sich führt. Ein vergleichbares Merkmal gibt es beim Raserunfall nicht, wenn man das Auto als Waffe bezeichnen kann, so hat es primär doch einen ganz anderen Zweck als die Schusswaffe des Einbrechers. Deshalb sehe ich einen Raserunfall viel mehr als eine komplett dumme, undurchdachte und unreife Affektreaktion die weniger einen bedingten Vorsatz rechtfertigt, als ein sauber geplanter und mit allen Eventualitäten (=Schusswaffe für den Fall der Fälle mit sich führen) bedachter Einbruch, deshalb wäre ich persönlich beim Raserunfall wieder eher bei der fahrlässigen Tötung.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Anders wäre es wohl wieder, wenn Person A am Montag der Person B schreibt und sich mit ihr für kommenden Freitag zu einem Rennen auf der Straße C verabredet und eine Bedingung des Rennens das komplette Ignorieren aller Ampelanlagen wäre.
Wie gesagt: An anderer Stelle sind diese unterschiedlichen "kriminellen Energien" durchaus wieder relevant. Beispielsweise (glaube ich) bei der Frage der Schuld und des Strafmaßes.
Das ist auch völlig legitim.... Ich persönlich hätte es ohne Fachkenntnisse aber aus meinem Menschenverstand heraus etwas anders beurteilt. ...
Eben!... Aber ich merke schon, das sind schwierige Gedankenspiele und Sachverhalte, über die man sehr lange diskutieren kann. ...
Das dürfte stimmen. Dennoch habe ich das Beispiel so gewählt, weil es anschaulich ist. Die von dir angeführten juristischen Details werden für den "juristischen Laien" m. E. nur schwer nachvollziehbar sein. Wie gesagt ging es mir um eine möglichst einfache Erklärung. Nicht um eine juristisch bis ins kleine Detail korrekte solche....
Das Erschießen des Hausherrn geht auf einen vollkommen anderen, neuen Tatentschluss zurück. Es kommt für die Frage der Vorsätzlichkeit der Tötung nicht darauf an, was sich der Einbrecher bzgl. des Einbruchs (oder auch der Mitnahme der Waffe) gedacht hat, sondern auf das, was er sich gedacht hat, als er abdrückte. Der hierzu sehr kurze Sachverhalt „worauf der Einbrecher ihn erschießt“ lässt keinen sicheren Schluss zu, klingt aber eher danach, als hätte er den Hausherrn töten wollen. Das wäre dann „normaler“ Vorsatz, kein Eventualvorsatz. ...
Gute Beispiele.... Hätte er hingegen ungerichtet mehrfach in die Richtung des Hausherrn geschossen, um diesen zu vertreiben, dabei aber in Kauf genommen, dass einer der Schüsse zufällig trifft, dann könnten man von Eventualvorsatz sprechen.
Und hätte er nur ein Geräusch gehört und angenommen, dass ihm in der Dunkelheit die Hauskatze gegenübersteht, nicht aber ein Mensch, dann wären wir im Bereich der Fahrlässigkeit. ...
Dem ließe sich entgegenhalten, dass sich viele Autofahrer hinter ihrem eigenen Steuer durchaus sicherer fühlen, als sie das bei anderen Verkehrsteilenehmern vermuten - z. B. bei solchen in kleineren oder älteren Autos, oder gar Fußgänger oder Radfahrer. Spätestens bei denen liegt es durchaus nahe, dass man selbst kaum verletzt wird. Man kann insofern also durchaus "rasen", ohne auch den eigenen Tod in Kauf nehmen zu müssen.... Ich finde das nicht einfach nachzuvollziehen. Mein Gegenargument war immer, dass beide im Falle eines Unfalls nicht haben erwarten können, ihrerseits zu überleben, so dass man m.E. annehmen müsste, dass sie auch ihren eigenen Tod billigend in Kauf genommen hätten. Das würde ich dann, zumindest nicht ohne Weiteres, annehmen wollen. ...
Falls ich das noch ergänzen darf: Das Vorstehende ist ein aussagekräftiges Beispiel für die Absurdität deiner Ausführungen. Die „Logik“ ist bereits dem Grunde nach falsch und hat mit der Rechtsfindung wenig bis gar nichts zu tun. Denn - kurz und einfach gesagt - eine pauschale und generelle Feststellung, ob und dass (z. B.) ein Auto ein gemeingefährliches Mittel darstellt, könnte und würde ein Gericht so nie treffen.
Das ist es auch, was @PolariZ oben meinte.
Denn es gibt durchaus Täter, die diesen Aspekt vollkommen ausklammern (kann bei den Berliner Rasern genauso gut der Fall sein) oder ihre eigene Unversehrtheit/eigenes Leben bewusst aufgeben (bspw. Selbstmordattentäter oder (versuchter) erweiterter Suizid).
Das ist schon richtig, aber genau da liegt ja der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Letzterer erfordert immer das Wissen und das Wollen (oder eben zumindest in Kauf nehmen). Das „Auskammern“ im Sinne von gar nicht darüber nachdenken schließt dann den Vorsatz aus. Erfolgt das Ausklammern hingegen bewusst, dann liegt natürlich implizit auch wieder ein Wissen und Inkaufnehmen vor.
Gott sei Dank gibt es Richter die das entscheiden, und keine Scharfrichter die nach Selbstjustiz schreien.
Für uns Laien ist halt oft die Lebenserfahrung entscheidend wie wir solche Fälle beurteilen.
Mal fiktiv angenommen, ein Gericht muss entscheiden ob eine Bombe ein gemeingefährliches Mittel darstellt. Ich denke schon, dass wir uns alle einig sind, dass eine Bombe ein gemeingefährliches Mittel ist und ein Gericht dies zweifelsfrei feststellen kann. Als Gegenbeispiel könnte man einen Stein nehmen. Auch wenn bereits Kain seinen Bruder Abel mit einem Stein erschlagen haben soll, denke ich das ein Stein kein gemeingefährliches Mittel darstellt. Den Beweis zu erbringen, dass ein Stein kein gemeingefährliches Mittel ist wird schon schwieriger. Sollte allerdings anhand von bestimmten Kriterien möglich sein; ansonsten wäre ja alles als gemeingefährliches Mittel einzustufen.
Oder um mal bei deinem Beispiel mit dem Einbrecher zu bleiben: Würde ein Gericht eine Taschenlampe (hier jja die Mordwaffe) in dem von Dir genannten Fall als gemeingefährliches Mittel einstufen? Wenn ja, warum? Es gibt doch sicher bereits vergleichbare Urteile. Die Einschätzung des Gerichts in so einem Fall würde mich interessieren. Da ich ein Auto auch eher mit der Taschenlampe als einer Schusswaffe vergleichen würde.
Mir ist klar, das diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen auf andere Urteile haben wird. Insofern glaube ich nicht, dass diese Frage vom BGH final mit Ja oder Nein in Bezug auf das Auto beantwortet wird. Viel mehr werden vermutlich Kriterien aufgeführt oder neue definiert, unter denen ein Auto als gemeingefährliches Mittel zählt.
Ach scheixxe! Beinahe hätte es dieses "Thema" auf die 2. Seite geschafft und wäre (für lange Zeit) auf dem "Ist-alles -gesagt-es-gibt-nix-zu-sehen-bitte-Weitergehen-Misthaufen" verschwunden ... B73?
Warum kann man eigentlich keine kompletten Beiträge auf eine Twit-Liste setzen?! Oder kann man das doch irgendwie?
Darüber gehen die Auffassungen offensichtlich erheblich auseinander.... Ist eh der unnötigste Teil vom Forum bin auch nur da wenn ich Langeweile habe!
Mit dem ersten Satz hast Du völlig Recht!Einfach nicht mehr in den Café Bereich schauen und alles ist gut.
Ist eh der unnötigste Teil vom Forum bin auch nur da wenn ich Langeweile habe!
Viele der Themen im Café drehen sich doch um Autos oder um Themen rund um das Auto. Beim Witzefred, bei den Hausfrauen-Tratschereien und bei einigen anderen komplett themenfremden Freds bin ich dagegen ganz bei dir...Ist halt zum Zeitvertreib wie z.B. der Witzefred, aber ursprünglich werden wir uns alle hier angemeldet haben um uns über unser Auto ...
Viele der Themen im Café drehen sich doch um Autos oder um Themen rund um das Auto. Beim Witzefred, bei den Hausfrauen-Tratschereien und bei einigen anderen komplett themenfremden Freds bin ich dagegen ganz bei dir...