Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Man kann als Staatsanwältin auch einfach mal 2 Wochen lang ermitteln und vorher nicht 3 scheinbar unschuldige den Medien zum Fraß vorwerfen. Deren Leben ist nämlich unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen ganz gewaltig negativ beeinflusst worden.

Auch für Staatsanwälte gilt: wenn man noch keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
 
Man kann als Staatsanwältin auch einfach mal 2 Wochen lang ermitteln und vorher nicht 3 scheinbar unschuldige den Medien zum Fraß vorwerfen. Deren Leben ist nämlich unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen ganz gewaltig negativ beeinflusst worden.

Auch für Staatsanwälte gilt: wenn man noch keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Wo sind die drei denn "scheinbar unschuldig"?
Wieso den Medien zum Fraß vorgeworfen? Die Medien waren es doch, die davon ausgingen, den Schuldigen schon gefunden zu haben.
"Ganz gewaltig negativ" beeinflusst wird deren Leben sicher - allein schon wenn bewiesen werden sollte, dass sie eine Rennen veranstaltet haben. Und wenn dieses Rennen - oder eine unangepasste Fahrweise - letztlich den Unfall mitverursacht hat, ist es mit der Unschuld eh nicht mehr weit.

Tim
 
Man kann als Staatsanwältin auch einfach mal 2 Wochen lang ermitteln und vorher nicht 3 scheinbar unschuldige den Medien zum Fraß vorwerfen.
...
Auch für Staatsanwälte gilt: wenn man noch keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Der Kommentar ist ebenso unflätig wie kurzsichtig: Du wirfst die Medien und die Staatsanwaltschaft komplett in einen Topf. Richtig ist jedoch: Die einen berichten, die andere ermittelt. Die Staatsanwaltschaft gibt lediglich zu gegebener Zeit eine Information an die Presse - und das immer mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung. Was die Medien daraus machen, kann die Pressestelle der Staatsanwaltschaft kaum bis gar nicht beeinflussen.

Nachtrag: Tim war schneller. :t
 
Der Redakteur beim Focus kennt scheinbar den Unterschied zwischen Offenbar und Scheinbar nicht. Oder aber diese Formulierungen sind Vorsatz, um dem Text ein bisschen mehr "Pep" zu geben... Der restliche Text ist auch sehr tendenziös geschrieben.
Es ist natürlich keine Frage, dass ein (bewiesener) Unfallverursacher für seine Taten gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen ist. Solch ein Beweis wird aber 2 Tage nach solch einem tragischen Vorfall niemals zu führen sein.
Aber hey, EDIT: diese (nicht die) Presse braucht halt ihre Auflage. Das rechtfertigt scheinbar vieles...

Ich sehe hier, wie in meinem Zitat ersichtlich, ein ganz klares Versäumnis der Redaktion des FOCUS. Teile der Presselandschaft legen es scheinbar darauf an, unbedingt eine reißerische Story präsentieren zu können.
In diesem Fall, weil wir das Thema irgendwie nachvollzeihen können, können wir uns leicht(er) ein eigenes Bild der Situation machen, bzw. uns leichter "in diese Situation hinein fühlen". Viele andere können das in diesem Fall aber nicht und dann führt das zu extremen Meinungen. Auch wird es in einer Vielzahl anders gelagerter Vorkommnisse auch uns nicht möglich sein, den Vorgang richtig einzuordnen.
Umso wichtiger ist es also, dass die Presseorgane möglichst wahrheitsgemäß und objektiv berichten und sich nicht, von zum Beispiel möglichen Auflagensteigerungen, zu reißerischen und gegebenenfalls sogar falschen Aussagen verleiten lassen. I know, das wird niemals passieren...

EDIT: Insbesondere das nennen von Namen kommt doch einem Mittelalterlichen Pranger schon recht nahe.
Man kann ja von dem namentlich genannten Lamborghini-Fahrer gerne persönlich halten was man will, aber solche eine Vorverurteilung ist, aus meiner Sicht, rechtsstaatlich nicht statthaft und sollte/könnte eigentlich auch gewissen Konsequenzen für die Redakteure beim Focus nach sich ziehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zunächst Haftbefehl gegen alle drei Fahrer wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln beantragt. Dieser wurde nun fallengelassen.

Grundsätzlich finde ich es unsinnig und fragwürdig, bei offensichtlichen Verkehrsunfällen, direkt auf Mord zu ermitteln. Das mag damals, als es noch kein Gesetz gab, um 'die bösen Kuhdamm-Raser' zu bestrafen, ja noch als rechtliche Krücke mangels fehlendem Gesetz so durchgegangen und von der Bevölkerung akzeptiert worden sein. Letztlich war diese Rechtsprechung allerdings bereits damals falsch und sollte heute nicht mehr angewandt werden.

Mittlerweile gibt es für Rennen einen eigenen Straf-Tatbestand und man sollte den Tatbestand Mord für Fälle aufsparen, in denen von einer offensichtlich vorhandenen Tötungsabsicht ausgegangen werden kann.
z.B. ein Anschläge auf Menschenmassen (Weihnachtsmarkt), Attentate auf Personen (Drogenkriminalität) etc. Wie will man sonst diese, m. E. nach schlimmeren Verbrechnen - von einem 'Rennen', dass nur einen dummen Ausgang genommen hat - unterscheiden? Mord ist die schlimmste Straftat im deutschen Strafrecht und bezeichnet das vorsätzliche Töten eines anderen Menschen, wenn beim Täter niedere Beweggründe wie Mordlust vorliegen. Deswegen sollten diese Anschuldigungen nicht leichtfertig ausgesprochen werden.

Nochmal, wir reden hier über eine Autobahn und nicht über eine Fußgängerzone in der Innenstadt. Das mögen Umweltschützer anders sehen, aber für mich ist ein Auto auf einer Autobahn ein Lebewesen in seinem natürlichen Lebensraum - und kein "gemeingefährliches Mittel". Verkehrsunfälle passieren; damit muss man nun mal leben. Der Fehler lag in diesem Fall ja sogar bei einem dritten, der rücksichtslos die Spur gewechselt hat. (Wird hier auch gleich wegen Mordes ermittelt, weil er mit seinem rücksichtslosen Verhalten irgendwas billigend in Kauf genommen hat, nur um ggf. schneller voran zu kommen? Ich hoffe nicht, da ich diese Argumentation als rechtliche Krücke empfinde. Niemand glaubt ernsthaft, dass er mit diesem Manöver jemanden töten wollte.)

Letztlich wird dieser Vorfall ohnehin nur wieder medial ausgeschlachtet, um den Tempolimit Befürwortern paar Argumente für Ihre Verbotspolitik zu liefern. Dank Keywords wie Porsche und Lambo lassen sich niedere Instinkte wie Sozialneid leicht triggern.. Traurig, aber wahr. :(
 
Halten wir mal fest:
Die Staatsanwaltschaft hat - getrieben von der Boulevardpresse - zwei Bürger für eine Woche in U-Haft gesteckt.
Diese Woche hat die Polizei und die Staatsanwaltschaft scheinbar gebraucht um festzustellen, dass ein Dritter den Unfall unmittelbar verschuldet hat, obschon die besagte Dashcam-Aufnahme sicher schon am Unfalltag vorhanden war.
Und jetzt schwadroniert ihr darüber, dass das okay ist, weil die Polizei, die es vorher schon verkackt hat, ja weiterhin wegen einem vermeintlichen Rennen ermitteln... auf einer Autobahn..., ohne Tempobeschränkung...! Echt jetzt?

Das 5 Sekunden Schnipsel, welches im Netz kursiert, wurde völlig zurecht, am zweiten Tag schon von einem Gutachten als nicht beweiskräftig für ein Rennen erklärt. Bleiben also irgendwelche Zeugenaussagen, die wir alle nicht kennen. Aber ehrlich..., wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein (nach deinem jetzigen Erkenntnisstand) dass ein Autofahrer wegen einem verbotenen Rennen, auf einer Autobahn ohne Tempolimit zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, welches die U-Haft rechtfertigen würde. Selbst wenn man vorher mit >300km/h da durchgekachelt.

Ich bleibe dabei, ich werde mein Urteil erst dann fällen, wenn alle Fakten auf dem Tisch sind, aber das was hier bisher auf dem Tisch liegt, sieht für mich eher nach einem Justizskandal aus, als nach Gerechtigkeit.
 
Ach der Justiz würde ich in dem Fall kein Versäumnis unterstellen. Im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung kann man diesen Tatvorwurf anscheinend durchaus vorbringen. Nur wäre es dann noch immer nur ein Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft und somit dann ja anscheinend ein legitimer Ermittlungsansatz.
Welche Videos wann und in welcher Qualität vorlagen entzieht sich meiner Kenntnis und sind somit auch nur Spekulation. Und auch solche eine Spekulation sollte man unterlassen, sonst ist man nicht besser als diejenigen, die den Sportwagenfahrer bisher vorverurteilt haben.

Spannend sind zum Beispiel viele der Kommentare im Spiegel. Es ist irgendwie erschreckend, mit welchem Hass und mit welcher Vehemenz dort häufig sehr unsachlich argumentiert wird. Wobei der Begriff der Argumentation hier ja eigentlich nicht greift. Viel mehr schmeißen dort sehr viele ihre ganz persönlichen Vorurteile und Menschenbilder in einen Topf und meinen die Situation vom heimischen Sofa aus perfekt einordnen zu können und wollen daraus direkt die unterschiedlichsten (vermeintlichen) Lösungsansätze präsentieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach der Justiz würde ich in dem Fall kein Versäumnis unterstellen. Im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung kann man diesen Tatvorwurf anscheinend durchaus vorbringen. Nur ist es dann noch immer nur ein Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft und somit ein legitimer Ermittlungsansatz.
Welche Videos wann und in welcher Qualität vorlagen, entzieht sich meiner Kenntnis und sind somit auch Spekulation. Und auch solche eine Spekulation sollte man unterlassen, sonst ist man nicht besser als diejenigen, die den Sportwagenfahrer bisher vorverurteilt haben.

Spannend sind zum Beispiel viele der Kommentare im Spiegel. Es ist irgendwie erschreckend, mit welchem Hass und mit welcher Vehemenz dort häufig sehr unsachlich argumentiert wird. Wobei der Begriff der Argumentation hier ja eigentlich nicht greift. Viel mehr schmeißen dort sehr viele ihre ganz persönlichen Vorurteile und Menschenbilder in einen Topf und meinen die Situation vom heimischen Sofa aus perfekt einordnen zu können und wollen daraus direkt die unterschiedlichsten (vermeintlichen) Lösungsansätze präsentieren.

Der Anfangsverdacht wurde von der Staatsanwaltschaft mit genau diesem Video untermauert (die ersten 10 Sek) :
Ein Gutachter hat, wie schon geschrieben, dieses Video als nicht beweiskräftig angesehen.
Ich brauche da kein Gutachter für, Ich seh da nur einen Assi, der rechts überholt. Aber kein Rennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und? Nur weil der Gutachter jetzt dieses Video als nicht aussagekräftig beurteilt, heißt es ja nicht, dass der Verdacht eines unerlaubten Autorennens nicht weiterhin im Raum steht. Da gibt es ja noch einige andere mögliche Anhaltspunkte zu denen uns keinerlei Infos vorliegen.
In die Richtung eines Rennens wird die Polizei also gegebenenfalls weiterhin ermitteln, nur ist dieses Video jetzt anscheinend/offensichtlich kein valides Beweismittel mehr. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert...

Was sich hingegen geändert hat ist der Vorwurf, dass der Lambo-Fahrer den tödlichen Unfall (unmittelbar) ausgelöst hat. Allein dieser Vorwurf wurde jetzt also zurück genommen und als Konsequenz musste die Untersuchungshaft aufgehoben werden.
Eine Teilschuld wird der Lambo-Fahrer aber vielleicht trotzdem zugeordnet bekommen, wenn nachweisbar ist, dass er die Richtgeschwindigkeit (deutlich) überschritten hat. Das liegt also im Bereich des Möglichen. Ich sage ausdrücklich nicht, dass es auch so passieren wird...

Aber so bald man sich (deutlich) schneller, als mit der Richtgeschwindigkeit bewegt und das dann auch nachweisbar ist, kann es passieren, dass man bei einem solchen Unfall dann auch eine Teilschuld bekommt... Das sollten einem jeden bewusst sein und entsprechend sollte man sich dann auch im Straßenverkehr bewegen...
 
Ich kann mir zumindest nicht erklären warum man mal einfach so auf gerader Strecke in die Planke donnert.....selbst mit einem Lamborghini ist das nicht ganz einfach.
 
- Es gab und gibt den (generellen) Verdacht eines illegalen Rennens - weshalb auch die diesbezüglichen Ermittlungen fortgesetzt werden.
ja weiterhin wegen einem vermeintlichen Rennen ermitteln... auf einer Autobahn..., ohne Tempobeschränkung...! Echt jetzt?
Da bin ich auch mal gespannt, wie das ausgeht. Eigentlich ist es eine Frechheit sofort ein Rennen zu unterstellen, nur weil zwei Sportwagen auf der Linken Spur schnell hintereinander her fahren. Wie viele Autos fahren auf der Autobahn täglich schnell hintereinander her?

Um den Tatbestand eines Verbotene Kraftfahrzeugrennen zu erfüllen, müssten die Fahrzeuge bzw. deren Fahrzeugführer sich schon sehr von der Maße der Autofahrer abheben. E.g. indem sie das Tempolimit weit überschreiten und zugleich ein sehr auffälliges Verhalten an den Tag legen (z.B. mehrfach versuchen sich zu überholen - auch über den Standstreifen oder ähnliches). Der Gesetzes Text ist leider sehr wische, waschi ausgelegt - etwas das ich bereits damals bemängelt habe - da es keine Rechtssicherheit schafft sondern die Auslegung den Gerichten überlässt. Aber lesen wir es doch nochmal:

sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

Nur weil zwei Fahrzeug sich schnell auf der freien, linken Spur fortbewegen, kann m.E. nicht bereits von einem Rennen ausgegangen werden. Das ist weder grob verkehrswidrig noch erreicht man so die höchstmögliche Geschwindigkeit eines Lambos :whistle: Ich denke, hier sind lediglich zwei Sportwagen schnell (bzw. eventuell etwas zu schnell) über eine Autobahn gefahren, was leider einen traurigen Ausgang genommen hat.

Sollte sich hier ein Rennen beweisen lassen, wäre die Begründung doch sehr interessant. Ich hoffe nicht bzw. das es zumindest sehr hohe rechtliche Hürden gibt; andernfalls kommt schnell das Tempolimit durch die Hintertür. (nach dem Motto - du warst schneller als 130 km/h also war es ein Rennen).
 
Ja und? Nur weil der Gutachter jetzt dieses Video als nicht aussagekräftig beurteilt, heißt es ja nicht, dass der Verdacht eines unerlaubten Autorennens nicht weiterhin im Raum steht. Da gibt es ja noch einige andere mögliche Anhaltspunkte zu denen uns keinerlei Infos vorliegen.
In die Richtung eines Rennens wird die Polizei also gegebenenfalls weiterhin ermitteln, nur ist dieses Video jetzt anscheinend/offensichtlich kein valides Beweismittel mehr. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert...

Was sich geändert hat ist der Vorwurf das der Lambo-Fahrer den tödlichen Unfall ausgelöst hat. Allein dieser Vorwurf wurde jetzt zurück genommen. Eine Teilschuld wird der Lambo-Fahrer aber vielleicht trotzdem zugeordnet bekommen, wenn nachweisbar ist, das er die Richtgeschwindigkeit (deutlich) überschritten hat. Das liegt also im Bereich des Möglichen. Ich sage ausdrücklich nicht, dass es so passieren wird...

Aber so bald man sich (deutlich) schneller als mit der Richtgeschwindigkeit bewegt und das nachweisbar ist, kann es passieren das man eine Teilschuld an einem Unfall bekommt... Das sollten einem jeden bewusst sein und entsprechend sollte man sich dann auch im Straßenverkehr bewegen...
Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht! Ich behaupte ja nicht, dass er völlig unschuldig ist.
Aber wieso wird der Porschefahrer für eine Woche ins Gefängnis gesteckt?
 
Ich kann mir zumindest nicht erklären warum man mal einfach so auf gerader Strecke in die Planke donnert.....selbst mit einem Lamborghini ist das nicht ganz einfach.
Stand doch in der letzten Bericht.
Der Lambo ist mit ca. 200 km/h auf der rechten Spur unterwegs gewesen, ein Dritter ist von der mittleren Spur auf die Linke gewechselt und hat den Lambo übersehen, der hat versucht auszuweichen, ist dabei gegen die Leitplanke und von dort in den Skoda.
 
@Marlon Sorry schon mal, aber du bist doch jetzt nicht wirklich besser in Deiner "Argumentation" als die "Gegenseite". Dein Text strotz doch nur so vor Unterstellungen und Annahmen. In Deinem Fall sind nur alle Unterstellungen und Annahmen zu Gunsten des Lambo-Fahrers ausgefallen. Auch Du kennst doch den Sachverhalt nicht wirklich. Liegen dir andere Videos des Geschehens vor? Weißt du mehr als wir anderen? Oder wie kommst du also zu solchen Feststellungen???
Die Gegenseite dreht das Thema halt um 180° und legt alles gegen den Lambo-Fahrer aus. Argumentiert aber ansonsten ganz gleich. Und keines von beiden ist richtig...
 
Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht! Ich behaupte ja nicht, dass er völlig unschuldig ist.
Aber wieso wird der Porschefahrer für eine Woche ins Gefängnis gesteckt?

Kein Ahnung!
Wenn das aber ein Unrecht war, wird sich ein Gericht sicherlich damit beschäftigen (müssen)!
Das im Zweifelsfall solche Maßnahmen (Untersuchungshaft) auch Unschuldige treffen können, liegt in der Natur der Sache. Und war diese U-Haft dann ein bewiesenes Unrecht, wird der Porschefahrer dafür auch entschädigt werden, bzw. wird diese U-Haft gegebenenfalls auch mit einer anderen (berechtigten) Strafe später verrechnet werden.
Ob eine etwaige Entschädigung der U-Haft dann (im persönlichen Empfinden) als ausreichend betrachtet wird, ist dann noch wieder eine ganz andere Diskussion...
 
Der Kommentar ist ebenso unflätig wie kurzsichtig: Du wirfst die Medien und die Staatsanwaltschaft komplett in einen Topf. Richtig ist jedoch: Die einen berichten, die andere ermittelt. Die Staatsanwaltschaft gibt lediglich zu gegebener Zeit eine Information an die Presse - und das immer mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung. Was die Medien daraus machen, kann die Pressestelle der Staatsanwaltschaft kaum bis gar nicht beeinflussen.

Hast du die TV-Interviews der Staatsanwältin gesehen? Das war eben nicht einfaches Informationen geben, sondern eine völlig illegitime Vorverurteilung, die sich jetzt sogar als fehlerhaft herausgestellt hat.
 
@Landy Das klingt hier in diesem Video, an der von mir gesetzten Verlinkung aber ganz anders. Aus meiner Sicht trägt die Staatsanwältin das Thema ganz objektiv und sachlich durchaus richtig vor:

Welches Video meinst du denn, in dem sich Deine Behauptung bezüglich der Staatsanwältin wiederfindet?

PS: Zum Titel des Videos sage ich mal besser nichts! Auch der einleitende Satz des Moderators und dann auch die Aussagen der "OFF-Reporterin" am Anfang des Berichtes sind sachlich sicherlich teilweise falsch. Die Moderatorin im grünen Dress hat den Sachverhalt hingegen sachlich korrekt wiedergegeben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich finde ich es unsinnig und fragwürdig, bei offensichtlichen Verkehrsunfällen, direkt auf Mord zu ermitteln. ...
Ich zitiere das Vorstehende nur mal kurz und ausschnittsweise für viele Kommentare von dir zu rechtlichen Themen: Du kannst solche Auffassungen natürlich vertreten, sie sind aber leider häufig sehr falsch und meilenweit an den Sachverhaltsumständen und an unserer (Straf-) Rechtsordnung vorbei. Leider passiert dir das so oft und massiv, dass es - jedenfalls mir - zuviel Mühe macht, das immer wieder zu korrigieren. :(

Nachtrag - auch hier leider wieder grottenfalsch bzw. mit einem unrichtigen Verständnis des Straftatbestandes:
... Eigentlich ist es eine Frechheit sofort ein Rennen zu unterstellen, nur weil zwei Sportwagen auf der Linken Spur schnell hintereinander her fahren. ...
Lies doch vielleicht mal in Ruhe den betreffenden Straftatbestand und google etwas dazu. Man muss solche Dinge wenigstens im Ansatz verstehen, wenn man eine valide Auffassung dazu entwickeln möchte.

... Mittlerweile gibt es für Rennen einen eigenen Straf-Tatbestand und man sollte den Tatbestand Mord für Fälle aufsparen, in denen von einer offensichtlich vorhandenen Tötungsabsicht ausgegangen werden kann. ...
Gute Güte, bitte informiere dich über das, wovon du hier gerne sprechen möchtest! :eek: :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Ahnung!
Wenn das aber ein Unrecht war, wird sich ein Gericht sicherlich damit beschäftigen (müssen)!
Das im Zweifelsfall solche Maßnahmen (Untersuchungshaft) auch Unschuldige treffen können, liegt in der Natur der Sache. Und war diese U-Haft dann ein bewiesenes Unrecht, wird der Porschefahrer dafür auch entschädigt werden, bzw. wird diese U-Haft gegebenenfalls auch mit einer anderen (berechtigten) Strafe später verrechnet werden.
Ob eine etwaige Entschädigung der U-Haft dann (im persönlichen Empfinden) als ausreichend betrachtet wird, ist dann noch wieder eine ganz andere Diskussion...

Das der Haftbefehl gegen die drei vermeintlichen "Rennfahrer" ganz offensichtlich Unrecht war, sollte auch jedem juristischen Leien nun klar sein. Denn die Staatsanwaltschaft hat die U-Haft ja selbst aufgrund mangelnder Haftgründe aufgehoben. Die mangelnden Haftgründe hätte man aber vor der Erteilung des Haftbefehls prüfen können, wenn irgendwer mal in das vorhandene Dashcam-Video geschaut hätte.
Die gestohlene Zeit, den Reputationsverlust und die schlaflosen Nächte wird ihnen niemand fair entschädigen können. Zumal die beiden Inhaftierten scheinbar auch nicht auf Geld angewiesen sind.

Ich finde es erschrecken, dass man jemanden, in einem Rechtsstaat, so schnell ins Gefängnis stecken kann und trotz ganz offensichtlicher Entlastungsbeweise, eine Woche drinnen lässt. Für mich ist das ein Skandal!


Ob die Drei sich nun für ein vorangegangenes Rennen verantworten müssen, wird sich zeigen, aber das ist dann eine andere Verhandlung. Und bei der Verhandlung wird es nicht um ein Rennen mit Todesfolge gehen.
 
Mein "KEINE AHNUNG" bezog sich auf deine Frage zu der Dauer der Haft von einer Woche. Weil du den Teil ja explizit fett hervorgehoben hast.
Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht! Ich behaupte ja nicht, dass er völlig unschuldig ist.
Aber wieso wird der Porschefahrer für eine Woche ins Gefängnis gesteckt?
Ich habe also keine Ahnung warum das eine Woche gedauert hat. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.
Dann habe ich noch ergänzt, dass falls die Dauer der U-Haft ein Unrecht war, dann wird das auch im Nachgang bewertet werden, wenn wir von einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgehen. Was wir vermutlich beide machen...
Dann habe ich ergänzt das eine Entschädigung einer solchen Haft im Zweifelsfall auch als nicht ausreichend empfunden wird.
In deiner Erwiderung gibst du ja ansonsten auch meine Aussage zur (gegebenenfalls unzureichenden) Entschädigung inhaltlich recht gleichlautend wieder. Wir sehen das also relativ ähnlich, wenn nicht gleich.

Auch in meinen Nachfolgenden Zeilen beziehe ich mich wieder auf deinen fett hervor gehobenen Teil, um das klar zu stellen. Diesmal aber zu dem Topic "Skandal":
Ich finde es erschrecken, dass man jemanden, in einem Rechtsstaat, so schnell ins Gefängnis stecken kann und trotz ganz offensichtlicher Entlastungsbeweise, eine Woche drinnen lässt. Für mich ist das ein Skandal!
Deine Sicht kann ich durchaus nachvollziehen, also das es ein Skandal ist.
Das hier ist aber nicht das erste Mal und es wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein, dass jemand zu unrecht in der U-Haft gesessen ist...
In diesem Rechtsstaat sitzen manchmal Menschen für Jahrzehnte zu Unrecht im Gefängnis. Auch das ist ein Fakt und doch kann das immer mal wieder passieren. Das für solche Menschen die (lächerlichen) Entschädigungen ihre zerstörten Leben niemals wieder zurück bringen können, auch das ist so.

Manchmal geschieht Unrecht.
Das ist die ungeschönte Wahrheit.
Und jetzt?


Das Mittel der U-Haft wird verwendet, um die Verschleierung von Straftaten zu erschweren und das Absetzen/die Flucht von Verdächtigen zu verhindern. Das es dabei zu Fehlern kommt liegt in der Natur der Sache. Oder willst du eher lascher mit der U-Haft umgehen und dann gelegentlich einem (wirklichen) Straftäter die Flucht bzw. die Vertuschung seiner Straftaten erleichtern?
 
Zuletzt bearbeitet:
... Ich finde es erschrecken, dass man jemanden, in einem Rechtsstaat, so schnell ins Gefängnis stecken kann und trotz ganz offensichtlicher Entlastungsbeweise, eine Woche drinnen lässt. Für mich ist das ein Skandal! ...
Ich zitiere das nur stellvertretend für deine umfassenden Beiträge hier. Du hast dich da leider sehr deutlich verrannt und bist wirklich deftig auf dem Holzweg. Das ist schade - weil völlig unnötig. :unsure:

Ich müsste jetzt sehr lange ins iPad tippen um aufzuzeigen, wie es sich vorliegend verhält. Kurz gesagt hat es etwas zu tun mit den Voraussetzungen für Untersuchungshaft - beispielsweise mit der Frage, ob und inwieweit bei den mutmaßlichen Tätern Fluchtgefahr vorhanden ist (in diesem Fall können Straftäter übrigens auch schon bei viel geringeren Straftaten festgesetzt werden, damit sie sich nicht ins Ausland absetzen). Auch hat es etwas zu tun mit dem Gang und der erforderlichen Sorgfalt der Ermittlungen - deine o.a. Ausführungen, Unterstellungen und Mutmaßungen auf Laienebene gehen dazu, sorry, völlig fehl.

Es ist, im diametralen Gegensatz zu deiner Auffassung, absolut erforderlich und völlig selbstverständlich, dass bei einem Unfall mit Todesfolge die mutmaßlichen Täter bei vorhandener Fluchtgefahr erst einmal festgesetzt werden bis ausreichend valide ermittelt wurde, ob und welche Verdachtsmomente bestehen. Solche Ermittlungen werden in einem ordentlichen Rechtsstaat nicht einfach (z. B.) anhand eines Videos innerhalb weniger Minuten getroffen (beispielsweise werden Videos häufig auf Echtheit und Manipulation geprüft), sondern da fließen in der Regel sehr viele Aspekte ein. Das braucht - zwingend - seine Zeit.

Dass das alles hier derart erheblich anders gesehen bzw. nicht verstanden wird, das ist - wenn überhaupt - der eigentliche “Skandal“. Naja, eher wohl ein „Skandälchen“. :13winkz:
 
I
Mein "KEINE AHNUNG" bezog sich auf deine Frage zu der Dauer der Haft von einer Woche. Weil du den Teil ja explizit fett hervorgehoben hast.

Ich habe also keine Ahnung warum das eine Woche gedauert hat. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.
Dann habe ich noch ergänzt, dass falls die Dauer der U-Haft ein Unrecht war, dann wird das auch im Nachgang bewertet werden, wenn wir von einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgehen. Was wir vermutlich beide machen...

Auch in meinen Nachfolgenden Zeilen beziehe ich mich wieder auf deinen fett hervor gehobenen Teil, diesmal zu dem Topic "Skandal":

Deine Sicht kann ich durchaus nachvollziehen, also das es ein Skandal ist.
Das hier ist aber nicht das erste Mal und es wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein, dass jemand zu unrecht in der U-Haft gesessen ist...
In diesem Rechtsstaat sitzen manchmal Menschen für Jahrzehnte zu Unrecht im Gefängnis. Auch das ist ein Fakt und doch kann das immer mal wieder passieren. Das für solche Menschen die (lächerlichen) Entschädigungen ihre zerstörten Leben niemals wieder zurück bringen können, auch das ist so.

Manchmal geschieht Unrecht.
Das ist die ungeschönte Wahrheit.
Und jetzt?


Das Mittel der U-Haft wird verwendet, um die Verschleierung von Straftaten zu erschweren und das Absetzen/die Flucht von Verdächtigen zu verhindern. Das es dabei zu Fehlern kommt liegt in der Natur der Sache. Oder willst du eher lascher mit der U-Haft umgehen und dann gelegentlich einem (wirklichen) Straftäter die Flucht bzw. die Vertuschung seiner Straftaten erleichtern?
Bitte nicht falsch verstehen, ich wollte Dich nicht persönlich anfahren. Es tut mir leid, wenn ich den Eindruck erweckt habe. Hierfür entschuldige ich mich. Mein Beitrag war, auch wenn ich Dich zitiert habe, von allgemeiner Natur.

Fehler dürfen bei Ärzten und Richtern eigentlich nicht passieren. Dass es passiert, liegt in der Natur des Menschen, wir sind nun mal nicht unfehlbar. Ich bin froh, kein Arzt oder Richter zu sein. Dennoch muss man diese Fehler dann genauer ansehen.
  • Warum hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl ausschreiben lassen, wenn das Dashcam-Video doch mit Sicherheit von Anfang an vorlag?
  • Welche dringenden Tatverdachtsbeweise wurden dem Richter den vorgelegt, als er den Haftbefehl ausgeschrieben hat?
  • Warum dauert es eine Woche, bis man dann feststellt, dass man doch falsch lag?
 
Zurück
Oben Unten