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Da bin ich bei Dir.[...] rechtlich fundierte Diskussion.
Zu letzterer bedürfte es ohnehin noch entsprechender Vorkenntnisse, die sich leider nicht mal eben so mit "aufarbeiten" lassen. Wenn es dann gar um feinere Differenzierungen geht (etwa Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz), dann steigt selbst ein Gros der Rechtswissenschaftler schon aus. Stellt man dann gar noch auf Nuancen ab, werden wohl 99% der Juristen nicht einmal mehr der Debatte in angemessener Weise folgen können. Kommt es dann womöglich noch auf verfassungsrechtliche Aspekte an...oh je. [...]
Alles nachvollziehbar, und Danke für die ausführlichen Erklärungen. Aber bestätigt deine Aussage damit nicht indirekt genau das, was vom AG Villingen-Schwennigen gesagt wurde: Also das der § 315d StGB ggf. verfassungswidrig ist, weil er nicht so formuliert ist, das der normale Bürger weiß, ab wann er diese Straftat ˋRennen gegen sich selbst´ erfüllt? Als was er darf, und was er nicht darf?Zu letzterer bedürfte es ohnehin noch entsprechender Vorkenntnisse, die sich leider nicht mal eben so mit "aufarbeiten" lassen. Wenn es dann gar um feinere Differenzierungen geht (etwa Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz), dann steigt selbst ein Gros der Rechtswissenschaftler schon aus. Stellt man dann gar noch auf Nuancen ab, werden wohl 99% der Juristen nicht einmal mehr der Debatte in angemessener Weise folgen können. Kommt es dann womöglich noch auf verfassungsrechtliche Aspekte an...oh je.
Da bin ich bei Dir.
Das Blöde ist nur, dass man nicht nur bei juristischem Interesse, sondern auch als einfacher Führerscheininhaber eigentlich sogar gezwungen ist, die zugrunde liegende Thematik so zu verstehen bzw. für sich selbst so aufzubereiten, dass man das Ergebnis "auf den Fingernagel schreiben" könnte, d. h. die Regel in praktisch jeder Fahrsituation sofort und rechtlich korrekt anwenden kann. Das ist mitunter auch nicht viel leichter, als ein vorhandenes Urteil detailliert nachzuvollziehen.
Aber bestätigt deine Aussage damit nicht indirekt genau das, was vom AG Villingen-Schwennigen gesagt wurde: Also das der § 315d StGB ggf. verfassungswidrig ist, weil er nicht so formuliert ist, das der normale Bürger weiß, ab wann er diese Straftat ˋRennen gegen sich selbst´ erfüllt? Als was er darf, und was er nicht darf?
Die genanntem Hauptkriterien (Vorsatz, grob Verkehrswidrig, Rücksichtslos, höchst mögliche Geschwindigkeit) sind ggf. für den Juristen sauber definiert. Für den normalen Bürger alles nicht greifbar. Es gibt ja nicht umsonst soviel Unklarheit und Fragen zu dem Thema. Es darauf zu begründen, dass die Rechtsnorm ja noch neu ist, und wir ja alle nicht vom Fach sind, ist zwar richtig- allerdings keinesfalls befriedigend. Man sollte als Bürger schon wissen, ob man sich gerade strafbar macht, oder nicht. Oder mal anderes ausgedrückt: Wieviele Leute verstoßen täglich gegen diese Norm, ohne es überhaupt zu wissen?
Den Fall des Jaguar Fahrers kann der normale Bürger ja vermutlich noch irgendwie nachvollziehen; u.a. da es hier zu einem konkreten Schaden gekommen ist und man draus u.a. konkrete Rückschlüsse auf Geschwindigkeit und die Fahrweise (über dem Limit) schließen kann.
Den Fall des Motorradfahrers kann man m.E. als Normalo hingegen keinesfalls nachvollziehen. Objektiv lag keinerlei Überschreitung des Tempolimits vor (da unliniiert). Es gab auch keinen Unfall, der zumindest auf unangepasste Geschwindigkeit hingewiesen hätte. Es gab auch kein gefährliches Überholmanöver mit beinahe Unfall oder ähnliches, dass auf ein rücksichtsloses Verhalten abgestellt hätte. Als Normalo steigt man da einfach aus. Daher finde ich die Kritik des AG Villingen-Schwennigen durchaus nachvollziehbar.
Das funktionieren des Rechtsstaates ist m.M. davon abhängig, dass die Bürger hinter ihm stehen und diesem vertrauen. Dies wird jedoch nur der Fall sein, wenn Gesetze und Urteile verständlich sind, und zwar für den Großteil der Bürger. Und nein, der Bürger muss sich nicht soweit fortbilden, damit er versteht.... Der Rechtsstaat muß so kommunizieren, dass es verstanden wird.Zu letzterer bedürfte es ohnehin noch entsprechender Vorkenntnisse, die sich leider nicht mal eben so mit "aufarbeiten" lassen. Wenn es dann gar um feinere Differenzierungen geht (etwa Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz), dann steigt selbst ein Gros der Rechtswissenschaftler schon aus. Stellt man dann gar noch auf Nuancen ab, werden wohl 99% der Juristen nicht einmal mehr der Debatte in angemessener Weise folgen können. Kommt es dann womöglich noch auf verfassungsrechtliche Aspekte an...oh je.
(Da
Ja, die Funktion ist mit BMW Assist vorhanden. Ist bei mir auch nicht aktiv aber die entsprechenden Menüpunkte um Daten ein zu tragen und den "Notfall-Button" im Display gibt es.Wenn mich nicht alles täuscht, dann gab/gibt es das im E85 sehr wohl. Allerdings muss dazu BMW Assist vorhanden sein. Es gab keinen eigenen Schalter im Dach dafür, aber ich meine einen Menüpunkt im Navi. Ich habe Assist bei meinem seit vielen Jahren nicht mehr aktiv und kann auch gerade nicht nachsehen, da er seit Monaten Winterschlaf hält. Keine Ahnung, ob das überhaupt noch laufen würde.
In solchen Sachen war BMW aber schon immer Vorreiter.
Das verstehe ich nicht: Warum nicht über die bordeigene Simkarte? Die ist doch vorhanden.Ja, die Funktion ist mit BMW Assist vorhanden. Ist bei mir auch nicht aktiv aber die entsprechenden Menüpunkte um Daten ein zu tragen und den "Notfall-Button" im Display gibt es.
Wird dann wohl über das per Bluetooth verbondene Handy statt der Bordeigenen Simkarte übertragen. [...]
Tja, mit der IMEI hast Du wohl recht. Aber auf der anderen Seite: Eine IMEI gibt es nur für die Telefon-Hardware. Was aber soll die, wenn sie keine Verbindung aufbauen kann?IMEI kenne ich nur als Gerätenummer (ähnlich der VIN bei Autos). Ich wüsste auch nicht, wo die SIM verbaut sein sollte...
Aber wahrscheinlich wird das noch auf 3G basieren. Dieser Dienst wird Mitte des Jahres sowieso von allen Netzanbietern eh abgeschaltet.Aber bei dieser Dokumentationslage bin ich mir recht sicher, dass es in der TCU einen GSM-Modul mit eingebauter SIM-Karte gibt.
(Nebenbei: Vielen Dank für die "bordeigene". Ich lese im Forum leider häufig "boardeigene" etc.)![]()