Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Der Hinweis auf das Jugendamt ist in der Theorie vielversprechend, geht in der Praxis aber - sorry - häufig schlicht ins Leere.

Dem stimme ich komplett zu, und ich würde mir wünschen, dass hier verstärkt angesetzt wird. Das würde - meiner Ansicht nach - mehr bringen als eine Herabsetzung des Alters der Schuldunfähigkeit.
 
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Was spricht gegen die 12 Jahres Grenze? Das heißt ja nicht automatisch, das ein 12 jähriges Kind ab dann sofort die volle Härte des machbaren abbekommt. Wichtig wäre doch, in angebrachten Fällen die Option dessen zu haben....

Weil es vermutlich nichts ändern würde. Oder könntest du dir in Deutschland (mit der Geschichte) ein Szenario vorstellen, in dem ein Richter einen 12-Jährigen ins Gefängnis bzw. in den Jugendarrest schickt? Es würden durch das Gericht vermutlich ähnliche Maßnahmen ausgesprochen werden wie es durch das Jugendamt im Moment erfolgt (bzw. erfolgen sollte).

Unabhängig davon muss sich jeder fragen, ab wann ein Kind strafmündig sein sollte. Ich kenne mich mit den Regelungen in anderen europäischen Ländern nicht besonders gut aus, aber wenn ich Berichte aus den USA sehe, in denen teilweise 8-Jährige (!!!) mit Handschellen abgeführt werden, dann möchte ich solche Bilder bitte nicht in Deutschland sehen.
 
Es spricht doch keiner von 8 jährigen.....
Aber Fakt ist doch, dass 12 Jährige heute weiter sind als vor 20 Jahren. Und bei ständig wiederholten oder äußerst brutalen Straftaten muß entsprechend eine Konsequenz erfolgen. Wir reden hier nicht von Klingelmännchen oder Bonbons klauen. Es geht da schon um extremes Mobbing, Körperverletzung, Rauschgift...
Sorry, aber da hilft dann auch kein „ du armer kleiner, du wolltest das bestimmt nicht“....
Das Signal an andere Jugendliche ist verheerend....Aber auch an die, die sich an Regeln halten und erst recht an die Opfer....Wie muß sich ein Opfer fühlen, dem Grinsenden Peiniger wieder auf der Straße zu begegnen....
Da würde ich kochen vor Wut... und zwar vor Wut auf unseren Rechtsstaat.

Natürlich muss, und das hatte ich schon erwähnt, das Elternhaus mit in die Pflicht genommen werden.
 
Weil es vermutlich nichts ändern würde. ...
... wenn ich Berichte aus den USA sehe, in denen teilweise 8-Jährige (!!!) mit Handschellen abgeführt werden, dann möchte ich solche Bilder bitte nicht in Deutschland sehen.
Zum einen geht es ja nicht darum, 8-Jährige oder andere Kinder zu verhaften. Zwischen 8 und z. B. 12 Jahren liegt immer noch ein Unterschied. Zum anderen steht m. E. zu vermuten, dass manche Taten nicht verübt worden wären, wenn die Täter strafmündig gewesen wären: Während der letzten Jahre wurden von sehr jungen Menschen einige sehr schlimme Verbrechen begangen - beispielsweise die schwere Körperverletzung eines Rentners sowie die brutale Vergewaltigung eines jungen Mädchens und einer älteren Frau (die Taten haben nichts miteinander zu tun). In allen Fällen wussten die Täter sehr genau, dass sie nicht strafmündig sind.

So etwas darf nicht passieren. Wer im Besitz seiner geistigen Kräfte vorsätzlich Verbrechen begeht, der muss sich auch bewusst sein, dass er dafür bestraft werden kann. Alles andere ist m. E. untragbar.

Oder, anders gesagt: Welches Vorbild liefert der Rechtsstaat wohl ab, wenn er Täter produziert, die danach rotzfrech vor ihren Kumpels damit angeben, dass ihnen ja nix passiert ist? Was werden dann wohl die Kumpels machen? Dieses „ich mach das, weil ich kann ja“ ist übrigens auch in gewissen erwachsenen Kreisen ein relevantes Thema.
 
Inwieweit kann man die Erziehungsberechtigten mit verantwortlich machen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht? Da könnte man bis zu einer diskutierten Grenze von 12-14 Jahren korrelierend ja mit dran und das verschärfen, so das keine Zeitspanne entsteht in der weder die jungen Täter noch die Eltern damit rechnen können glimpflich davonzukommen. "Eltern haften für ihre Kinder"?
 
Man kann Eltern nicht für die Straftaten ihrer Kinder strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.
 
Inwieweit kann man die Erziehungsberechtigten mit verantwortlich machen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht? Da könnte man bis zu einer diskutierten Grenze von 12-14 Jahren korrelierend ja mit dran und das verschärfen, so das keine Zeitspanne entsteht in der weder die jungen Täter noch die Eltern damit rechnen können glimpflich davonzukommen. "Eltern haften für ihre Kinder"?

Wenn meine 12 Jährige Tochter (hoffentlich gut erzogen) aufm Schulhof ausflippt und mit der Klassenkameradin "rauft" stehe ich in der Bredouille wegen mangelnder Aufsichtspflicht
Während ich auf Arbeit bin?

Coole Sache. :D :5jesterz:
 
Wenn meine 12 Jährige Tochter (hoffentlich gut erzogen) aufm Schulhof ausflippt und mit der Klassenkameradin "rauft" stehe ich in der Bredouille wegen mangelnder Aufsichtspflicht
Während ich auf Arbeit bin?

Coole Sache. :D :5jesterz:
Da hat die Schule Aufsichtspflicht ;)
Wenn die dabei die teure Brille zerdeppert - wer zahlt die?
 
Wenn meine 12 Jährige Tochter (hoffentlich gut erzogen) aufm Schulhof ausflippt und mit der Klassenkameradin "rauft" stehe ich in der Bredouille wegen mangelnder Aufsichtspflicht
Während ich auf Arbeit bin?

Coole Sache. :D :5jesterz:

Nö, das regelt die Schule, in der Du Deine Tochter temporär zur Aufsicht gegeben hast.

Gibt es halt Mecker oder "Maßnahme" von den dortigen Lehrkräften.

Du erhält das ggfs zur Info durch den jeweiligen Klassenlehrer.
 
Mir schwebt eher so etwas vor wie wenn so ein Filius schon 2-3 mal von der Polizei nach Hause begleitet wurde, weil er Ladendiebstahl, Einbruch, Drogenhandel, Tätlichkeiten oder schwerere Sachen begangen hat, sollte es doch möglich sein den Eltern aufzuerlegen gemeinsam mit einem Elternteil ein mehrtägiges "Seminar zu besuchen" was ein Besuch in einer JVA als Konfrontationstherapie mit einschliessen könnte ;-) - und das die Eltern finanziel für alle Schäden des Filius von den Versicherungen in Regress genommen werden können im Wiederholungsfall...

mich macht eben unzufrieden das man nicht auch bei den Erzeihungsberechtigten (Erziehungspflichtigen?) ansetzt, ich könnte mir alle möglichen Sanktionen vorstellen: Führerscheinsperre, Entzug von Staatsleistungen, Sozialstunden gemneinsam mit Filius uvm...., damit auch die Eltern aktiv drauf einwirken das junge Mehrfachtäter auf einen besseren Pfad geleitet werden :)

juristisch wird das so nicht möglich sein, aber welche Ideen gibt es die Eltern verpflichtend mit ins Boot zu holen? ... bevor das Jugendamt das Kind aus der Familie nimmt, das ist die schlechte letzte Lösung.

Das das Alter für Strafmündigkeit nach unten angepasst wird, würde ich positiv sehen - ebenso das ein möglichst schnelles Verfahren umgesetzt wird.
 
aber welche Ideen gibt es die Eltern verpflichtend mit ins Boot zu holen? ... bevor das Jugendamt das Kind aus der Familie nimmt, das ist die schlechteste Lösung

Das alte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) sah das Jugendamt noch als Eingriffsbehörde, die das Kind zu seinem Schutz aus der Familie nimmt und im Heim unterbringt.
Mit dem Wechsel zum Kinder- und Jugendwohlfahrtsgesetz (KJHG) wurde der Blickwinkel neu ausgerichtet.
Hier steht die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie im Vordergrund.
Sowohl individuelle Hilfen pädagogischer und psychologisch-therapeutischer Art unterstützen das Kind, arbeiten aber auch mit der Herkunftsfamilie zusammen.
Selbst die Herausnahme aus der Familie zum Schutz ist temporär angelegt - die mögliche Rückführung in die Herkunftsfamilie ist immer mitgedacht und setzt Zusammenarbeit voraus.
In den Köpfen ist aber noch das alte JWG-Denken und JA als Behörde, die die Kinder wegnimmt, verhaftet.
Erziehungsbeistand, Sozialtherapeutische Familienhilfe, aber auch Jugendgerichtshilfe u.a.m. ist sicher oft frustrierende Arbeit, aber unerlässlich - und nicht KJHG gegen Strafgesetzbuch diskutieren, beides muss ggf. zusammenspielen.

Ist oft unbefriedigend - aber Erfolge im Einzelfall lohnen sich (auch ökonomisch).
Ich habe heute noch Kontakt zu Jungs, wo es funktioniert hat - und natürlich gibt es auch ausreichend Gegenbeispiele - und da sind wir wieder bei der Diskussion der Strafmündigkeit usw.
Nicht aus Lust und Laune wurde im Umgang mit straffälligen Jugendlichen das Instrument der Diversion eingeführt, wo die pädagogische Unterstützung unter Auflagen Vorrang vor (Arrest-)Bestrafung hat.
Da gibt es heute einige Möglichkeiten mehr als früher, die aber in der Öffentlichkeit oft als Belohnung missverstanden werden (ein paar Monate auf dem Schiff u.a.m.). Erlebnispädagogische Maßnahmen, die sowohl Eigen- als dann auch Fremdverantwortung, letztlich die Selbstwahrnehmung und das Selbstwertgefühl stärken.

Natürlich sind die JÄ oft überlastet, ähnliche Diskussion wie bei Polizei, Gerichten s.o.
Ich kannte aber viele engagierte MA, die im täglichen Einsatz die kleinen mühsamen Erfolge sehen und bewirken konnten.

Leider ist päd. Arbeit nicht mit einem Reparaturbetrieb misszuverstehen, da wird die eigene Erwartungshaltung permanent enttäuscht. Daraus folgt dann der Ruf nach härteren Strafen usw.
Und nein, ich verstehe mich nicht als Gutmensch, wenn ich hier eine Lanze für die schwierige inhaltliche Arbeit breche.

Das bezieht den Schutz der Gesellschaft mit ein.
 
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Rein technisch gefragt, wie hast du es geschafft mich zu zitieren mit Volkers Beitrag? 😀
Da fragst du den Blinden, der die Farbe erklären soll 🤦🏻‍♂️

Ich schreibe im Urlaub auf dem kleinen Handybildschirm, mühe mich sehr ab - vor allem Zitieren ist mühsam.
Zuerst hatte ich deine Aussage mit Zitat markieren und dann zitieren können.
Da waren dann aber noch 2 Zitate von anderen mitreingerutscht (waren wohl in Volkers? Beitrag drin?), die garnicht passten - ich wollte ja nur den einen Aspekt beleuchten.
Dann habe ich von Hand zu Fuß die „falschen“ Zitate gelöscht und nur den gewünschten Beitrag, den ich mit Zitat markiert und dann zitiert hatte, stehenlassen.
Also umständlich, aber erfolgreich 🤦🏻‍♂️
 
Und dieser Anschlag hat genau was mit einem "Gockel-Freizeit-Spaß-Rennen" zu tun?
 
Hoffentlich kommt der Schwachkopf für lange Zeit hinter Gitter, am liebsten dahin wo er herkommt, dann müssen wir es nicht mit unseren Steuergeldern finanzieren.
 
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