Sorry für OT!
@OLO
Eigentlich ist zu deiner Einstellung schon alles gesagt bzw. geschrieben worden, ich erlaube mir dennoch ein paar Worte:
Ich arbeite ebenfalls im Gesundheitswesen und bin heute morgen von einem 24h-Dienst aus dem Krankenhaus nach Hause gekommen. 12 h war ich durchweg im OP, danach habe ich in der Notaufnahme noch bis kurz vor Mitternacht weitere Patienten versorgt. Anschließend musste ich mich noch um meine Intensivpatienten kümmern und bin dann völlig platt aufs Bereitschaftszimmer (nach ca. 16h mit 2x 15 min. Pause!). Ich hatte von da an ca. jede Stunde einen Anruf (jedesmal wenn ich grade eingenickt war), bin um 6.00 wieder aufgestanden und habe nochmals 3h bis zum Feierabend gearbeitet. Dennoch hatte ich das große Glück, daß so Leute wie du mit dieser Ich-bin-ja-versichert,-dann-kann-ich-auch-alles-und-zu-jeder-Zeit-in-Anspruch-nehmen-Einstellung das Krankenhaus gestern nicht aufgesucht haben. Gestern waren es durchweg nur Notfälle. So sollte es auch sein, es heißt schliesslich NOTAUFNAHME. Leider kommen aber fast täglich Leute zur Unzeit ins Krankenhaus, die meinen, irgendwas müsse nach Tagen oder Wochen nun endlich einmal abgeklärt werden...
Deine Flatrate-Mentalität finde ich sowas von zum Kotzen und sie bewirkt auch, daß das Sozialsystem ad absurdum geführt wird. Von daher kann ich
@SebastianS Aussage, daß dein Verhalten unsozial ist, mehr als nur bestätigen. Leider bist du aber nicht der einzige mit dieser Einstellung.
Und wenn du hier schon mit unterlassener Hilfeleistung argumentierst:
Ich habe genau diese Situation schon "erleben" dürfen, weil ich letztes Jahr solch einen Sozialschmarotzer aus dem Krankenhaus hinauskomplimentiert hatte. Zwei Monate später flatterte mir von der KRIPO die Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung sowie ein Anschreiben von der Ärztekammer ins Haus. Nach vielem Papierkram, Stellungnahmen und Zeugenaussagen wurde seitens der Ärztekammer keine Verfehlung meinerseits gesehen, das Verfahren wegen erwiesener Unschuld von der StA eingestellt und, "Tadaa", gegen den klagenden Patienten ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.
OLO, du solltest mal lesen, was der § 323 StGB beinhaltet. Eine Gefahr für Leib und Leben kann ich in deiner Aussage
Bezüglich Terminvergabe habe ich weniger Probleme, weil ich sehr gerne zu Notdienstpraxen oder zur Krankenhausaufnahme (am besten mit Zentrum für das jeweilige Wehwehchen) gehe. Da kann man dann auch mal um 20 Uhr auftauchen, ohne daß man vor verschlossenen Türen steht und man wird am gleichen Tag noch vom Facharzt behandelt. Manchmal lasse ich das dann noch von anderen Ärzten gegenchecken. Kosten ? Mir egal. Zahlt ja die Versicherung.
nämlich nur schwer erkennen.
Verklag doch, wen du willst und scheiß auf die Kosten, die dadurch entstehen. (In meinem Fall waren es allein 2000€ für den Rechtsanwalt. Ganz zu schweigen von der Arbeitszeit die ein OStA, ein StA, Justizbeamte, Kripobeamte, ein Chefarzt, ein ärztl. Direktor, ein kaufmänn. Leiter, ein Konzerngeschäftsführer, die Ärztekammer und meine Wenigkeit dafür verplempern mussten.)
Aber du hast ja wahrscheinlich auch eine Rechtsschutzversicherung, die das alles bezahlt. Und drohe am besten noch mit BILD, BAMS und RTL.
