Hoffentlich, denn die Untergangshilfe braucht keiner

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Hoffentlich, denn die Untergangshilfe braucht keiner

Hoffentlich, denn die Untergangshilfe braucht keiner![]()
Eben. Jeder halbwegs informierte Mensch weiß ja, dass auch die Durchsetzung geltenden Rechts durchaus rechtsmissbräuchlich sein kann.... Wenn man Google bemüht, findet man einiges an Abmahnverfahren, bei denen die DUH den Eindruck erweckt, sie würde damit eine gute “Erlösquelle“ haben oder aber anderen -vorsichtig ausgedrückt- die Möglichkeit gibt Geld zu verdienen. ...
Wie wäre es eigentlich, wenn wir hier mal einenWas zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann, ist mit Sicherheit NICHT das Durchsetzen von geltendem Gesetz. ...
... - einführen?
Jede(-r) die/der dem/den üblichen Verdächtigen auf dessen/deren Provokationen antwortet, überweist direkt 5,- Euro in den Topf.
Sag ich ja ;-)Was zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann, ist mit Sicherheit NICHT das Durchsetzen von geltendem Gesetz.
Ich auch nicht. Ich habe auch nichts dergleichen gesagt.An der Überprüfung der Gemeinnützigkeit kann ich kein Problem erkennen.
Gegen diese Selbstverständlichkeit hat weder die DUH etwas gesagt, noch habe ich das getan.Die DUH weißt ja auch immer darauf hin, dass sie nur auf Basis geltener Gesetze handelt. Dann muss man diese fairerweise auch auf die DUH anwenden.
Wie wäre es eigentlich, wenn wir hier mal einenvirtuellen Trolltopf- ähm, ich meine natürlich ein "Phrasenschwein"... - einführen?
Jede(-r) die/der dem/den üblichen Verdächtigen auf dessen/deren Provokationen antwortet, überweist direkt 5,- Euro in den Topf.
Was wir mit dem sich im Topf sicherlich zügig ansammelnden Reichtum dann anstellen, lässt sich ja bei Gelegenheit forumsmehrheitlich entscheiden.![]()
Ok, ich bin dann schon mal 5 Euro los
Was zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann, ist mit Sicherheit NICHT das Durchsetzen von geltendem Gesetz.
Wenn man Google bemüht, findet man einiges an Abmahnverfahren, bei denen die DUH den Eindruck erweckt, sie würde damit eine gute “Erlösquelle“ haben oder aber anderen -vorsichtig ausgedrückt- die Möglichkeit gibt Geld zu verdienen.
Das sollte man allerdings nachweisen.
Der, welcher juristische Verfahren eröffnet, muss immer den Strauß von Möglichkeiten der gegnerischen Argumentation im Auge behalten.
So, würde ich jedenfalls handeln, sonst bringt das nix
Na ja. Die DUH setzt ja nicht Gesetze zum Schutze der Umwelt und des Menschen durch. Zumindest ist das nicht wirklich zu erkennen. Vielmehr verärgert die DUH mit Abmahnverfahren in Größenordnungen und erzielt damit nicht unerhebliche Einnahmen. Wenn es der DUH wirklich um den Fakt Umweltschutz ginge, würde oftmals auch eine Ermahnung in Verbindung mit Androhung einer Abmahnung ausreichen. Aber dann würde man ja auf Einnahmen verzichten. Das Fazit kann jeder gern selbst ziehen.
An der Überprüfung der Gemeinnützigkeit kann ich kein Problem erkennen. Wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, dann muss man der DUH fairerweise auch diesen Status aberkennen. Die DUH weißt ja auch immer darauf hin, dass sie nur auf Basis geltener Gesetze handelt. Dann muss man diese fairerweise auch auf die DUH anwenden.
Hier wird klar wie rot-grün diesen Verein unterstützen
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Neuer Geldsegen für die Umwelthilfe: Auch 2019 Millionen-Aufträge vom Bund
Im Streit um Fahrverbote stellen CDU und FDP die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe infrage. Das Umweltministerium verteidigt die DUH, sie nehme wichtige Aufgaben wahr. Der Verein kann 2019 hohe Beträge aus einem Sondervermögen des Bundes abrufen.www.focus.de
War mir nicht bewusst, dass “Die Grünen“ Teil der derzeitigen Bundesregierung sind.

Das Abmahnverfahren, welches nicht nur die DUH als Einnahmequelle für sich entdeckt hat.WAS konkret war "nie so gedacht"?
Aber Abmahnungen, die sich im Rahmen der Legalität bewegen, muss man akzeptieren. So hast du es geschrieben. Ja was denn nun?Selbstverständlich darf man seine Meinung benennen, das habe ich nie in Frage gestellt.
Das ist leider ein Irrtum,denn das Verbandsklagerecht wurde unter Rot-Grün von dem damaligen Minister Trittin genau dafür gemacht bzw erweitert.Nein, wenn man rechtliche Schritte, die so nie gedacht waren missbraucht, muss man das nicht akzeptieren sondern darf das auch klar benennen.
Das ist leider kein Irrtum. Die Grundlage des Abmahnverfahrens waren Gedanken zum Schutz des Wettbewerbs. Sehr zügig wurde es als Geldeinnahmequelle missbraucht.Das ist leider ein Irrtum...