Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Ich setz‘ das mal hier hinein, weil dieser Fred sich ja sozusagen zum „Raser-Fred“ entwickelt hat:

 
Enteignungen gab es schon einmal in der Geschichte...welchen Sinn so eine Strafmassnahme hat darf hinterfragt werden...noch sind es Fortbewegungsmittel,die enteignet werden/können...Eine Geldstrafe in dieser Höhe wäre ethisch korrekter und sinnvoller m.E..Sehr bedenklich.
 
Mal losgelöst von dem ganzen Sachverhalt, ist das vom Spiegel gewählte Symbolfoto ja ziemlich polarisierend... Ich dachte erst, es sei ein Blitzerfoto des Täters, da hätte ich es verstanden.
 
Mal losgelöst von dem ganzen Sachverhalt, ist das vom Spiegel gewählte Symbolfoto ja ziemlich polarisierend... Ich dachte erst, es sei ein Blitzerfoto des Täters, da hätte ich es verstanden.

Da der Moppedfahrer nicht nur mal eben mitt 226 kmh bei erlaubten 100kmh unterwegs war, sondern vielmehr bei seinem Ritt weitere Vergehen beging, desweiteren das Mopped getunt war (anscheinenend Belange, welche nicht eintragungsfähig sind oder nicht eingetragen waren), trifft es hier genau den Richtigen.

Ich bin zwiespältig, wenn es um das Thema “Enteignung“ geht .... heißt: mir fehlt die juriste Betrachtung und das Wissen hierzu.
 
Da der Moppedfahrer nicht nur mal eben mitt 226 kmh bei erlaubten 100kmh unterwegs war, sondern vielmehr bei seinem Ritt weitere Vergehen beging, desweiteren das Mopped getunt war (anscheinenend Belange, welche nicht eintragungsfähig sind oder nicht eingetragen waren), trifft es hier genau den Richtigen.

Subjektiv sehe ich das genauso wie Du, es trifft den Richtigen und die Emotionen, die das Symbolfoto (v.a. mit der gut sichtbaren Geste) verursacht, geschehen dem Täter Recht.
Aus neutraler Sicht finde ich es trotzdem nicht in Ordnung vom Spiegel, denn es verdreht höchstwahrscheinlich Tatsachen bzw. es wird hier der Eindruck vermittelt, dass der Motorradfahrer tatsächlich geblitzt wurde und diese Geste gezeigt hat. Hätte finde ich einfach nicht sein müssen ;)
 
Subjektiv sehe ich das genauso wie Du, es trifft den Richtigen und die Emotionen, die das Symbolfoto (v.a. mit der gut sichtbaren Geste) verursacht, geschehen dem Täter Recht.
Aus neutraler Sicht finde ich es trotzdem nicht in Ordnung vom Spiegel, denn es verdreht höchstwahrscheinlich Tatsachen bzw. es wird hier der Eindruck vermittelt, dass der Motorradfahrer tatsächlich geblitzt wurde und diese Geste gezeigt hat. Hätte finde ich einfach nicht sein müssen ;)

Das Symbolfoto ist wirklich dämlich ausgewählt.
 
"Einziehung von Tatwerkzeugen" ist als Begriff für einen Aufmerksamkeit heischenden Presseartikel doch viel zu nüchtern. "Enteignung" ist da über die emotionale Ebene viel zielführender. Hat ja offenbar funktioniert.:) :-)
Zur Ehrenrettung des Journalisten sei aber auch gesagt, dass im Artikel darauf hingewiesen wurde, dass die Würdigung der Gesamtumstände und insbesondere der nicht StVZO gerechten technischen Modifikationen des Motorrads zu der Entscheidung des Gerichts geführt haben und "nur" erheblich zu schnelles Fahren mit einer ordnungsgemäßen Familienkutsche wohl ohne Einziehung/Enteignung ausgegangen wäre.
 
Was ich von der "Einziehung von Tatwerkzeugen" bzw. Enteignung - den machen wir uns nichts vor - es ist praktisch nichts anderes - halte, hab ich glaube schon erörtet. Wer damit argumentiert, diese Maßnahme würde die Allgemeintheit vor dem Biker schützen, der vergisst dabei, dass der Biker in jedem Motorradhändler oder auf Ebay-Kleinanzeigen / Mobile / you name it ein neues bzw. gebrauchtes Motorrad kaufen kann. Stehlen wäre auch noch eine Option, um an ein Motorrad zu gelangen. Das Argument und der Vergleich mit Schusswaffen zählt also nicht (auch wenn es rechtlich einwandfrei ist). Moralisch ist es das nicht. :whistle:

Wäre der Schutz der Allgemeinheit das oberste Ziel, müsste wenigstens der Verkaufs bzw. Versteigerungserlös, dem Eigentümer (also dem Biker, bzw. ggf. Verwander des Bikers oder seine Bank) zur Gute kommen. Alles andere ist hier eine Staatliche-Bereicherung auf Kosten des Bikers. Das Bike mag "nur" 15.000 EUR gekostet haben. Ein neuer M4 liegt schnell 6-stellig. Auch ist die Strafe für jeden Täter unterschiedlich, da der Fahrzeugwert je nach Fahrzeug unterschiedlich ist. Hinzu kommt, dass Leute verschont werden, wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört. Dies verstößt m. E. gegen den Grundsatz, dass vor Gericht alle Menschen gleich sind.

Der Führerscheinentzug mit 9 Monaten Sperrfirst und die 2600 EUR Bußgeld (die sich vermutlich aus X Tagessätzen zusammensetzen) sind meiner Ansicht nach genug der Strafe. Falls das nicht der Fall ist, sollte man die Tagessätze für diese Straftat anders festlegen. Aber bitte dabei auch beachten, dass andere Straftaten wie beispielsweise Steuerhinderziehung teilweise wesentlich weniger hart bestraft werden.

Stand heute, müsste man eigentlich seine Fahrzeuge an eine Briefkastenfirma verkaufen und zurück leasen. Nur um vor der Willkür des Staates im Zweifelsfall sicher zu sein. :g
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mit 220 km/h auf einem getunten Motorrad durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h fahren wollte, dann würde ich das machen.:rolleyes3
Sonst nicht.
Ach so, ich habe ja keinen Motorrad-Führerschein. Na, darauf kommt's dann auch nicht mehr an:rolleyes:
 
Wenn ich mit 220 km/h auf einem getunten Motorrad durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h fahren wollte, dann würde ich das machen.:rolleyes3
Sonst nicht.
Glaube kaum, dass der Biker (oder andere die von dem Gesetz betroffen sind) es so geplannt hatten :whistle:

Natürlich kann man immer mit "ich bin ein braver, gesetzes treuer Bürger, mir wird schon nichts passieren" argumentieren und jedes Gesetz gut finden. Mit diesem Argument - "es betrifft ja nur die Schuldigen" - kann man schließlich alles verkaufen.

Mir geht der Eingriff des Staates hier eindeutigen einen Schritt zu weit. Es ist weder angemessen, noch fair oder zielführend. Bin gespannt, ob mal einer vor dem BGH Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagt.
 
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Die Aufgeregtheit einiger Reaktionen auf das Urteil, auch hier, zeigt doch nur, dass diese Sanktion offenbar einen Nerv trifft. Endlich, könnte man sagen. Werden doch offenbar Bußgelder, Punkte oder relativ kurze Fahrverbote, die im internationalen Vergleich durchaus milde ausfallen, vom harten Kern besonders sportlicher Sportfahrer bestenfalls als leicht akzeptables Betriebsrisiko eingestuft, über das ein Nachdenken nicht lohnt.
 
Bin gespannt, ob mal einer vor dem BGH gegen das Gesetz klagt.

Der BGH (Bundesgerichtshof) ist allein die Revisionsinstanz des ordentlichen Gerichtszuges. Über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet allein das BVerfG (Bundesverfassungsgericht). Und hierfür müsste entweder ein Gericht einen konkreten Normenkontrollantrag stellen oder eine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben. Letzteres bedürfte aber in aller Regel einer Ausschöpfung des Rechtsweges - und das kann mitunter dauern.
 
Merkwürdig finde ich nur mal wieder in unserer Gesetzgebung und deren Handhabung, dass eine Enteignung beim Bürger ohne großes aufheben funktioniert, während es bei den Wohnungsgesellschaften anscheinend nicht geht und vor allem angeblich nichts bringen soll!
Kann es sein, dass der gemeine Bürger keine Lobby hat?
 
@keulejr danke für die Korrektur. Ich meinte das BVerfG.

Die Aufgeregtheit einiger Reaktionen auf das Urteil, auch hier, zeigt doch nur, dass diese Sanktion offenbar einen Nerv trifft. Endlich, könnte man sagen.
Es gibt auch Menschen, die gegen die Todesstrafe sind und entsprechend reagieren. Man könnte auch behaupten, "das zeigt doch nur, dass diese Strafe einen Nerv trifft". Die Aufgeregtheit rührt daher, dass etwas als unangemssen, unfair und ungerecht empfunden wird.


Werden doch offenbar Bußgelder, Punkte oder relativ kurze Fahrverbote, die im internationalen Vergleich durchaus milde ausfallen, vom harten Kern besonders sportlicher Sportfahrer bestenfalls als leicht akzeptables Betriebsrisiko eingestuft, über das ein Nachdenken nicht lohnt.

Bitte nicht von sich selbst auf andere schließen. Jemand, der beruflich auf sein Auto angewießen ist, den schreckt ein Fahrvorbot bzw. ein Fürherscheinentzug mit 9 Monatiger Sperre (was deutlich schlimmer als ein Fahrverbot ist!!) sicherlich ab. Ich jedenfalls hätte keine Lust auf 1 Jahr Fußgänger :whistle:
2600 EUR sind meines Erachtens auch keine geringe Strafe. In anderen EU Ländern wirst Du meines Wissens nicht viel mehr Bußgeld zahlen. Aber selbst wenn das Bußgeld deutlich höher wäre und man es angleichen will - warum tut man dies dann nicht? E.g. in dem man die Tagessätze erhöht?
Fände ich persönlich fairer als 30% der Fahrer zu enteigen, weil sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Während die anderen 70% der Fahrer besser weggekommen, weil das Fahrzeug nur in Ihrem Besitz - aber nicht Ihrem Eigentum ist. Findest Du das fair?
 
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Merkwürdig finde ich nur mal wieder in unserer Gesetzgebung und deren Handhabung, dass eine Enteignung beim Bürger ohne großes aufheben funktioniert, während es bei den Wohnungsgesellschaften anscheinend nicht geht und vor allem angeblich nichts bringen soll!
Kann es sein, dass der gemeine Bürger keine Lobby hat?
Hä,findest du nicht,dass du in dem Falle Äpfel mit Birnen vergleichst?
Während der eine ein Fortbewegungsmittel manipuliert und wider sämtlichen Verkehrsregeln zur Gefährdung der Allgemeinheit einsetzt versucht eine Wohnungsbaugesellschaft lediglich Ihren Gewinn zu maximieren und das im rechtlich zulässigen Rahmen. Ich kann daran,im Gegensatz zum Verhalten des Verkehrsraudies,nichts illegales erkennen was eine Enteignung rechtfertigen würde.
 
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Stand heute, müsste man eigentlich seine Fahrzeuge an eine Briefkastenfirma verkaufen und zurück leasen. Nur um vor der Willkür des Staates im Zweifelsfall sicher zu sein. :g
Vllt hilft es ja auch sich wenigstens halbwegs an die momentan gültigen Verkehrsregeln zu halten.😉
Ich bin früher(mit dem Motorrad)auch gerast wie ein Bekloppter,hatte schon mal 15(1981)+13(2005)Punkte. Seit kurzem behandle ich allerdings eine Patientin die als Sozia verunglückt ist und wenn man dann sieht was so ein Unfall aus einem vorher gesunden Menschen macht denkt man doch anders über die Lust an der Geschwindigkeit.
 
Hä,findest du nicht,dass du in dem Falle Äpfel mit Birnen vergleichst?
Während der eine ein Fortbewegungsmittel manipuliert und wider sämtlichen Verkehrsregeln zur Gefärdung der Allgemeinheit einsetzt versucht eine Wohnungsbaugesellschaft lediglich Ihren Gewinn zu maximieren und das im rechtlich zulässigen Rahmen. Ich kann daran,im Gegensatz zum Verhalten des Verkehrsraudies,nichts Illegales erkennen was eine Enteignung rechtfertigen würde.

Es geht mir hierbei nur ums Prinzip, Enteignung ist bleibt Enteignung aus welchen Gründen auch immer!

Ich habe hier kein Statement über das Verhalten und deren Richtigkeit des Einzelnen abgegeben!

Und außerdem ist immer alles richtig, wenn es der Gewinnmaximierung dient - Hallo, endlich mal aufwachen! Nur weil etwas seit langer Zeit "angeblich" legitim ist heißt das noch lange nicht das es richtig ist!

Frage, wie oft hat er schon die Geschwindigkeit überschritten und nur weil er nicht erwischt wurde, wurde er nicht zur Verantwortung gezogen! Jeder beginne bei sich selbst.
Achtung, ganz wichtig! Es gibt keine Rechtfertigung für das Verhalten dieses Motorradfahrers, auch nicht von mir. Ganz im Gegenteil, da ich als Vielfahrer den täglichen Irrsinn auf den Straßen hautnah miterlebe und ich wesentlich härtere Busgelder aussprechen würde als vom Gesetzgeber vorgesehen, vor allem bei Wiederholungstätern.
 
Es geht mir hierbei nur ums Prinzip, Enteignung ist bleibt Enteignung aus welchen Gründen auch immer! ...
Nein, eben nicht. Hier geht es um Einziehung - das ist in vielfacher Hinsicht etwas anderes als die „herkömmliche“ Enteignung, wie sie derzeit z. B. im Bereich der Immobilien öffentlich diskutiert wird.

Man kann es hier im Fred, und nicht nur dem Einzelfall, nur nochmal dringend nahelegen: Wer bei solchen Themen mitreden möchte, der sollte sich zumindest dem Grunde nach informieren, worum es geht. Dazu könnte man z. B. mal in den oben verlinkten Artikel schauen und den dort genannten Paragrafen des Strafgesetzbuches nachlesen. Der führt nämlich zu dem durchaus aufschlussreichen § 74a StGB. Wer dann immer noch Aufklärungsbedarf hat, könnte Wikipedia bemühen, z. B. hier (das Auffinden mit Google hat 2 Sekunden gedauert): Einziehung (StGB-D) – Wikipedia. Natürlich gibt es reichlich weitergehende Quellen, alle öffentlich und kostenlos.

So oder so muss ein Einbrecher, und schon seit vielen Jahren, damit rechnen, dass ihm sein Einbruchswerkzeug abgenommen wird. Und der Messerstecher wird wahrscheinlich sein Messer verlieren. Beides kann kaum überraschen. Ebenso wenig kann es überraschen, wenn in der heutigen Zeit gefährlichen Rasern das Zweirad bzw. Auto weggenommen wird.

Wer das in jedem Fall grob ungerecht oder überzogen findet, sollte das eigene Gerechtigkeitsempfinden überprüfen. Oder sich wenigstens, hier schließt sich der Kreis, ordentlich informieren.
 
Nein, eben nicht. Hier geht es um Einziehung - das ist in vielfacher Hinsicht etwas anderes als die „herkömmliche“ Enteignung, wie sie derzeit z. B. im Bereich der Immobilien öffentlich diskutiert wird.

Man kann es hier im Fred, und nicht nur dem Einzelfall, nur nochmal dringend nahelegen: Wer bei solchen Themen mitreden möchte, der sollte sich zumindest dem Grunde nach informieren, worum es geht. Dazu könnte man z. B. mal in den oben verlinkten Artikel schauen und den dort genannten Paragrafen des Strafgesetzbuches nachlesen. Der führt nämlich zu dem durchaus aufschlussreichen § 74a StGB. Wer dann immer noch Aufklärungsbedarf hat, könnte Wikipedia bemühen, z. B. hier (das Auffinden mit Google hat 2 Sekunden gedauert): Einziehung (StGB-D) – Wikipedia. Natürlich gibt es reichlich weitergehende Quellen, alle öffentlich und kostenlos.

So oder so muss ein Einbrecher, und schon seit vielen Jahren, damit rechnen, dass ihm sein Einbruchswerkzeug abgenommen wird. Und der Messerstecher wird wahrscheinlich sein Messer verlieren. Beides kann kaum überraschen. Ebenso wenig kann es überraschen, wenn in der heutigen Zeit gefährlichen Rasern das Zweirad bzw. Auto weggenommen wird.

Wer das in jedem Fall grob ungerecht oder überzogen findet, sollte das eigene Gerechtigkeitsempfinden überprüfen. Oder sich wenigstens, hier schließt sich der Kreis, ordentlich informieren.

Super Klasse, dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen!
 
... Bin gespannt, ob mal einer vor dem BGH gegen das Gesetz klagt.
Vor dem BGH
@keulejr danke für die Korrektur. Ich meinte das BVerfG.

....2600 EUR sind meines Erachtens auch keine geringe Strafe. In anderen EU Ländern wirst Du meines Wissens nicht viel mehr Bußgeld zahlen. Aber selbst wenn das Bußgeld deutlich höher wäre und man es angleichen will - warum tut man dies dann nicht? E.g. in dem man die Tagessätze erhöht?
Fände ich persönlich fairer als 30% der Fahrer zu enteigen, weil sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Während die anderen 70% der Fahrer besser weggekommen, weil das Fahrzeug nur in Ihrem Besitz - aber nicht Ihrem Eigentum ist. Findest Du das fair?

Auch hier geht es fröhlich durcheinander. Wir müssen schon trennen zwischen Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt sind und "Strafen", die als Sanktion für eine Straftat von einem Gericht verhängt werden. Da liegt Deutschland bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen im europäischen Vergleich in unteren Tabellenende.
Außerorts kosten in D ab 71Km/h zu schnell 600 €, es gibt 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot. Ende der Fahnenstange, wenn man die Sache nicht durch besondere Umstände, wie der Motorradfahrer, zur Strafsache macht. Auch die vorübergehende oder dauerhafte Einziehung von Fahrzeugen ist in anderen europäischen Ländern längst geübte Praxis. Was Leihfahrzeuge angeht, wäre ich durchaus für eine Anpassung der Rechtslage. Soll halt der straffällige Fahrzeugnutzer dem Eigentümer Schadensersatz leisten. Würde dem Geschäftsmodell "Boliden in Kinderhand" einen guten Teil Boden entziehen.
 
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Ende der Fahnenstange, wenn man die Sache nicht durch besondere Umstände, wie der Motorradfahrer, zur Strafsache macht.
Welche besonderen Umstände? Ist der Motorradfahrer ein Rennen gegen sich selbst gefahren? :roflmao: Fakt ist doch, er zahlt 2.600 EUR für die Geschwindigkeitsübertretung und ist den Führerschein mindestens 1 Jahr los. (Was ich durchaus als ausreichend harte Bestrafung erachte)

So oder so muss ein Einbrecher, und schon seit vielen Jahren, damit rechnen, dass ihm sein Einbruchswerkzeug abgenommen wird. Und der Messerstecher wird wahrscheinlich sein Messer verlieren. Beides kann kaum überraschen. Ebenso wenig kann es überraschen, wenn in der heutigen Zeit gefährlichen Rasern das Zweirad bzw. Auto weggenommen wird.
Rechtlich magst Du vollkommen im Recht sein und alles einwandfrei sein. Moralisch (d.h. persönliches Gerechtigkeitsempfinden) sehe ich einen rießen Unterschied, ob man ein Messer für 20 EUR oder einen neuen M4 für über 100.000 EUR einzieht und versteigert. Da der Fahrzeugwert die eigentliche Strafe (Tagessätze) bei weitem übersteigt. (selbst hier 2.600 EUR vs 15.000 EUR)

Zusätzlich wird dem Raser bereits sein Führerschein entzogen und er bekommt eine Sperrfirst (kann also keinen neuen erwerben). Der Führerschein ist also eher mit dem Messer vergleichbar. Man könnte sein Fahrzeug auch zwangsabmelden. Ohne Führerschein kann er es nicht neu zulassen -> hat also kein Kennzeichen, was fahren ohne Führerschein nochmals deutlich erschwert.

Wie gesagt, ich hätte damit auch weniger ein Problem, wenn der Verkaufs bzw. Versteigerungserlös wenigstens dem Fahrzeugeigentümer ausgezahlt würde. Damit wären Käufer und Leasingnehmer (und Fahrzeugmieter) gleichgestellt. Aktuell ist man als Käufer bzw. Fahrzeugeigentümer schlechter gestellt.
 
Hast Du den Artikel gelesen?
Der ist mit dem Mopped auf seiner Tour nicht nur durch 226kmh zu schnell aufgefallen.

Wenn dieser Idiot zb einen Menschen umgefahren hätte (klappt durchaus mit 129 kmh in einer Ortschaft), wäre das Geschrei groß!

Sorry, wer sein Fahrzeug wie eine potenzielle Waffe gebraucht, ist doch nicht ganz sauber im Kopf
 
Ist der Motorradfahrer ein Rennen gegen sich selbst gefahren? :roflmao:
Verstehe nicht ganz was es da zu lachen gibt,natürlich gilt auch ein „Rennen gegen sich selber“ als illegales Straßenrennen. Im Grunde genommen fährt der Raser ja in dem Moment ein Rennen gegen alle anderen.
 
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