E85 neu lackiert

und fahre ihn auch selbst wieder nach Hause.
Hört sich im erstenAugenblick super an. Aber investier noch eine Woche mehr, damit der Lack nachhärten kann. Bin kein Lackierer, aber jeder Lacker hat mir davon abgeraten sofort einen längeren Tripp auf der BAB zu machen. Jeder Tag zu warten ist hilfreich.
 
Sieh es mir bitte nach, dass ich deine Ausführungen widerlege. Aber sie treffen aus rechtlicher Sicht so nicht zu.
Puuuh, gut dass ich mir darüber keinen Kopf mehr machen muss. Aber ganz herzlichen Dank. Das war mir so nicht bekannt. :) :-)

Und jetzt hör ich besser mal auf mein fundiertes Halbwissen zum Besten zu geben. Ich gelobe Besserung und entschuldige mich bei Allen, die ich mit meinen Äußerungen irritiert haben könnte. Sorry. :unsure:
 
Das Transportrecht ist leider auch sehr vielen Juristen unbekannt. Insofern sei froh, dass du dir darüber keinen Kopf mehr machen brauchst.

Mir ging es wirklich nur um die Klarstellung, dass der Empfänger grds. frei von etwaigen Pflichten ggü. dem Frachtführer ist. (Auch wenn das mancher Frachtführer gerne anders hätte und entsprechend darstellt.)
 
@Schuffel bitte entschulde, wenn ich deinen Beitrag ganz kurz kapere!

@keulejr heißt das, wenn man zum Beispiel eine Hebebühne bei Twinxxxx kauft, dann muß xxxxbusch diese Bühne von ihrem LKW entladen?
Als Käufer muß dann nur der Transport von der Abladestelle in den vorgesehenen Aufstellbereich organisiert werden?
 
@keulejr heißt das, wenn man zum Beispiel eine Hebebühne bei Twinxxxx kauft, dann muß xxxxbusch diese Bühne von ihrem LKW entladen?
Als Käufer muß dann nur der Transport von der Abladestelle in den vorgesehenen Aufstellbereich organisiert werden?

Das kommt auf den (Kauf-)Vertrag an, ob dort etwas dazu geregelt/vereinbart ist (wird vmtl. der Fall sein; meist in AGB). Allein vom Frachtvertrag her "geht" dich als Empfänger die Entladung nichts an.

Pauschal lässt es sich allerdings explizit nichts ohne Weiteres sagen.
 
ich verstehe die Diskussion nicht, wenn ich als Käufer oder Verkäufer einer Ware eine Spedition für die Lieferung beauftrage, vereinbare ich mit der Spedition die Lieferleistungen, also wie geliefert wird und damit auch den Gefahrenübergang.
 
@Cafe77
So einfach geht es leider nicht immer. Denn beim Transport gibt es meistens drei Personen: (1) Absender, (2) Transporteur und (3) Empfänger. Der Transportvertrag wird jedoch meist zwischen Absender und Transporteur geschlossen. Damit ist es nicht ohne Weiteres möglich, etwaige transportvertragliche Pflichten (wie etwa Abladen des Transportgutes) für den Dritten, den Empfänger, zu begründen.

Im Zweifel muss dann daher bereits in einem Vertrag zwischen Absender und Empfänger etwaige Pflichten der Letzteren begründen.

Wie gesagt:
Mit derartigen rechtlichen Problematiken kann man Seiten, Bücher und Regale füllen. In einem Forum lässt sich das wohl kaum nebenbei generell und allgemeinverbindlich abfassen.
 
Deswegen gibt es die Incoterms die international gelten.
Einfach auf den Auftrag draufschreiben, Incotermns DDP oder DPU und die Sache ist erledigt und hat keinerlei Anfechtbarkeit.
 
Deswegen gibt es die Incoterms die international gelten.
Einfach auf den Auftrag draufschreiben, Incotermns DDP oder DPU und die Sache ist erledigt und hat keinerlei Anfechtbarkeit.

Wenn es so einfach wäre, wofür gibt es dann während der mehrjährigen juristischen Ausbildung bitte u.a. folgende Vorlesungseinheiten
  • BGB AT
  • Schuldrecht AT
  • Handelsrecht
  • internationales (Privat-) Recht
sowie darüber hinaus zahlreiche Regelwerke zum nationalen und internationalen Transportrecht (teils differenziert in das jeweilige Transportmittel)? Das erschließt sich mir schlichtweg nicht, wenn doch alles so einfach und noch dazu dann unanfechtbar wäre?!

Aber vielleicht hilft es zum besseren Verständnis:
Die Intercoms sind internationale Konsensregelungen die im Handelsverkehr Anwendung finden können, wenn diese vereinbart wurde. Dann sind es AGB-gleiche Regelungen unter Berücksichtigung des Handelsbrauchs (§ 346 HGB). Diese gelten aber ausschließlich bei Geschäften unter Kaufleuten! Gegenüber einen Verbraucher kann man "Intercoms" & Co. vermerken, wie man möchte. Es ist im Zweifel schlichtweg unwirksam, § 307 Abs. 1 BGB. Je nach Umständen des Einzelfalls sind diese gar überraschend und damit hinfällig, § 305c Abs. 1 BGB. Da braucht es keiner Anfechtung oder dergleichen. Es ist von Gesetzes wegen und ohne geltungserhaltende Reduktion schlichtweg unwirksam resp. nicht Vertragsbestandteil - mithin das Papier nicht wert, welches damit bedruckt wurde. Und jeder Zweifel geht zulasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB


Daher noch einmal ganz ausdrücklich:

Mit derartigen rechtlichen Problematiken kann man Seiten, Bücher und Regale füllen. In einem Forum lässt sich das wohl kaum nebenbei generell und allgemeinverbindlich abfassen.
 
Und ein ganz klein wenig ärger ich mich über mich selbst, dass ich vergessen habe meine Spiegeldreiecke in hochglanz schwarz lackieren zu lassen.
 
Servus,

@Schuffel hast Du Kenntnis, ob Darek noch aktiv ist? Bzw. machst Du noch die Vermittlung?

Lieben Dank
 
Wisst ihr ob darek auch Blecharbeiten vorm lackieren macht? Ich hätte hier einen alten ascona stehen bei dem vorher ein paar qm Blech eingeschweißt werden müssten bevor er lackiert wird und hier in d hat keiner Lust oder Zeit sich dem Projekt anzunehmen.
 
Wisst ihr ob darek auch Blecharbeiten vorm lackieren macht? Ich hätte hier einen alten ascona stehen bei dem vorher ein paar qm Blech eingeschweißt werden müssten bevor er lackiert wird und hier in d hat keiner Lust oder Zeit sich dem Projekt anzunehmen.
Schwieriges Thema. Generell ist das kein Problem. Aber es geht ja schon damit los, wer die Teile besorgt. Eine einigermaßen verläßliche Kalkulation könnte ja nur Darek selber machen. Bei einer ähnlichen Anfrage ist er derbe auf die Nase gefallen weil man aus 1.200 km Entfernung eben keine verläßliche Einschätzung machen kann. Und weil er da falsch gelegen hat, bzw. den Beteuerungen des Auftraggebers geglaubt hat, ist er mit jede Menge Miesen raus gegangen. Ist halt ne Wundertüte. Und so lange die Nachfrage bei den Youngtimern so bleibt wie zur Zeit, kann ich mir nicht vorstellen das er sich auf das Abenteuer einläßt. Wo steht denn das Auto? Ich kann es mir ja mal anschauen.
 
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