Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Man wird beide Verurteilte und deren Strafmaß nicht miteinander vergleichen können weil die Würdigung der Vorgeschichte ebenfalls eine Rolle spielt.
Den Einwand würde ich gelten lassen, wenn nicht explizit im Artikel der Hintergrund der beiden Fahrer beleuchtet wurde. ...
Der Hauptgrund für das Unterschiedliche Strafmaß ist, dass dem einen Fahrer sein Auto nicht genommen werden konnte, das es dem Vater des Beifahrers gehört. Siehe Artikel zum Urteil. ...
PolariZ‘ Einwand ist valide - deiner nicht: Weil der „... Artikel zum Urteil...“ lediglich Journalismus ist und bei einer rechtlichen Würdigung des Falls nicht hilft. PolariZ meint diejenigen Fakten, die sich aus dem Verlauf des Strafprozesses ergeben haben und die - allein - in Rubrum, Sachverhalt und Begründung des Urteils niedergelegt sind.

Du müsstest also erst einmal Sachverhalt und Urteilsbegründung lesen, um zu PolariZ‘ Einwand argumentativ überhaupt etwas sagen zu können.
 
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Wie ich soeben erfahren habe, hat man heute in Stammheim den Todesfahrer aus Stuttgart auf dem Hofgang auf brutaler weise zusammen geschlagen. Auf Grund seiner schweren Verletzung wurde er heute nach Hohenasperg verlegt. Mein Mitleid mit ihm hält sich aber trotzdem in Grenzen und vor dem langen Arm der „Bruderschaft“ wird er niemals mehr sicher sein. Außer natürlich Erdogan holt diesem Clown persönlich dort ab und begleiten ihm wieder nach Hause :) :-)
 
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Wie ich soeben erfahren habe, hat man heute in Stammheim den Todesfahrer aus Stuttgart auf dem Hofgang auf brutaler weise zusammen geschlagen. Auf Grund seiner schweren Verletzung wurde er heute nach Hohenasperg verlegt. Mein Mitleid mit ihm hält sich aber trotzdem in Grenzen und vor dem langen Arm der „Bruderschaft“ wird er niemals mehr sicher sein. Außer natürlich Erdogan holt diesem Clown persönlich dort ab und begleiten ihm wieder nach Hause :) :-)
Könnte einer der Moderatoren diesen Penner zum Teufel jagen
 
Was der nicht immer alles erfährt, vielleicht auch Wunschdenken


Sorry,
immer schön den Ball flach halten und ich empfehle Euch allen Mal den Hausarzt oder gar den Psychiater zu wechseln.
Billiger Mob halt und mehr nicht :) :-)
 
Was der nicht immer alles erfährt, vielleicht auch Wunschdenken


Sorry,
immer schön den Ball flach halten und ich empfehle Euch allen Mal den Hausarzt oder gar den Psychiater zu wechseln.
Billiger Mob halt und mehr nicht :) :-)
Einen Psychiater brauchst Du arme Seele, hast ja scheinbar ein traumatisches Erlebnis gehabt.
Da sollte man fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen.
Und das ist wirklich nett gemeint
 
Zuletzt bearbeitet:
@Maline, ich fand deine Beiträge und dein Auftreten hier eigentlich immer sehr angenehm und sympathisch. Dein jüngeres Verhalten kann auch ich aber nicht mehr nachvollziehen. :(

Und Fotos von Mitgliedern krimineller Vereinigungen möchte ich hier im Forum wirklich nicht sehen, das ist völlig unangebracht. :unsure:
 
Sorry,
immer schön den Ball flach halten und ich empfehle Euch allen Mal den Hausarzt oder gar den Psychiater zu wechseln.
Billiger Mob halt und mehr nicht :) :-)

Ich halte mich nicht für billigen Mob.
Dir sollte auch klar sein, dass “das Regeln von Dingen“ in dieser Gesellschaft zwar sichtbar erfolgt, man darüber in der Öffentlichkeit nicht schwätzt oder freut 😉
Duftmarken setzt man(n) hier direkt an den Empfänger, man feiert es nicht öffentlich über externe öffentliche Kanäle.

Wenn mir so etwas passieren würde wie Dir (zb meinem Sohn), wüsste ich nicht, was ich danach machen würde.
NUR:
Eine Kopie meines Kopfkinos dann mit anderen Darstellern (anderer Täter andere Opfer, andere Henker) würde mich emotional NICHT annähernd hämisch stimmen.
 
Manche können sich mit den Errungenschaften unserer Zivilisation nun mal nicht anfreunden und erfreuen sich lieber archaischer Methodik...
 
Nochmal zurück zum Thema:
Die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels sei durch ihre Autos gegeben. Bomben gelten klassischerweise als gemeingefährliches Mittel. Ihre Wirkung ist unberechenbar, ebenso wie die Zahl der potenziellen Opfer. Dasselbe gilt nach Ansicht der Richter auch für die tonnenschweren Autos, mit denen Hamdi H. und Marvin N. durch die West-Berliner Innenstadt donnerten. Quelle
Ich kenne leider den genauen Wortlaut des Urteils nicht, finde den Vergleich eines Autos mit einer Bombe aber schon heftig. Falls der BGH das auch so sieht, fällt ein Auto demnächst wohl unters Kriegswaffenkontrollgesetz :whistle:

Weiß ja nicht wie Ihr das seht, aber zwischen einem Gebrauchsgegenstand zur Fortbewegung (Auto) und einem Gegenstand, dessen einziger Zweck das Zerstören von Menschen und Gegenständen ist (Bombe), sehe ich schon einen gewalltigen Unterschied.

Frage an die Juristen: Was passiert eigentlich, wenn der BGH ein Auto pauschal (oder z.B. ab einer gewissen Geschwindigkeit) als gemeingefährliches Mittel einstuft? Sind dann automatisch sämtliche Auto-Unfälle mit Todesfolge als Mord zu werten? Schließlich ist dann ja immer das Mord-Merkmal gemeingefährliches Mittel erfüllt. Oder reicht ein einzige Mordmerkmal hierbei noch nicht?

Naja, mal abwarten wie der BGH das sieht. &:
 
Nochmal zurück zum Thema:

Ich kenne leider den genauen Wortlaut des Urteils nicht, finde den Vergleich eines Autos mit einer Bombe aber schon heftig.

Ich persönlich nicht.
Schon vergessen, Straßburg, Paris, Nizza, Berlin, Barcelona, Cambrils und……
........auch da ist ein Fahrzeug als Waffe die töten kann, eingesetzt wurden.
 
... finde den Vergleich eines Autos mit einer Bombe aber schon heftig. Falls der BGH das auch so sieht, fällt ein Auto demnächst wohl unters Kriegswaffenkontrollgesetz :whistle:

Weiß ja nicht wie Ihr das seht, aber zwischen einem Gebrauchsgegenstand zur Fortbewegung (Auto) und einem Gegenstand, dessen einziger Zweck das Zerstören von Menschen und Gegenständen ist (Bombe), sehe ich schon einen gewalltigen Unterschied. ...
Nein, eben gerade kein Unterschied, wenn beide Gegenstände mit dem Ziel eingesetzt werden, Menschen zu töten!

Wenn dir das insbesondere nach den Fällen der terroristischen Amokfahrten der letzten Jahre immer noch nicht einleuchtet, dann ist das schon etwas bestürzend. Denk‘ doch bitte über das Thema mal objektiv nach, anstatt immer nur alles „pro Auto“ auszulegen.
 
Nein, eben gerade kein Unterschied, wenn beide Gegenstände mit dem Ziel eingesetzt werden, Menschen zu töten!

Wenn dir das insbesondere nach den Fällen der terroristischen Amokfahrten der letzten Jahre immer noch nicht einleuchtet, dann ist das schon etwas bestürzend. Denk‘ doch bitte über das Thema mal objektiv nach, anstatt immer nur alles „pro Auto“ auszulegen.

Ich habe mich auf den verlinken Fall der Berliner Raser bezogen. Ich denke nicht, dass man in diesem Fall davon sprechen kann, dass ein Gegenstand mit dem Ziel eingesetzt worden ist, Menschen zu töten. Dein Vergleich mit den terroristischen Anschlägen hinkt und ist alles andere als objektiv. Du packst hier Raser in die gleiche Gruppe wie Terroristen. Im übrigen kann man jeden Gegenstand zweckentfremden. Ich denke es stellt sich juristisch eher die Frage nach der primären Verwendung bzw. dem Einsatzziel des Anwenders. Das wir dazu unterschiedlicher Ansichten vertreten ist mir klar; darüber brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Werden ja sehen was der BGH dazu sagt 8-)

Viel interessanter finde ich allerdings die Folgen, falls der BGH die Einschätzung des Landgericht Berlins teilt. &:

Was passiert eigentlich, wenn der BGH ein Auto pauschal (oder z.B. ab einer gewissen Geschwindigkeit) als gemeingefährliches Mittel einstuft? Sind dann automatisch sämtliche Auto-Unfälle mit Todesfolge als Mord zu werten? Schließlich ist dann ja immer das Mord-Merkmal gemeingefährliches Mittel erfüllt. Oder reicht ein einzige Mordmerkmal hierbei noch nicht?

Mag dazu jemand eine Einschätzung abgeben? Ich vermute mal, dass sich der BGH im Zweifelsfalls stark am Einsaztzweck des Gegenstandes orientiert und versucht pauschale Urteile ja/nein zu vermeiden. Was denkt Ihr?
 
Was passiert eigentlich, wenn der BGH ein Auto pauschal (oder z.B. ab einer gewissen Geschwindigkeit) als gemeingefährliches Mittel einstuft? Sind dann automatisch sämtliche Auto-Unfälle mit Todesfolge als Mord zu werten? Schließlich ist dann ja immer das Mord-Merkmal gemeingefährliches Mittel erfüllt.
Eine zunehmend absurde Argumentation.
Schließlich und aus guten Gründen ist die Rechtsfindung nicht so simpel wie ein Automat und Richter fällen ein Urteil individuell nach allen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles.
 
Eine zunehmend absurde Argumentation.
Nein, es ist eine hypotetische Frage. Ich sehe hier 3 mögliche Entscheidungen (vielleicht gibts auch noch mehr Möglichkeiten):

1) Der BGH entscheidet, dass ein Auto kein gemeingefährliches Mittel ist. Dieser Logik folgend wäre eines der drei Mordmerkmale nicht erfüllt. Das Urteil für die Beteiligten kann dennoch auf Mord lauten, weil ja noch 2 weitere Mordmerkmale im Raum stehen. Allerdings wäre dann mal endgültig geklärt, dass ein Auto kein gemeingefährliches Mittel ist. Fände ich persönlich gut; aber mag ja jeder anders sehen.

2) Der BGH entscheidtet, dass ein Auto ein gemeingefährliches Mittel vergleichbar mit einer Bombe ist. Ich glaube kaum, dass es zu dieser Einschätzung des BGH kommt. Dennoch wäre interessant, welche Folgen so eine Einschätzung für andere, zukünftige Auto-Unfälle hätte. Es stünde in diesem hypotetischem Fall ja immer ein Mordmerkmal (Auto) bereits als erfüllt fest.

3) Der BGH entscheidet, dass es im Einzelfall auf den individuellen Verwendungszweck ankommt und vermeidet ein Urteil, dass sich leicht auf andere Fälle übertragen lässt.

Das Thema bleibt interessant.
 
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Ich hab da auch so meine Bedenken bei dem Berliner Urteil, die Fahrer sollten ohne Zweifel streng bestraft werden, aber Mord....ich weiß nicht.
Letzte Woche war hier in Mittelfranken ein schwerer Unfall mit einem Geisterfahrer. Beim falsch auffahren auf die AB verursachte er 3 leichte Unfälle, aber er fuhr trotzdem weiter und wenig später verursachte er einen schweren Unfall, bei dem eine junge Frau starb. Wie ist dieses Verhalten zu werten?
Zum Glück bin ich kein Richter.
 
...Ich denke es stellt sich juristisch eher die Frage nach der primären Verwendung bzw. dem Einsatzziel des Anwenders. Das wir dazu unterschiedlicher Ansichten vertreten ist mir klar ...
Das Problem liegt darin - hier ausdrücklich nicht als Kritik gemeint, nur als Tatsachenfeststellung -, dass du fortwährend versuchst, über juristische Dinge zu diskutieren und dabei „juristisch“ zu „argumentieren“, ohne dass auch nur im Ansatz juristische Grundkenntnisse vorhanden sind. Deshalb wandelst du immer wieder auf dem Holzweg. Weil deine Behauptungen, Argumente und Schlussfolgerungen immer wieder wesentliche rechtliche Grundsätze missachten.

Noch schlimmer wird es dadurch, dass du dich nicht von solchen korrigieren lassen möchtest, die von der Materie mehr verstehen als du. Sondern du bleibst beharrlich auf dem Holzweg - egal wie absurd deine Ausführungen dabei auch werden.

So kann eine Diskussion - mit dir und für dich - nicht funktionieren. Natürlich kann man auch als juristischer Laie (der Begriff ist in keiner Weise despektierlich gemeint) über rechtliche Themen diskutieren. Einige hier machen das ja sehr gut. :t Das geht aber nur, indem man (i) den gesunden Menschenverstand einsetzt und (ii) Erläuterungen fachkundiger Diskutanten versteht, aufnimmt und einbezieht.

Das soll und muss keineswegs bedeuten, dass man immer die Meinung der „Juristen“ vertreten muss. Aber man sollte halt die Sinnigkeit und „Validität“ der eigenen Meinung anhand der gelernten Korrekturen hinterfragen. Wenn insofern - beispielsweise - jemand erklärt, dass und warum ein Vorgehensvorschlag mit einem fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz nicht vereinbar ist, dann bringt ein weiteres Beharren auf dem Vorschlag wenig.

Ein Verlassen des Holzweges ist eigentlich gar nicht so schwer, man braucht nur etwas Flexibilität dazu. Die Diskussion würde dadurch gewinnen - für alle Beteiligten. :) :-)
 
...Ich sehe hier 3 mögliche Entscheidungen ...
1) Der BGH entscheidet, dass ein Auto kein gemeingefährliches Mittel ist. Dieser Logik folgend ...

2) Der BGH entscheidtet, dass ein Auto ein gemeingefährliches Mittel vergleichbar mit einer Bombe ist. ...
Falls ich das noch ergänzen darf: Das Vorstehende ist ein aussagekräftiges Beispiel für die Absurdität deiner Ausführungen. Die „Logik“ ist bereits dem Grunde nach falsch und hat mit der Rechtsfindung wenig bis gar nichts zu tun. Denn - kurz und einfach gesagt - eine pauschale und generelle Feststellung, ob und dass (z. B.) ein Auto ein gemeingefährliches Mittel darstellt, könnte und würde ein Gericht so nie treffen.

Das ist es auch, was @PolariZ oben meinte.
 
Ich hab da auch so meine Bedenken bei dem Berliner Urteil, die Fahrer sollten ohne Zweifel streng bestraft werden, aber Mord....ich weiß nicht.
Letzte Woche war hier in Mittelfranken ein schwerer Unfall mit einem Geisterfahrer. Beim falsch auffahren auf die AB verursachte er 3 leichte Unfälle, aber er fuhr trotzdem weiter und wenig später verursachte er einen schweren Unfall, bei dem eine junge Frau starb. Wie ist dieses Verhalten zu werten? ...
Die Differenzierung zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung ist in der Tat eines der kompliziertesten Themen im Strafrecht. Denn abgesehen von der schweren Frage, ob ein Mordmerkmal vorliegt, geht es dabei maßgeblich um die Frage des subjektiven Tatbestandes. Also um die Frage, ob bei der Tatbegehung ein - bedingter oder unbedingter - Vorsatz vorhanden war.

Wer sich dazu ein wenig einlesen möchte: Wikipedia ist für juristische Erläuterungen häufig nicht die schlechteste Quelle: ;)


Wahrscheinlich versteht man das als juristisch „unbelasteter“ Leser nicht vollständig, aber zumindest wird vielleicht deutlich, wie anspruchsvoll und kompliziert das Thema ist. Gerade wenn, wie vorliegend bei den „Raserfällen“, die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit schwer greifbar ist, wird die Rechtsfindung auch für die erfahrensten Richter zu einer echten Herausforderung.
 
Naja, Mord ist nicht gleich Mord. Es gibt dort ja auch Abstufungen (Gründe, andere Leben zu nehmen)

Ich denke, es ist wichtig, ab wann ein Unfallverursacher zum Täter wird.
Also ab wann ihm bewusst sein könnte, dass er andere Leben töten könnte, es ihm egal ist/es in Kauf genommen wird
Die Berliner Raser haben ihr eigenes Ego (Rennen gewinnen wollen) über andere Leben gestellt.
Bei der hohen Geschwindigkeit war denen anscheinend auch egal, ob sie selber zu Schaden kommen.
Wie bescheuert muss man sein, um sich in solchen Gebieten ein Rennen zu liefern/sich hinreissen zu lassen 😠

Auto=Waffe?
Klar, kann man ein Auto/Bus/LKW zur Waffe umwandeln (haben Maline und Jan bereits Beispiele gebracht)

Die Hürden für eine Waffe ist der Waffenschein und besondere Aufbewahrung.
Die Hürde zum Autofahren ist der Führerschein, kann in der Öffentlichkeit an der Laterne geparkt werden.

Bei beiden Gruppen (-Scheininhaber) gibt es eine kleine Gruppe von Menschen, die mit diesem Gegenstand ihr (anscheinend kaum vorhandenes Ego) auffüllen müssen.
 
Zum Wikipedia-Eintrag von Jan:
“Wissen und Wollen“ bringt es auf den Punkt 👍

Weiß ich, dass mein Handeln anderen schadet (schaden könnte) oder will ich andere schädigen?
Deshalb rechnet man einem Kind oder Jugendlichen zu, dass es/er die Tragweite seines Handelns nicht so einschätzen kann, wie es ein Erwachsener machen sollte. (Entscheidungen fällen)

Was nicht heißt, dass es Erwachsene gibt, bei denen ich den Eindruck habe, diese sind mit ihrer Handlungsweise auf dem Status “Kopf-Chaos-Pubertierender“ stehen geblieben (oder fallen in diese Verhaltensmuster zurück)
 
Weil diese Sache mit dem Vorsatz ja wirklich kompliziert ist, versuch' ich jetzt mal eine möglichst unjuristische Erläuterung dieses Themas. „Jura mit Brummm“ sozusagen. :whistle: Juristisch (aus-) gebildete Mitleser lesen zur Vermeidung körperlicher Schmerzen jetzt besser nicht mit. :+

Wichtig ist das Thema ja für die ganz grundlegende Frage, ob in den „Raserfällen mit Todesfolge“ eine Bestrafung als Mord oder Totschlag, oder nur als fahrlässige Tötung erfolgt.

1.) Für den „juristisch unbelasteten“ Bürger ist es mitunter schwer nachvollziehbar, warum ein Raser, der halt leider einen Unfall baut, als Totschläger oder gar Mörder verurteilt werden soll. Schließlich wollte der Raser doch nur rasen, aber er wollte keinen Menschen töten. :O_oo: Natürlich hätte er nicht rasen dürfen, da war er also offenbar zu sorglos, hat also irgendwie „fahrlässig“ gehandelt, aber keinesfalls „absichtlich“ den Menschen umgebracht. Daher, so meint man, kann er doch eigentlich nur für fahrlässige Tötung bestraft werden. Oder?

2.)
Leider ist die Sache mit der Absicht, man kann sie auch synonym „Vorsatz“ nennen, keineswegs so einfach: Würde man die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit einfach nur beim „wollen oder nicht wollen“ ziehen, dann gäbe es kaum vorsätzliche Taten. Denn der Täter würde vor Gericht immer sagen, dass er die Tat ja eigentlich „nicht wollte“. Vom Auftragskiller vielleicht mal abgesehen.

a) Nehmen wir als Beispiel mal einen Einbrecher: Dieser Einbrecher hat Einbruchswerkzeug und eine Schusswaffe dabei und bricht damit in ein fremdes Haus ein. Ärgerlicherweise stellt sich ihm dort der Hausherr entgegen, worauf der Einbrecher ihn erschießt. Danach klaut er ein paar Gegenstände und verlässt das Haus.

Einig sind wir uns sicherlich darin, dass der Einbrecher sich des (Einbruchs-) Diebstahls strafbar gemacht hat. Aber was ist mit dem Tod des Hausherrn? Gemäß der o.a. Grenzziehung würde der Einbrecher vor Gericht sagen, dass er den Hausherrn ja gar nicht töten wollte. Sondern der Einbrecher wollte nur einbrechen und klauen. Dass dabei der Hausherr zu Tode gekommen ist, ist ein „dummes Versehen“. Demnach wäre der Einbrecher nur der fahrlässigen Tötung schuldig.

Wenn der/die eine oder andere sich nun fragt, ob das gerecht ist, dann ist diese Frage sehr berechtigt. Dass der Hausherr erschossen wurde, soll nur ein dummes Versehen, also eine fahrlässige Tat sein?! Vielleicht nur bestraft mit einer Geldstrafe oder mit Gefängnis auf Bewährung (siehe § 222 StGB)?! :eek: :o

b) Weil es viele solcher „Grenzfälle“ gibt, hat die Rechtswissenschaft sich schon früh Gedanken zur Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit gemacht. Dazu gibt es verschiedene Theorien; manche haben sich eher durchgesetzt als andere (ob das so richtig ist, ließe sich natürlich diskutieren).

Schauen wir uns doch mal genauer an, wie der Einbrecher vorgegangen ist und was er dabei mutmaßlich wollte bzw. nicht wollte: Sicherlich sind wir uns einig, dass er auf jeden Fall einbrechen und etwas klauen wollte. Diesbezüglich hat er ganz klar absichtlich, also vorsätzlich gehandelt. Wie ist es nun mit dem Tode des Hausherrn? Zwar hat der Einbrecher diesen Tod wahrscheinlich wirklich nicht gewollt. Oder zumindest wäre es ihm lieber gewesen, wenn das nicht passiert wäre. Allerdings: Der Einbrecher hatte ja eine Schusswaffe dabei, hat also damit gerechnet, dass er sich womöglich verteidigen oder auch jemanden angreifen muss. Genau das hat er dann ja auch getan. Es war also nicht sein hauptsächliches Ziel, aber er war dem Grunde nach bereit dazu und hat es zumindest – wenn auch als „notwendiges Übel“ – in Kauf genommen, dass bei der Tat ein Mensch verletzt werden oder gar zu Tode kommen könnte.

Nun könnte man der Auffassung sein, und in der Tat sieht das auch unsere Rechtsprechung so, dass dieses „in Kauf nehmen“ für die Annahme einer vorsätzlichen Tat durchaus ausreicht. Denn es macht doch eigentlich wenig bis keinen Unterschied, ob der Täter (hier: der Einbrecher) ein Tatergebnis (hier: den Tod des Menschen) unbedingt will, oder ob es lediglich eine Art (notwendiges) "Zwischenziel" zum Erreichen seiner eigentlichen Absicht (hier: dem Diebstahl) ist. So oder so nimmt der Täter eben in Kauf, dass ein Mensch stirbt, damit der Täter (hier: der Einbrecher) sein Ziel erreicht.

Die Rechtswissenschaft nennt das einen "bedingten Vorsatz", oder auch "Eventualvorsatz". Der schlaue Lateiner nennt ihn "dolus eventualis".

3.) Wenn wir diesen Denkansatz nun auf die Raserfälle übertragen, dann wird vielleicht schon deutlicher, warum man hier vielleicht doch einen Vorsatz annehmen könnte: Denn auch der Raser hat zwar nicht das unmittelbare Ziel, einen Menschen zu töten. Aber das Rasen ist ihm offenbar so wichtig, dass er die Verletzung oder gar den Tod unschuldiger in Kauf nimmt. Er will solche Todesfälle zwar nicht so gerne, aber letztendlich ist es ihm offenbar auch irgendwie egal, ob es passiert. Denn wäre es ihm nicht egal, dann würde er eben nicht so heftig rasen.

4.) Wie gesagt: es sind auch andere Denkansätze vorstellbar für die Abgrenzung zwischen Vorsatz (Absicht) und Fahrlässigkeit. Der vorstehende Denkansatz ist jedenfalls derjenige, den – natürlich in deutlich anspruchsvollerer Art und Weise – unsere Rechtsprechung verwendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön erklärt Jan. 👍
Falls du mal eine berufliche Neuorientierung vorhast, dann meld' dich. So gute "Erklärbären" kann ich brauchen. ;) :roflmao:
 
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