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macht Rennlizenz
Die Flucht an sich ist nicht strafbar? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch….
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Die Flucht an sich nicht. Damit (i.d.R. wohl immer) einhergehende Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten aber sehr wohl.Die Flucht an sich ist nicht strafbar? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch….
Wird ein Richter entscheiden.Wie wird so was rechtlich gewertet, versuchter Totschlag?
Ja, höchstens das nicht Beachten von Anhaltezeichen ist eine Ordnungswidrigkeit.Die Flucht an sich ist nicht strafbar? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch….
Ist es ja auch, folgender Tatbestand greift bei der Flucht:Flucht vor den Ordnungshütern sollte immer strafbar sein.
Wenn das nicht der Fall ist, dürfen wir uns nicht über Ignoranten gegenüber unserem Rechtsstaates
Wundern. Wieso ist unser Rechtsstaat so Zahnlos in manchen Bereichen?
Wer im Straßenverkehr
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
- als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
- sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
Ja, genau. Wie damals an der Mauer.Flucht vor den Ordnungshütern sollte immer strafbar sein.
Wenn das nicht der Fall ist, dürfen wir uns nicht über Ignoranten gegenüber unserem Rechtsstaates
Wundern. Wieso ist unser Rechtsstaat so Zahnlos in manchen Bereichen?
Ist es ja auch, folgender Tatbestand greift bei der Flucht:
Im § 315d Abs. 1 StGB heißt es:
Dann erkläre mir mal dein "Nö", ich habe da bisher andere Erfahrungen gemachtNö
Aber mal Grundsätzlich wenn man "Flüchtet" bzw sich einer Verkehrskontrolle entzieht, ist das ein A-Verstoß und kostet 70€ xD
Ich meine die Flucht vor unseren OrdnungshüternJa, genau. Wie damals an der Mauer.
Wie willst du mit den Steuer-, Wirtschafts-, Kriegsflüchtlingen umgehen?
Wird schon einen tieferen Grund haben, warum Flucht nicht als Straftatbeststand aufgenommen wird.
Muss zugeben, ich mache das auch ab und an, da mir auf der AB nichts mehr auf den Keks geht wie die Mittelspurfahrer. Es ist selbst bei sehr wenig Verkehr kaum möglich auf der dreispurigen AB konstant ca. 140 zu fahren. Immer wieder 3-4 hintereinander mit 120 in der Mitte, rechts alles frei. Links kommen die mit 160-200. Bleib dann auch ganz Rechts. Fahre aber nie schnell vorbei, man weiß ja nie ob sie nicht doch rüberziehen , sondern nähere mich langsam an und fahre dann manchmal vorbei. Die raffen das eh nie, schauen auch nie rüber. Die sind gar nicht anwesend.Ich oute mich mal als bewusster Rechtsüberholer auch wenn ich mir bewusst bin, dass es Gefahr mitsich bringt. Ich halte mich sehr an die Rechtsfahrverordnung und muss sagen ich bin sowas von genervt wenn ich auf 100 AB Kilometern 327 mal einen Mittelspurfahrer vor mir habe der 120 im Tempomat stehen hat, obwohl die rechte Spur frei ist. Die Hitparade führen hier Autofahrer aus HU, SK, CZ und leider auch DE an. In Ö fährt keiner 200 sondern hier überhole ich mit 140kmh einfach rechts weil die 3 auf 1 und wieder auf 3 Spurwechsel mir einfach zu blöd sind. Ob ich damit jemanden belehre? Eher nein aber für mich eher ein Ventil mich nicht aufzuregen.
Das triffts auf den Punkt. Ich überhole solche schnarchnasen auch rechts, allerdings auch nur wenn noch eine Spur zum ausweichen vorhanden ist.Die sind gar nicht anwesend.
In welchem Kontext soll das denn zu verstehen sein? Die Diskussion geht doch um den Versuch, sich durch Flucht einer Kontrolle zu entziehen. Gefangene gibt es noch gar nicht, folglich auch keine Gefangenenbefreiung. Oder verstehe ich etwas falsch?Ich versuche mal, die geballte Fachkompetenz hier mit alternativen Fakten zu belästigen
Der greift nicht.Ist es ja auch, folgender Tatbestand greift bei der Flucht:
Im § 315d Abs. 1 StGB heißt es:
Verführung Minderjähriger?Ich hab heute eine Bewegungsfahrt unternommen, keinem einzigen Deppen begegnet, aber zwei Jungs mit dem Daumen oben, als sie meinen geilen Zetti sahen.![]()
Nee nee, die Jungs wissen was schön ist und brauchen nicht verführt werden, so wie die alten Kasper im Witzefred mit dem hecklastigen Motorrad.Verführung Minderjähriger?![]()
Ich kann dir versichern das er greift, da wir die Strafanzeigen, bei flüchtenden Tätern, mit diesem Tatbestand ergänzen, was auch zur Folge hat, dass das Fz. auch beschlagnahmt wird.Der greift nicht.
Man kann das übrigens auch auf die Schnelle googeln dass dem nicht so ist bevor wir hier das bereits richtig Gesagte nochmal wiederholen.
Eine Aussage des BGH sollte schon richtungsweisend sein, ansonsten liegt es an den Zeugen, dem Gericht so die Tatbestandsmerkmale dazulegen, dass § 315 d StGB zur Anwendung kommt. Die Auslegung ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da Berlin, aber mittlerweile die Hochburg solcher Autorennen ist, folgt man den Anzeigen in dieser Richtung.Ok. Hab ich noch nie gehört und entspricht auch nicht den Aussagen der Juristen im Netz. War auch bei einem Kumpel vor Jahren so nicht der Fall. Und ob eine Flucht = ein Rennen ist? Ich weiss ja nicht.....
Asozial ist die lasche Vergabe von Behindertenparkplätzen an Leute, deren Behinderung nicht so schwerwiegend ist als dass sie einen dezidierten Parkplatz erfordert. Ergo, viele dieser Parkplätze stehen unbesetzt. Es fehlen noch Frauenparkplätze im öffentlichen Raum.Vielleicht rege ich mich zu sehr auf, aber in letzter Zeit erlebe ich immer wieder Dinge im Straßenverkehr, die mich tierisch aufregen:
- Menschen, die mit einer Selbstverständlichkeit auf Behindertenparkplätzen parken. Was denkt ihr eigentlich, wer ihr seid? Heute bei McDonalds, Ehepaar mittleren Alters parkt auf dem Behindertenparkplatz, der Mann "entsorgt" noch kurz seinen Müll im Gebüsch, und dann geht man seelenruhig Essen. Asozialer gehts kaum.
Der von dir genannte Rest der Autofahrer hat dann aber auch wohl kein Gebrechen. In der heutigen Zeit ist es relativ schwer einen Behindertenparkplatz für sich zu bekommen, da die Anforderungen da sehr hoch gesteckt sind. Jeder der gut zu Fuß ist, sollte froh sein keine Gebrechen zu haben.Asozial ist die lasche Vergabe von Behindertenparkplätzen an Leute, deren Behinderung nicht so schwerwiegend ist als dass sie einen dezidierten Parkplatz erfordert. Ergo, viele dieser Parkplätze stehen unbesetzt. Es fehlen noch Frauenparkplätze im öffentlichen Raum.
Ein Nachbar hat Diabetes, Rücken und Kopf und erhielt in Summe einen eigenen Parkplatz in relativ exklusiver Lage. Der Rest der Autofahrer darf Abends 20 min durch die Gegend kurven um etwas zu finden aber Hauptsache alles hat seine Ordnung in Deutschland.