Mit 200 durch den Gotthard

Ich finde, Strafen sollten auch eine abschreckende Wirkung haben, dies tun viele nicht. Geldstrafen sind oft ein Witz, Bewährung wird m.M. viel zu oft ausgesprochen.
Nur meine bescheidene Meinung ....

Gruß
Markus
 
Ich finde, Strafen sollten auch eine abschreckende Wirkung haben, dies tun viele nicht. ...
Das sehe ich sehr ähnlich. Unser Gesetzgeber sieht es allerdings seit vielen Jahren anders und stellt im Strafrecht die Aspekte der Erziehung und Resozialisierung deutlich vor die Strafe und Sühne. Daher hat auch die Bewährungsstrafe hierzulande in der Praxis eine große Bedeutung. Demgegenüber steht z. B. im US-amerikanischen Strafrecht der Strafaspekt deutlich im Vordergrund. Dort sperrt man die Menschen zur Not für den Rest ihres Lebens ein - oder nimmt ihnen gar das Leben.

Beide Grundprinzipien haben Vor- und Nachteile: Je härter man bestraft, umso höher werden die staatlich zu tragenden Kosten für Straftäter und umso schwerer wird die Resozialisierung. Scheitert sie, bleibt der Straftäter ein Leben lang Verbrecher - mit allen daraus resultierenden Nachteilen für die Gesellschaft. Bestraft man nicht hart genug, verringert sich die abschreckende Wirkung der Strafe.

Offen gesagt fällt es mir schwer, mir dazu eine fundierte Meinung zu bilden: Tendenziell würde ich gerne viele Vergehen und Straftaten härter bestraft sehen. Denn zu viele Straftäter leben mit ihren Strafen viel zu gut. Nicht selten betrifft das Menschen, die unter widrigen Lebensumständen aus dem Ausland hierher kommen und im Fall einer Bestrafung damit immer noch besser leben, als davor in der Heimat. :confused: Auf der anderen Seite glaube ich, dass es keine gute Idee ist, sich durch harte Strafen und die damit einhergehende erschwerte Resozialisierung eine "Horde" von "lebenslangen Kriminellen" heranzuzüchten.

Als "Kompromiss" würde ich mir allerdings wünschen, dass zwar vorhandene Strafmaße nicht unbedingt erhöht werden, die Strafen aber (noch) "unangenehmer" werden sollten. Es leuchtet z. B. nicht recht ein, warum Haftbedingungen so gut sein sollen, dass manche Straftäter sich im Knast nicht sonderlich unwohl fühlen. Natürlich muss eine gewisse Menschenwürde gewahrt bleiben, aber ich bin mir weithin sicher, dass man auch oberhalb dieser Grenze noch einige Verschärfungen umsetzen könnte.

Ach, und in der Tat würde ich das Instrument der Bewährungsstrafe gerne deutlich weniger in Verwendung sehen. Es passiert m. E. wirklich zu häufig, dass fiese Verbrecher sich in demütiger Unschuld üben oder sich Bewährungen auf andere Art und Weise "erschwindeln". :thumbsdown:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzend würde ich mir noch wünschen, dass bereits vorhanden "Sanktionen" einfach mal angewandt und umgesetzt werden.

Übrigens: übermorgen fahre ich am Gotthard - aber drüber, die alte Tremola - also keine Gefahr über 200Km/h zu fahren ;)

Tim
 
Ich finde, Strafen sollten auch eine abschreckende Wirkung haben, dies tun viele nicht. Geldstrafen sind oft ein Witz, Bewährung wird m.M. viel zu oft ausgesprochen.
Nur meine bescheidene Meinung ....

Gruß
Markus

100% Zustimmung. Wo ich mich immer ärgere, ist die Tatsache, dass Straftaten (häufig im Gewaltbereich) verübt werden und dann die Anwälte einen auf "schlechtes Elternhaus, unzurechnungsfähig im Moment der Straftat, usw." als Strafminderung ins Feld geführt wird. Eine Strafminderung dürfte - egal aus welchem Grund - in meinen Augen überhaupt nicht möglich sein. Das Strafmaß muss in jedem Fall exakt das selbe sein, egal ob voll zurechnungsfähig oder mit irgendeinem psychologischen Gutachten gemindert. Was sich in diesem Fall durchaus unterscheiden kann (also bezogen auf ein gleiches Strafmaß für alle) ist dann die Art und Weise - also normales Zuchthaus oder Unterbringung in einer Fachabteilung der Psychiatrie. Die Dauer des Strafmaßes sollte aber keinesfalls durch irgendwelche Gutachten reduziert werden können.

Ich weiß, meine subjektive Sichtweise wird sicherlich viele stören und mag auch nicht zu 100% stimmen, aber ich bin ja auch nur ein juristischer Laie ohne Fachwissen und diese Meinung ist auf mein Bauchgefühl begründet... ;)
 
Ganz wichtig fände ich Opferschutz vor Täterschutz. Was geschädigte hier erdulden müssen lässt extrem stark am Rechtsstaat zweifeln.
Verheerend finde ich die Behandlung von jungen Straftätern. Es werden keine Grenzen gesetzt. Bis zum 14. Lebensjahr kann er tun und lassen was er will. Wenn ein junger Mensch mir an die Wäsche will und mir schadet, und ich im Nachhinein erfahre, dass er schon 30 mal auffällig war, schüttelt ich nur noch mit dem Kopf. Wenn die dann 14 sind ist es zu spät, als das da
noch Strafen wirken würden. Der Zug ist dann abgefahren.
Vorrang sollte auch der Schutz der ehrlichen Bürger haben. Die Motivation, ehrlich durchs Leben zu kommen, ist eben auch vom funktionieren des Rechtsstaates abhängig.
Wenn ich sehe, wie eine bestimmte Klientel im Geld schwimmt, ohne dies ehrlich erarbeitet haben zu können, sinkt irgendwann meine Motivation, ehrlich und hart zu arbeiten.
Der Staat sollte solchen Leuten das kriminelle Leben so schwer wie möglich machen.
Wieso kann der Staat nicht einen Nachweis verlangen, das die Kohle für einen teuren Luxuswagen legal erarbeitet wurde. Wieso ist bei diesen Summen überhaupt Barzahlung erlaubt?
Wenn der Staat wollte, dann könnte er.....

Gruß
Markus
 
Ganz wichtig fände ich Opferschutz vor Täterschutz. Was geschädigte hier erdulden müssen lässt extrem stark am Rechtsstaat zweifeln.
Verheerend finde ich die Behandlung von jungen Straftätern. Es werden keine Grenzen gesetzt. Bis zum 14. Lebensjahr kann er tun und lassen was er will. Wenn ein junger Mensch mir an die Wäsche will und mir schadet, und ich im Nachhinein erfahre, dass er schon 30 mal auffällig war, schüttelt ich nur noch mit dem Kopf. Wenn die dann 14 sind ist es zu spät, als das da
noch Strafen wirken würden. Der Zug ist dann abgefahren.
Vorrang sollte auch der Schutz der ehrlichen Bürger haben. Die Motivation, ehrlich durchs Leben zu kommen, ist eben auch vom funktionieren des Rechtsstaates abhängig.
Wenn ich sehe, wie eine bestimmte Klientel im Geld schwimmt, ohne dies ehrlich erarbeitet haben zu können, sinkt irgendwann meine Motivation, ehrlich und hart zu arbeiten.
Der Staat sollte solchen Leuten das kriminelle Leben so schwer wie möglich machen.
Wieso kann der Staat nicht einen Nachweis verlangen, das die Kohle für einen teuren Luxuswagen legal erarbeitet wurde. Wieso ist bei diesen Summen überhaupt Barzahlung erlaubt?
Wenn der Staat wollte, dann könnte er.....

Gruß
Markus

Ja, das stimmt - in unserem Rechtssystem (wie in vielen anderen Ländern leider auch) ist alles auf den Täterschutz und Null Komma Null auf den Opferschutz ausgelegt und ausgerichtet. Die können selbst zusehen, wo sie mit ihrem Leid bleiben und wie sie damit fertig werden...
Traurig, aber leider wahr.
 
... Verheerend finde ich die Behandlung von jungen Straftätern. Es werden keine Grenzen gesetzt. Bis zum 14. Lebensjahr kann er tun und lassen was er will. ...
Vorrang sollte auch der Schutz der ehrlichen Bürger haben. Die Motivation, ehrlich durchs Leben zu kommen, ist eben auch vom funktionieren des Rechtsstaates abhängig.
Wenn ich sehe, wie eine bestimmte Klientel im Geld schwimmt, ohne dies ehrlich erarbeitet haben zu können, sinkt irgendwann meine Motivation, ehrlich und hart zu arbeiten.
...
Wenn der Staat wollte, dann könnte er...
Das ist alles richtig, Markus, und der Staat hat das doch auch verstanden. ;)

Nur ist die Umsetzung eben nicht trivial, sondern ausgesprochen kompliziert. Wenn man etwas ändert, dann hat das in aller Regel sowohl positive als auch negative Haupt- und/oder Seiteneffekte. Man kann es nicht so einfach "besser" machen. Tatsächlich ist unser Strafrecht bereits eines der besten dieses Planeten. Das noch zu optimieren, ist unglaublich anspruchsvoll.

Was man sicherlich sagen kann: Das Strafrecht und dessen Anwendung müssen sich von Zeit zu Zeit fortentwickeln, um nicht hinter den gesellschaftlichen Entwicklungen zurück zu bleiben. Ein solches Zurückbleiben ist hierzulande m. E. in den letzten Jahren in einigen Details zunehmend erkennbar. Das gilt nicht zuletzt in Bezug auf die Behandlung krimineller Ausländer als auch hinsichtlich der vermehrt relevanten Bandenkriminalität. Auch bestehende Altersgrenzen wird man angesichts der immer früher straffällig werdenden Jugendlichen überdenken müssen.

... Wieso kann der Staat nicht einen Nachweis verlangen, das die Kohle für einen teuren Luxuswagen legal erarbeitet wurde. ...
Weil das (ich darf sicherlich so offen sein) absurd ist und fernab rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Grenzen läge. ;)

Ein Rechtsstaat kann und darf nicht von jedem Bürger - etwa für alles? - einen "Rechtsnachweis" verlangen. Er kann nur umgekehrt - und selbst - den Unrechtsnachweis führen. Möchtest du etwa für jede von dir getätigte Transaktion erst einmal beweisen, dass das dafür verwendete Geld legal verdient wurde? Wie willst du diesen Nachweis denn führen? Du wirst das in den meisten Fällen nicht zweifelsfrei können, Markus (Stichwort: Geldwäsche). Was wäre dann? Stehst du dann automatisch im Tatverdacht?

Oder soll das nur für den Autokauf gelten? Nur für Bartransaktionen? Nur für Ausländer? Da sind wir bei unmöglichen Differenzierungen...
 
Ja, das stimmt - in unserem Rechtssystem (wie in vielen anderen Ländern leider auch) ist alles auf den Täterschutz und Null Komma Null auf den Opferschutz ausgelegt und ausgerichtet. Die können selbst zusehen, wo sie mit ihrem Leid bleiben und wie sie damit fertig werden...
Traurig, aber leider wahr.
Würdest du, Rainer, wenn du solche Behauptungen aufstellen und sie als "wahr" verorten möchtest, das bitte konkrete ausführen und mit Beispielen unterlegen? Sorry für die deutlichen Worte, aber so etwas ins Blaue hinein zu behaupten ist unter deinem Niveau. ;)

Ich will es dir aber etwas erleichtern: Nachdem du gleich z. B. mit dem Wort "Opferschutz" bei Google nachgesehen hast, könntest du konkret erläutern, welche Maßnahmen dir für einen ausreichenden Opferschutz fehlen und wie die konkret aussehen sollen. :) :-I
 
...Das gilt nicht zuletzt in Bezug auf die Behandlung krimineller Ausländer als auch hinsichtlich der vermehrt relevanten Bandenkriminalität. Auch bestehende Altersgrenzen wird man angesichts der immer früher straffällig werdenden Jugendlichen überdenken müssen...

Jan, für mich gibt es da keinen Unterschied ob Ausländer, oder Deutscher (also via deutscher Staatsbürgerschaft). Straftäter ist Straftäter und ein bestehendes (in der Regel auch existentes) Strafmaß muss einfach nur durchgesetzt und nicht nur meist "zerredet" werden.

Klare Ansage, klare Kante, klares Strafmaß - gleichermaßen für Alle ohne Berücksichtigung irgendwelcher Religionen, Abstammungen, Staatsangehörigkeiten, sozialer Befindlichkeiten, physischer Belange, Krankheitsvorgeschichten, sexueller Orientierung, sozialem Status, Alter, usw.
Gründe, dass drohende Strafmaß irgendwie "klein zu diskutieren" finden sich fast immer und haben sich in der Bewertung und im Strafmaß quasi schon irgendwie eingebürgert. Ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers.

Mir ist durchaus bewusst, dass wir hinsichtlich unseres Rechtssystems echt auf der "guten Seite" stehen und dass es sicherlich alles andere als einfach ist, Recht zu sprechen. Aber gerade deshalb braucht es klare Ansagen und vor allem ein hartes Durchsetzen schon bestehender Gesetze und Strafen...;)
 
Ja, das ist alles nicht so einfach.
Aber bei mir läuft alles artig übers Konto.
Wie es sich gehört.
Soweit ich weiß ist der Staat bei Verdacht in der Nachweispflicht .... diese würde ich einfach umkehren.
Ich halte viel von dem Spruch: wehret den Anfängen.
Mein Bauchgefühl sagt mir, es ist kurz vor 12....

Ich lass mich mal Überraschen, wie dass mit dem Raser ausgeht....
Aber auch da sagt mir mein Bauchgefühl, das er sich kaputtlachen wird

Gruß
Markus
 
Jan, für mich gibt es da keinen Unterschied ob Ausländer, oder Deutscher (also via deutscher Staatsbürgerschaft). Straftäter ist Straftäter ...
Du hast recht - ich hätte das deutlicher machen sollen, damit es nicht per se diskriminierend klingt:

Es gibt tatsächlich wesentliche Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Straftätern: Die ersteren kann man beispielsweise ggf. ausweisen. Das ist bereits ein wesentlicher Unterschied auf der Straffolgenseite. Zum anderen gibt es bei ausländischen Straftätern manchmal andere Umstände - z. B. wenn sie bereits aufgrund ihrer Abstammung in der Kriminalität zu einem erheblich abweichenden Verhalten neigen oder wenn aufgrund der Herkunft das hiesige Gefängnis per se als Urlaub anmutet.

Ich würde das aus Zeitgründen ungern weiter ausführen wollen; mir ging es auch nur um das Folgende: Unser Rechtsstaat ist sicherlich gut eingestellt auf den "deutschen Michel", der aus Geldmangel in ein Geschäft einbricht. Er ist aber erheblich schlechter eingestellt auf 100 Libanesen (Beispiel!), die ohne Papiere hierherkommen, sich perfekt gegenseitig Alibis verschaffen und unverzüglich mafiöse Strukturen aufbauen.
 
Würdest du, Rainer, wenn du solche Behauptungen aufstellen und sie als "wahr" verorten möchtest, das bitte konkrete ausführen und mit Beispielen unterlegen? Sorry für die deutlichen Worte, aber so etwas ins Blaue hinein zu behaupten ist unter deinem Niveau. ;)

Ich will es dir aber etwas erleichtern: Nachdem du gleich z. B. mit dem Wort "Opferschutz" bei Google nachgesehen hast, könntest du konkret erläutern, welche Maßnahmen dir für einen ausreichenden Opferschutz fehlen und wie die konkret aussehen sollen. :) :-I


...könnte ich, Jan - aber hierzu müsste ich mit Beispielen (mir fallen da 2-3 ganz konkrete Fälle ein) sehr weit ausholen, was den hier erforderlichen Rahmen ganz erheblich sprengen würde.

Was mir aber kurz und knapp unter dem Stichwort Opferschutz fehlt, ist die Berücksichtigung der weiteren Auswirkung einer Straftat (im Bezug auf Gewalt) und das meist völlige alleinlassen des/der Opfer nach dem abgeschlossenen Prozess.
Der Täter fährt im idealsten Zustand direkt ein, wird resozialisiert, Psychologen kümmern sich um die psychischen Belange des Täters und man versucht, diesen so schnell wie möglich wieder in die normale Gesellschaft meist vorzeitig
aus der Haft zu entlassen und zu integrieren (mit eben einer per Gutachter bescheinigetn guten sozialen Prognose).

Wie ein Opfer seelisch und auch körperlich/finanziell damit klar kommt, dass im ungünstigsten Fall sein weiteres Leben aus den Angeln gerissen wurde, kümmert in der Regel nach dem Urteil quasi niemanden mehr. Das finde ich traurig und dass
wäre für mich im weitesten Sinn der "Opferschutz" - ja, dieser Begriff ist eigentlich falsch, es müsste "Opfernachsorge/-begleitung" heißen...
 
... Soweit ich weiß ist der Staat bei Verdacht in der Nachweispflicht .... diese würde ich einfach umkehren. ...
Ich verstehe den Ansatz. Er verstößt aber gegen rechtsstaatliche Prinzipien und ist auch in der Praxis unmöglich - im wörtlichen Sinne. Die Erläuterung auf beweisrechtlicher Ebene ist kompliziert, aber einfach gesagt ist es so, dass sich manche Umstände faktisch nicht beweisen lassen.

Einfaches Beispiel:
- Wenn du mir eine Ohrfeige gibst, dann kann ich (z. B. durch einen Zeugen) vielleicht beweisen, dass du es warst, der mir die Ohrfeige gegeben hat.
- Wenn du mir keine Ohrfeige gegeben hast, dann ist dir dennoch der Beweis, dass du mir noch nie eine Ohrfeige gegeben hast, schlicht unmöglich.

Würde man deinen Vorschlag umsetzen, dann wärst du im zweiten Beispiel wegen Körperverletzung zu verurteilen. ;) Denn du kannst deine Unschuld ja nicht beweisen.
 
Danke für die Erklärung.... bei deinem Beispiel gebe ich dir recht.
Ich weiß auch dass bei dem, was ich vorgeschlagen habe, der finanziell gläserne Bürger und wohl die Abschaffung des Bargeldes als Ergebnis herauskommen müssten.
Ich wette, es wird auch irgendwann so kommen.
Obs dann besser ist, werde ich wohl nicht mehr erleben.

Gruß
Markus
 
Auch ohne direkten Bezug zum "Gotthard-Raser" packe ich das mal hier hinein (rote Markierungen von Brummm):

http://www.spiegel.de/panorama/just...aehrungsstrafen-fuer-raser-auf-a-1156199.html

"Richter heben Bewährung für Kölner Raser auf

Zwei Raser aus Köln könnten wegen ihres Rennens mit tödlichem Ausgang doch ins Gefängnis kommen: Der Bundesgerichtshof hat ihre Bewährungsstrafen gekippt.
...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bewährungsstrafen für die verurteilten Kölner Autoraser aufgehoben. ... Die beiden Männer müssen nun befürchten, dass sie die Haftstrafen verbüßen müssen.

Die ... Männer hatten sich ... ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine ...Studentin, die später starb.

Die Kölner Richter verurteilten den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Revision - mit Erfolg. Die Aussetzung der Strafen zur Bewährung hielt der BGH-Prüfung nicht stand, die Karlsruher Richter sahen Begründungsmängel.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig verursacht, das Rennen aber vorsätzlich gefahren und die Gefahr durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten. Das Landgericht hätte zudem bedenken müssen, wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirke. Die Höhe der Strafen wegen fahrlässiger Tötung beanstandete der BGH aber nicht.

Eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts muss über die Frage nun neu verhandeln und entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafen gefordert."



Gefällt mir sehr gut! :t Und da bin ich sicherlich nicht der Einzige. :) :-)

Ergänzung: Übrigens passt diese Entscheidung auch recht gut zu der Diskussion, die wir mal in einem anderen Fred zu Fragen der "Absicht" bei der Gefährdung anderer im Straßenverkehr hatten. Damals ging es um die Frage, ob ein Raser auch ein "Mörder" - im deliktischen Sinne - sein kann. Weil diese Diskussion damals allerdings mitunter doch ein wenig ausgeartet ist, macht vielleicht der vorstehende Link eher hier im Fred Sinn... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch die dazugehörige Pressemitteilung des BGH. In dieser wird etwas detaillierter auf die Mängel des vorherigen Urteils eingegangen. (Hervorhebungen durch mich)

[...] Hingegen konnte die Aussetzung der Freiheitsstrafen zur Bewährung keinen Bestand haben. Das Landgericht bescheinigte beiden Angeklagten zwar rechtsfehlerfrei eine günstige Legalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB). Es ließ aber bei der Prüfung, ob darüber hinaus auch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB die Aussetzung der ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafen rechtfertigen, unberücksichtigt, dass die Angeklagten zwar den Tod ihres Opfers fahrlässig herbeiführten, bei dem mit tödlichem Ausgang endenden Rennen aber gleich mehrere erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten – u.a. den Verstoß gegen das bislang in der Straßenverkehrsordnung geregelte Rennverbot – vorsätzlich begingen und die Gefahrenlage durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeiführten. Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben. Angesichts der vom Landgericht festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Köln und an anderen Orten fehlte es bei der Bewährungsentscheidung zudem an einer ausreichenden Erörterung der Frage, wie sich unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde.[...]
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe einen Verwandten, der immer und überall mit 90 durch die Gegend brettert, das ist schlimm.
Und im Dezember wird der 91.
 
...hätte er lieber jemanden mit 140 Sachen auf 1,8 Promille und Valium abgeschossen, wäre er vermutlich besser weggekommen:whistle:

https://www.welt.de/sport/article151251733/Jan-Ullrich-wehrt-sich-gegen-eine-Gefaengnisstrafe.html


...glaube ich nicht - letztendlich geht es auch in der CH um Themen wie Einsicht und Reue. Exakt hier hat sich der Gotthard-Tunnel-Raser selbst "abgeschossen", in dem er sich nachträglich von D aus mit großer Klappe über die CH-Exikutive & Judikative in fast allen Medien lustig gemacht hat
 
...glaube ich nicht - letztendlich geht es auch in der CH um Themen wie Einsicht und Reue. Exakt hier hat sich der Gotthard-Tunnel-Raser selbst "abgeschossen", in dem er sich nachträglich von D aus mit großer Klappe über die CH-Exikutive & Judikative in fast allen Medien lustig gemacht hat

... war das nicht nach dem Urteil und hatte somit gar keinen Einfluss auf die Höhe der Strafe?
 
... war das nicht nach dem Urteil und hatte somit gar keinen Einfluss auf die Höhe der Strafe?

Nö, im Internet und in regionalen Tageszeitungen hat er sich unmittelbar so geäußert - erst als dann etwas später noch die TV-Medien und überregionalen Zeitungen auf den Vorgang aufmerksam wurden, war dann zeitlich der Prozess in der CH gegen ihn schon am laufen...
 
Nö, im Internet und in regionalen Tageszeitungen hat er sich unmittelbar so geäußert - erst als dann etwas später noch die TV-Medien und überregionalen Zeitungen auf den Vorgang aufmerksam wurden, war dann zeitlich der Prozess in der CH gegen ihn schon am laufen...

ok, danke. Das hatte ich anders in Erinnerung
 
...glaube ich nicht - letztendlich geht es auch in der CH um Themen wie Einsicht und Reue. Exakt hier hat sich der Gotthard-Tunnel-Raser selbst "abgeschossen", in dem er sich nachträglich von D aus mit großer Klappe über die CH-Exikutive & Judikative in fast allen Medien lustig gemacht hat
...stimmt die Zukunftsprognose sieht ja blendend aus, nachdem er bereits 2002 einen Suffunfall verursacht hat und dort jetzt wieder... hauptsache Reue zeigen, dann ist das ja alles nur halb so schlimm und wenn beim nächsten Mal jemand totgefahren wird schreien alle "huch wie konnte das nur passieren"
 
Zurück
Oben Unten