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Das mit der Korisserie ist wirklich ein Problem, sollte man achtsam sein.@mausbiber
Jetzt nur daran denken das die Reifen beim Längseinparken 11 bzw 15mm weiter aus der Korisserie herausstellen.
Eine gute FelgenSchutzLeiste hilft nich in allen Kommunen. Es gibt welche die verbauten naturbelassene Randsteine - die können dir sogar die FSL "einkerben/aufschneiden"![]()

Gabs den beim TÜV/Dekra Mann irgend welche Probleme bzgl. Freigängigkeit beim verschränken ?!Ach ja, es ist noch zu erwähnen, dass die Montage und die Eintragung (der Sachverständige war gerade in der Werkstatt) insgesamt 100 Euro gekostet haben.




Zum TÜV muss ich noch, zur Zeit nur die Unterlagen von H&R (ABE) ... mal sehen ...@MeinBMWz4
Moin,
musste für die TÜV-Abnahme bei der serienmäßigen 19/20" Rad-Reifenkombination irgendetwas zusätzlich am Auto geändert werden?
Wo hast Du die TÜV-Abnahme durchführen lassen?
Du meinst sicher nicht ABE, sondern Teilegutachten..Zum TÜV muss ich noch, zur Zeit nur die Unterlagen von H&R (ABE) ... mal sehen ...
Zum TÜV muss ich noch, zur Zeit nur die Unterlagen von H&R (ABE) ... mal sehen ...
www.h-r.com
Dann müsstest du nicht zum Tüv wenn deine Rad-/Reifenkombination da aufgeführt ist.aber wenn ich das richtig verstanden habe steht da etwas von ABE
Artikel - H & R
www.h-r.com
ZB unter diesem Link findet man die Platten, ich schraube normalerweise nicht an meinen Autos herum, also Neuland für mich, aber wenn ich das richtig verstanden habe steht da etwas von ABE...
Dann müsstest du nicht zum Tüv wenn deine Rad-/Reifenkombination da aufgeführt ist.
Auflage A1) Gemäß ABE:Auflagen A1 beachtenSeite 132, dein G29 ab Seite 61.
Auflage A1) Gemäß ABE:
"Der vorschriftsmäßige Zustande des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ................ nach Abschnitt4 der Anlage VIIIb zur StVZO ............ bescheinigen zu lassen.
Das würde ich so interpretieren, dass das Auto mit den Distanzscheiben beim TÜV vorgeführt und der einwandfreie Zustand des Umbaus amtlich bescheinigt werden muss. Man wird sich sicherlich im ungünstigsten Fall nicht auf eine anderslautende Aussage in diesem Forum berufen können.
Ok. Dann ist das aber keine "richtige" ABE. Denn "Allgemeine Betriebserlaubnis" bedeutet: Keine Vorführung notwendig, wenn Rad- Reifenkombi passt und es auch sonst keine Veränderungen am KFZ gibt (wie bspw. eine Tieferlegung).Auflage A1) Gemäß ABE:
"Der vorschriftsmäßige Zustande des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ................ nach Abschnitt4 der Anlage VIIIb zur StVZO ............ bescheinigen zu lassen.

