Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Kein Problem! Als kleine (generelle) Ergänzung vielleicht noch dazu:
Bei fachliche Debatten resp. Erläuterungen ist ein persönliches Gespräch in aller Regel deutlich zielführender. Denn dabei erkennt man deutlich einfacher, wo das Gegenüber gedanklich "aussteigt"/einem nicht mehr folgen kann. Dann kann man denjenigen wieder "mit ins Boot holen" und weitermachen. Mit Texten klappt das leider schlichtweg nicht wirklich. (Ich erinnere mich gerade, wie du mir damals in einer Hotelbar etwas zur Sanierung des Leipziger Völkerschlachtdenkmals erläutert hast.)

Wenn wir uns mal wieder sehen und ein paar ruhige Minuten (oder besser Stunden bei solchen Thematiken) sind, können wir das ja noch einmal aufgreifen. Wobei ich auch eher dem Zivil- als Strafrecht zugeneigt bin. (Aber was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden. :X)
 
[...] rechtlich fundierte Diskussion.
Zu letzterer bedürfte es ohnehin noch entsprechender Vorkenntnisse, die sich leider nicht mal eben so mit "aufarbeiten" lassen. Wenn es dann gar um feinere Differenzierungen geht (etwa Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz), dann steigt selbst ein Gros der Rechtswissenschaftler schon aus. Stellt man dann gar noch auf Nuancen ab, werden wohl 99% der Juristen nicht einmal mehr der Debatte in angemessener Weise folgen können. Kommt es dann womöglich noch auf verfassungsrechtliche Aspekte an...oh je. [...]
Da bin ich bei Dir.
Das Blöde ist nur, dass man nicht nur bei juristischem Interesse, sondern auch als einfacher Führerscheininhaber eigentlich sogar gezwungen ist, die zugrunde liegende Thematik so zu verstehen bzw. für sich selbst so aufzubereiten, dass man das Ergebnis "auf den Fingernagel schreiben" könnte, d. h. die Regel in praktisch jeder Fahrsituation sofort und rechtlich korrekt anwenden kann. Das ist mitunter auch nicht viel leichter, als ein vorhandenes Urteil detailliert nachzuvollziehen.
 
Zu letzterer bedürfte es ohnehin noch entsprechender Vorkenntnisse, die sich leider nicht mal eben so mit "aufarbeiten" lassen. Wenn es dann gar um feinere Differenzierungen geht (etwa Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz), dann steigt selbst ein Gros der Rechtswissenschaftler schon aus. Stellt man dann gar noch auf Nuancen ab, werden wohl 99% der Juristen nicht einmal mehr der Debatte in angemessener Weise folgen können. Kommt es dann womöglich noch auf verfassungsrechtliche Aspekte an...oh je.
Alles nachvollziehbar, und Danke für die ausführlichen Erklärungen. Aber bestätigt deine Aussage damit nicht indirekt genau das, was vom AG Villingen-Schwennigen gesagt wurde: Also das der § 315d StGB ggf. verfassungswidrig ist, weil er nicht so formuliert ist, das der normale Bürger weiß, ab wann er diese Straftat ˋRennen gegen sich selbst´ erfüllt? Als was er darf, und was er nicht darf?

Die genanntem Hauptkriterien (Vorsatz, grob Verkehrswidrig, Rücksichtslos, höchst mögliche Geschwindigkeit) sind ggf. für den Juristen sauber definiert. Für den normalen Bürger alles nicht greifbar. Es gibt ja nicht umsonst soviel Unklarheit und Fragen zu dem Thema. Es darauf zu begründen, dass die Rechtsnorm ja noch neu ist, und wir ja alle nicht vom Fach sind, ist zwar richtig- allerdings keinesfalls befriedigend. Man sollte als Bürger schon wissen, ob man sich gerade strafbar macht, oder nicht. Oder mal anderes ausgedrückt: Wieviele Leute verstoßen täglich gegen diese Norm, ohne es überhaupt zu wissen?

Den Fall des Jaguar Fahrers kann der normale Bürger ja vermutlich noch irgendwie nachvollziehen; u.a. da es hier zu einem konkreten Schaden gekommen ist und man draus u.a. konkrete Rückschlüsse auf Geschwindigkeit und die Fahrweise (über dem Limit) schließen kann.

Den Fall des Motorradfahrers kann man m.E. als Normalo hingegen keinesfalls nachvollziehen. Objektiv lag keinerlei Überschreitung des Tempolimits vor (da unliniiert). Es gab auch keinen Unfall, der zumindest auf unangepasste Geschwindigkeit hingewiesen hätte. Es gab auch kein gefährliches Überholmanöver mit beinahe Unfall oder ähnliches, dass auf ein rücksichtsloses Verhalten abgestellt hätte. Als Normalo steigt man da einfach aus. Daher finde ich die Kritik des AG Villingen-Schwennigen durchaus nachvollziehbar.
 
Da bin ich bei Dir.
Das Blöde ist nur, dass man nicht nur bei juristischem Interesse, sondern auch als einfacher Führerscheininhaber eigentlich sogar gezwungen ist, die zugrunde liegende Thematik so zu verstehen bzw. für sich selbst so aufzubereiten, dass man das Ergebnis "auf den Fingernagel schreiben" könnte, d. h. die Regel in praktisch jeder Fahrsituation sofort und rechtlich korrekt anwenden kann. Das ist mitunter auch nicht viel leichter, als ein vorhandenes Urteil detailliert nachzuvollziehen.

Dem könnte man - salopp gesagt - einfach entgegenhalten, dass sich der einfache Fahrerlaubnisinhaber schlicht und ergreifend an die Straßenverkehrsordnung zu halten und nicht (bewusst) dagegen zu verstoßen hat. Und die paar Normen sind durchaus weitestgehend eingängig und verständlich. Mithin kann es demjenigen schlicht und ergreifend vollkommen gleich sein, wann er denn nun gar gröblich gegen diese verstoßen haben könnte. ;) Ansonsten gilt: Das Risiko fährt immer mit. :X

Ich weiß, dass das hier gewiss keine befriedigende Antwort ist. Aber eine - hier wohl gewünschte - Trennschärfe zwischen Grauzone, dunkelgrauem Bereich und "too much" wird es so schlichtweg nicht geben können.

Aber bestätigt deine Aussage damit nicht indirekt genau das, was vom AG Villingen-Schwennigen gesagt wurde: Also das der § 315d StGB ggf. verfassungswidrig ist, weil er nicht so formuliert ist, das der normale Bürger weiß, ab wann er diese Straftat ˋRennen gegen sich selbst´ erfüllt? Als was er darf, und was er nicht darf?

Mitnichten bestätigt dies indirekt die Ansicht des AG Villingen-Schwenningen. Sie steht dieser auch nicht entgegen, sondern ist vollkommen losgelöst davon. Das Gericht hat von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht und die Norm zur Kontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dieses entscheidet - früher oder später - über die Verfassungsmäßigkeit; ansonsten niemand!

Bis dahin gilt halt der rechtliche "Status quo". Die einen erachten die Norm als verfassungswidrig, die anderen (so etwa der BGH) dagegen nicht. Es obliegt weder uns noch mir nun vorweg über die Verfassungsmäßigkeit zu befinden. Der Bürger kann derweil frei entscheiden, ob er das - derzeit vermeintlich - verfassungswidrige Recht respektiert oder nicht. Wenn nicht, bedarf es halt im Zweifel des Instanzenzuges und der anschließenden Verfassungsbeschwerde. Insofern können wir uns äußerst glücklich über unseren Rechtsstaat schätzen!

Die genanntem Hauptkriterien (Vorsatz, grob Verkehrswidrig, Rücksichtslos, höchst mögliche Geschwindigkeit) sind ggf. für den Juristen sauber definiert. Für den normalen Bürger alles nicht greifbar. Es gibt ja nicht umsonst soviel Unklarheit und Fragen zu dem Thema. Es darauf zu begründen, dass die Rechtsnorm ja noch neu ist, und wir ja alle nicht vom Fach sind, ist zwar richtig- allerdings keinesfalls befriedigend. Man sollte als Bürger schon wissen, ob man sich gerade strafbar macht, oder nicht. Oder mal anderes ausgedrückt: Wieviele Leute verstoßen täglich gegen diese Norm, ohne es überhaupt zu wissen?

Es kann sogar dahingestellt bleiben, ob es für Juristen sauber definiert ist (wohl kaum, ansonsten gäbe es den Vorlagebeschluss zum BVerfG nicht).

Ansonsten gilt es halt wie zuvor. Es darf halt schlichtweg nicht verkannt werden, dass dieser Straftatbestand nicht mal "einfach" so verwirklich wird (auch wenn manche Story das so nahelegen könnte). Der ("graue") Bereich zwischen Einhaltung der StVO und der Verwirklichung des § 315d StGB ist schon nicht allzu gering.

Was es dagegen nicht geben wird - jedenfalls nicht mehr wie man vielleicht zuvor annehmen mochte -, ist die Gewissheit, eine erhebliche Toleranz zu haben und für sich beanspruchen zu können. Aber auch das ist keine Neuerung, dass es kein Recht auf Unrecht gibt.

Den Fall des Jaguar Fahrers kann der normale Bürger ja vermutlich noch irgendwie nachvollziehen; u.a. da es hier zu einem konkreten Schaden gekommen ist und man draus u.a. konkrete Rückschlüsse auf Geschwindigkeit und die Fahrweise (über dem Limit) schließen kann.

Den Fall des Motorradfahrers kann man m.E. als Normalo hingegen keinesfalls nachvollziehen. Objektiv lag keinerlei Überschreitung des Tempolimits vor (da unliniiert). Es gab auch keinen Unfall, der zumindest auf unangepasste Geschwindigkeit hingewiesen hätte. Es gab auch kein gefährliches Überholmanöver mit beinahe Unfall oder ähnliches, dass auf ein rücksichtsloses Verhalten abgestellt hätte. Als Normalo steigt man da einfach aus. Daher finde ich die Kritik des AG Villingen-Schwennigen durchaus nachvollziehbar.

Der Fall des Motorradfahrers ist hier doch allenfalls vom Hörensagen präsent. Das Urteil und das betreffende Sachverständigengutachten konnte ich jedenfalls bisher nicht hier sehen. Insofern ist es eine bloße Spekulation, ob und inwieweit hier einzelne Tatbestandsmerkmale evtl. nicht verwirklich gewesen sein könnten (Geschwindigkeit, grob verkehrswidriges Verhalten, Gefährlichkeit, etc.). Aber Spekulationen und Hörensagen können doch nun wahrlich keine Grundlage für eine rechtliche Debatte sein.

Ein "Normalo" braucht hierbei auch nicht wirklich auszusteigen. Denn derjenige hält sich, jedenfalls dem Typus des Idealfahrers entsprechend, an die Verkehrsregeln und muss sich schlichtweg über etwaiges strafbares Verhalten nicht die geringsten Sorgen machen.

Irgendwann wird allerdings das BVerfG entscheiden und dann sind wir alle schlauer. Denn auch BGH und OLG können sich durchaus mal "irren". Selbiges steht jedoch auch einem AG zu. Und das ist ebenfalls eine großartige Errungenschaft unseres Rechtsstaats. Ein Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig und nur an das Gesetz gebunden. Zudem gibt es (deswegen) die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Und grundsätzlich gilt: Je höher die Instanz, umso mehr Richter beschäftigen sich damit. :thumbsup:
 
Zu letzterer bedürfte es ohnehin noch entsprechender Vorkenntnisse, die sich leider nicht mal eben so mit "aufarbeiten" lassen. Wenn es dann gar um feinere Differenzierungen geht (etwa Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz), dann steigt selbst ein Gros der Rechtswissenschaftler schon aus. Stellt man dann gar noch auf Nuancen ab, werden wohl 99% der Juristen nicht einmal mehr der Debatte in angemessener Weise folgen können. Kommt es dann womöglich noch auf verfassungsrechtliche Aspekte an...oh je.
(Da
Das funktionieren des Rechtsstaates ist m.M. davon abhängig, dass die Bürger hinter ihm stehen und diesem vertrauen. Dies wird jedoch nur der Fall sein, wenn Gesetze und Urteile verständlich sind, und zwar für den Großteil der Bürger. Und nein, der Bürger muss sich nicht soweit fortbilden, damit er versteht.... Der Rechtsstaat muß so kommunizieren, dass es verstanden wird.
Es sind Regeln/Gesetze gemacht worden, die unser aller leben als Gesellschaft regeln, damit wir friedlich zusammenleben können. Werden diese nicht verstanden, war es das mit dem friedlichen Zusammenleben.

Wieso muß denn alles so kompliziert sein. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat tendiert zur Zeit gegen null....
 
@Back-to-Z
Natürlich sollte der Bürger als Teil des Volkes hinter der Justiz und der Rechtsordnung stehen. Denn das Volk ist der Souverän, in seinem Namen wird letztlich auch entschieden. Und dieser verfassungsrechtliche Grundgedanke ist unumstritten.

Aber es darf durchaus vom Bürger gleichsam erwartet werden, dass er sich die Mühe macht, sich in eine Materie einzuarbeiten, um diese (vollständig) zu verstehen. Deswegen sind Gerichtsverfahren grds. öffentlich (es gibt keine Geheimjustiz), Gesetze sind frei zugänglich, die Entwürfe und Begründungen hierzu können abgerufen/eingesehen werden und Urteile sind ebenfalls nicht generell geheim. Einen (gar verfassungsrechtlichen) Anspruch alles mundgerecht serviert zu bekommen, gibt es indes nicht.

Bei dieser hiesigen Debatte ist es mithin vollkommen deplatziert, dem Rechtsstaat anzuzweifeln oder gar der Justiz das Vertrauen zu entziehen. Denn mal ganz ehrlich: Wer bewusst zu schnell fährt, setzt sich über (nicht erst seit kurzem) geltende Regeln vorsätzlich hinweg. Dass es dafür eine Strafe geben kann, sollte doch nun wahrlich nicht verwundern. Und wer es vollkommen übertreibt, der muss jetzt halt konkret im Zweifel mit drastischeren Strafen rechnen. Dann muss man halt für sich entscheiden, ob man Strafen (gleich welchen Maßes) hinnimmt oder sich einfach an die allgemeinen Regeln hält. Letztere brauchen insoweit keine Sorgen zu haben und können ganz unbekümmert weiterfahren.
 
Wenn mich nicht alles täuscht, dann gab/gibt es das im E85 sehr wohl. Allerdings muss dazu BMW Assist vorhanden sein. Es gab keinen eigenen Schalter im Dach dafür, aber ich meine einen Menüpunkt im Navi. Ich habe Assist bei meinem seit vielen Jahren nicht mehr aktiv und kann auch gerade nicht nachsehen, da er seit Monaten Winterschlaf hält. Keine Ahnung, ob das überhaupt noch laufen würde.
In solchen Sachen war BMW aber schon immer Vorreiter.
Ja, die Funktion ist mit BMW Assist vorhanden. Ist bei mir auch nicht aktiv aber die entsprechenden Menüpunkte um Daten ein zu tragen und den "Notfall-Button" im Display gibt es.
Wird dann wohl über das per Bluetooth verbondene Handy statt der Bordeigenen Simkarte übertragen.

Zum Thema Berichterstattung und was davon zu halten ist: Freunde von uns hatten vor einigen Jahren am anderen Ende Deutschlands einen sehr schweren Unfall, den er und seine Frau, nachdem es lange auf der Kippe stand, nur knapp überlebt haben, (die Kinder glücklicherweise unverletzt blieben).
Die Berichte waren dermaßener Unsinn (selbst Fahrzeugtypen und Insassen waren falsch angegeben, aus einem Golf Variant wurde ein Passat, aus dem Freund meiner Tochter im Abiturientenalter ein Kleinkind im Kindersitz....) das wir eine Weile hofften das es sich um eine Verwechslung handelt und die Vier gar nicht verunfallt sind und aus anderen Gründen nicht erreichbar waren.

Im meiner Jugendzeit wurde ich auf meiner Ducati mal von einem Ford Escort "abgeräumt". Zum Glück nur die Karre Schrott. Ich nur leicht verbogen und meine Mitfahrerin brauchte nur frische Schminke. ;)
Natürlich wurde aus dem Fakt das ein (damals) Mitzwanziger auf einer Ducati unterwegs war, zumal ein zweiter mit gleichem Gerät vor ihm fuhr (so weit entfernt, das er erst nach einer Weile zurück kam, weil er erst da unser fehlen bemerkt hatte) natürlich ein Rennen mit entsprechendem Tempo (damals noch kein Verbrechen für das man in den Knast kam, "nur" für die Unfallschuld wichtig und Strafzettel bewährt) und irgendwann fuhr der Unfallgegener ominöse Zeugen auf, die das natürlich genau so gesehen haben wollen.

Die Faktenlage war, das wir gemütlich (wir kamen gerade von der Ausfahrt zurück) in Richtung unserer gemeinsamen Garage (Luftlinie 500 Meter vom Unfallort) bummelten, keinen Deut zu schnell waren, der Autofahrer uns fast 30 Sekunden!!! sehen konnte und mir trotzdem (meinen Kumpel hat er noch durch gelassen) unmittelbar (sonst hätte ich es noch geschafft aus zu weichen) die Vorfahrt nahm.
Die technische Unfallaufnahme und das Gerichtsverfahren bestätigten dann auch die alleinige Unfallschuld des Autofahrers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, die Funktion ist mit BMW Assist vorhanden. Ist bei mir auch nicht aktiv aber die entsprechenden Menüpunkte um Daten ein zu tragen und den "Notfall-Button" im Display gibt es.
Wird dann wohl über das per Bluetooth verbondene Handy statt der Bordeigenen Simkarte übertragen. [...]
Das verstehe ich nicht: Warum nicht über die bordeigene Simkarte? Die ist doch vorhanden.
Nach meinem bisherigen Verständnis ist die doch genau dafür vorgesehen.
Ich bin an einer Erläuterung interessiert.

(Nebenbei: Vielen Dank für die "bordeigene". Ich lese im Forum leider häufig "boardeigene" etc.) :) :-)
 
Hat denn der E85 überhaupt schon eine bordeigene SIM-Karte? Die wurden dich erst mit der generellen Pflicht eines Notrufsystems verbaut. Das träfe doch allenfalls spätere E89 oder den G29.

Mir bleibt es jedoch auch ein Rätsel, warum BMW das Assist nicht einfach auf die (automatische) Notruffunktion beschränkt und kostenfrei gestellt hat. Für Adressabfragen nutzt doch heute sowieso jeder das Smartphone anstatt erst irgendwo eine Service-Hotline anzurufen.
 
Ob jede Ausstattungsvariante des E85 die bordeigene SIM-Karte hat, weiß ich nicht. Aber bei meinem (Vorbereitung für Handy, Navi Prof, BMW-Assist; ich weiß nicht, was hier sonst noch relevant sein könnte) war (und ist) definitiv eine drin. Ich weiß das deshalb so genau, weil die originale Handyvorbereitung eine Macke hatte und schließlich ausgetauscht wurde. In diesem Zusammenhang wurde mir ein Zettelchen ausgehändigt, auf dem die neue IMEI stand. Und das setzt ja voraus, dass eine SIM-Karte überhaupt vorhanden ist.

Ach so: Baujahr 2006, also schon Facelift. (Ich weiß nicht, ob das hier relevant sein könnte.)
 
IMEI kenne ich nur als Gerätenummer (ähnlich der VIN bei Autos). Ich wüsste auch nicht, wo die SIM verbaut sein sollte...
 
Meiner hat auch diesen ganzen "Kram" , im Untermenü auch die entsprechenden Einstellmöglichkeiten...
DSC_1845.JPG

Dienst aber nicht verfügbar.
DSC_1844.JPG

...aber ich wüßte nicht wo da eine Simkarte sein sollte.

Im 46er Ci war alles ebenfalls drinne und ich habe dort alles ausgebaut und auf Android umgerüstet. Kein Kartenleser oder Hinweis drauf.
Ich sogar extra nochmal die alte Nokia 6310 Vorrüstung raus gekramt, ob da was ist.
DSC_1843.JPG
Die im Telefonmenü vorhandene Notruffunktion (über das gekoppelte Handy) wählt laut Anleitung auf Knopfdruck einfach die 112 und im Display wird dann der eigene Standort gezeigt. In dem Fall also keine automatische Auslösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
IMEI kenne ich nur als Gerätenummer (ähnlich der VIN bei Autos). Ich wüsste auch nicht, wo die SIM verbaut sein sollte...
Tja, mit der IMEI hast Du wohl recht. Aber auf der anderen Seite: Eine IMEI gibt es nur für die Telefon-Hardware. Was aber soll die, wenn sie keine Verbindung aufbauen kann?

Ich bin deshalb noch mal tief in meine alten Unterlagen eingestiegen. Und siehe da: In der Mappe mit Bedienungsanleitung, Serviceheft usw. bin ich fündig geworden:

1. Die IMEI gibt es tatsächlich. Sie gehört zur TCU (Telematic Control Unit?), die u. a. auch die Bluetooth-Schnittstelle regelt.

2. Ich habe ein eigenes Anleitungsheft für "BMW Assist" in den Bord-Unterlagen. Daraus möchte ich einen Passus zitieren:

" Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie BMW Assist aufrufen:
- Für die Übertragung von Positionsdaten muss das Fahrzeug den Standort bestimmen können.
- Sie haben BMW Assist bei Ihrem BMW Service oder der BMW Kundenbetreuung beantragt.
- Ihr Fahrzeug ist mit einer Handy-Vorbereitung Business ausgestattet. Dadurch ist eine SIM-Karte im Fahrzeug eingebaut."

Auch bei der Beschreibung des Notrufs werden die Voraussetzungen beschrieben, z. B. Zündung an, Funk-Feldstärke vorhanden etc., aber das Vorhandensein eines eigenen Handies ist NICHT genannt.

Einfach ausprobieren kann ich es nicht, weil beim Menü-Punkt "BMW Assist" im Bildschirm-Menü die Meldung kommt, dass der Dienst nicht zur Verfügung stehe. - Das wiederum kann nicht an der Hardware liegen, weil ich zu diesem Zeitpunkt das normale Handy in der Tasche hatte und die Bluetooth-Kopplung eingerichtet ist.

Aber bei dieser Dokumentationslage bin ich mir recht sicher, dass es in der TCU einen GSM-Modul mit eingebauter SIM-Karte gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da magst Du recht haben.
Hier ging es aber im Moment um die Frage, ob der E85 eine eigene GSM-Einrichtung (mit IMEI und SIM) fest eingebaut hat. Und das ist (abhängig von der Ausstattung) tatsächlich der Fall.
 
Das ist das Telefon, das von BMW als Endgerät angeboten wurde. Dessen SIM musste in der Konsole eingesteckt werden. (Ich hab das Teil zwar nicht, aber die zugehörige Anleitung vorhin ebenfalls gefunden.) Das ist also NICHT die fest eingebaute Karte.

Ich gehe davon aus, dass die fest eingebaute sich ebenfalls in der TCU befindet, denn der TCU ist ja auch die IMEI zugeordnet.
 
@pixelrichter
Das System wird wohl auf 2G oder 2,5G ausgerichtet sein. Das bleibt wohl bestehen.

@Elias
Sehr interessant. Diese Unterlagen habe ich so noch nicht gesehen. Allerdings könnte es auch einen Unterschied zwischen TCU und ULF geben. Ich meine mich jedenfalls daran zu erinnern, dass es zwei Ausstattungcodes gab (633 und 644 oder so).
 
Ja so ist das Forum. Da wird zwei Seiten lang in einem themenfremden Thread über eine Funktion debattiert, die 18 Jahre keine Sau interessiert hat.
Aber jetzt muss man es gaaaaanz genau wissen. 😉
 
Da die Gerichtsreporter in Sachen "Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart" derzeit Däumchen drehen müssen, kann man das entstandene Loch ja mit anderen hochinteressanten Dingen füllen ... :whistle:
 
Ich denke das "nicht verfügbar" wird daran liegen das es dafür vermutlich gebührenpflichtigen Verträge gab, die irgendwann nicht mehr weiter geführt wurden. BMW lässt es doch nicht mit dem einmaligen ankreuzen einer SA Nummer bewenden. ;)
 
@DerLupo
Ganz so themenfremd ist diese Nebenthematik nicht. Schließlich ist es bei Unfällen - ganz gleich ob durch Jaguar oder Raserei verursacht - äußerst hilfreich, wenn schnellstmöglich der Notruf abgesetzt und mit möglichst präziser Ortsangabe versorgt wird. Denn ich kann mich noch ein einen Notruf erinnern, da konnten die telefonischen Koordinaten nicht umgesetzt werden - es bedurfte einer Ortsangabe (mitten im bairischen Nirgendwo hab ich keine Ortsnamen zur Hand).
 
Ja, dann lass uns über Toaster diskutieren!
Ich kann mich noch an eine kleine Hungerattacke erinnern, der mich 1994 plötzlich übermannt hat. Ich musste schnell nach Hause rasen, um einen leckeren Toast zu essen...
Passt ähnlich gut zum Thema. 😉

Spaß bei Seite, diskutiert worüber ihr wollt!
Ich war eher über die Entwicklung des Threads amüsiert, als dass ich da irgendjemand Maßregeln wollte. Ich bin doch keine Forumspolizei.
 
Zurück
Oben Unten