Erste Problemchen, Kinderkrankheiten etc.

Trotzdem erstaunlich für einen Premium Hersteller-Asiatische Hersteller geben gerne mal 5-7 Jahre Garantie

Dafür muss der Koffer aber auch min. 1 x Jahr zur Inspektion - von LongLife ala 30.000km Intervallen können die nur träumen. Auch wenn es mühsam ist, ab und an das Kleingedruckte lesen :w
 
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Trotzdem erstaunlich für einen Premium Hersteller-Asiatische Hersteller geben gerne mal 5-7 Jahre Garantie

...und was nutzt eine 5-7 jährige Garantie, wenn diese Hersteller dann über das Kleingedruckte derartig vieles davon ausschließen, dass es häufig im Fall der Fälle dann für den Besitzer ein böses Erwachen ohne jeglicher Kulanz gibt?

BMW bietet die 24 Monats Gewährleistung, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, anschließend gilt die Beweisumkehr bei technischen Mängel für weitere 12 Monate. Darüber hinaus hat BMW bei einem ordentlich durch BMW ASPs gewarteten Fahrzeug ein recht hohes, Kulanzniveau.

DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE ZUR NEUWAGEN-GARANTIE
GarantieHierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Autohersteller. Sie geben dem Kunden gegenüber ein Haltbarkeitsversprechen ab, das vertraglich festgelegt wird. Daher können sich Länge, Umfang und Dauer je nach Marke unterscheiden. Viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an bestimmte Bedingungen – wie regelmäßige Inspektionen oder den Einbau von Originalteilen. Die Garantie verfällt, wenn der Autobesitzer dagegen verstößt.
GewährleistungDer Gesetzgeber schreibt für alle neuen Produkte eine zweijährige Sachmängelhaftung vor. Diese gilt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer – also dem Autohändler. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Defekt auf, muss das Autohaus nachweisen, dass dieser beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach kommt es zur Beweislastumkehr: Nun muss der Kunde beweisen, dass sein Neuwagen den Mangel schon bei der Auslieferung aufwies.
KulanzNach dem Ablauf der Garantie kann der Händler dem Kunden bei einem Mangel entgegenkommen und diesen kostenlos beheben. Auch manche Hersteller beteiligen sich freiwillig an den Reparaturkosten. Der Käufer muss dafür keine Verpflichtungen eingehen. Allerdings wird Kulanz oft nur gewährt, wenn der Autobesitzer bisher treu zu Marke und Werkstatt stand. Wer davon nicht abhängig sein will, sollte über eine kostenpflichtige Anschlussgarantie nachdenken.
 
Ich denke, wenn man seinen Verpflichtungen, also Kundendienst etc. nachkommt dann wird BMW sich auch außerhalb der Gewährleistung (mittlerweilen 36 Monate) nicht lumpen lassen. Das ist zumindest meine Erfahrung beim E 89 gewesen. Besser ist jedoch das Schätzchen hat auch im hohen Alter keine Macken. Besser wäre es wenn man auch bei Frauen eine Gewährleistung hätte:whistle:
 
Moin,
ich habe auch eine Kinderkrankheit in meinem neuen Z4 sDrive 30 den ich seot dem 16.07. mein Eigen nennen darf. Ich habe Stand heute 879km auf dem Tacho. Im HeadUp Display werden Informationen angezeigt die dort nicht hingehören. Das sind große grüne Zahlen, drei Gruppen insgesamt, die die normale Anzeige im HUD überlagern. Die erste Zahl ist eine Prozentzahl, die zweite Zahl mit einer wechselnden Einheit dahinter (kmm/gm) und die dritte Zahl ist eine Grad Zahl (ich vermute Temperatur?)

Lustig ist daran das mein Händler diese Informationen selbst auch nicht "bewerten" kann und nicht weiß was sie bedeuten, wie man sie abschaltet oder wo sie herkommen.

Das zweite Problem: die Office365 Konfiguration hat so lange funktioniert, bis ich das Fahrzeug für 30 Minuten verlassen habe. Danach musste diese Funktion wieder neu eingerichtet werden.

Eine mehrfache Neuprogrammierung und Kontrolle der Software-Konfiguration durch den Händler hat nicht geholfen.

Der Händler hat München eingeschaltet und ein Update der Software von Version 07/2019.25 auf 07/2019.30 angeordnet. Auch das hat nicht geholfen bis auf die Tatsache das die Office365 Konfiguration nun augenscheinlich erhalten bleibt. Nun soll die komplette "Einheit" getauscht werden auf Anweisung aus München. Damit sind, wenn ich die Werkstatt richtig verstanden habe, alle Displays samt Controller gemeint. Schlimm empfinde ich jedoch das es keinen Liefertermin dafür gibt. Da wird dann ein Termin von Mitte August genannt; aber der sei auch nicht fix.

Irgendwie nervt das schon ziemlich und so richtige Freude kommt nicht bei mir auf. Ich war zuvor bei MB, und so eine mmiese Qualittskontrolle gab es dort nicht. Ein "komisches" HeadUp fällt doch sofort auf.

Naja... das bisher zu meinem Z4... ansonsten ... fahren tut er :-)

VG
majobu
 
Moin,
ich habe auch eine Kinderkrankheit in meinem neuen Z4 sDrive 30 den ich seot dem 16.07. mein Eigen nennen darf. Ich habe Stand heute 879km auf dem Tacho. Im HeadUp Display werden Informationen angezeigt die dort nicht hingehören. Das sind große grüne Zahlen, drei Gruppen insgesamt, die die normale Anzeige im HUD überlagern. Die erste Zahl ist eine Prozentzahl, die zweite Zahl mit einer wechselnden Einheit dahinter (kmm/gm) und die dritte Zahl ist eine Grad Zahl (ich vermute Temperatur?)

Lustig ist daran das mein Händler diese Informationen selbst auch nicht "bewerten" kann und nicht weiß was sie bedeuten, wie man sie abschaltet oder wo sie herkommen.

Das zweite Problem: die Office365 Konfiguration hat so lange funktioniert, bis ich das Fahrzeug für 30 Minuten verlassen habe. Danach musste diese Funktion wieder neu eingerichtet werden.

Eine mehrfache Neuprogrammierung und Kontrolle der Software-Konfiguration durch den Händler hat nicht geholfen.

Der Händler hat München eingeschaltet und ein Update der Software von Version 07/2019.25 auf 07/2019.30 angeordnet. Auch das hat nicht geholfen bis auf die Tatsache das die Office365 Konfiguration nun augenscheinlich erhalten bleibt. Nun soll die komplette "Einheit" getauscht werden auf Anweisung aus München. Damit sind, wenn ich die Werkstatt richtig verstanden habe, alle Displays samt Controller gemeint. Schlimm empfinde ich jedoch das es keinen Liefertermin dafür gibt. Da wird dann ein Termin von Mitte August genannt; aber der sei auch nicht fix.

Irgendwie nervt das schon ziemlich und so richtige Freude kommt nicht bei mir auf. Ich war zuvor bei MB, und so eine mmiese Qualittskontrolle gab es dort nicht. Ein "komisches" HeadUp fällt doch sofort auf.

Naja... das bisher zu meinem Z4... ansonsten ... fahren tut er :-)

VG
majobu
Das ist Greta
 
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DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE ZUR NEUWAGEN-GARANTIE
Garantie....
GewährleistungDer Gesetzgeber schreibt für alle neuen Produkte eine zweijährige Sachmängelhaftung vor. Diese gilt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer – also dem Autohändler. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Defekt auf, muss das Autohaus nachweisen, dass dieser beim Kauf noch nicht vorhanden war. Danach kommt es zur Beweislastumkehr: Nun muss der Kunde beweisen, dass sein Neuwagen den Mangel schon bei der Auslieferung aufwies.
Kulanz....

Das stimmt so leider nicht.

Zunächst einmal muss grundsätzlich der Käufer darlegen beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag.

Eine Ausnahme hiervon ist beim Verbrauchsgüterkauf (Käufer einer beweglichen Sache = Verbraucher, Verkäufer = Unternehmer; § 474 BGB) möglich. Denn dann kann ausnahmsweise in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gelten (§ 477 BGB grenzt aber auch diese gesetzliche Vermutung ein!). Nur bei dieser Ausnahme muss der Verkäufer darlegen und beweisen, dass der Mangel nicht bei Gefahrübergang vorlag.

Aber: Es ist zu beachten, dass das Vorliegen eines Mangels und der Zeitpunkt seines Vorliegens (bei Gefahrübergang) wiederum zwei getrennte Aspekte sind.

Und wohlgemerkt: Das ist lediglich eine ganz kurze und grobe Skizzierung!
 
Das stimmt so leider nicht.

Zunächst einmal muss grundsätzlich der Käufer darlegen beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag.

Eine Ausnahme hiervon ist beim Verbrauchsgüterkauf (Käufer einer beweglichen Sache = Verbraucher, Verkäufer = Unternehmer; § 474 BGB) möglich. Denn dann kann ausnahmsweise in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gelten (§ 477 BGB grenzt aber auch diese gesetzliche Vermutung ein!). Nur bei dieser Ausnahme muss der Verkäufer darlegen und beweisen, dass der Mangel nicht bei Gefahrübergang vorlag.

Aber: Es ist zu beachten, dass das Vorliegen eines Mangels und der Zeitpunkt seines Vorliegens (bei Gefahrübergang) wiederum zwei getrennte Aspekte sind.

Und wohlgemerkt: Das ist lediglich eine ganz kurze und grobe Skizzierung!

Gewährleistung (Mängelhaftung):

Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Verfügung stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat. Gewährleistung heißt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später zum Vorschein kommen.

BEACHTE: Garantie ist keine Gewährleistung!

Umgangssprachlich werden beide Begriffe fälschlicherweise vermischt. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (meist des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
–> Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
–> Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten hier unterschiedliche Grantiearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar im Umfang oder der Zeitdauer verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf“. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Grau
 
...und was nutzt eine 5-7 jährige Garantie, wenn diese Hersteller dann über das Kleingedruckte derartig vieles davon ausschließen, dass es häufig im Fall der Fälle dann für den Besitzer ein böses Erwachen ohne jeglicher Kulanz gibt?
BMW bietet die 24 Monats Gewährleistung, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist,
Zum einen „bietet“ BMW die Gewährleistung nicht, sondern diese Mängelhaftung gilt eben per Gesetz. ;)

Zum anderen sind die Garantien der Asiaten in der Regel nicht besser oder schlechter die diejenigen der hiesigen Hersteller. Aber definitiv besser als das, was BMW garantiert: Nämlich nix. :sneaky: Zumal bieten auch die Asiaten durchaus Kulanz.

Eigentlich ist es schlicht und einfach so, dass die Asiaten deshalb mitunter eine lange Garantie bieten, weil die Fahrzeuge das qualitativ einfach hergeben. Dazu passen übrigens meine beiden (historischen) Asiaten: An denen war NIX. Rein gar nichts. Nicht der kleinste Defekt, nicht einmal ein klitzekleines Quietschen o.ä. NIX. :t

Natürlich bringt das den G29 nicht weiter, und man muss deshalb auch keinen Asiaten nehmen. Ich jedenfalls würde definitiv den G29 lange vor dem Supra nehmen. :) :-)
 
Zum einen „bietet“ BMW die Gewährleistung nicht, sondern diese Mängelhaftung gilt eben per Gesetz. ;)

Zum anderen sind die Garantien der Asiaten in der Regel nicht besser oder schlechter die diejenigen der hiesigen Hersteller. Aber definitiv besser als das, was BMW garantiert: Nämlich nix. :sneaky: Zumal bieten auch die Asiaten durchaus Kulanz.

Eigentlich ist es schlicht und einfach so, dass die Asiaten deshalb mitunter eine lange Garantie bieten, weil die Fahrzeuge das qualitativ einfach hergeben. Dazu passen übrigens meine beiden (historischen) Asiaten: An denen war NIX. Rein gar nichts. Nicht der kleinste Defekt, nicht einmal ein klitzekleines Quietschen o.ä. NIX. :t

Natürlich bringt das den G29 nicht weiter, und man muss deshalb auch keinen Asiaten nehmen. Ich jedenfalls würde definitiv den G29 lange vor dem Supra nehmen. :) :-)

...stimmt schon, aber BMW hat diese gesetzliche Gewährleistung um ein Jahr (2+1) verlängert (bei Neuwägen) und was die ach so tolle Garantie bei japanischen Fahrzeugen wert ist, sieht man zum Beispiel beim Nissan GT-R wo in den Garantiebedingungen schon die Touristenfahrten auf dem Nürburgring explizit ausgeschlossen sind.

Übrigens, ich könnte Dir schon auch ein paar Garantiethemen bei Toyota und Honda nennen, mit welchen Freunde von mir bei ihren Neuwägen zu "kämpfen" hatten (und ich mag ausländische Fahrzeuge durchaus). Zugegeben, es waren "Kleinigkeiten" und diese wurden auch anstandslos behoben, aber von "nicht der kleinste Defekt" sind die meilenweit weg.

Ach ja, knapp 12 Jahre Fahrt beim Z4M verliefen auch ohne jeglichem Problem und als nach über 6 Jahren mal ein Xenon-Leuchtmittel ausfiel, wurde dies von BMW ohne Kosten auf Kulanz ersetzt. So schrecklich ist BMW...(und ich betrachte dies nicht durch die BMW-Brille, sondern ausschließlich durch meine bisherige Erfahrung mit mehreren BMW-Fahrzeugen - ich bin definitiv NICHT "BMW-blind" und kritisiere BMW durchaus vielfach an mehreren Stellen). ;)
 
Gewährleistung (Mängelhaftung):

Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Verfügung stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat. Gewährleistung heißt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später zum Vorschein kommen.

BEACHTE: Garantie ist keine Gewährleistung!

Umgangssprachlich werden beide Begriffe fälschlicherweise vermischt. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (meist des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
–> Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
–> Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten hier unterschiedliche Grantiearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar im Umfang oder der Zeitdauer verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf“. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Grau

Welchen Bezug soll das zu meiner Darlegung haben? Diese bezog sich allein auf etwaige Nachweispflichten im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung (vulgo Gewährleistung).
 
Welchen Bezug soll das zu meiner Darlegung haben? Diese bezog sich allein auf etwaige Nachweispflichten im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung (vulgo Gewährleistung).

Den gleichen Bezug, wie Du meinen Beitrag zitiert hattest - einfach nur ergänzend... nichts weiter, wo ist das Problem?
 
Den gleichen Bezug, wie Du meinen Beitrag zitiert hattest - einfach nur ergänzend... nichts weiter, wo ist das Problem?

Kein Problem! Das stand halt schon in deiner tabellarischen Übersicht. Diese enthielt halt nur leider falsche Nachweispflichten. Denn irgendwie wird das mit der Beweislastumkehr vielfach falsch dargestellt.
 
Kein Problem! Das stand halt schon in deiner tabellarischen Übersicht. Diese enthielt halt nur leider falsche Nachweispflichten. Denn irgendwie wird das mit der Beweislastumkehr vielfach falsch dargestellt.

die Tabelle stammte von der Webseite vom Auto Motor Sport - hatte ich nur so übernommen. ;)
 
Noch ein Beitrag zur Gewährleistung

Die Unterschiede: BMW Gewährleistung und Garantie

Eine Garantie ist eine mögliche Zusatzvereinbarung zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und stellt eine freiwillige Absprache zwischen dem Händler bzw. dem Herzsteller und dem Kunden dar. Die Gewährleistung deckt ab, dass der gekaufte Gegenstand – beispielsweise ein Auto – zum Zeitpunkt des Erwerbs keinerlei Schäden oder Mängel aufweisen darf. Sie wird daher auch als Sachmängelhaftung bezeichnet. Für den Käufer besteht beim Neuwagenkauf per Gesetz ein zweijähriges Reklamationsrecht beim Kauf mangelhafter Ware. Autobauer dürfen die gesetzliche Gewährleistung für Pkws ergänzen bzw. verlängern, keinesfalls jedoch kürzen.

Die Händlergewährleistung für BMW Neuwagen gilt zwei Jahre unabhängig von der Kilometerzahl für das gesamte Automobil, alle BMW Originalbauteile und das Originalzubehör – ausgenommen sind Verschleißteile. Zusätzlich bieten die BMW Partner für alle Fahrzeuge (Erstzulassung seit 01.01.2004) eine kostenlose zwölfjährige Gewährleistung für die Karosserie und drei Jahre Gewährleistung für Lackschäden.

BMW 2+1 Gewährleistungerweiterung

Damit die Fahrfreude dauerhaft erhalten bleibt und die Kunden langfristig zufrieden sind, hat sich BMW viele besondere Features einfallen lassen. Unabhängig vom Fahrzeugtyp gewährt BMW jedem Neuwagenkäufer – mit Erstzulassung oder Auslieferung ab dem 01.11.2016 – zusätzlich zu der 24 monatigen gesetzlichen Gewährleistung weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserung bei technischen Fahrzeugmängeln. Diese freiwillige Leistung seitens des Herstellers trägt die Bezeichnung BMW 2+1 Gewährleistung und gilt ohne Kilometerbegrenzung für insgesamt 36 Monate. Die Details sind dem BMW Qualitätsbrief zu entnehmen, der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt wird.

Die BMW 2+1 Gewährleistung umfasst laut BMW Qualitätsbrief die Beseitigung technischer Mängel, Übernahme von etwaigen Abschleppkosten, Beweislastumkehr zugunsten des Kunden sowie den BMW Mobile Care Service. Zu letzerem gehören z. B. Pannenhilfe vor Ort, Abschleppservice zum BMW Partner, Vermittlung eines Ersatzfahrzeuges, Übernahme von Taxikosten bzw. Weiterreisekosten oder Hotelkosten. Die gewährten Leistungen sind situationsabhängig und gelten in den meisten europäischen Ländern.

Bei folgenden Hybrid- und Elektro-Modellen erhalten Käufer über die im Qualitätsbrief festgesetzten Maßnahmen hinaus eine verlängerte Gewährleistung für den Hochvoltspeicher (Laufzeiten in Klammern): BMWi Fahrzeuge (8 Jahre), BMW iPerformance Fahrzeuge (6 Jahre) und BMW ActiveHybrid Fahrzeuge (5 Jahre).

Ein Plus der erweiterten Gewährleistung von BMW: Sie wird auf Folgebesitzer übertragen und wirkt sich somit positiv auf den Wiederverkaufswert des Wagens aus.

Meine Erfahrungen mit BMW und dem Autohaus indem ich seit über 20 Jahren Kunde bin sind sehr positiv. Es gab nie Komplikationen und es wurde immer eine Lösung gefunden, ein Grund warum ich dieser Automarke treu bin.
 
Puh, ein juristisch fürchterlich unsauberer Text. :confused: Da war wohl eher das (BMW-?) Marketing am Werk...

Um es noch etwas komplizierter zu machen: Wenn BMW eine erweiterte "Händlergewährleistung" und/oder eine "Gewährleistungserweiterung" bietet, dann ist das unter der Rechtsbrille im Ergebnis auch kaum etwas (eher: nichts) anderes als ein Garantievertrag bzw. -versprechen. BMW nennt es nur anders. :whistle:

Oder aber es ist komplett unverbindlich gemeint ("... freiwillige Leistung ..."). Dann ist es rechtlich gar nix und umschreibt einfach nur die Möglichkeit einer Kulanz. :thumbsdown:

So oder so: In der Praxis funktioniert es ja wohl (und das ist freilich das Wichtigste). Konzeptionell klingt es allerdings, jedenfalls im vorstehenden Text, nach einem ziemlichen Kappes (oder gar nach heißer Luft).
 
die Tabelle stammte von der Webseite vom Auto Motor Sport - hatte ich nur so übernommen. ;)

Es war auch kein Vorwurf gegen dich!

Ich finde es nur ärgerlich, wenn so etwas publiziert wird, ohne dass da zuvor mal jemand mit Sachverstand hinzugezogen wurde. So landen solche Ausarbeitungen leider in der Kategorie „gut gemeint, aber leider schlecht“ gemacht.

Das deutsche Recht differenziert halt einfach teils sehr feingliedrig. Das erschwert natürlich entsprechende Übersichten. Nur ist es halt ärgerlich für alle Beteiligten, wenn aufgrund solcher fehlerhaften/unvollständigen Informationen Missverständnisse entstehen. Denn man darf nicht vergessen, dass hierzulande sehr viele Fahrzeuge über Leasing vertrieben werden. Und hier können die „Käufer“rechte noch einmal abweichend zu betrachten sein.

Dass dann solches Marketingzeug auch nur bedingt zielführend ist, hat @Brummm bereits dargelegt.
 
Mal wieder was zum Thema des Freds
:b

Bin jetzt auch bei Software-Version 03/2019.60 angekommen. Fährt sich nach wie vor mit mords Spaß
:D

Und die Sitzbelegungsmatten wurden bei mir auf beiden Seiten getauscht. Ich dachte es wäre nur die Beifahrerseite betroffen.
 
Puh, ein juristisch fürchterlich unsauberer Text. :confused: Da war wohl eher das (BMW-?) Marketing am Werk...

Um es noch etwas komplizierter zu machen: Wenn BMW eine erweiterte "Händlergewährleistung" und/oder eine "Gewährleistungserweiterung" bietet, dann ist das unter der Rechtsbrille im Ergebnis auch kaum etwas (eher: nichts) anderes als ein Garantievertrag bzw. -versprechen. BMW nennt es nur anders. :whistle:

Oder aber es ist komplett unverbindlich gemeint ("... freiwillige Leistung ..."). Dann ist es rechtlich gar nix und umschreibt einfach nur die Möglichkeit einer Kulanz. :thumbsdown:

So oder so: In der Praxis funktioniert es ja wohl (und das ist freilich das Wichtigste). Konzeptionell klingt es allerdings, jedenfalls im vorstehenden Text, nach einem ziemlichen Kappes (oder gar nach heißer Luft).
Du schreibst ja selber das es in der Praxis funktioniert und ich denke das ist wohl das Wichtigste, mit der Theorie ist hier niemanden geholfen und ich finde den Text sehr verständlich und Richtig es ist der geltende Text von BMW und die sind für mich Ansprechpartner. Man sollte nicht immer alles in der Luft zerreißen oder sind deine Erfahrungen mit BMW so schlecht ????
 
Du schreibst ja selber das es in der Praxis funktioniert und ich denke das ist wohl das Wichtigste, mit der Theorie ist hier niemanden geholfen und ich finde den Text sehr verständlich und Richtig es ist der geltende Text von BMW und die sind für mich Ansprechpartner. Man sollte nicht immer alles in der Luft zerreißen oder sind deine Erfahrungen mit BMW so schlecht ????
Du solltest vielleicht einfach nicht empfindlicher reagieren, als ich es gemeint hatte.

Der Text mag dir verständlich erscheinen, er enthält gleichwohl mehrere gravierende rechtliche Fehler und Missverständlichkeiten (z. B. die Verwendung des Begriffs des "Reklamationsrechts" oder die Verengung der Beschreibung der "Gewährleistung" mit der "Sachmängelhaftung"). Auf die konzeptionellen Schwachstellen hatte ich schon hingewiesen.

Mit einem "Immer-alles-in-der-Luft-zerreißen" hat das gar nix zu tun, sondern es war einfach eine sachliche Erläuterung - weil das Thema hier ja gerade diskutiert wird. Und warum sollten meine Erfahrungen mit BMW schlecht sein? Weder waren sie das, noch habe ich so etwas angedeutet. :O_oo:
 
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