Hoeneß Steuerhinterziehung

Es geht darum, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht.
Mal abgesehen davon, dass in deinem Statement auf das ich mich bezog andere Dinge standen, habe ich auch diesen Fakt in meiner Ausführung erwähnt. Es geht im Übrigen nicht nur um die Wirksamkeit der Selbstanzeige, sondern auch um den Fakt ob diese bei Wirksamkeit trotz der erheblichen Abweichung der Steuerschuld straffrei oder nur strafmildernd wirken kann. Oder anders ausgedrückt, er hat 3,5 Mio angezeigt und ihm werden aktuell 28Mio zur Last gelegt. Selbst wenn die angezeigten 3,5Mio, oder sogar die nachgeschobenen 18Mio als gültig angerechnet werden, bleibt immer noch ein hoher Betrag auf den sich die Selbstanzeige nicht auswirkt. Deshalb will ja die Verteidigung erwirken, dass die Selbstanzeige auf die komplette Summe ausgeweitet wird. Ich denke, das wird der Knackpunkt.
 
Angeblich soll morgen ja schon das Urteil fallen.
Dann verkündet ein Richter ein Urteil. Aber selbst nach dem Urteil wissen wir Außenstehenden nix, aber auch gar nix, denn die Details, die zum Urteil geführt haben, die werden wir erst in ein paar Monaten oder Jahren wissen.
Ich denke, egal wie es ausgeht, eine der Parteien legt Revision ein.
Und bis die schriftliche Urteilsbebgründung öffentlich wird, dauerts noch....


Und in Würstchen, sorry im Kaffeesatz lesen, war noch nie meine Stärke :D
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... aye, wir werden sehen, wie der Richter entscheidet, auf welchen Grundlagen das basiert und wie die Verteidigung oder Staatsanwaltschaft darauf reagiert.

@karatekid: Mühsam, sehr mühsam. Du zitierst Teile meines Posts, setzt diese Passagen mit anderen Zusammenhängen dar und ich habe keine Ahnung, was du damit versuchst auszudrücken, ich lasse dir aber deine Meinung. Auch wenn ich diese nicht nachvollziehen kann. Mir deshalb Leseschwäche zu unterstellen ... wenn du das brauchst, mach das.
 
Ach Cataheass. Mit dir ist es wirklich immer sehr mühsam. Ich will an dieser Stelle verzichten, dir deine eigenen Worte zu zitieren. Nachlesen kannst du selbst. Auch habe ich keine Lust, dir die aktuellen Fakten noch einmal zu erklären. Diese sind verständlich geschrieben.

Ich habe schlicht einige deiner Aussagen zum Thema als falsch kritisiert, da diese falsch sind. Wenn du diese nicht verstehst, kann ich daran nichts ändern. Das hat im Übrigen nichts mit Leseschwäche zu tun. Ich denke, du weißt sehr genau was mit einer Aufforderung zum "Lesen und Verstehen" gemeint ist. Aber das ist leider deine Art der Diskussion.
 
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Bei Bewährung würden mir einige schöne Jobs einfallen die man H. als Sozialstunden ableisten lassen könnte: In Dortmund Rasen mähen, oder Zeugwart. Höchststrafe könnte so aussehen:

U.H. Höchststrafe.jpg
 
... aktuell hat er "nur" zu wenig Steuern bezahlt und muss diese nachzahlen zzgl. Zinsen. Wenn weder eine betrügerische Absicht, noch ein Vorsatz der Steuerhinterziehung erwiesen wird, ist er straffrei.

Also für mich - Steuerfach-Laien - ist der Straftatbestand des Steuerbetrugs schon lange gegeben. Die Gewinne hat er nicht versteuert (aus der Steuerschuld könnte man auch ziemlich leicht und grob den Kapitaleinsatz hochrechnen :s ), aber die Verluste von 100 Mio hatte er bereits schon lange als "Verlustvortrag" durchführen lassen. Sich somit seine Steuerlast minimiert. Wenn das mal kein Betrug am Steuersystem ist! Und das ganz sicher zum damaligen Zeitpunkt auch mit Vorsatz!
 
Ab einem gewissen Ausmaß der Verbrechensbegehung wird es zudem tendenziell schwerer, dem Gericht nahezubringen, dass man an alledem völlig unschuldig ist, also keinen Vorsatz hatte. :w Ob Herr Hoeneß etwaig aufgrund der Selbstanzeige straffrei bleibt, ist wieder eine andere Frage.

Und Hoeneß selber hat doch durch sein Geständnis (es waren nicht 3,5 Mio Steuerschuld, sondern 18 Mio) vor Gericht eigentlich schon den Beweis erbracht, dass die Selbstanzeige nicht vollständig war und von daher schon nicht mehr strafbefreiend wirken konnte.
 
Es geht darum, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Du interpretierst Sachverhalte, die ich nicht benannt habe.

Das ist ja das, was der Richter jetzt zu beurteilen hat.

In der Tat ist es fraglich, ob seine Straftat wirklich schon entdeckt war, als er die Selbstanzeige abgab. Nach meinem Kenntnisstand muss die Steuerverwaltung bzw. Strafverfolgungsbehörde von der Tat Kenntnis erlangt haben und nicht ein Pressevertreter
 
Offenbar hat er in der Selbstanzeige "sicherheitshalber" einen sehr hohen aber noch nicht dokumentierten Betrag angegeben, so dass die tatsächliche Höhe erst im Nachgang ermittelt werden konnte, was man gerade live verfolgen durfte.

Ob eine solche "Sicherheitsabstands-Selbstanzeige" voll, mildernd oder gar nicht wirksam ist, ist nun wohl die Würstchenfrage.
 
Nach meinem Kenntnisstand muss die Steuerverwaltung bzw. Strafverfolgungsbehörde von der Tat Kenntnis erlangt haben und nicht ein Pressevertreter
Das sehe ich ebenso. Fraglich ist jedoch, wie der Richter den Sachverhalt beurteilen wird, dass Herrn Hoeneß klar war durch die Presse aufzufliegen. Denn eines ist klar, der Pressebericht hätte weite Kreise gezogen und man hätte mit Sicherheit weitere Dinge gefunden. Auch der Fakt der Unvollständigkeit liegt im Ermessen des Richters. Richtig ist wohl, man darf eine Selbstanzeige nachbessern. Ob auch die Salamitaktik von Herrn Hoeneß dadurch gedeckt ist, weiß ich nicht.
 
Offenbar hat er in der Selbstanzeige "sicherheitshalber" einen sehr hohen aber noch nicht dokumentierten Betrag angegeben, so dass die tatsächliche Höhe erst im Nachgang ermittelt werden konnte, was man gerade live verfolgen durfte.

Ob eine solche "Sicherheitsabstands-Selbstanzeige" voll, mildernd oder gar nicht wirksam ist, ist nun wohl die Würstchenfrage.

Genau das denke ich auch. Hoeness hat in seinem Spiel-Zocker-Wahn die Übersicht verloren. Und als ihm bewusst wurde, dass die Situation für ihn brenzlig werden könnte, hat er eine Selbstanzeige "versucht", was auf Grund des nicht vorhandenen, eigenen Überblicks nur in die Hose gehen konnte.

Da stellt sich die - möglicherweise theoretische - Frage: Was macht ein Steuerhinterzieher, der zwar reinen Tisch machen will, aber den Überblick über seine Finanzen komplett verloren hat?
 
Genau das denke ich auch. Hoeness hat in seinem Spiel-Zocker-Wahn die Übersicht verloren. Und als ihm bewusst wurde, dass die Situation für ihn brenzlig werden könnte, hat er eine Selbstanzeige "versucht", was auf Grund des nicht vorhandenen, eigenen Überblicks nur in die Hose gehen konnte.

Da stellt sich die - möglicherweise theoretische - Frage: Was macht ein Steuerhinterzieher, der zwar reinen Tisch machen will, aber den Überblick über seine Finanzen komplett verloren hat?


Er zeigt sich gleich 20 mal hintereinander an, evtl. hat er Glück und es ist genau eine Anzeige mehr als er Konten hat :D
 
Das was der Uli gemacht hat: schätzen, Sicherheitsaufschlag drauf und hoffen, dass es am Ende möglichst wenig ist, keinesfalls aber mehr als angegeben und dass der Richter die Aktion als so mildernd ansieht, dass es nur Bewährung gibt.
 
Also wenn ich mich selbst anzeigen will, weil mir die Jungfrau erschienen ist und ich ein ehrlicher Mensch werde möchte, lasse ich mich erst mal beraten.
Dann werden alle Unterlagen zusammen gestellt, das ganze Paket von etlichen Steuerfachleuten und Anwälten geprüft und wenn alle nicken, marschiere ich damit zum Finanzamt.

Wenn natürlich plötzlich was in der Zeitung steht, gerade das Steuerabkommen gescheitert ist, mir die Panik ins Hemd kriecht, dann........ dann mache ich es wie U.H.
Dass mir meine plötzliche Reue aber niemand, außer ein paar ganz Bayernverzückte, glaubt, damit muss ich dann leben und die Konsequenzen tragen.
Uns genau da unterscheidet sich m.E. eine rechtswirksame Selbstanzeige von einer " Oh Gott, jetzt haben sie mich am A... " Aktion.

Ohne Steuer CDs, ohne Zeitungsartikel wäre der gute Uli immer noch am zocken.
 
Und genau darum wird er vermutlich nicht straffrei ausgehen aber - da er sich immerhin angezeigt und dabei noch grad dem FA zuvor gekommen ist - mit Bewährung davonkommen.
 
Ich habe den Verdacht, die Anwälte haben bereits mit der Staatsanwaltschaft im "Kämmerlein" einen Deal ausgemacht, damit er ganz sicher nicht ins Gefängnis muss sondern noch eine Bewährung erhoffen darf. Die Infos bzw. Interviews ab heute nachmittag von vielen Gerichtsbeteiligten waren doch sehr seltsam. Das Gesicht wahrend, aber merkwürdig.

Einfach zum Kotzen was da wieder im Hintergrund lief bzw. zu laufen schien.
 
Also für mich - Steuerfach-Laien - ist der Straftatbestand des Steuerbetrugs schon lange gegeben. Die Gewinne hat er nicht versteuert (aus der Steuerschuld könnte man auch ziemlich leicht und grob den Kapitaleinsatz hochrechnen :s ), aber die Verluste von 100 Mio hatte er bereits schon lange als "Verlustvortrag" durchführen lassen. Sich somit seine Steuerlast minimiert. Wenn das mal kein Betrug am Steuersystem ist! Und das ganz sicher zum damaligen Zeitpunkt auch mit Vorsatz!
deshalb steht das WENN und die Folge daraus wäre straffrei. Und das entscheide nicht ich oder die Boulevard-Meute, sondern das Gericht. Meine persönliche Meinung zu dem Fall hat keine Relevanz.
 
Ich habe schlicht einige deiner Aussagen zum Thema als falsch kritisiert, da diese falsch sind. Wenn du diese nicht verstehst, kann ich daran nichts ändern. Das hat im Übrigen nichts mit Leseschwäche zu tun. Ich denke, du weißt sehr genau was mit einer Aufforderung zum "Lesen und Verstehen" gemeint ist. Aber das ist leider deine Art der Diskussion.
Das sind nicht "meine" Aussagen, sondern das ist, was verhandelt wird. Selbstanzeige wirksam = straffrei // unwirksam = straffällig. Wie hoch die effektive Steuerschuld ist, weiss niemand, da die exakte Berechnung nicht stattfand bisher. Es gibt Hochrechnungen, Schätzungen, Aussagen die sich widersprechen und andere, die sich ergänzen.
Steuerfahnderin sagt 27Mio, Verteidigung sagt, das wurde bereits gemeldet. PDF mit Kontodaten lag angeblich im Januar 2012 vor, Analyse des USB-Stick ergab Februar 2013. Und so weiter und so fort.

Und im Rechtssystem gibt es eben die Selbstanzeige, egal wie hoch die vermeintliche Steuerschuld ist und wenn diese wirksam ist und das Gericht den Angeklagten straffrei spricht, muss er "nur" ca. 30 Mio EUR Steuern nachzahlen. Erst wenn die Unwirksamkeit gerichtlich festgestellt wird, gibt es Strafmaß. Eine Säumniszuschlag oder Verzinsung der Steuerschuld ist keine "Strafe", sondern der normale Vorgang bei Steuernachzahlungen in solchen Fällen.

Genau das habe ich geschrieben und genau das steht im Newsblog zur Verhandlung bzw. spiegelt die Realität wider. Und gerne auch hier: Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist irrelevant.
 
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Ich habe den Verdacht, die Anwälte haben bereits mit der Staatsanwaltschaft im "Kämmerlein" einen Deal ausgemacht, damit er ganz sicher nicht ins Gefängnis muss sondern noch eine Bewährung erhoffen darf. Die Infos bzw. Interviews ab heute nachmittag von vielen Gerichtsbeteiligten waren doch sehr seltsam. Das Gesicht wahrend, aber merkwürdig.

Einfach zum Kotzen was da wieder im Hintergrund lief bzw. zu laufen schien.

Der Richter gilt jedoch als einer, der grundsätzlich keine Deals macht. Das macht die Sache in meinen Augen in Richtung Freiheitsstrafe ohne Bewährung gehend.

Ferner glaube ich auch, dass der Druck auf das Gericht durch die öffentliche Empörung so groß ist, dass es keine Bewährungsstrafe, bzw. Freispruch, in Betracht ziehen wird.

Meine Prognose: Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die dann in der Revision - wenn sich die Gemüter beruhigt haben - wieder gekippt wird.
 
Und genau darum wird er vermutlich nicht straffrei ausgehen aber - da er sich immerhin angezeigt und dabei noch grad dem FA zuvor gekommen ist - mit Bewährung davonkommen.

Könnte ich mir auch vorstellen. Er hat dem Staat "Bescheid" gegeben und der lässt mit Hoeneß Einverständis und ohne viel Widerworte die Endsumme festlegen. Da vertraue ich dann doch unserem Rechtsstaat, Deal hin oder her.


z.B. die armen Griechen und Co. und marode Banken zu retten, die gar nicht wissen was ne Steuererklärung nach deutschem Standard ist,
zudem mit 58 (nicht mit 67!) in Rente gehen, sich wundern dass der Staat pleite ist und zudem noch mehr Durchschnittsvermögen wie die Deutschen selbst haben.
Würden z.B. die Griechen so perfekt Steuern zahlen wie D, dann hätten die auch kein solches Finanzproblem.
Hätte Griechenland selbst beim EU Beitritt nicht seine Bilanzen geschönt - hätte es auch keinen Beitritt gegeben und damit nicht die heutigen Probleme.

Deine Meinung über Griechenland ist sicher gerechtfertigt, aber als einer der Ersten hat Hol-mir-mal-ne-Flasche-Bier-Putin-Freund Gerhard Schröder den europäischen Stabilitätspakt gebrochen und damit ad absurdum geführt. Ein maximales Defizit von 3% war
in der europ. Währungsunion abgemacht. Dies geschah offenbar zu unserem Wohl oder willst Du das bestreiten?;) Da haben die Griechen logischerweise gedacht, wenn der bescheisst, warum nicht auch wir?
Als die Finanzkrise immanent wurde und Staaten vor dem Bankrott standen bzw. zahlungsunfähig wurden, haben einige wenige (mutige) Poltiker die führenden Banker einbestellt und für Griechenland einen Schuldenschnitt erwirkt. Das sollte man vielleicht
auch berücksichtigen. Sie boten 50 % oder gar nix. "Das war der Zeitpunkt, als wir die Pistole auf den Tisch gelegt haben." (Zitat Jean Claude Junker, grinsend während eines TV- Interview. )
Die Gier nach Profit und die Tatsache mit Geld Geld machen zu wollen, ist die eigentliche Gefahr für Demokratie, Wohlstand und sozialen Frieden. Politiker sind leider Getriebene des ausser Kontrolle alles bestimmenden Finanzmarktes geworden.
 
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Der Richter gilt jedoch als einer, der grundsätzlich keine Deals macht. Das macht die Sache in meinen Augen in Richtung Freiheitsstrafe ohne Bewährung gehend.

Ferner glaube ich auch, dass der Druck auf das Gericht durch die öffentliche Empörung so groß ist, dass es keine Bewährungsstrafe, bzw. Freispruch, in Betracht ziehen wird.

Meine Prognose: Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die dann in der Revision - wenn sich die Gemüter beruhigt haben - wieder gekippt wird.

....klingt ja fast schon wieder wie ein Deal !!! :d:d:d
 
Das sind nicht "meine" Aussagen...
Also ok dann halt noch einmal.

... aktuell hat er "nur" zu wenig Steuern bezahlt und muss diese nachzahlen zzgl. Zinsen.
Falsch. Er hat nicht nur zu wenig Steuern bezahlt, er hat eine Straftat begangen. Für diesen Fakt ist die Selbstanzeige unerheblich.
Wenn weder eine betrügerische Absicht, noch ein Vorsatz der Steuerhinterziehung erwiesen wird, ist er straffrei.
Falsch. Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung muss weder Absicht noch Vorsatz vorliegen. Es reicht die Tat aus welchen Gründen auch immer.

Diese aktuell gewordenen Fakten, welche in der Presse vorher falsch dargestellt wurden
Ich weiß ja nicht, welche Presse du meinst. Die, zu der ich Zugang habe, hat dies korrekt dargestellt.

...also ist bei der Nachzahlung kein Schaden entstanden, weder beim Staat und schon gar nicht bei der Allgemeinheit.
Falsch. Es ist natürlich ein finanzieller Schaden entstanden. Dein Arbeitgeber kann dir auch nicht ein Jahr lang kein Gehalt zahlen, dies dann irgendwann nachholen und sagen, dir sei ja kein Schaden entstanden.
Im Übrigen ist dies für die Straftat unerheblich.

... Wie Hoeneß genau spekuliert hat, ist also noch nicht in die Schätzung eingeflossen. Hat ein Anleger Währungen lange genug gehalten, könnten solche Geschäfte nach damaliger Gesetzeslage ganz oder teilweise steuerfrei gewesen sein
Falsch. Die ca. 28Mio beinhalten nur die Spekulationen innerhalb einer Jahresfrist. Alles was nicht genau nachgewiesen werden konnte, wurde zu seinen Gunsten ausgelegt und nicht berücksichtigt.

Wenn das Zitierte nicht deine Aussagen waren, ändert dies nichts daran dass sie falsch waren. Und nur diese hatte ich ausführlich berichtigt. Das abgesehen davon die Gültigkeit der Selbstanzeige festgestellt werden muss, ist unbestritten und auch das hatte ich erwähnt. Ich hoffe, die Missverständnisse sind ausgeräumt.
 
Wir könnten ja mal ne Umfrage machen...

a.) 2 Jahre auf Bewährung
b.) 2 Jahre ohne Bewährung
c.) 3 Jahre ohne
d.) 4 Jahre ohne

oder gar noch mehr????

Geld saftig natürlich sowieso...
 
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