Nein, eben nicht. Hier geht es um Einziehung - das ist in vielfacher Hinsicht etwas anderes als die „herkömmliche“ Enteignung, wie sie derzeit z. B. im Bereich der Immobilien öffentlich diskutiert wird.
Man kann es hier im Fred, und nicht nur dem Einzelfall, nur nochmal dringend nahelegen: Wer bei solchen Themen mitreden möchte, der sollte sich zumindest dem Grunde nach informieren, worum es geht. Dazu könnte man z. B. mal in den oben verlinkten Artikel schauen und den dort genannten Paragrafen des Strafgesetzbuches nachlesen. Der führt nämlich zu dem durchaus aufschlussreichen § 74a StGB. Wer dann immer noch Aufklärungsbedarf hat, könnte Wikipedia bemühen, z. B. hier (das Auffinden mit Google hat 2 Sekunden gedauert):
Einziehung (StGB-D) – Wikipedia. Natürlich gibt es reichlich weitergehende Quellen, alle öffentlich und kostenlos.
So oder so muss ein Einbrecher, und schon seit vielen Jahren, damit rechnen, dass ihm sein Einbruchswerkzeug abgenommen wird. Und der Messerstecher wird wahrscheinlich sein Messer verlieren. Beides kann kaum überraschen. Ebenso wenig kann es überraschen, wenn in der heutigen Zeit gefährlichen Rasern das Zweirad bzw. Auto weggenommen wird.
Wer das in jedem Fall grob ungerecht oder überzogen findet, sollte das eigene Gerechtigkeitsempfinden überprüfen. Oder sich wenigstens, hier schließt sich der Kreis, ordentlich informieren.