Firmeninhaber und Corona

Freiberufler und selbstständige Unternehmer tragen in aller Regel selbst das Ausfallrisiko hinsichtlich der Akquise und Durchführung ihrer Aufträge. Das gilt auch und insbesondere, soweit bei bestehenden Aufträgen eine Vergütung nach tatsächlichem Aufwand oder ein Werklohn vereinbart wurde. Wenn dann der selbstständige Auftragnehmer nicht arbeiten kann, dann bekommt er in aller Regel auch keine Vergütung. Das gilt auch dann, wenn er dafür gar nix kann.

Ok danke, dann...
Und ganz ehrlich.... meine Firmen Rücklagen sind eigentlich für Auftragsarme Zeiten und wenn jemand krank wird.
Diese möchte ich ungern komplett für die Coronaphase aufbrauchen....
...ist es ja quasi eine "ganz normale" auftragsarme Zeit, hervorgerufen wodurch auch immer, und eine Anwendung der Rücklagen wäre auch ok nach deiner Argumentation.


P.S. Jeder soll machen was er will.... Ich wollte es verstehen, weshalb man die Rücklagen nicht für sowas verwendet. (unabhängig was vom Staat zusätzlich kommt).
 
... ist es ja quasi eine "ganz normale" auftragsarme Zeit, hervorgerufen wodurch auch immer, und eine Anwendung der Rücklagen wäre auch ok nach deiner Argumentation.
P.S. Jeder soll machen was er will.... Ich wollte es verstehen, weshalb man die Rücklagen nicht für sowas verwendet. (unabhängig was vom Staat zusätzlich kommt).
Langsam, das ist nun wieder etwas anderes. ;) Denn vorliegend ist es ja nicht einfach eine "auftragsarme Zeit". Sondern jemand - nämlich die (Landes-) Regierung - behindert durch eine Anordnung "absichtlich", jedenfalls sehenden Auges, die Akquise und Durchführung von Aufträgen. Insofern kann man sich durchaus überlegen, ob die Regierung für diesen Erlösausfall nicht auch geradestehen sollte (im Sinne eines "Schadesersatzes"), ohne dass man dem Unternehmer abverlangt, zunächst seine Reserven zu verbrauchen.
 
Langsam, das ist nun wieder etwas anderes. ;) Denn vorliegend ist es ja nicht einfach eine "auftragsarme Zeit". Sondern jemand - nämlich die Landesregierung - behindert durch eine Anordnung "absichtlich", jedenfalls sehenden Auges, die Akquise und Durchführung von Aufträgen. Insofern kann man sich durchaus überlegen, ob die Regierung nicht auch für diesen Erlösausfall geradestehen sollte (im Sinne eines "Schadesersatzes"), ohne dass man dem Unternehmer abverlangt, zunächst seine Reserven zu verbrauchen.
Warum? Sein MA arbeitet ja weiter? Nur sein Auftraggeber hat zugesperrt, was ja dem AG obliegt und nicht der Regierung? Diese sagt ja man kann weiterarbeiten(unter bestimmten Voraussetzungen)
 
Ok danke, dann...

...ist es ja quasi eine "ganz normale" auftragsarme Zeit, hervorgerufen wodurch auch immer, und eine Anwendung der Rücklagen wäre auch ok nach deiner Argumentation.


P.S. Jeder soll machen was er will.... Ich wollte es verstehen, weshalb man die Rücklagen nicht für sowas verwendet. (unabhängig was vom Staat zusätzlich kommt).
Letztendlich hat Markus nach seinem Unfall ja schon Rücklagen verwendet, wenn er jetzt seine restlichen Rücklagen für Ausfälle wegen dem Corona Virus nutzt, wäre es in etwa so, als wenn du als Angestellter gezwungen wirst deinen ganzen Urlaub und Gutstunden dafür zu nehmen, bevor du Kurzarbeiter Geld bekommst.
 
Warum? Sein MA arbeitet ja weiter? Nur sein Auftraggeber hat zugesperrt, was ja dem AG obliegt und nicht der Regierung? Diese sagt ja man kann weiterarbeiten(unter bestimmten Voraussetzungen)
Es geht um die faktischen Auswirkungen der aktuell verordneten Maßnahmen. Die führen eben zwingend zu einer Behinderung der freien Berufsausübung. Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Aber die aktuellen Maßnahmen sind eben zumindest mitursächlich für die (baldigen) Probleme vieler Freiberufler und selbstständigen Unternehmer.

Vielleicht kann man es auch einfacher sagen: Wenn der Staat bzw. das Land eingreift in den Broterwerb der Berufstätigen, dann spricht einiges dafür, dass er dann auch den dadurch entstehenden Schaden ersetzen soll. Wenn jemand statt dieser Kompensation erstmal sein eigenes Geld einsetzen muss, dann verlagert man die Konsequenzen vom Schädiger auf den Geschädigten.

Das ist natürlich eine rein moralische Betrachtung. Aber darum ging es Markus m. E. ja auch.
 
Letztendlich hat Markus nach seinem Unfall ja schon Rücklagen verwendet, wenn er jetzt seine restlichen Rücklagen für Ausfälle wegen dem Corona Virus nutzt, wäre es in etwa so, als wenn du als Angestellter gezwungen wirst deinen ganzen Urlaub und Gutstunden dafür zu nehmen, bevor du Kurzarbeiter Geld bekommst.
Wäre für mich vertretbar, wenn mein Job dadurch längerfristig gesichert wäre, außerdem könnte man so den Cashflow besser planen.
 
  • Like
Reaktionen: H-P
Es geht um die faktischen Auswirkungen der aktuell verordneten Maßnahmen. Die führen eben zwingend zu einer Behinderung der freien Berufsausübung. Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Aber die aktuellen Maßnahmen sind eben zumindest mitursächlich für die (baldigen) Probleme vieler Freiberufler und selbstständigen Unternehmer.

Vielleicht kann man es auch einfacher sagen: Wenn der Staat bzw. das Land eingreift in den Broterwerb der Berufstätigen, dann spricht einiges dafür, dass er dann auch den dadurch entstehenden Schaden ersetzen soll. Wenn jemand statt dieser Kompensation erstmal sein eigenes Geld einsetzen muss, dann verlagert man die Konsequenzen vom Schädiger auf den Geschädigten.

Das ist natürlich eine rein moralische Betrachtung. Aber darum ging es Markus m. E. ja auch.
Ist aber, wie so Vieles, nicht ganz schwarz und weiß. Somit würde eine Teilschuld beim AG(zugesperrt, obwohl "Notbetrieb" möglich) liegen und ein Teil beim Staat(Verordnung der Maßnahmen).

Nichtsdestotrotz ist es "normales" unternehmerisches Risiko und wie man das kompensiert obliegt dem Unternehmer. Ob man jetzt sein Cash-out runterfährt soweit möglich und wie man den Rest begleicht und ab wann man die staatlichen Hilfen bekommt als Cash-in.
 
Ist aber, wie so Vieles, nicht ganz schwarz und weiß. Somit würde eine Teilschuld beim AG(zugesperrt, obwohl "Notbetrieb" möglich) liegen und ein Teil beim Staat(Verordnung der Maßnahmen). ...
Das kann man sicherlich so sehen. Aber jedenfalls ist die Überlegung gerechtfertigt, ob und inwieweit ein Unternehmer zum Verbrauch seiner Rücklagen gezwungen sein soll aufgrund einer behördlichen Maßnahme.

... Nichtsdestotrotz ist es "normales" unternehmerisches Risiko und wie man das kompensiert obliegt dem Unternehmer. ...
M. E. ist der massive Eingriff des Staates in mehrere Grundrechte im Gegenteil sehr weit außerhalb des normalen unternehmerischen Risikos. :unsure:
 
Mein Mitarbeiter ist an den Auftraggeber zur Zeit ausgeliehen.
Ich bin noch eine Woche Krankgeschrieben. In dieser Zeit wird natürlich kein Staat in Anspruch genommen.
Jedoch werde ich zum ersten April Kurzarbeitergeld beantragen. Sollten wir durchgehend Aufträge haben, alles gut....
Übrigens.... es braucht hier keiner befürchten, das man uns Unternehmer irgendwas schenkt....
Der Staat hat bis jetzt immer rigoros eingefordert....
Und was funktionierende Firmen wert sind, werden viele wohl erst merken, wenn sie auf der Straße stehen.
Ich hoffe, das dies nicht soweit kommt. Meinem Mitarbeiter brauche ich das Gott sei Dank nicht zu erklären.
Der hat von selber auf Urlaub verzichtet, wenn Aufträge da sind. Den Tankgutschein möchte er auch für März und April nicht haben.
Dazu muss ich sagen: Als er vor 4 Jahren einen Herzinfarkt hatte und ein Viertel Jahr ausfiel, war ich als Einzelkämpfer unterwegs und habe dafür gesorgt, das es die Firma nach seiner Gesundung noch gab....
Das hat er nicht vergessen. Als ich vor 12,5 Jahren die Firma gründete, sagte ich ihm: Ich tue alles, damit es ihm gut geht, und er tut alles, damit es mir gut geht.... Und so sind wir ganz gut durch gute und schlechte Zeiten gekommen. So wird es jetzt auch sein.
 
Letztendlich hat Markus nach seinem Unfall ja schon Rücklagen verwendet, wenn er jetzt seine restlichen Rücklagen für Ausfälle wegen dem Corona Virus nutzt, wäre es in etwa so, als wenn du als Angestellter gezwungen wirst deinen ganzen Urlaub und Gutstunden dafür zu nehmen, bevor du Kurzarbeiter Geld bekommst.
und das is auch der Fall nach aktueller Rechtslage (die sich natürlich täglich ändern kann).

Resturlaub aus Vorjahr(en) und Überstunden sind abzufeiern...


"Noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr ist zur Vermeidung der
Kurzarbeit einzubringen

Auflösung von Überstunden
und Arbeitszeitkonten Verzicht auf Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden"


Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

"Was bedeutet unvermeidbar?
 Der Ausfall darf nicht auf branchenüblichen, betriebsüblichen oder saisonbedingten Gründen beruhen.

 Zunächst müssen Überstunden- und Arbeitszeitkonten abgebaut werden– aber: auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird rückwirkend zum 01. März 2020 bis Ende 2020 (Stand Referentenentwurf vom 19. März 2020) verzichtet werden

 Die Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Bereich/eine andere Abteilung muss geprüft werden (ggf. temporäre Umsetzung)

 Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein.
(z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten)"
Quelle: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit


Müssen jetzt eigentlich vorhande Überstunden (wieviel % der Belegschaft?) auf vorhandenen Gleitzeitkonten abgefeiert werden, bevor das KuG gezahlt wird?
Es soll ja quasi von heute auf morgen Kurzarbeit eingeführt werden können.

Auszug
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.


Negative Arbeitszeitkonten müssen 2020 nicht mehr aufgebaut werden, bis Null runter sollen die positiven Arbeitszeitkonten allerdings schon abgebaut werden, bevor KUG ins Spiel kommt für den jeweiligen Mitarbeiter.
 
Ging mir bei meinem Beispiel nicht um Resturlaub vom Vorjahr, sondern um den normalen Jahresurlaub und das würde auch einem Arbeitnehmer weh tun.
 
Ging mir bei meinem Beispiel nicht um Resturlaub vom Vorjahr, sondern um den normalen Jahresurlaub und das würde auch einem Arbeitnehmer weh tun.
ja und den muss man nicht nehmen!

man sollte sich aber auch als Arbeitnehmer überlegen was man jetzt lieber hat:

MEHR Geld in der Tasche (Urlaub nutzen) oder Urlaub retten und weniger Cash in der Tasche (KUG)
 
Wir hatten keine Wahl und es wurde direkt Kurzarbeit angeordnet (50/100%)

Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld (KuG)

Das Coronavirus lässt viele Arbeitgeber über Kurzarbeit nachdenken


Das Coronavirus stellt uns vor völlig neue Herausforderungen. Nachfolgend beantworten wir eine Reihe für die Praxis bedeutsamer Fragen. Wir können weder für die Vollständigkeit noch gar für die inhaltliche Richtigkeit einstehen. Die Antworten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert.
Stand: 23. März 2020
Frage 1: Kann Kurzarbeit ohne einzelvertragliche Regelung bzw. die Zustimmung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden?
Nein, für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist es zwingend erforderlich, dass mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit getroffen wurde. Diese kann in einem Tarifvertrag, der für das Unternehmen Geltung besitzt, oder auch in einem Arbeitsvertrag geregelt sein. Sollte es bislang keine Regelung geben, ist es zwingend erforderlich, eine Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers zur Einführung von Kurzarbeit einzuholen. Die Zustimmung des Arbeitnehmers muss mit dem Anzeige auf Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Stimmt der Arbeitnehmer der Einführung von Kurzarbeit nicht zu, kann dies zu einer Kündigung seitens des Arbeitgebers führen (siehe dazu unsere Ausführungen zu Frage 2).
Frage 2: Was ist, wenn der Arbeitnehmer der Einführung von Kurzarbeit nicht zustimmt? Kann der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer kündigen?
Grundsätzlich darf das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer wegen des so genannten Maßregelungsverbotes (§ 612a BGB) nicht aufgrund der Verweigerung der Zustimmung zur Kurzarbeit gekündigt werden. Wenn jedoch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers jedenfalls in dem mit ihm vertraglich vereinbarten Umfang nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer zumindest mit einer Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit oder einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (so z. B. bei Kurzarbeit Null) rechnen. Für diese betriebsbedingten Kündigungen sind jedoch im Einzelfall die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu prüfen.
Quelle: Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld (KuG) (Arbeitsrecht, Coronavirus, KuG, Kurzarbeitergeld, SGB III, Sozialrecht)
 
ja und den muss man nicht nehmen!

man sollte sich aber auch als Arbeitnehmer überlegen was man jetzt lieber hat:

MEHR Geld in der Tasche (Urlaub nutzen) oder Urlaub retten und weniger Cash in der Tasche (KUG)
Du vergisst dabei eines, wenn ich als Arbeitnehmer jetzt Urlaub nehme, habe ich zwar mehr Geld, aber keinen Urlaub mehr im wahrsten Sinne des Wortes im laufenden Jahr.
Wie auch immer, es ging mir nur da drum aufzuzeigen, dass Arbeitnehmer wie auch Selbstständige wohl leiden werden und alles nicht ausgeglichen werden kann.
 
Du vergisst dabei eines, wenn ich als Arbeitnehmer jetzt Urlaub nehme, habe ich zwar mehr Geld, aber keinen Urlaub mehr im wahrsten Sinne des Wortes im laufenden Jahr.
ich könnte jetzt auch ganz schwarzmalerisch sein und sagen: besser jetzt den Urlaub und 100% gehalt, als nach einem halben Jahr Kurzarbeit kein Job mehr da Arbeitgeber weg, aber noch Urlaubsanspruch.
Unabhängig davon kann man seinen ganzen Jahresurlaub jetzt noch nicht nehmen, da der Angestellte noch nicht den Anspruch auf den Jahresurlaub erarbeitet hat...
Wir belassen es einfach dabei. Das es für keine Person, egal in welcher Situation nun gut läuft, ist jawohl klar. Manche sind gut aufgestellt und manche schlecht. Manche selbstverschuldet, andere nicht und manche selbst- und fremdverschuldet.

Ich kann Euch nur raten: Trotz Sorgen abwarten was nun vom Staat diese Woche beschlossen wird und dann genau prüfen was für einen in Frage kommt und dann beantragen.
Bis dahin möglichst Kosten gering halten oder Versuchen die Zahlungsziele zu verlängern (die ein oder andere Mahnung notfalls einkalkulieren, wenns nicht anders geht) und vielleicht schauen, ob man in irgendeiner Weise anderweitig tätig werden kann. Das anderweitig tätig werden gilt natürlich auch nicht für jeden, aber manchmal genügt ein wenig Kreativität und man kann dennoch einen "Notbetrieb" weitermachen. (To-Go-Essen, Lieferservice, Dienstleistung aus der Ferne, …). Wie gesagt, geht NICHT bei jedem Betrieb. Gutscheine gehen bei allen und ja es gibt Leute die momentan selbst auch für Gutscheine ausgeben, es gibt aber auch Leute, die "Ihre gewohnten" Firmen weiter supporten.

Zudem nicht den ganzen Tag von Corona-News besudeln lassen über Radio/TV/News-Websites, sowas macht ja nur noch depressiv. Kümmert euch um die Themen im Betrieb die liegen geblieben sind in den letzten Jahren. Umso besser könnt ihr weiterarbeiten, wenn es wieder weitergeht mit einem "halbwegs" geregelten Betriebsablauf. Macht Kleinigkeiten im Betireb: Aufräumen. entrümpeln, in kleinen Schritten intern digitalisieren, überlegen welche Betriebsabläufe verbessert werden können. Jeder der die Zeit nutzt, der fühlt sich definitiv besser als der depressive Newsfeed-Junkie und ist definitiv besser aufgestellt für die Zukunft.

Also nicht weiter jammern, sondern machen! Hoffe ich konnte vielleicht den ein oder anderen User hier etwas motivieren.
 
Danke, aber mich braucht man nicht motivieren, ich sehe und erkenne den Ernst der Lage, lasse mich aber nicht unterkriegen und sehe Positiv in die Zukunft, hab schon andere Prüfungen bestanden.
Wir plaudern hier ja nur über die aktuelle Lage.
 
Danke, aber mich braucht man nicht motivieren, ich sehe und erkenne den Ernst der Lage, lasse mich aber nicht unterkriegen und sehe Positiv in die Zukunft, hab schon andere Prüfungen bestanden.
Wir plaudern hier ja nur über die aktuelle Lage.
So sehe ich das auch... habe auch hier noch keinen Jammern hören...
 
Nichtsdestotrotz ist es "normales" unternehmerisches Risiko und wie man das kompensiert obliegt dem Unternehmer.
So eine :poop: kann nur jemand schreiben, der noch nie selbstständig war oder sogar als Unternehmer für seine Mitarbeiter verantwortlich ist. Ich möchte dich mal sehen, wenn du morgens nichtsahnend zu deinem "sicheren" Arbeitsplatz kommst und plötzlich und völlig unverschuldet dein Laden dicht ist. Wenn dir dann gesagt wird, es gibt keinerlei Gehalt mehr, auch kein Kurzarbeitergeld oder eine sonstwie vorhandene Absicherung über den AG oder den Staat. Wenn dir dann gesagt wird, sieh zu wie jetzt die nächsten Monate klarkommst und verbrauche erstmal die nächsten Monate deine Reserven, die ja sicherlich die nächsten Monate reichen, denn schließlich hättest du ja mit dieser Situation jederzeit rechnen müssen. Mit der Situation, dass ab sofort und ohne Ankündigung keinerlei Geld mehr reinkommt. In dieser Situation von "normalem" unternehmerischem Risiko zu sprechen ist eine Frechheit und Beleidigung für jeden Selbstständigen, der sich jeden Monat für seinen Laden den Arsch aufreisst und dann von jetzt auf gleich den Hahn zugedreht bekommt. Und der darüber hinaus nicht weiß, wann die Situation sich wieder ändert und ob er dann nicht längst ruiniert ist, nachdem seine ach so tollen Reserven längst verbraucht sind.
 
So eine :poop: kann nur jemand schreiben, der noch nie selbstständig war oder sogar als Unternehmer für seine Mitarbeiter verantwortlich ist. Ich möchte dich mal sehen, wenn du morgens nichtsahnend zu deinem "sicheren" Arbeitsplatz kommst und plötzlich und völlig unverschuldet dein Laden dicht ist. Wenn dir dann gesagt wird, es gibt keinerlei Gehalt mehr, auch kein Kurzarbeitergeld oder eine sonstwie vorhandene Absicherung über den AG oder den Staat. Wenn dir dann gesagt wird, sieh zu wie jetzt die nächsten Monate klarkommst und verbrauche erstmal die nächsten Monate deine Reserven, die ja sicherlich die nächsten Monate reichen, denn schließlich hättest du ja mit dieser Situation jederzeit rechnen müssen. Mit der Situation, dass ab sofort und ohne Ankündigung keinerlei Geld mehr reinkommt. In dieser Situation von "normalem" unternehmerischem Risiko zu sprechen ist eine Frechheit und Beleidigung für jeden Selbstständigen, der sich jeden Monat für seinen Laden den Arsch aufreisst und dann von jetzt auf gleich den Hahn zugedreht bekommt. Und der darüber hinaus nicht weiß, wann die Situation sich wieder ändert und ob er dann nicht längst ruiniert ist, nachdem seine ach so tollen Reserven längst verbraucht sind.

Hart formuliert aber im Wesentlichen leider zutreffend.

Wenn du diesen heftigen Einschnitt dann auch noch eher am Ende deiner angedachten Lebensarbeitszeit trifft wirds richtig lustig..............
 
Lasst doch bitte diesen aggressiven Ton, manche wissen es halt nicht besser, also klärt sie auf, bevor ihr schimpft.
Ich bin als Selbstständiger nur ein kleiner Hansel, da zur Zeit Einzelkämpfer, aber ich hatte auch schon mal 2 feste Mitarbeiter, und kenne nur zu gut die Problematik.
Deswegen leide ich zur Zeit mit jedem Mittelständler mit, der mehr als einen Angestellten hat und in der jetzigen Lage sich Sorgen um seine Firma und seine Mitarbeiter macht und viele schlaflose Nächte hat.
Aber wir schaffen das, der Mittelstand hat Deutschland groß gemacht und wird uns auch wieder aus Bredouille raus führen.
 
Naja, der Thread heißt ja schließlich auch "Firmeninhaber und Corona".....vielleicht sollten sich alle anderen einfach mal zurückhalten, die Situation und die Nerven der Betroffenen sind angespannt genug.....
 
So eine :poop: kann nur jemand schreiben, der noch nie selbstständig war oder sogar als Unternehmer für seine Mitarbeiter verantwortlich ist. Ich möchte dich mal sehen, wenn du morgens nichtsahnend zu deinem "sicheren" Arbeitsplatz kommst und plötzlich und völlig unverschuldet dein Laden dicht ist. Wenn dir dann gesagt wird, es gibt keinerlei Gehalt mehr, auch kein Kurzarbeitergeld oder eine sonstwie vorhandene Absicherung über den AG oder den Staat. Wenn dir dann gesagt wird, sieh zu wie jetzt die nächsten Monate klarkommst und verbrauche erstmal die nächsten Monate deine Reserven, die ja sicherlich die nächsten Monate reichen, denn schließlich hättest du ja mit dieser Situation jederzeit rechnen müssen. Mit der Situation, dass ab sofort und ohne Ankündigung keinerlei Geld mehr reinkommt. In dieser Situation von "normalem" unternehmerischem Risiko zu sprechen ist eine Frechheit und Beleidigung für jeden Selbstständigen, der sich jeden Monat für seinen Laden den Arsch aufreisst und dann von jetzt auf gleich den Hahn zugedreht bekommt. Und der darüber hinaus nicht weiß, wann die Situation sich wieder ändert und ob er dann nicht längst ruiniert ist, nachdem seine ach so tollen Reserven längst verbraucht sind.
Jetz beruhig dich mal bevor du mich hier anpampst!

Erstens wollte ich wissen, warum man sich hier nicht seine Reserven zu Hilfe nimmt, weil das für mich unverständlich war. Auch ich als Angestellter habe eine Reserve zurückgelegt, obwohl ich ja vom Staat "abgesichert" bin und diese auch Nutzen würde um meine laufenden Fixkosten zu decken.

Zweitens, sitzen viele Beschäftige von bankrotten Firmen genau so auf der Straße ohne Aussicht auf Hilfe. Und hast du schonmal mit Hartz IV versucht zu überleben?
Das ALG steht einem ja auch als Angestellter zu, weil man ja dafür jeden Monat einzahlt. Und genau so verstehe ich auch eine Reserve eines Selbständigen, nur dass es hier jedem selbst überlassen ist wie und wieviel er davon zurücklegt.

Und ja, ich spreche von "normalem" unternehmerischem Risiko, da das ja auch passieren kann, ohne dass der Staat "mithilft".
 
Naja, der Thread heißt ja schließlich auch "Firmeninhaber und Corona".....vielleicht sollten sich alle anderen einfach mal zurückhalten, die Situation und die Nerven der Betroffenen sind angespannt genug.....
Das sehe ich nicht so... dieser Thread kann, vernünftiger Umgangston vorausgesetzt, zum verständlichen Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragen.
 
Zurück
Oben Unten