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Nein, das hat der E85 noch nicht.Frage am Rande: Können wir im E85 auch manuell "das Rettungssystem auslösen"?
Wer weiß da Näheres?
Nachtrag:Nein, das hat der E85 noch nicht.
Der e-call ist erst ab 03/2018 für Neuwagen Vorschrift
eCall: So funktioniert das automatische Notrufsystem im Auto | Verbraucherzentrale.de
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Es dürfte doch relativ einfach sein, das Fahrzeug ausfindig zu machen. Relativ seltenes Gefährt mit extrem auffallenden Felgen - das sollte doch schnell zum Erfolg führen2 Personen tödlich verletzt (grauer Z4 mit roten Felgen wird gesucht (als Zeuge))
▷ POL-AA: Obersontheim: 2 Personen tödlich verletzt | Presseportal
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Wenn mich nicht alles täuscht, dann gab/gibt es das im E85 sehr wohl. Allerdings muss dazu BMW Assist vorhanden sein. Es gab keinen eigenen Schalter im Dach dafür, aber ich meine einen Menüpunkt im Navi. Ich habe Assist bei meinem seit vielen Jahren nicht mehr aktiv und kann auch gerade nicht nachsehen, da er seit Monaten Winterschlaf hält. Keine Ahnung, ob das überhaupt noch laufen würde.Nein, das hat der E85 noch nicht.
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"Beim Überholvorgang kam den beiden Fahrzeugen ein PKW entgegen. Der BMW schaffte es gerade noch vor dem Traktor auf seine Fahrspur zurückzukehren."2 Personen tödlich verletzt (grauer Z4 mit roten Felgen wird gesucht (als Zeuge))
▷ POL-AA: Obersontheim: 2 Personen tödlich verletzt | Presseportal
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...... weil wir genau wissen, dass die objektive Presse hier nicht wieder übertrieben hat."Beim Überholvorgang kam den beiden Fahrzeugen ein PKW entgegen. Der BMW schaffte es gerade noch vor dem Traktor auf seine Fahrspur zurückzukehren."
Der bleibt eher nicht nur Zeuge...
.... weil die dabei waren, kann das natürlich genau beurteilt werden.Das Zitat stammt aus einem Pressebericht. Presseportal der Polizei BW.
Die Polizei hat in der Tat regelmäßig den besten Kenntnisstand, weil bei ihr ja erstmal alle Sachverhaltserkenntnisse zusammenlaufen..... weil die dabei waren, kann das natürlich genau beurteilt werden. …
Vielleicht ein Missverständnis. Die Polizei schreibt sinngemäss, es sei knapp gewesen. Damit wird klar, dass - zumindest seitens Polizei - ein gewisser Verdacht besteht. Sie werden ihn kaum als Zeugen ausfindig machen und diesen Verdacht unerwähnt lassen. Ich wollte nicht zum Ablauf spekulieren, da bin ich mit Dir einer Meinung....... weil wir genau wissen, dass die objektive Presse hier nicht wieder übertrieben hat.
Jan, da hast Du natürlich Recht.Die Polizei hat in der Tat regelmäßig den besten Kenntnisstand, weil bei ihr ja erstmal alle Sachverhaltserkenntnisse zusammenlaufen.
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Das dürfte für weitere Fälle wohl sehr relevant werden - und lässt vermutlich bereits den einen oder anderen hier noch mehr bibbern als schon bisher.Zum "Rennen gegen sich selbst" hat der BGH ausgeführt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Fahrer die absolut höchstmögliche Leistung herausholen will, sondern stellt auf eine situativ relative Grenzgeschwindigkeit ab, die der Fahrer erzielen wolle. …
Damit wird das badener Amtsgerichtle mit seiner Auffassung wohl recht alleine bleiben.… Anders als das AG Villingen-Schwennigen (in einem anderen Thread erwähnt) hält der BGH § 315d StGB nicht für verfassungswidrig. …
Natürlich nicht, (u.a.) weil ein Rennen als Straftat ja auch den subjektiven Willen (Vorsatz) zum Rennen erfordert. Bei einem „normalen“ Unfall ist dieser Wille nicht vorhanden.Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom BGH (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. …
Natürlich nicht, (u.a.) weil ein Rennen als Straftat ja auch den subjektiven Willen (Vorsatz) zum Rennen erfordert. Bei einem „normalen“ Unfall ist dieser Wille nicht vorhanden.
Man kann es nur stetig wiederholen: Lasst doch einfach die Kirche im Dorf.![]()
@AirKlaus
Beim § 315d I Nr. 3 StGB gibt es noch weitere Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale). Neben dem von @Brummm bereits ausgeführten subjektiven Tatbestand, wäre selbst der objektive Tatbestand nicht zwingend gegeben. ("...mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,..."). Das sind halt keine Alternativen.![]()