Frage zum Mietrecht (Parkplatz)

Ich hab's inzwischen auch aufgegeben, die Kunden, die meinen Stellplatz zuparken darauf anzusprechen, nachdem ich schon mehrmals aufs unfreundlichste angemacht wurde. Auch ein Gespräch mit dem Typ der immer an dem Stand ist (nicht mein Vermieter), hat nix gebracht.

Ich glaube kaum, dass dann die Streitgespräche weniger werden durch das zuparken.

Frag den Verkäufer, ob er sein Gewerbe auch angemeldet hat:b.....das Finanzamt freut sich:X
 
Es geht mehr um das Prinzip... und wenn man so ein Verhalten der lieben Mitmenschen nicht "eindämmt", dann macht hier bald jeder was er will.
Bei der Aussage rollen sich mir die Fußnägel auf.
Wüsste nur zu gerne ob du bei deinem eigenen Verhalten genauso prinzipientreu bist oder da schon mal ein Auge zudrückst.;)
 
ist sich nach mehrfacher Aufforderung nicht von meinem parkplatz entfernen nicht auch strafbar. Hausfriedensbruch oder so?
 
Leute, ganz ruhig Weihnachten steht vor der Türe.

Es geht um 15,- Euro/Jahr, dafür jetzt nen Pfosten kaufen &:

ich weis nicht, wie dort die parkplatzsituation ist. aber hier in regensburg kommt es schon mal vor, dass man nach 17:00 uhr eine halbe stunde bis eine stunde nach einem parkplatz sucht, auf dem man als anwohner nicht zahlen muss. und hier wären mir die 140€ für einen abschließbaren pfosten wirklich wert.
 
Die 15€ sind mir eigentlich recht egal.. es geht mir viel mehr darum, dass seit 3 Wochen irgendwelche vollpfosten meinen Stellplatz zuparken und mich auch noch doof anmachen, wenn ich sie darauf anspreche..

Edit: vorhin hab ich einen erwischt, der seinen sch**ß Baum erstmal in aller Seelenruhe an der tür von meiner emmi langschleift hat. da wär mir echt fast der Kragen geplatzt..

wenn einer seinen baum an meinem auto entlang schleift wäre mir nicht nur der kragen geplatzt, sondern da hätt ich die jungs in grün geholt um die personalien festzustellen. anschließend hätte ich mein auto gewaschen und geschaut ob da nur der kleinste kratzer drin ist, dann hätte der werte herr blechen dürfen..
 
Also ich bin kein Anwalt, deshalb bin ich mir da auch nicht sicher, aber ich glaube, viel mehr Optionen, als abschleppen lassen, hast Du nicht. Zuparken ist, wie schon erwähnt wurde, nicht erlaubt. Hatte das Thema jahrelang mit meinem Stellplatz, auf dem auch ständig fremde Autos standen. Ich würde mit dem Vermieter reden. Schlag doch mal vor, ob er nicht auf die 15€ verzichtet. Manche Leute sind so gierig, die würden nicht mal darauf verzichten. Nur ist er dann im Zugzwang, weil er indirekt verschuldet, dass Du für nen Parkplatz zahlst, den Du nicht nutzen kannst, weil er sich nebenbei noch die Taschen mit der Vermietung des Grundstücks voll macht. Keine Ahnung, wie da die Rechtssprechung ist, aber bevor ich da jetzt ne Welle mache, würde ich erstmal den Weg gehen. Im Zweifel musst Du eben damit leben, dass Du ein paar Wochen im Jahr den Platz nicht nutzen kannst und dafür dann auch nichts bezahlst. Dumme Situation....
 
Ist doch ganz einfach :rolleyes:


und schwupps sind wieder 5 Parkplätze mehr vorhanden 8-)

Natürlich nur Spaß und nicht zur Nachahmung empfohlen
 
Könntest höchstens nochmal nachschauen ob die Besucherparklätze vorgeschrieben sind oder freiwillig. Sollten sie vorgeschrieben sein dürfte die auch nicht anderweitig als Abstellraum genutzt werden. Da müßtest du dich mal mit dem Bauamt (wegen der Vorschriften) und Ordnungsamt (wegen dem Owi-Verstoß) auseinandersetzten

Mit dem Reden hatte ich gemeint, dass er den Pfosten installieren lassen soll oder dir das genehmigt
 
Hier fehlt natürlich noch jede Menge Sachverhalt, aber ich würde mir auch den (gesonderten?) Mietvertrag für den Stellplatz einmal ansehen. Wenn er vom Wohnraummietvertrag losgelöst kündbar wäre, könnte ein genervter Vermieter diesen recht kurzfristig kündigen und man stünde ohne Stellplatz da.
 
Hat denn der Vermieter dort auch einen von ihm genutzen Parkplatz? Ggf. diesen nutzen, so dass der Vermieter etwas mehr Verständnis für Dich bekommt...
 
Hat denn der Vermieter dort auch einen von ihm genutzen Parkplatz? Ggf. diesen nutzen, so dass der Vermieter etwas mehr Verständnis für Dich bekommt...

Ja, hat er. Dieser ist aber durch einen abschließbaren Pfosten geschützt...

wenn einer seinen baum an meinem auto entlang schleift wäre mir nicht nur der kragen geplatzt, sondern da hätt ich die jungs in grün geholt um die personalien festzustellen. anschließend hätte ich mein auto gewaschen und geschaut ob da nur der kleinste kratzer drin ist, dann hätte der werte herr blechen dürfen..

Auf den Trachtenverein hab ich verzichtet. Der Wagen war relativ sauber und ich konnte zum Glück keine Kratzer entdecken. Rund gemacht hab ich ihn trotzdem, auch wenn ich das Gefühl hatte, dass er meine Aufregung nicht ganz nachvollziehen konnte..

Könntest höchstens nochmal nachschauen ob die Besucherparklätze vorgeschrieben sind oder freiwillig. Sollten sie vorgeschrieben sein dürfte die auch nicht anderweitig als Abstellraum genutzt werden. Da müßtest du dich mal mit dem Bauamt (wegen der Vorschriften) und Ordnungsamt (wegen dem Owi-Verstoß) auseinandersetzten

Mit dem Reden hatte ich gemeint, dass er den Pfosten installieren lassen soll oder dir das genehmigt

Ich kann mir schon vorstellen, dass die Besucherparkplätze vorgeschrieben sind, da sich im UG unseres Hause eine KiTa befindet und diese Besucherparkplätze in der Regel von den Eltern der Kinder genutzt werden. Seit die aber belegt sind, nutzen die auch einfach die Mieterparkplätze. Oder parken einfach alles zu :g

Hier fehlt natürlich noch jede Menge Sachverhalt, aber ich würde mir auch den (gesonderten?) Mietvertrag für den Stellplatz einmal ansehen. Wenn er vom Wohnraummietvertrag losgelöst kündbar wäre, könnte ein genervter Vermieter diesen recht kurzfristig kündigen und man stünde ohne Stellplatz da.

Solche ähnlichen Befürchtungen hab ich auch. Deshalb wollte ich erstmal gucken, was ich für Möglichkeiten habe, bevor ich deswegen bei meinem Vermieter ein Fass aufmache..

Zum Glück hat der Wahnsinn nächste Woche ein Ende. Aber ich freu mich schon auf die Rechnung vom Gärtner, der die verwüstete Grünfläche wieder in Stand setzt :rifle:
 
Wahrscheinlich eine etwas spießige Ansicht,aber bevor ich mir eine teure Karre zulege und dann zur Miete wohne würde ich erst mal in eine selbstgenutzte Immobilie investieren,dann evtl. mit Tiefgaragenplatz.
Kommt natürlich immer auf den persönlichen Lebensplan an.;)
 
Wahrscheinlich eine etwas spießige Ansicht,aber bevor ich mir eine teure Karre zulege und dann zur Miete wohne würde ich erst mal in eine selbstgenutzte Immobilie investieren,dann evtl. mit Tiefgaragenplatz.
Kommt natürlich immer auf den persönlichen Lebensplan an.;)

Generell muss ich dir da zustimmen. Leider muss der Erwerb einer eigenen Immobilie noch ein paar Jahre warten, bis ich mein Studium abgeschlossen habe :)
 
...Aber ich freu mich schon auf die Rechnung vom Gärtner, der die verwüstete Grünfläche wieder in Stand setzt :rifle:

Diese Rechnung legt der Vermieter dann vermutlich munter auf die Mietparteien um. :X :y

Ein paar kurze Aspekte "auf die Schnelle":
- Das Blockieren eines Autos zwecks Feststellung der Personalien des Fahrers wird nicht ohne Weiteres strafbar sein. Das kann man sich m. E. schon mal trauen.
- Das Herbeizitieren eines Abschleppers wird ggf. eher wenig fruchten, weil manch ein Parker sich vermutlich im Umfeld aufhalten und/oder recht zügig wieder am Auto sein wird. Spätestens dann bleibt man (erst einmal) auf den Kosten sitzen.
- Das Risiko einer Kündigung des Stellplatzes durch den Vermieter ist m. E. ein wichtiger Punkt.

Insgesamt eine erheblich ärgerliche Sache, zu der es aus Mietersicht wohl keine wirklich befriedigende Lösung gibt. Die beste Alternative scheint mir noch der abschließbare Sperrpfosten zu sein. Ob sich das für ein paar Tage im Jahr lohnt, ist eine andere Frage.
 
Du hast noch garnicht erwähnt, ob Dein Vermieter dem das Grundstock ja wohl gehört auf dem der Stellplatz ist und jetzt Tannengrün verkauft wird , eventuell Miete (Standmiete) vom Tannenverkäufer bekommt. Wäre mal interessant zu erfahren...
 
Ne, mein Vermieter hat einen separaten Einzelstellplatz (ich frage mich ehrlich gesagt wofür?) auf der anderen Seite des Gebäudes. Da er aber nicht hier im Haus wohnt, ist dieser meistens leer..
 
Das ist Nötigung und damit strafbar.

Das ist richtig!

Ich habe auch mal (versehentlich) auf einem Privatparkplatz geparkt.
Der Besitzer hat mich dann zugeparkt, um mich zu "erziehen" und ist danach über Stunden verschwunden.
Ein befreundeter Polizist sagte mir später, das wäre definitiv Nötigung (Einige Punkte in Flensburg!) und man hätte ihn von seiten der Polizei sofort auf dessen Kosten abschleppen lassen.
Zuparken könnte also richtig Ärger geben.

Alternativ gibt es Abschleppunternehmer, die nicht vom Auftraggeber die Kosten verlangen, wie eigentlich üblich, sondern vom Fahrzeughalter (Halterfeststellung über Polizei möglich).
Das ist aber Verhandlungssache und muss im Vorfeld abgeklärt werden.
Diese Info habe ich auch von der Polizei.
 
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