Brummm
... nur zufällig hier
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- 16 August 2004
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- anderer Wagen
Das ist richtig!
...
Zuparken könnte also richtig Ärger geben. ....
Immer langsam mit den jungen Pferden.

Das vorsätzliche "Zuparken" kann den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Auf der anderen Seite ist man grundsätzlich berechtigt, Personen bis zur Feststellung ihrer Personalien festzuhalten, wenn der berechtigte Verdacht rechtswidrigen oder gar strafbaren Verhaltens besteht.
Dieserhalb sollte man ein zu exakt diesem Zweck zugeparktes Auto sicherlich nicht über Stunden hinweg sich selbst überlassen. Solange der Falschparker aber weiß, wohin er sich für die reumütige Angabe seiner Personalien wenden kann, oder wenn man den Wagen nur bis zum Entreffen der Polizei zuparkt, wird das in der Regel nicht allzu dramatisch sein. So würde das, im Fall des Falles, womöglich auch ein damit befasster Staatsanwalt sehen.
Natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was er hinnimmt und wie er sich etwaig zur Wehr setzt. :)




