Das richtige Leuchtmittel für die Angel-Eyes - ein Testbericht

DSCF2167.JPG

Hier das Bild bei Tag ! Klar ist es nicht wie bei den neuen Lampen! Aber dennoch ein sehr schöner Look für weniger Geld!

Grüße Yama
 
Wie die originalen Scheinwerfer aussehen sollte ein Z4 Fahrer selber wissen! Aber danke für deine brillianten Ammerkung!

Grüße Yama
 
Soweit ich weiß sind aber alle Nachrüst LED's nicht Zugelassen !

Benzinfabrik ebenso:
Hinweis: Artikel ist im Bereich der STVZO nicht erlaubt!

Gruß
Rolli

Okay !
Es muss halt jeder selbst wissen,was ihm wichtiger ist. Versicherunsschutz oder die Farbe der Lichtringe.
Und mir ist der Versicherungsschutz dann doch wichtiger :t

Gruss Torsten
 
Okay !
Es muss halt jeder selbst wissen,was ihm wichtiger ist. Versicherunsschutz oder die Farbe der Lichtringe.
Und mir ist der Versicherungsschutz dann doch wichtiger :t

Gruss Torsten

Was ihr immer mit dem Versicherungsschutz bzgl andere Leuchtmittel in den Ringen wollt.....
Das ist totaler Unsinn.
 
Ich bitte um eine rechtliche Darstellung.

Bereits wenige Minuten einer zielgerichteten Nutzung von Google werden dir zeigen, dass es eine beachtliche Anzahl von gesetzlichen Anforderungen an die Verwendung von KFZ-Leuchtmitteln und an die Gestaltung des Tagfahrlichts gibt. Die wirst du dir schon selbst zusammensuchen müssen.

Was meinen Kommentar betrifft, wollte ich einfach nur davor warnen, Bedenken hinsichtlich Zulassung und Versicherungsschutz mit pauschaler Polemik beiseite zu wischen. Wenigstens die Verwendung von hierzulande zugelassenen Leuchtmitteln dürfte - auch für Freunde der kreativen Autobastelei - einen kleinen Gedanken wert sein. ;)
 
DAS ist nun Unsinn. Nur wenige Minuten einer zielgerichteten Nutzung von Google werden dir zeigen, dass es eine beachtliche Anzahl von gesetzlichen Anforderungen an die Verwendung von KFZ-Leuchtmitteln und an die Gestaltung des Tagfahrlichts gibt. Die wirst du dir schon selbst zusammensuchen müssen.

Was meinen Kommentar betrifft, wollte ich einfach nur davor warnen, Bedenken hinsichtlich Zulassung und Verscherungsschutz mit pauschaler Polemik beiseite zu wischen. Wenigstens die Verwendung von hierzulande zugelassenen Leuchtmitteln dürfte - auch für Freunde der kreativen Autobastelei - einen kleinen Gedanken wert sein. ;)

Ich kenne mich rechtlich mit dieser Problematik aus, da ich mich beruflich damit beschäftige. Ich formuliere das ganze (weil ich auch keine Lust habe in meiner Freizeit Rechtsdefinitionen fachlich korrekt zusammenzuwürfeln) "Idiotensicher":

Bis 2007 führte eine Veränderung an der Lichttechnischen Einrichtung eines Fahrzeuges quasi automatisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis (erl. BE), sprich auch zum erlöschen des Versicherungsschutzes. Seit 2007 liegt ein erl. BE nur vor, wenn:

- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder
- das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wenn man jetzt die Serienleuchtmittel der Angel Eyes gegen die hier im Thread angesprochenen Leuchtmittel tauscht, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. die Leuchtmittel tragen ein "E"-Püfzeichen. Folge: Alles OK, Teile dürfen verwendet werden.

2. die Leuchtmittel tragen kein "E"-Prüfzeichen ("nicht im Bereich der StVZO erlaubt").

Folge: Bei einer Polizeikontrolle zahlt ihr 20 Euro wegen des Verbaus einer "nicht zugelassenen lichttechnischen Einrichtung". Bei einer nachgewiesenen Vorsatztat, kann das Bußgeld verdoppelt werden.

Sonderfall: Bei der Thematik "erlöschen der Betriebserlaubnis" gibt es die Möglichkeit einen sog. "A-typischen Fall" zu konstruieren. Hierzu ist notwendig, dass durch die lichttechnische Veränderung das "Signalbild" des Fahrzeuges negativ beeinträchtigt ist. Dieser Umstand würde dann zu einem erl. BE führen. Da sich in diesem Fall aber nur die Lichtfarbe von GELB auf WEiß ändert, die Form und Ausrichtung aber gleich bleibt, ist dieser Sonderfall hier auszuschliessen.

Bzgl. der allgemeinen Problematik "erl. des Versicherungschutzes" bei einem Verkehrsunfall:

Wenn im Versicherungsvertrag oder in den AGB's nichts anderes vereinbart oder festgehalten ist, MUSS der Versicherer grundsätzlich den Schaden regulieren und bezahlen. Wie es danach mit möglichen Regresszahlungen o.ä. aussieht, steht auf einem anderem Blatt.
In diesem Fall müsste der Versicherer nachweißen, dass die Unfallursache in der technischen Veränderung des Fahrzeuges begründet liegt.

Da aber hier für ein mögliches erlöschen des Versicherungsschutzes zwingend die Betriebserlaubnis erloschen sein muss, kommt es soweit erst gar nicht.
 
:t

Klingt für mich hervorragend - bis auf den letzten Teil. Ich kenne einige Fälle, in denen Versicherungen aufgrund geänderter Leuchtmittel erfolgreich die Schadensregulierung verweigert haben. Welcher Sachverhalt diesen Fällen jeweils zugrunde lag und ob die Verweigerung rechtmäßig war, weiß ich nicht. Der Umstand, dass die Verweigerung erfolgreich war, gibt m. E. begründeten Anlass zu dem Vorschlag, solche Änderungen am Fahrzeug nicht bedenkenlos vorzunehmen.
 
:t

Klingt für mich hervorragend - bis auf den letzten Teil. Ich kenne einige Fälle, in denen Versicherungen aufgrund geänderter Leuchtmittel erfolgreich die Schadensregulierung verweigert haben. Welcher Sachverhalt diesen Fällen jeweils zugrunde lag und ob die Verweigerung rechtmäßig war, weiß ich nicht. Der Umstand, dass die Verweigerung erfolgreich war, gibt m. E. begründeten Anlass zu dem Vorschlag, solche Änderungen am Fahrzeug nicht bedenkenlos vorzunehmen.

Ich gehe davon aus, dass in diesen Fällen eben die Betriebserlaubnis erloschen ist. Vielleicht waren die Leuchtmittel so hell, dass die im Tatbestand "erl. BE" notwendige Gefährung anderer Verkehrsteilnahme vorlag. Ein Beispiel dafür wäre, wenn man ein Xenon-Kit in einen Halogenscheinwerfer einbaut.
 
Ein Risiko liegt bereits in der subjektiven Wahrnehmung der anderen Verkehrsteilnehmer. Da behauptet z. B. der andere Unfallbeteiligte, dass das Tagfahrlicht des Entgegenkommeden ungebührlich hell gewesen sei. Sodann wird festgestellt, dass die originalen, gelben Leuchten durch weiße (objektiv ggf. durchaus maßvoll helle) Leuchtmittel ersetzt wurden, und schon kommt jemand auf die Idee, daraus einen Strick zu drehen.

Das mag grotesk sein, Beispiele für derart "kreative" Ansätze gibt in der Praxis leider zuhauf.

Wie auch immer - das Thema des Freds ist ein anderes. ;)
 
Ein Risiko liegt bereits in der subjektiven Wahrnehmung der anderen Verkehrsteilnehmer. Da behauptet z. B. der andere Unfallbeteiligte, dass das Tagfahrlicht des Entgegenkommeden ungebührlich hell gewesen sei. Sodann wird festgestellt, dass die originalen, gelben Leuchten durch weiße (objektiv ggf. durchaus maßvoll helle) Leuchtmittel ersetzt wurden, und schon kommt jemand auf die Idee, daraus einen Strick zu drehen.

Das mag grotesk sein, Beispiele für derart "kreative" Ansätze gibt in der Praxis leider zuhauf.

Wie auch immer - das Thema des Freds ist ein anderes. ;)


Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt.

Dazu kommt, dass keines der in diesem Thread beschriebenen Leuchtmittel die Helligkeit beispielsweise eines original BMW Corona-Scheinwerfers erreicht. Zur Überprüfung der von Dir angesprochenen möglichen, grotesken Behauptungen von Verkehrsteilnehmern vor Gericht ist ein lichttechnisches Gutachten unabdingbar, welches oben angesprochenes feststellen wird und auch in anderem Zusammenhang Beziehung schon festgestellt hat.
 
Sorry, aber die "Wirklichkeit" vor Gericht ist häufig eine andere - was ich aus reichlicher Erfahrung heraus sage. Ich denke, dass wir es nun aber auch gut sein lassen sollten. Jeder muss selbst wissen, was er tut. Mir ging es nur um das Risiko pauschaler Gutredungen des Themas. Davon muss sich ja niemand beeinflussen lassen. ;)
 
Mir ging es nur um das Risiko pauschaler Gutredungen des Themas.

Das war auch nicht meine Absicht ;)

Abschliessend noch:

Diese ganze Lichtthematik an Fahrzeugen ist doch lächerlich..... Mindestens jedes 3. Auto hat irgendwelche Tagfahrleuchten aus dem Baumarkt für 15 Euro montiert, ohne Zulassung und laienhaft ohne jegliche Sicherung direkt an die Batterie angeklemmt. Ich habe vor Gericht schon viele Unfallverhandlungen miterlebt, bei denen selbst lebensgefährliche Basteleien nicht die geringste Rolle gespielt haben.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen auf Grund oben genannter Leuchtmittelveränderungen halte ich für rein theoretisch und hoch abstrakt.
 
Damit wirst du im Ergebnis sicherlich Recht haben. :)
 
Hallo zusammen,

für alle Mitglieder von zroadster.com gibts 10€ Rabatt auf alle LED Sätze!
Gutscheincode: zroadster

Grüße aus Nürnberg,
Daniel
Mist dann bin ich ja schon zu spät.
Hatte euch nur über E-Bay gefunden und anschlißend bei der E-Mail euren Online-Shop Link gefunden.
Gruß
Rolli
 
Hallo Rolli,

da finden wir sicher auch eine Lösung :)
Schreib mir einfach mal deine eMail per PM!

Grüße aus Nürnberg,
Daniel
 
So hier der Bericht der 20W (4x5Watt) LED's.

Ein mal der Vergleich zwischen Abblendlicht Standlicht und Tagfahrlicht mit Standard und LED und ein mal nur die LED's alles bei Tageslicht mit Stativ aufgenommen.
Also alle Fotos von gleichem Standpunkt und Winkel.

Hatte mir ein klein wenig mehr erhofft, sind doch noch ein Tick dunkler als die Original H8, bei dem Standlicht geht es, aber das Tagfahrlicht könnte noch heller sein.
Am besten die Fotos auf den PC Laden und dann wie Daumenkino hin und her klicken so sieht man den Unterschied ganz gut.
Habe auch noch ein Video gemacht das ich aber erst verarbeiten muss, das kann ich dann bei YouTube einstellen, sagen dann aber noch mal bescheid.

Gruß
Rolli


So hier die Fotos

1. Abblendlicht Original und LED
ablendlicht1.jpg


2.Ablendlicht komplett LED
ablendlicht2.jpg



3. Standlicht Original und LED
standlicht1.jpg



4. Standlicht nur LED
standlicht2.jpg



5. Tagfahrlicht Original und LED
tagfahrlicht1.jpg



6.Tagfahrlicht nur LED
tagfahrlicht2.jpg
 
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