CarstenMuc
macht Rennlizenz
- Registriert
- 22 September 2016
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive23i
Lustige Antwort von BMW. Höhere Gewalt ist in der Juristerei nun mal genau NICHT das, was da so abgeht. BMW hat es ja gerade in der Hand und damit zu vertreten, dass es nicht funktioniert. Ob BMW selbst oder Erfüllungsgehilfe oder Vorlieferant ist egal. Höhere Gewalt ist was ganz Anderes. Ich wüßte auch nicht, dass es Serverausfälle in D auf Grund einer Naturkatastrophe oder inneren Unruhen gäbe.





Ich bereite jetzt einen Vertragsrücktritt gemäß BGB §323.1 (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) vor. Ich werde eine Frist von einem Monat setzen oder als Alternative die Aufspielung des Kartenupdates durch einen Händler vorschlagen. Mal schauen, wie das wirkt.
Connected Drive hatte mir gegenüber behauptet, dass dürfen die Händler nur beim Verkauf von Wagen. Das ist anscheinend Quatsch.
Wieviel hat Dich de Spaß gekostet?
