„nachblubbern“ in SportPlus Modus bei 20i

Moin Moin

Was rauscodiert ist kann man auch
wieder rein codieren.
Zum nächsten Codieren welcher auch Motorsteuergeräte macht und codieren lassen.

Gruß
Karsten
 
Klar, das funktioniert bestimmt immer. Aber in der Liga, bei neuen Fahrzeugen mit noch Gewährleistung und/oder Garantie, nicht so besonders...Sollte man da einmal Ansprüche erheben wollen...
 
Das wäre ja nur Krass, wenn BMW euch das mit einem Update über Nacht wegnehmen würde... Bin gespannt, wenn dann das Update für das neue Tempolimit von eurem Auto in der Garage über Nacht gezogen wird...
Ich hoffe das läuft nicht so, wie ich jetzt hier erzähle oder? Spinne ich? Ist das so?

Also wenn mein Auto etwas nicht mehr kann, wofür ich bezahlt habe, dann gäbe es eine Rückvergütung....
Nicht so wirklich, wenn es eine EU Bestimmung gibt und die Möglichkeit gibt, dass der Hersteller Zugriff auf das Fahrzeug hat und diese ändern kann, wird das passieren. Ähnliches in Abgaswerten und Lautstärkewerten ist bei Motorrädern passiert, als die neue Abgasnorm eingeführt wurde. Motorräder ab Baujahr 2017 klingen dementsprechend leiser.
 
Interessant! Danke für den Link! Ich sag doch, dass ich mir das nicht einbilde :confused:

Meine EG wurde am 18.10.2019 genehmigt.
Standgeräusch: 86.80 db
Fahrgeräusch: 68 db
 
Nicht so wirklich, wenn es eine EU Bestimmung gibt und die Möglichkeit gibt, dass der Hersteller Zugriff auf das Fahrzeug hat und diese ändern kann, wird das passieren. Ähnliches in Abgaswerten und Lautstärkewerten ist bei Motorrädern passiert, als die neue Abgasnorm eingeführt wurde. Motorräder ab Baujahr 2017 klingen dementsprechend leiser.
Sorry, aber das verwirrt doch nur. Zum einen stimmt das so bereits im Sachverhalt m. E. nicht ganz, zum anderen ist es bisher eine Vermutung, dass "ähnliches" beim G29 passiert (ist).
 
Nicht so wirklich, wenn es eine EU Bestimmung gibt und die Möglichkeit gibt, dass der Hersteller Zugriff auf das Fahrzeug hat und diese ändern kann, wird das passieren. Ähnliches in Abgaswerten und Lautstärkewerten ist bei Motorrädern passiert, als die neue Abgasnorm eingeführt wurde. Motorräder ab Baujahr 2017 klingen dementsprechend leiser.
Ich hoffe nur ihr habt dem vor Kauf zugestimmt und wurdet im Vorfeld ausgiebig darüber informiert... Der BMW Verkäufer zum Softwareberater....
 
Ich bin zwei neue G29 mit fast 0 Kilometern gefahren. Beide, ein 20i und mein 30i, blubberten sofort los, nachdem man in Sport Plus geschaltet hat.


Hier übrigens der Fred im 3er G20 Forum:


Dort berichten Halter davon, dass es im Herbst eine neue EG-Übereinstimmungsbescheinigung für den 330i gab. Vielleicht gab es das auch bei den Z4?

Genau das meinte ich als dann der Herr Oberlehrer ja meinte Fakten und keine Mutmaßungen..... und Fred übersichtlich halten...
ich hatte das aber in einem anderen Forum für den Zett gelesen. Hatte nur keinen Bock auf irgendwelche Klugscheißereien. daher hab ich mir die Verlinkung gespart.
 

Aufgenommen Mitte Mai mit ca. 400km am Tach mit dem Iphone. Klingt nach wie vor so. Offen gefahren, Sportplus beim runterschalten von M5 auf M2, die Version 03/2019.70 wurde im Herbst aufgespielt
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das meinte ich als dann der Herr Oberlehrer ja meinte Fakten und keine Mutmaßungen... Hatte nur keinen Bock auf irgendwelche Klugscheißereien. daher hab ich mir die Verlinkung gespart.
Hilft m. E. dennoch vorliegend erstmal nicht so wirklich viel - und das nicht nur deshalb, weil in dem o.a. Link reichlich Unrichtiges gemutmaßt und behauptet wird. Das kann man ruhig anders sehen. So oder so würde ich an deiner Stelle in der Wortwahl aber ordentlich bleiben.
 
Hilft m. E. dennoch vorliegend erstmal nicht so wirklich viel - und das nicht nur deshalb, weil in dem o.a. Link reichlich Unrichtiges gemutmaßt und behauptet wird. Das kann man ruhig anders sehen. So oder so würde ich an deiner Stelle in der Wortwahl aber ordentlich bleiben.
Hast ja recht... Apolozige :2blankz:
 
Also im April und im Oktober 2019 (wie erwartet) identische Daten. :t

M. E. werden die beiden Werte (Standgeräusch und Fahrgeräusch) der anderen 20i identisch sein. M. E. sind wir diesbezüglich auf einer falschen Fährte. ;)

(Nur kurz zum Hintergrund: Eine etwaige Änderung des „Sprotzeln“ (oder wie man es nennen möchte) per Software hat mit gesetzlichen Änderungen oder mit der Änderung irgendwelcher Grenzwerte sehr wahrscheinlich nichts zu tun.)
 
Es geht bei diesen "Sprotzeln" "Knallen" um db Spitzen - die Hersteller sind dazu übergangen diese Spitzen zu kappen und können so innerhalb der gesetzlichen Vorgaben etwas mehr gesamt "Motorsound" generieren bzw. die db Grenzwerte überhaupt einhalten.
 
M. E. ist es vorliegend anders. Ggf. schreib‘ ich morgen etwas in Ruhe dazu. :) :-)
 
Es geht ja bei den db auch um Leistung vs. Gewicht.

Wer heute noch nix vorhat kann sich ein wenig einlesen :D

Quelle:

TXT




Beschreibung der FahrzeugklasseGrenzwerte in dB(A)
[Dezibel(A)]
Phase 1 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2016Phase 2 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2020 und für erstmalige Zulassung ab dem 1. Juli 2022Phase 3 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2024 und für erstmalige Zulassung ab dem 1. Juli 2026
MFahrzeuge zur Personenbeförderung
M1Leistungs-Masse-Verhältnis
≤ 120 kW/1 000 kg
72 (1)70 (1)68 (1)
M1120 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 160 kW/1 000 kg737169
M1160 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis757371
M1Leistungs-Masse-Verhältnis > 200 kW/1 000 kg
Anzahl Sitzplätze ≤ 4
R-Punkt Fahrersitz ≤ 450 mm über dem Boden
757472
M2Masse ≤ 2 500 kg727069
M22 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg747271
M23 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg
Motornennleistung ≤ 135 kW
757372
M23 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg
Motornennleistung > 135 kW
757472
M3Motornennleistung ≤ 150 kW767473 (2)
M3150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW787776 (2)
M3Motornennleistung > 250 kW807877 (2)
NFahrzeuge zur Güterbeförderung
N1Masse ≤ 2 500 kg727169
N12 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg747371
N2Motornennleistung ≤ 135 kW7775 (2)74 (2)
N2Motornennleistung > 135 kW7876 (2)75 (2)
N3Motornennleistung ≤ 150 kW797776 (2)
N3150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW817977 (2)
N3Motornennleistung > 250 kW828179 (2)
Für Fahrzeuge, die der einschlägigen Definition für Geländefahrzeuge in Anhang II Teil A Nummer 4 der Richtlinie 2007/46/EG entsprechen, werden die Grenzwerte um 1 dB (2 dB(A) für Fahrzeuge der Klassen N3 und M3) erhöht.
Für Fahrzeuge der Klasse M1 gelten die höheren Grenzwerte für Geländefahrzeuge nur, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand mehr als 2 Tonnen beträgt.
Für rollstuhlgerechte Fahrzeuge und beschussgeschützte Fahrzeuge gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG werden die Grenzwerte um 2 dB(A) erhöht.
 
Das hat m. E. alles nix zu tun mit der Frage des Frederstellers, ob der 20i per Softwareupdate nach der Zulassung in der Auspuff-Akustik verändert wurde. ;)

Kurz und vereinfacht dargestellt: Zum einen genießt ein zugelassenes Fahrzeug insofern Bestandsschutz, als dass nach der Zulassung eintretende gesetzliche und zulassungsrechtlich relevante Änderungen auf das Fahrzeug keine Auswirkungen haben. Ähnliches gilt für eine einmal für das Fahrzeugmodell erteilte ABE. Daher besteht dem Grunde nach kein Erfordernis, ein Fahrzeug nachträglich „aufgrund Gesetz“ leiser zu machen.

Zum anderen ist das „Sprotzeln“ für die Einhaltung der “gesetzlichen Lärmgrenzen“ in der Regel (auch vor der Homologation) nicht relevant. Dazu muss man wissen (und ist hier sicher auch weithin bekannt), dass in der EU allein das Fahrgeräusch gesetzlich limitiert ist - siehe Tabelle oben, oder etwas übersichtlicher:

9A2E7271-4A9C-43F2-B2E9-C1D46B7B846C.jpeg

Auch die Messung des Fahrgeräuschs ist gesetzlich en detail vorgeschrieben. Die Hersteller programmieren das „Sprotzeln“ daher schon lange so, dass es in dem vorgeschriebenen Messvorgang gar nicht auftritt, mithin - wie gesagt - (in aller Regel) nicht relevant ist.

All das ist aber, wie gesagt, am Thema des Freds recht weit vorbei. ;)
 
Bitte beachten es geht um das Datum der typzulassung, das ist in der Regel 6-8 Monate vor Sop. Diese gilt mit nachtragszulassungen meist bis zur nächsten größeren Änderung.
Die Erstzulassung spielt da meist keine Rolle. Es gibt nur wenige Gesetze die auf die Erstzulassung gehen.
D.h. Typzulassung für die z4 dürfte damit Anfang 2019/ Ende 2018 gewesen sein .
 
... Die Erstzulassung spielt da meist keine Rolle. Es gibt nur wenige Gesetze die auf die Erstzulassung gehen. ...
Ja. :t Mit einer wichtigen Ausnahme: Die Schadstoffemissionen.

Daher waren ja zum 01.09.2018 sowie zum 01.09.2019 viele Neufahrzeuge nur noch mit Sondergenehmigung (01.09.2018) bzw. gar nicht mehr (01.09.2019) erstzulassungsfähig.
 
Ja. :t Mit einer wichtigen Ausnahme: Die Schadstoffemissionen.

Daher waren ja zum 01.09.2018 sowie zum 01.09.2019 viele Neufahrzeuge nur noch mit Sondergenehmigung (01.09.2018) bzw. gar nicht mehr (01.09.2019) erstzulassungsfähig.
Welche Schadstoff Emissionen ? ;-) gibts ja mehrere verschiedene. Abgas ist meist doppelt verzielt. Für neue typprüfungen datum x, für bestandsfahrzeuge hat der Hersteller dann noch 2 Jahre Zeit.
Gretz
 
Ich hatte nicht vor, das hier zu diskutieren, sondern wollte diese wesentliche Ausnahme nur verdeutlichen - weil der eine oder andere hier sich ggf. noch an diese Diskussionen zum Stichtag 01.09. erinnert. Wie gesagt ging es bei dieser Thematik nicht um die Typprüfung, sondern um eine emissionsrechtliche Anforderung an die Erstzulassung.
 
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