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Nicht so wirklich, wenn es eine EU Bestimmung gibt und die Möglichkeit gibt, dass der Hersteller Zugriff auf das Fahrzeug hat und diese ändern kann, wird das passieren. Ähnliches in Abgaswerten und Lautstärkewerten ist bei Motorrädern passiert, als die neue Abgasnorm eingeführt wurde. Motorräder ab Baujahr 2017 klingen dementsprechend leiser.Das wäre ja nur Krass, wenn BMW euch das mit einem Update über Nacht wegnehmen würde... Bin gespannt, wenn dann das Update für das neue Tempolimit von eurem Auto in der Garage über Nacht gezogen wird...
Ich hoffe das läuft nicht so, wie ich jetzt hier erzähle oder? Spinne ich? Ist das so?
Also wenn mein Auto etwas nicht mehr kann, wofür ich bezahlt habe, dann gäbe es eine Rückvergütung....
Jetzt bräuchten wir bitte mal ein paar weitere 20i-Fahrer, vorzugweise mit älteren Fahrzeugen, die in ihren Fahrzeugschein schauen und hier die o.a. Werte durchgeben.... Meine EG wurde am 18.10.2019 genehmigt.
Standgeräusch: 86.80 db
Fahrgeräusch: 68 db
Sorry, aber das verwirrt doch nur. Zum einen stimmt das so bereits im Sachverhalt m. E. nicht ganz, zum anderen ist es bisher eine Vermutung, dass "ähnliches" beim G29 passiert (ist).Nicht so wirklich, wenn es eine EU Bestimmung gibt und die Möglichkeit gibt, dass der Hersteller Zugriff auf das Fahrzeug hat und diese ändern kann, wird das passieren. Ähnliches in Abgaswerten und Lautstärkewerten ist bei Motorrädern passiert, als die neue Abgasnorm eingeführt wurde. Motorräder ab Baujahr 2017 klingen dementsprechend leiser.
Ich hoffe nur ihr habt dem vor Kauf zugestimmt und wurdet im Vorfeld ausgiebig darüber informiert... Der BMW Verkäufer zum Softwareberater....Nicht so wirklich, wenn es eine EU Bestimmung gibt und die Möglichkeit gibt, dass der Hersteller Zugriff auf das Fahrzeug hat und diese ändern kann, wird das passieren. Ähnliches in Abgaswerten und Lautstärkewerten ist bei Motorrädern passiert, als die neue Abgasnorm eingeführt wurde. Motorräder ab Baujahr 2017 klingen dementsprechend leiser.
Ich bin zwei neue G29 mit fast 0 Kilometern gefahren. Beide, ein 20i und mein 30i, blubberten sofort los, nachdem man in Sport Plus geschaltet hat.
Hier übrigens der Fred im 3er G20 Forum:
Neuer BMW 330i M-Sport Fake Blubbern - G20 G21 kein Sound / Brabbeln - BMW 3er G20 G21 Forum - BMW 4er G22 G23 G26 Forum
Nabend!Bei meiner Probefahrt mit einem G20 320i als Luxury Line habe ich mit erstaunen fest gestellt das beim Sport+ Fahrmodus der Wagen ein künstliches Blubbern von sich gibt, wenn man aus dem Gas geht. Ob man es mag oder nicht sei dahin gestellt, es…www.g20-forum.de
Dort berichten Halter davon, dass es im Herbst eine neue EG-Übereinstimmungsbescheinigung für den 330i gab. Vielleicht gab es das auch bei den Z4?
Hilft m. E. dennoch vorliegend erstmal nicht so wirklich viel - und das nicht nur deshalb, weil in dem o.a. Link reichlich Unrichtiges gemutmaßt und behauptet wird. Das kann man ruhig anders sehen. So oder so würde ich an deiner Stelle in der Wortwahl aber ordentlich bleiben.Genau das meinte ich als dann der Herr Oberlehrer ja meinte Fakten und keine Mutmaßungen... Hatte nur keinen Bock auf irgendwelche Klugscheißereien. daher hab ich mir die Verlinkung gespart.
Hast ja recht... ApolozigeHilft m. E. dennoch vorliegend erstmal nicht so wirklich viel - und das nicht nur deshalb, weil in dem o.a. Link reichlich Unrichtiges gemutmaßt und behauptet wird. Das kann man ruhig anders sehen. So oder so würde ich an deiner Stelle in der Wortwahl aber ordentlich bleiben.
Interessant! Danke für den Link! Ich sag doch, dass ich mir das nicht einbilde
Meine EG wurde am 18.10.2019 genehmigt.
Standgeräusch: 86.80 db
Fahrgeräusch: 68 db
Beschreibung der Fahrzeugklasse | Grenzwerte in dB(A) [Dezibel(A)] | |||
Phase 1 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2016 | Phase 2 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2020 und für erstmalige Zulassung ab dem 1. Juli 2022 | Phase 3 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2024 und für erstmalige Zulassung ab dem 1. Juli 2026 | ||
M | Fahrzeuge zur Personenbeförderung | |||
M1 | Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 120 kW/1 000 kg | 72 (1) | 70 (1) | 68 (1) |
M1 | 120 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 160 kW/1 000 kg | 73 | 71 | 69 |
M1 | 160 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis | 75 | 73 | 71 |
M1 | Leistungs-Masse-Verhältnis > 200 kW/1 000 kg Anzahl Sitzplätze ≤ 4 R-Punkt Fahrersitz ≤ 450 mm über dem Boden | 75 | 74 | 72 |
M2 | Masse ≤ 2 500 kg | 72 | 70 | 69 |
M2 | 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg | 74 | 72 | 71 |
M2 | 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung ≤ 135 kW | 75 | 73 | 72 |
M2 | 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung > 135 kW | 75 | 74 | 72 |
M3 | Motornennleistung ≤ 150 kW | 76 | 74 | 73 (2) |
M3 | 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW | 78 | 77 | 76 (2) |
M3 | Motornennleistung > 250 kW | 80 | 78 | 77 (2) |
N | Fahrzeuge zur Güterbeförderung | |||
N1 | Masse ≤ 2 500 kg | 72 | 71 | 69 |
N1 | 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg | 74 | 73 | 71 |
N2 | Motornennleistung ≤ 135 kW | 77 | 75 (2) | 74 (2) |
N2 | Motornennleistung > 135 kW | 78 | 76 (2) | 75 (2) |
N3 | Motornennleistung ≤ 150 kW | 79 | 77 | 76 (2) |
N3 | 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW | 81 | 79 | 77 (2) |
N3 | Motornennleistung > 250 kW | 82 | 81 | 79 (2) |
Für Fahrzeuge, die der einschlägigen Definition für Geländefahrzeuge in Anhang II Teil A Nummer 4 der Richtlinie 2007/46/EG entsprechen, werden die Grenzwerte um 1 dB (2 dB(A) für Fahrzeuge der Klassen N3 und M3) erhöht. Für Fahrzeuge der Klasse M1 gelten die höheren Grenzwerte für Geländefahrzeuge nur, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand mehr als 2 Tonnen beträgt. Für rollstuhlgerechte Fahrzeuge und beschussgeschützte Fahrzeuge gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG werden die Grenzwerte um 2 dB(A) erhöht. |
Ja. Mit einer wichtigen Ausnahme: Die Schadstoffemissionen.... Die Erstzulassung spielt da meist keine Rolle. Es gibt nur wenige Gesetze die auf die Erstzulassung gehen. ...
Welche Schadstoff Emissionen ? ;-) gibts ja mehrere verschiedene. Abgas ist meist doppelt verzielt. Für neue typprüfungen datum x, für bestandsfahrzeuge hat der Hersteller dann noch 2 Jahre Zeit.Ja. Mit einer wichtigen Ausnahme: Die Schadstoffemissionen.
Daher waren ja zum 01.09.2018 sowie zum 01.09.2019 viele Neufahrzeuge nur noch mit Sondergenehmigung (01.09.2018) bzw. gar nicht mehr (01.09.2019) erstzulassungsfähig.