GEZ - es wird noch schlimmer!

Die neue Regelung ist nicht "vielleicht" "etwas" "umstritten" und "unter Umständen" zu "verbessern", sondern sie ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, d. h. sie verstößt womöglich gegen unser Verfassungsrecht. Schlimmer kann es eigentlich nicht sein.

D.h. jetzt was?
Muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nur unter Vorbehalt zahle, damit ich später ggf. Rückforderungen stellen kann?

Ich frage aus einem bestimmten Grund:
Mein Vater hat vor einiger Zeit eine Knolle wegen zu schnellen Fahrens erhalten.
Er hat, nachdem wir innerhalb unserer Familie seine Erklärungen als Schutzbehauptung abgetan haben, die 15 Euro widerwillig gezahlt.
Später haben weitere "Geblitzte" Einspruch gegen die Messungen erhoben und vor Gericht Recht bekommen.
(Gerät war nicht rechtmäßig geeicht und falsch aufgestellt. Laut Gutachter hätte eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden müssen!)
Ergebnis war, dass alle, die gezahlt hatten, die Gearschten waren und sich die Behördenvertreter auch noch über diese Leute lustig gemacht haben.
O-Text gegenüber meinem Vater: "Selbst schuld, wenn Sie zahlen, mussten Sie ja nicht!"
Immerhin ging es bei weiteren 200 Gemessenen auch um Fahrverbote und Bussgelder - das ging damals in einer großen Aktion durch die Presse.

Also bin ich auch selbst schuld, wenn ich GEZ zahle und später die Regelung als verfassungswidrig eingestuft wird oder wie muss ich das verstehen?
 
Und wer lädt eigentlich immer diese Alice Schwarzer ein? :confused: Das kann sich doch kein Mensch mehr anhören... :g
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Die nimmt eh keiner Ernst und ich meine, da gibt es doch Schlimmere!
 
D.h. jetzt was?
Muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nur unter Vorbehalt zahle, damit ich später ggf. Rückforderungen stellen kann?

Ich frage aus einem bestimmten Grund:
Mein Vater hat vor einiger Zeit eine Knolle wegen zu schnellen Fahrens erhalten.
Er hat, nachdem wir innerhalb unserer Familie seine Erklärungen als Schutzbehauptung abgetan haben, die 15 Euro widerwillig gezahlt.
Später haben weitere "Geblitzte" Einspruch gegen die Messungen erhoben und vor Gericht Recht bekommen.
(Gerät war nicht rechtmäßig geeicht und falsch aufgestellt. Laut Gutachter hätte eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden müssen!)
Ergebnis war, dass alle, die gezahlt hatten, die Gearschten waren und sich die Behördenvertreter auch noch über diese Leute lustig gemacht haben.
O-Text gegenüber meinem Vater: "Selbst schuld, wenn Sie zahlen, mussten Sie ja nicht!"
Immerhin ging es bei weiteren 200 Gemessenen auch um Fahrverbote und Bussgelder - das ging damals in einer großen Aktion durch die Presse.

Also bin ich auch selbst schuld, wenn ich GEZ zahle und später die Regelung als verfassungswidrig eingestuft wird oder wie muss ich das verstehen?
Kann man da nicht auf ner anderen Schiene kommen: Dienstaufsichtsbeschwerde?!
 
D.h. jetzt was?
Muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nur unter Vorbehalt zahle, damit ich später ggf. Rückforderungen stellen kann? ...

Die Frage führt (mir) etwas zu weit, Andreas. ;)

Unter welchen Prämissen und wie auch immer ein privater Haushalt etwaig Zahlungen verweigert: Derzeit lässt sich kaum absehen, welche Konsequenzen das hätte. Sollte ich die kommenden Rechnungen brav bezahlen, werde ich mir nicht die Mühe eines Vorbehalts machen.
 
Die Frage führt (mir) etwas zu weit, Andreas. ;)

Unter welchen Prämissen und wie auch immer ein privater Haushalt etwaig Zahlungen verweigert: Derzeit lässt sich kaum absehen, welche Konsequenzen das hätte. Sollte ich die kommenden Rechnungen brav bezahlen, werde ich mir nicht die Mühe eines Vorbehalts machen.

Um mal ganz ehrlich zu sein: Für uns ist es erheblich billiger geworden und auch wir hatten im Grunde eigentlich nicht vor, die Zahlung (ist ja nur noch eine) zu verweigern! :) :-)
 
* Es hat sich, im Normalfall, für einen Privathaushalt nichts geändert. Im Gegenteil: Es wird nur noch für "ein Gerät" gezahlt.
* Ob jemand pro oder contra für die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten eingestellt ist, war und ist irrrelevant.
* Ob jemand den öffentlich Rechtlichen Verschwendung von Gebüren vorgeworfen hat oder vorwirft, hat ebenfalls mit der
Neuregelung nichts zu tun.

Das jemanden nun, der jedweder Geräte zur Übertragung, (sei es TV, Radio, Pc, Smart-Phon ect) abschwört und keines dieser Geräte besitzt (seltene Fälle, aber es gibt solche) nicht mehr die Möglichkeit einer Nichtzahlung eingeräumt werden kann, ist mMn. nicht rechtens, aber nun mal beschlossene Sache.

Alle, denen der neue Rundfunkstaatsvertrag nicht "zusagte", hätten sich unmittelbar nach dessen Beschluss, an entsprechender Stelle mit Protest widersetzen können.

Jetzt, an der "falschen Stelle", mit Rückbuchungen oder Nichtzahlungen, Unmut kundtun, halte ich nicht für den richtigen Weg.

Die zusätzlichen Kosten, die nun durch solche "Aktionen" entstehen gehen letztendlich sicherlich nicht zu Lasten der Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und schon garnicht zu Lasten der (ex)GEZ.

Ps.: Schufa Einträge sollte man nicht unterschätzen. Spreche zwar nicht aus Erfahrung, wären mir auch egal, aber manch jüngerer könnte mit dieser Institution Schwierigkeiten bekommen.

Allen: guten Empfang gewünscht, sei es ARD, ZDF, MDR, RTL oder SAT soundsoviel, mit oder ohne Service für unsere Behinderten Mitmenschen, mit oder fast ohne Werbung.

Und für die "22" Teinehmer in Deutschland, die gänzlich ohne Empfangsgeräte auskommen: Kopf hoch, im Himmel wird alles besser. :X:w
 
Gegen irgendwelche Kleinigkeiten und gegen Promis gibt es diese Facebook-Shitstorms ... aber bei dem Rundfunkbeitrag zahlen alle brav :-)

In dem Spiegelartikel steht, dass Köln nach der alten Berechnungsmethode gezahlt hat und nun doch keine Komplettverweigerung anstrebt ... menno ... ich hab mich schon so darauf gefreut, mein Eigenheim als Gemeinde zu bezeichnen deren Betriebsstätten ich erst ermitteln müsste. So aus dem Stehgreif wüsste ich meine Garage, die zwar auch auf diesem Grundstück steht, aber ist das dann schon eine Betriebsstätte? Das ist für mich nicht klar (scherz)
 
Gegen irgendwelche Kleinigkeiten und gegen Promis gibt es diese Facebook-Shitstorms ... aber bei dem Rundfunkbeitrag zahlen alle brav :-)

In dem Spiegelartikel steht, dass Köln nach der alten Berechnungsmethode gezahlt hat und nun doch keine Komplettverweigerung anstrebt ... menno ...
Die wollen ums Verrecken keine Präzendenzfälle produzieren... da wird sich lieber schnell mit der GEZ unter der Hand geeinigt, bei anderen grossen Firmen ist das auch so. Die drohen mit Klagen und schon kommt die GEZ und einigt die sich im Geheimen mit den Firmen... :(

ALSO: --- Shitstorm? - Hat die GEZ ne Mail-Adresse?
 
Ich hätte da noch ne Idee:
Wurde das schon versucht: Zahlung aus religiösen Gründen verweigern.

Eindeutig ist es ja so, dass selbst die öffentlich, rechtlichen Programme häufig Sendungen ausstrahlen, die Anhänger strengläubiger Gruppen als "Teufelswerk" bezeichnen würden. Was nun, wenn man behauptet, man könne aus "Gewissensgründen" die vor allem religiös zu begründen sind, dieses System nicht unterstützen. Immerhin konnte man auf diese Weise auch der Wehrpflicht entgehen, und ich kann mir doch nur schwerlich vorstellen, dass die Rundfunkanstalten einen höheren Stellenwert haben, als die Wehrfähigkeit unseres Landes?
 
Eindeutig ist es ja so, dass selbst die öffentlich, rechtlichen Programme häufig Sendungen ausstrahlen, die Anhänger strengläubiger Gruppen als "Teufelswerk" bezeichnen würden. Was nun, wenn man behauptet, man könne aus "Gewissensgründen" die vor allem religiös zu begründen sind, dieses System nicht unterstützen. Immerhin konnte man auf diese Weise auch der Wehrpflicht entgehen, und ich kann mir doch nur schwerlich vorstellen, dass die Rundfunkanstalten einen höheren Stellenwert haben, als die Wehrfähigkeit unseres Landes?

Dann steht ein fanatisch religiöser Mensch vor deiner Tür und bitte dich auf islamistische Art den Beitrag doch zu zahlen. :D

Gruß,
Phil
 
Man kann vieles mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit durchsetzen, aber nicht alles. ;)
 
@XRobsX
Es scheint mindestens eine interessante Ausnahme im Rundfunkstaatsvertrag zu geben...

“§5 [...]

(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,

2. [...]“

Es ist nicht spezifiziert
- welche Art von Gottesdienst
- es ist nicht von Ausschließlichkeit die Rede
- es geht nicht allein um anerkannte Kirchen
- die Religionsfreiheit im GG ist unser Freund.[/HTML]

Quellen:
http://www.frohe-prozession.de/?p=1243
http://hpd.de/node/14924

Ob sich daraus etwas konstruieren lässt?

Nur wie stelle ich als Atheist das an? Soll ich Schriften von Dawkins auslegen und Lesungen daraus halten?

Gruß,

Björn
 
Wie wärs mit einer buddhistischen Kanzlei? ... da hängste überall so'n Fengh-Shui-Zeug auf und installierst einen Bambus-Zimmerbrunnen mit Ooommhhh-Gong... und schon hat die GEZ das Nachsehen ;)
 
oder man legt sich einen Bafög beziehenden Studenten als Untermieter zu.. :D


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Super !!

Meine Betriebsstätte ist Pilgerort für die Zeugen Jehovas - die kommen immer und Klingeln ... ich lasse sie zukünftig gern in mein Haus und sie berichten mir das Neuste von ihrem Glauben.

Selbstverständlich würde ich dann den "Wachtturm" abonnieren :t

Super, nie wieder "Rundfunkbeitrag" zahlen :d
 
Hat in Österreich nicht mal einer durchgesetzt, dass er auf seinem Führerscheinbild aus religösen Gründen ein Nudelsieb auf dem Kopf tragen darf?


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