Komisch. Genau das wollte ich dir nach deinen Aussagen zum Thema auch empfehlen. Evtl. schaust du dir mein Statement noch einmal an und versuchst es zu verstehen.Infiormiere dich über die Sache und nicht über das, was du glaubst, gelesen zu haben.
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Komisch. Genau das wollte ich dir nach deinen Aussagen zum Thema auch empfehlen. Evtl. schaust du dir mein Statement noch einmal an und versuchst es zu verstehen.Infiormiere dich über die Sache und nicht über das, was du glaubst, gelesen zu haben.
Mal abgesehen davon, dass in deinem Statement auf das ich mich bezog andere Dinge standen, habe ich auch diesen Fakt in meiner Ausführung erwähnt. Es geht im Übrigen nicht nur um die Wirksamkeit der Selbstanzeige, sondern auch um den Fakt ob diese bei Wirksamkeit trotz der erheblichen Abweichung der Steuerschuld straffrei oder nur strafmildernd wirken kann. Oder anders ausgedrückt, er hat 3,5 Mio angezeigt und ihm werden aktuell 28Mio zur Last gelegt. Selbst wenn die angezeigten 3,5Mio, oder sogar die nachgeschobenen 18Mio als gültig angerechnet werden, bleibt immer noch ein hoher Betrag auf den sich die Selbstanzeige nicht auswirkt. Deshalb will ja die Verteidigung erwirken, dass die Selbstanzeige auf die komplette Summe ausgeweitet wird. Ich denke, das wird der Knackpunkt.Es geht darum, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht.

... aktuell hat er "nur" zu wenig Steuern bezahlt und muss diese nachzahlen zzgl. Zinsen. Wenn weder eine betrügerische Absicht, noch ein Vorsatz der Steuerhinterziehung erwiesen wird, ist er straffrei.
), aber die Verluste von 100 Mio hatte er bereits schon lange als "Verlustvortrag" durchführen lassen. Sich somit seine Steuerlast minimiert. Wenn das mal kein Betrug am Steuersystem ist! Und das ganz sicher zum damaligen Zeitpunkt auch mit Vorsatz!Ab einem gewissen Ausmaß der Verbrechensbegehung wird es zudem tendenziell schwerer, dem Gericht nahezubringen, dass man an alledem völlig unschuldig ist, also keinen Vorsatz hatte.Ob Herr Hoeneß etwaig aufgrund der Selbstanzeige straffrei bleibt, ist wieder eine andere Frage.
Es geht darum, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Du interpretierst Sachverhalte, die ich nicht benannt habe.
Das sehe ich ebenso. Fraglich ist jedoch, wie der Richter den Sachverhalt beurteilen wird, dass Herrn Hoeneß klar war durch die Presse aufzufliegen. Denn eines ist klar, der Pressebericht hätte weite Kreise gezogen und man hätte mit Sicherheit weitere Dinge gefunden. Auch der Fakt der Unvollständigkeit liegt im Ermessen des Richters. Richtig ist wohl, man darf eine Selbstanzeige nachbessern. Ob auch die Salamitaktik von Herrn Hoeneß dadurch gedeckt ist, weiß ich nicht.Nach meinem Kenntnisstand muss die Steuerverwaltung bzw. Strafverfolgungsbehörde von der Tat Kenntnis erlangt haben und nicht ein Pressevertreter
Offenbar hat er in der Selbstanzeige "sicherheitshalber" einen sehr hohen aber noch nicht dokumentierten Betrag angegeben, so dass die tatsächliche Höhe erst im Nachgang ermittelt werden konnte, was man gerade live verfolgen durfte.
Ob eine solche "Sicherheitsabstands-Selbstanzeige" voll, mildernd oder gar nicht wirksam ist, ist nun wohl die Würstchenfrage.
Genau das denke ich auch. Hoeness hat in seinem Spiel-Zocker-Wahn die Übersicht verloren. Und als ihm bewusst wurde, dass die Situation für ihn brenzlig werden könnte, hat er eine Selbstanzeige "versucht", was auf Grund des nicht vorhandenen, eigenen Überblicks nur in die Hose gehen konnte.
Da stellt sich die - möglicherweise theoretische - Frage: Was macht ein Steuerhinterzieher, der zwar reinen Tisch machen will, aber den Überblick über seine Finanzen komplett verloren hat?

deshalb steht das WENN und die Folge daraus wäre straffrei. Und das entscheide nicht ich oder die Boulevard-Meute, sondern das Gericht. Meine persönliche Meinung zu dem Fall hat keine Relevanz.Also für mich - Steuerfach-Laien - ist der Straftatbestand des Steuerbetrugs schon lange gegeben. Die Gewinne hat er nicht versteuert (aus der Steuerschuld könnte man auch ziemlich leicht und grob den Kapitaleinsatz hochrechnen), aber die Verluste von 100 Mio hatte er bereits schon lange als "Verlustvortrag" durchführen lassen. Sich somit seine Steuerlast minimiert. Wenn das mal kein Betrug am Steuersystem ist! Und das ganz sicher zum damaligen Zeitpunkt auch mit Vorsatz!
Das sind nicht "meine" Aussagen, sondern das ist, was verhandelt wird. Selbstanzeige wirksam = straffrei // unwirksam = straffällig. Wie hoch die effektive Steuerschuld ist, weiss niemand, da die exakte Berechnung nicht stattfand bisher. Es gibt Hochrechnungen, Schätzungen, Aussagen die sich widersprechen und andere, die sich ergänzen.Ich habe schlicht einige deiner Aussagen zum Thema als falsch kritisiert, da diese falsch sind. Wenn du diese nicht verstehst, kann ich daran nichts ändern. Das hat im Übrigen nichts mit Leseschwäche zu tun. Ich denke, du weißt sehr genau was mit einer Aufforderung zum "Lesen und Verstehen" gemeint ist. Aber das ist leider deine Art der Diskussion.
Ich habe den Verdacht, die Anwälte haben bereits mit der Staatsanwaltschaft im "Kämmerlein" einen Deal ausgemacht, damit er ganz sicher nicht ins Gefängnis muss sondern noch eine Bewährung erhoffen darf. Die Infos bzw. Interviews ab heute nachmittag von vielen Gerichtsbeteiligten waren doch sehr seltsam. Das Gesicht wahrend, aber merkwürdig.
Einfach zum Kotzen was da wieder im Hintergrund lief bzw. zu laufen schien.
Und genau darum wird er vermutlich nicht straffrei ausgehen aber - da er sich immerhin angezeigt und dabei noch grad dem FA zuvor gekommen ist - mit Bewährung davonkommen.
z.B. die armen Griechen und Co. und marode Banken zu retten, die gar nicht wissen was ne Steuererklärung nach deutschem Standard ist,
zudem mit 58 (nicht mit 67!) in Rente gehen, sich wundern dass der Staat pleite ist und zudem noch mehr Durchschnittsvermögen wie die Deutschen selbst haben.
Würden z.B. die Griechen so perfekt Steuern zahlen wie D, dann hätten die auch kein solches Finanzproblem.
Hätte Griechenland selbst beim EU Beitritt nicht seine Bilanzen geschönt - hätte es auch keinen Beitritt gegeben und damit nicht die heutigen Probleme.
Da haben die Griechen logischerweise gedacht, wenn der bescheisst, warum nicht auch wir?Der Richter gilt jedoch als einer, der grundsätzlich keine Deals macht. Das macht die Sache in meinen Augen in Richtung Freiheitsstrafe ohne Bewährung gehend.
Ferner glaube ich auch, dass der Druck auf das Gericht durch die öffentliche Empörung so groß ist, dass es keine Bewährungsstrafe, bzw. Freispruch, in Betracht ziehen wird.
Meine Prognose: Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die dann in der Revision - wenn sich die Gemüter beruhigt haben - wieder gekippt wird.



Also ok dann halt noch einmal.Das sind nicht "meine" Aussagen...
Falsch. Er hat nicht nur zu wenig Steuern bezahlt, er hat eine Straftat begangen. Für diesen Fakt ist die Selbstanzeige unerheblich.... aktuell hat er "nur" zu wenig Steuern bezahlt und muss diese nachzahlen zzgl. Zinsen.
Falsch. Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung muss weder Absicht noch Vorsatz vorliegen. Es reicht die Tat aus welchen Gründen auch immer.Wenn weder eine betrügerische Absicht, noch ein Vorsatz der Steuerhinterziehung erwiesen wird, ist er straffrei.
Ich weiß ja nicht, welche Presse du meinst. Die, zu der ich Zugang habe, hat dies korrekt dargestellt.Diese aktuell gewordenen Fakten, welche in der Presse vorher falsch dargestellt wurden
Falsch. Es ist natürlich ein finanzieller Schaden entstanden. Dein Arbeitgeber kann dir auch nicht ein Jahr lang kein Gehalt zahlen, dies dann irgendwann nachholen und sagen, dir sei ja kein Schaden entstanden....also ist bei der Nachzahlung kein Schaden entstanden, weder beim Staat und schon gar nicht bei der Allgemeinheit.
Falsch. Die ca. 28Mio beinhalten nur die Spekulationen innerhalb einer Jahresfrist. Alles was nicht genau nachgewiesen werden konnte, wurde zu seinen Gunsten ausgelegt und nicht berücksichtigt.... Wie Hoeneß genau spekuliert hat, ist also noch nicht in die Schätzung eingeflossen. Hat ein Anleger Währungen lange genug gehalten, könnten solche Geschäfte nach damaliger Gesetzeslage ganz oder teilweise steuerfrei gewesen sein