bastelbert
macht Rennlizenz
Gummiparagraphen. Sollte Alkohol unter 0,8 im Spiel sein, bist du Schuld, solange nicht passiert ist alles in Ordnung. Außer du bist noch Fahranfänger, dann darft du nicht unter Alkohol fahren, denn dafür muß man sich erst qualifizieren?
Gut, baut einer mit einen geliehenen Auto über 300 PS schuldhaft einen Unfall ist er Schuld...ach ne, gibt´s ja schon.
@ InXS
Geht doch gar nicht. Wenn man keinen gültigen Führerschein hat fährt man doch nicht. Sonst kommt man in den Knast. Haben wir doch gelernt.
....abgesehen davon ist Lichthupe als Ankündigung eines Überholwunschs in der STVO eindeutig vorgesehen. Nötigung ist "lediglich" das "drängeln".
Entschuldigung für die Polemik bei einem ernsten Thema aber der mußte jetzt sein.
Gut, baut einer mit einen geliehenen Auto über 300 PS schuldhaft einen Unfall ist er Schuld...ach ne, gibt´s ja schon.

@ InXS
Geht doch gar nicht. Wenn man keinen gültigen Führerschein hat fährt man doch nicht. Sonst kommt man in den Knast. Haben wir doch gelernt.
....abgesehen davon ist Lichthupe als Ankündigung eines Überholwunschs in der STVO eindeutig vorgesehen. Nötigung ist "lediglich" das "drängeln".
Entschuldigung für die Polemik bei einem ernsten Thema aber der mußte jetzt sein.

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