Mein Z4 kommuniziert mit BMW

Also so ohne weiteres kann BMW dein Auto nicht ohne dein wissen fernsteuern, auch nicht in grenzen.
Schau Dir mal an, was die My BMW Remote App alles kann.
Auf den ersten Blick sieht es natürlich so aus, daß Du Herr der Lage bist, da Du über Dein Telefon die Funktion initiiert. Aber eigentlich spricht Dein Telefon nur mit der Connected Drive Zentrale und die schickt die Kommandos an Dein Fahrzeug.
 
Allerdings dürften die meisten gar nicht wissen, daß ihr Auto nach Hause telefoniert. Dieser Dienst ist nämlich standardmäßig aktiviert und wird nur auf Antrag deaktiviert (Opt-Out). Diese Vorgehensweise halte ich für rechtlich äußerst fragwürdig.

Was ich aber für viel kritischer finde ist nicht, daß mein Auto mit BMW spricht, sondern daß BMW mit meinem Auto sprechen und sogar (in Grenzen) fernsteuern kann.
In meinem Büro sitzt gerade ein gelernter Datenschützer, den ich darauf angesprochen habe. Nach seiner Einschätzung müsste es hier ein Opt-in-Verfahren geben.
 
Schau Dir mal an, was die My BMW Remote App alles kann.
Auf den ersten Blick sieht es natürlich so aus, daß Du Herr der Lage bist, da Du über Dein Telefon die Funktion initiiert. Aber eigentlich spricht Dein Telefon nur mit der Connected Drive Zentrale und die schickt die Kommandos an Dein Fahrzeug.
Du solltest Dich mal mit dieser Zentrale unterhalten, was die so alles mit einem gestohlenen Auto anstellen können. Da brauchen sie dann keine Zustimmung des Fahrers. Im Prinzip kommen die an jedes Steuergerät dran.
 
Du solltest Dich mal mit dieser Zentrale unterhalten, was die so alles mit einem gestohlenen Auto anstellen können. Da brauchen sie dann keine Zustimmung des Fahrers. Im Prinzip kommen die an jedes Steuergerät dran.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus dem CIC die SIM-Karte entfernt?
 
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus dem CIC die SIM-Karte entfernt?
keine Ahnung. Ich habe das nur bei einem Bekannten mitbekommen, dessen Auto unauthorisiert unterwegs war. Das Auto konnte sofort lokalisiert werden. Stilllegen war da nicht nötig, aber im Gespräch wurde das mit den Steuergeräten klar gesagt. Die können auch ohne Probleme eine Person im Auto einschließen, dass sie selbst mit Schlüssel nicht mehr rauskommt.
 
Mein Autokauf ist noch nicht so lange her und ich hab mich etwas mit dem BMW Servicemensch unterhalten, total krass was BMW so alles mitbekommt. Bisschen NM angehoben -> Zack, schon gesperrt bei der Kulanz ... der Zetti spricht sehr gern und viel mit Mami ... die können sogar die Daten auslesen wenn man nur an an einer NL vorbei fährt - Big Brother is watching you :o
 
... die können sogar die Daten auslesen wenn man nur an an einer NL vorbei fährt

und das glaubst du? :D da wollte dich einer sofort einbremsen, bevor du mit dem auto "dummheiten" machst.
die datenerhebung wird grundsätzlich zentral von münchen aus gesteuert und hat mit den NL überhaupt nichts zu tun.
jeder händler und jede niederlassung bekommt den datensatz von münchen aus exakt für die fahrzeuge, die dort verkauft und registriert wurden. für sonst nichts. händlerfremde fahrzeuge werden erst durch auslesen des schlüssels identifiziert und bekommen dann die datensätze auf anforderung über den tester ins haus.

und was das ständige funken des fahrzeugs heim zu "mama" angeht - überlegt euch wieviele moderne fahrzeuge von bmw auf den straßen sind und wie groß der datensalat wäre, wenn jedes fahrzeug jeden driss OTA schicken würde. einzig von BMW als sicherheitsrelevant eingestufte meldungen werden versendet, sowie der standort, sobald die crashsensoren und/oder airbags ausgelöst wurden. dazu kommen die daten aus dem condition based service, wenn irgendeine servicestufe des fahrzeugs erreicht wurde. that's it was AUTOMATISIERT geschieht.
alles andere wie conciergeservice mit lokalisierung, fernentriegelung etc geschieht ausschließlich auf anforderung des halters/fahrers. im diskutierten fall der iphoneapp bist du ja durch eingabe von user und passwort des connected service hinreichend geprüft. wer noch nicht kapiert hat, daß das sensible daten ähnlich einer sim-pin oder zugang fürs onlinebanking ist, dem ist eh nicht mehr zu helfen.
was natürlich immer passiert ist das loggen der üblichen fehler und plausibilitäten im shadowspeicher der jeweiligen steuergeräte und das kann dann ausgelesen und nach münchen transferiert und historisiert werden. geschieht bei jedem besuch in der werkstatt. die daten interessieren BMW aber nur dann, wenn es "diskussionsbedarf" gibt bei größeren technikproblemen, die die gewährleistung oder kulanz betreffen. (globalsalopp motorschaden genannt)

nichts desto trotz gibt die verbaute technik durchaus her, daß bewegungsprotokolle o.ä durchaus erstellt werden können. ist datenschutzrechtlich verboten und wird seitens BMW auch nicht vollzogen. der imageschaden wäre so immens, wenn ein unzufriedener ex-mitarbeiter aus dem nähkästchen plaudern würde...

also was bleibt übrig?
- sicherheit - fragt mal jemanden, der schon stundenlang in seinem fahrzeug verharren mußte, weil zig egoisten einfach so an der unfallstelle vorbeigefahren sind, was er davon hält wenn sein auto den rettungskräften seinen genauen standort mitteilt....
- komfort - dein auto sagt dir, was wann fällig ist und du kommst nicht in schwulitäten mit überzogenen wartungsintervallen und den verlust der gewährleistung. das ganze unterstützt durch den freundlichen anruf deines händlers zur terminabsprache. dazu der service sich europaweit zu hotels, restaurants, ärzten etc lotsen zu lassen. du hast was im fahrzeug eingesperrt und findest ad hoc deinen schlüssel nicht und die zeit rennt? iphone app oder ein anruf bei connected drive und nach abfrage deiner 3 hinterlegten sicherheitsfragen machen die das auto auf und dein tag/leben ist gerettet.
- ungutes gefühl - technisch ist alles machbar, aber ich persönlich habe genug vertrauen in münchen, daß dort kein missbrauch betrieben wird.
- befriedigung - jeder der seinen motor pimpt sollte wissen was er tut. defekte die darauf zurück zu führen sind, zahlt er dann selber, weil BMW ihm das tuning auf recherche und historisch angewachsene daten seines fahrzeugs nachweisen kann. der vorteil für uns alle, weil wir ja schließlich den finanziellen aufwand für gegebene gewährleistungen und kulanzen aller beim kauf der fahrzeuge mitbezahlen. wenn das aus dem ruder läuft, werden die fahrzeuge noch teuerer als sie es eh schon sind.
 
... also was bleibt übrig?
- sicherheit - fragt mal jemanden, der schon stundenlang in seinem fahrzeug verharren mußte, weil zig egoisten einfach so an der unfallstelle vorbeigefahren sind, was er davon hält wenn sein auto den rettungskräften seinen genauen standort mitteilt....
- komfort - dein auto sagt dir, was wann fällig ist und du kommst nicht in schwulitäten mit überzogenen wartungsintervallen und den verlust der gewährleistung. das ganze unterstützt durch den freundlichen anruf deines händlers zur terminabsprache. dazu der service sich europaweit zu hotels, restaurants, ärzten etc lotsen zu lassen. du hast was im fahrzeug eingesperrt und findest ad hoc deinen schlüssel nicht und die zeit rennt? iphone app oder ein anruf bei connected drive und nach abfrage deiner 3 hinterlegten sicherheitsfragen machen die das auto auf und dein tag/leben ist gerettet.
- ungutes gefühl - technisch ist alles machbar, aber ich persönlich habe genug vertrauen in münchen, daß dort kein missbrauch betrieben wird.
- befriedigung - jeder der seinen motor pimpt sollte wissen was er tut. defekte die darauf zurück zu führen sind, zahlt er dann selber, weil BMW ihm das tuning auf recherche und historisch angewachsene daten seines fahrzeugs nachweisen kann. der vorteil für uns alle, weil wir ja schließlich den finanziellen aufwand für gegebene gewährleistungen und kulanzen aller beim kauf der fahrzeuge mitbezahlen. wenn das aus dem ruder läuft, werden die fahrzeuge noch teuerer als sie es eh schon sind.

und dazu auch noch (basierend auf technisch nicht versierten BMW-Mitarbeitern):
Verkehrsdaten werden hoch gefunkt. Stehen also auf der Autobahn viele (BMW), "errechnet" der BMW Computer einen Stau und reichert die TMC Daten für das Navi damit an. Mit meinem "connected drive" Z4 ist die Verkehrsdarstellung sehr viel genauer als mit meinem "nicht-connected-drive" 5er, es gibt (angeblich, aber einmal habe ich sie auch schon bekommen) individualisierte Warnungen (laut Aussage BMW bemerkt der Rechner, wenn z.B. auf einer Autobahn mehrere Fahrzeuge an der selben Stelle starke Bremsungen durchführen, dass dort offensichtlich eine noch nicht bekannte Gefahrenstelle ist und warnt andere Fahrzeuge in der Nähe auf der selben Strasse in Hindernis-Richtung), BMW weiss (das heisst, wenn sie wollen) natürlich genau, wo sich ein Fahrzeug befindet und könnte es auch lahm legen. Tut dies aber aus Daten- und Verkehrsschutzgründen nicht. Es sei denn, man bringt eine staatsanwältliche Verfügung mit, die aber wahrscheinlich nicht erteilt wird.

Ich musste jedenfalls bei Abholung (oder war es schon der Kaufvertrag ?) jede Menge Krams unterschreiben, der BMW genau zu dieser Datenerhebung berechtigt. Ein Chip wird angeblich seit mehr als 10 Jahren sowieso eingebaut, gegen die Erhebung und Übermittlung eines Teils der Daten wird man deshalb nichts machen können. Ausser dagegen zu sein. Dann kann man beim Z4 aber wahrscheinlich nur noch das Dach aufmachen und ihn als schnellstmöglich aussehenden Blumenkübel des Universums in den Garten stellen. Bei iTunes & co kann man ja auch ablehnen. Dann wird's aber nix mit der Software.

Deshalb stimmt es, dass technisch Vieles möglich ist, die tatsächliche Verwendung der Daten aber Regelungen unterliegt. Und mir ist lieber ich weiss das, und die Verwendung der Daten wird geregelt, als so zu tun, als gäbe es die Möglichkeit nicht. Denn irgendwer wird die Daten schon erheben (z.B. Apple, die auch wissen, wo das im Auto mitgeführte iPhone ist), und ob Apple oder Facebook oder Google grössere Helden des Datenschutzes sind als BMW wage ich zu bezweifeln.
 
Meine Frau hat ein Fahrtenbuch auf ihrem Android Smartphone, dass vom FA anerkannt wird/wurde. Konnten wir schon testen. Im Vergleich zur BMW Lösung war das 995 Euro preiswerter.
 
Toll, was so alles gemacht werden kann. Aber Tachomanipulationen verhindern, das wollen sie trotzdem wohl alle nicht, auch BMW nicht. (OT: Stattdessen stehst Du jetzt als ehrlicher Gebrauchtwagen dank zahlreicher RTL/SAT1 Sendungen immer erst einmal als potentieller Tachobetrüger dem Käufer gegenüber (natürlich immer mit Inspektionsrechnungen belegbar, trotzdem nicht schön).)
 
Ich interessiere mich auch für meinen künftigen Wagen für eine elektronische Fahrtenbuch-Lösung, da ich im Vergleich zur 1%-Regelung sehr viel Steuern sparen könnte (viele Fahrten zum Arbeitsplatz, sehr wenige Privatfahrten). Daher habe ich mich mit der Materie auseinandergesetzt, Urteile gewälzt und mich mit dem Finanzamt (Freiburg Stadt), mit Außenprüfern des Finanzamts und mit meinen eigenen Steuerberatern unterhalten:

Meine Frau hat ein Fahrtenbuch auf ihrem Android Smartphone, dass vom FA anerkannt wird/wurde. Konnten wir schon testen. Im Vergleich zur BMW Lösung war das 995 Euro preiswerter.
Dazu folgende Fragen:
  • Wie wurde das Fahrtenbuch denn vom FA anerkannt? Im Rahmen einer Einkommensteuerfestsetzung vom Sachbearbeiter? Oder im Rahmen einer Außenprüfung durch den Außenprüfer (wenn ja: Wie lange nach Festsetzung der Einkommenssteuer durch das FA?)?
  • War ein detailliertes Fahrtenbuch (Fahrtenbuch- statt 1%-Methode) zuführen oder ein vereinfachtes Fahrtenbuch (zum Nachweis, dass der PKW mehr als 50% p.a. geschäftlich genutzt wird (Rechtfertigung der 1%-Methode in der Anfangszeit)?
  • Welche Software ist das?
Dann ist das neu und ich nehme alles zurück. :)

Soweit bin ich noch nicht. Nach meinen Erkenntnissen sieht es im meinem FG-Bezirk so aus:
  • Das Finanzamt selbst wird bei der Festsetzung der Einkommenssteuer in der Regel jedes geführte Fahrtenbuch vorläufig anerkennen und im Steuerbescheid das Fahrtenbuch zugrundelegen, jedenfalls wenn das Fahrtenbuch nicht von vornherein unschlüssig ist.
  • Bei einer Außenprüfung des Finanzamts - und die kommt erst mindestens drei Jahre nach der jeweiligen Veranlagung - wird dann aber die Spreu vom Weizen getrennt. Weder die von mir befragten Steuerberater noch die Außenprüfer des Finanzamts haben bislang auch nur ein einziges Mal ein elektronisches Fahrtenbuch gesehen, das die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt! Das hat dann (bisher) regelmäßig zu Nachzahlungen für die letzten 6 Jahre geführt (1%-Regelung statt Fahrtenbuchregelung - kann sich jeder selbst ausrechnen, dass das je nach Anteil der Privatfahrten ein deutlich 5-stelliger Betrag werden kann).
  • Wichtig ist nämlich insbesondere, dass nachträglich keine Fahrt gelöscht werden kann, und dass der Fahrtzweck nicht nachträglich von privat in geschäftlich oder von Arbeitsweg in geschäftlich geändert werden kann, auch nicht mit externen Programmen (z.B. Hex-Editor o.ä. - das muss z.B. mit Verschlüsselung, MD5-Hash o.ä. abgesichert werden).
  • Daher scheiden von vornherein alle Lösungen aus, die mit Exceltabellen oder anderen offenen Datenformaten arbeiten. Wie die Android-Lösung von Leghorn arbeitet, weiß ich noch nicht - ich habe aber gewisse Zweifel, dass diese Lösung tatsächlich revisionssichere Dateien erzeugt (sogar den Vorwurf der Kollusion mit dem Softwarehersteller sehe ich schon bildlich vor mir...).
  • Triplog/BMW scheint dagegen die Voraussetzungen für ein solches Fahrtenbuch durchaus zu erfüllen, auch nach der unverbindlich geäußerten Meinung der Außenprüfer des FA (die Triplog bisher allerdings noch prüfen mussten): Auswertung und Ausdruck sind nämlich nur mit der Triplog-Software möglich, die Fahrtdaten sind mit verschlüsselter Checksumme abgesichert und können nicht mit dem Ziel einer Steuerverkürzung nachträglich geändert werden.
--> ABER: Ein Fahrtenbuch mit sehr geringem Privatfahrtenanteil (deshalb wollen wir die Fahrtenbuchlösung ja gerade) ist bei den FA nach übereinstimmender Angabe von FA, Außenprüfern und Steuerberatern regelmäßig DER Grund für eine Außenprüfung! Wer also gerne mit dem Außenprüfer kuschelt, ansonsten jeder Außenprüfung gelassen entgegen sieht und auch an diesem Tag gerade nichts besseres zu tun hat, für den kommt das (elektronische) Fahrtenbuch durchaus in Betracht. Das Damoklesschwert, ggf. nach einigen Jahren doch noch etliche tausend € nachzahlen zu müssen, kann man natürlich abfedern, indem man das zunächst gesparte Geld einfach anlegt. Das geld für den Fahrtenbuchschreiber war dann natürlich für die Füße.

Ich bin mir daher immer noch nicht schlüssig, ob ich (auch zum Verdruß meines Kompagnons) das Risiko einer Außenprüfung zugunsten der Fahrtenbuchlösung eingehen soll...

Gruß

Mick

Quellen zu den Anforderungen für den Fahrtenbuchinhalt: BFH Urteil vom 16.3.2006, Az. VI R 87/04; BFH Beschluss vom 28.11.2006, Az. VI B 32/06; BFH Urteil v. 14.12.2006, Az. IV R 62/04
Quellen zur Revisionssicherheit elektronischer Fahrtenbücher: FG Baden-Württemberg Urteil v. 27.2.2002, Az. 2 K 235/00 (rkr.); BFH Urteil v. 16.11.2005, Az. VI R 64/04; FG München Urteil v. 22.4.2008, Az. 14 K 166/07; BMF-Schreiben v. 18.11.2009, BStBl I 2009, 1326, Rz. 23; FG Münster Urteil v. 4.2.2010; Az. 5 K 5046/07.
 
--> ABER: Ein Fahrtenbuch mit sehr geringem Privatfahrtenanteil (deshalb wollen wir die Fahrtenbuchlösung ja gerade) ist bei den FA nach übereinstimmender Angabe von FA, Außenprüfern und Steuerberatern regelmäßig DER Grund für eine Außenprüfung! Wer also gerne mit dem Außenprüfer kuschelt, ansonsten jeder Außenprüfung gelassen entgegen sieht und auch an diesem Tag gerade nichts besseres zu tun hat, für den kommt das (elektronische) Fahrtenbuch durchaus in Betracht. Das Damoklesschwert, ggf. nach einigen Jahren doch noch etliche tausend € nachzahlen zu müssen, kann man natürlich abfedern, indem man das zunächst gesparte Geld einfach anlegt. Das geld für den Fahrtenbuchschreiber war dann natürlich für die Füße.

Ich bin mir daher immer noch nicht schlüssig, ob ich (auch zum Verdruß meines Kompagnons) das Risiko einer Außenprüfung zugunsten der Fahrtenbuchlösung eingehen soll...

Gruß

Mick

Quellen zu den Anforderungen für den Fahrtenbuchinhalt: BFH Urteil vom 16.3.2006, Az. VI R 87/04; BFH Beschluss vom 28.11.2006, Az. VI B 32/06; BFH Urteil v. 14.12.2006, Az. IV R 62/04
Quellen zur Revisionssicherheit elektronischer Fahrtenbücher: FG Baden-Württemberg Urteil v. 27.2.2002, Az. 2 K 235/00 (rkr.); BFH Urteil v. 16.11.2005, Az. VI R 64/04; FG München Urteil v. 22.4.2008, Az. 14 K 166/07; BMF-Schreiben v. 18.11.2009, BStBl I 2009, 1326, Rz. 23; FG Münster Urteil v. 4.2.2010; Az. 5 K 5046/07.

Wobei die besonderen Umstände immer gesehen werden müssen: Fahrtenbuch, klar, bei den Privatwagen werden jedoch nur die Geschäftsfahrten dokumentiert.

Bei uns laufen 5 Fahrzeuge, einer als "Dienstwagen" (was für ein Wort), dieser läuft über die Praxis, damit werden ca. 2/3 der Geschäftsfahrten unternommern, machen aber bei diesem Fahrzeug ca. 98 % der Gesamtfahrleistung aus, der Rest, also 1/3, wird mit einem der Wagen im Privatvermögen unternommen. Wobei die Fahrzeuge mit der höchsten Kilometerleistung (2 x 20 Tkm/anno) Privatwagen sind, der Geschäftswagen ist in 3 Jahren gerade bei 25 Tkm gelandet.

Daher hebe ich die Tankquittungen der Privatfahrzeuge zusätzlich auf (incl. der Werkstattrechnungen etc.).

nafob
 
Woran kann ich sehen ob ich das Connected Drive habe? Ist das ein gesonderter Punkt bei den Extras oder ist es im Navi Prof. inbegriffen?

Gruss,
Hagen
 
Woran kann ich sehen ob ich das Connected Drive habe? Ist das ein gesonderter Punkt bei den Extras oder ist es im Navi Prof. inbegriffen?

Gruss,
Hagen

..... du hast einen Zusatzvertrag für das Connected Drive unterschrieben oder auch nicht. Du wirst Dich bestimmt noch an den Kauf des Autos erinnern. Wenn nicht, dann in den Vertragsunterlagen nachschauen, BMW fragen oder einfach mit dem Navi Professionell bei BMW einloggen. :uhoh:
 
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