Neues Punktesystem in Flensburg ?

Frag mich nur wie da mit den Altfällen umgegangen wird,ohne Amnestie können da einige den Schein direkt bei Inkrafttreten der Neuregelung abgeben.

Das ist ein bekanntes Problem.
Natürlich kann man nicht die im alten System "erarbeiteten" Punkte eins zu eins ins neue System übernehmen.
MfG Gerhard
 
Nicht ganz.... denn weshalb sollte ich viel schlechter gestellt sein, als Andere? In meinem Fall habe ich eine Verjährungsfrist von 10 + 1 Jahr Aufbewahrung. Ich empfände es in meinem Fall als gerecht, wenn ich auch max. mit 5 Jahren (Edit: Stimmt garnicht, bin jetzt schon im 6.Jahr und wäre danach "endlich frei") belegt wäre. Immerhin bin ich jetzt schon im 5.Jahr und habe mich genug rehabilitiert. Wozu jetzt noch weitere 5 bzw. 6 Jahre? Wer gelernt hat, der hat's gelernt. Und wenn nach 5 Jahren nicht, dann ganz sicher auch nach 10 Jahren nicht mehr.

Ja. Keine Ahnung. Ich kenne Deinen Fall ja nicht, aber ich bin mir sicher, dass sich das eher im Promillebereich (Ich mein jetzt nicht Alkohol-Promille. ;) ) der in Flensburg dokumentierten Fälle bewegt. Und wenn man unbedingt was hätte reformieren wollen, dann hätte man die 10 jährige Verjährung halt gestrichen. Hätte auf jeden Fall den administrativen Aufwand in Grenzen gehalten. :-D
 
Das ist ein bekanntes Problem.
Natürlich kann man nicht die im alten System "erarbeiteten" Punkte eins zu eins ins neue System übernehmen.
MfG Gerhard
Ich meinte nicht die Punkte sondern die Leute,die schon ein oder mehrere Fahrverbote hatten. Hab einen Bekannten den es schon drei Mal erwischt hat. Gibt der jetzt beim nächsten mal den Schein ganz ab oder wird zumindest diese Geschichte erst ab Inkrafttreten des neuen Systems gezählt?
 
Oh klasse, dann geht's ja bald richtig rund auf unseren Strassen :D

:d :t

Es macht ja durchaus Sinn, Punkte für einen einen strafrechtlich bereits erfassten Tatbestand nicht zu vergeben, wenn dieser mit der Teilnahme am Straßenverkehr allenfalls sehr indirekt etwas zu tun hat. Bei Straftatbeständen wie z. B. dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ist das natürlich etwas anderes - da gibt es einen direkten Bezug zu dem Führen eines Fahrzeugs. :)
 
Ich meinte nicht die Punkte sondern die Leute,die schon ein oder mehrere Fahrverbote hatten. Hab einen Bekannten den es schon drei Mal erwischt hat. Gibt der jetzt beim nächsten mal den Schein ganz ab oder wird zumindest diese Geschichte erst ab Inkrafttreten des neuen Systems gezählt?

Wer soll dir die Frage beantworten können, falls sich im Entwurf und dessen Begründung bis dato dazu nichts finden sollte? Dann gilt es, einfach abzuwarten. Wie "TurboTobi" bereits aufgezeigt hat, gibt es gesetzliche Anforderungen an die Gestaltung von Übergangsvorschriften u. Ä. Wenn nicht bereits jetzt, wird sich in der Entwurfskommentierung bald etwas dazu finden, wie der Übergang vonstatten gehen soll.
 
Wer soll dir die Frage beantworten können, falls sich im Entwurf und dessen Begründung bis dato dazu nichts finden sollte? Dann gilt es, einfach abzuwarten. Wie "TurboTobi" bereits aufgezeigt hat, gibt es gesetzliche Anforderungen an die Gestaltung von Übergangsvorschriften u. Ä. Wenn nicht bereits jetzt, wird sich in der Entwurfskommentierung bald etwas dazu finden, wie der Übergang vonstatten gehen soll.
Ist für mich auch nicht wirklich eine Frage,bin aber gespannt wie dies entschieden wird.
Generell find ich grade diese Regelung,4&Fahrverbot=Führerscheinentzug,schon sehr heftig,grad weil ich dies konkrete Beispiel vor Augen habe. Der besagte Bekannte ist nämlich eher ein langsamer Fahrer,wenn wir gemeinsame Motorradtouren gemacht haben musste ich ständig warten.
Was ich auch ein wenig fragwürdig an dem Entwurf finde,ist dass der ADAC bei der Ausgestaltung anscheinend eine wichtige Rolle gespielt hat.
Wie kann eine private Firma einen derartigen Einfluss auf Gesetzesbeschlüsse ausüben?
Find ich sehr ungewöhnlich!
 
...Generell find ich grade diese Regelung,4&Fahrverbot=Führerscheinentzug,schon sehr heftig,grad weil ich dies konkrete Beispiel vor Augen habe. Der besagte Bekannte ist nämlich eher ein langsamer Fahrer,wenn wir gemeinsame Motorradtouren gemacht haben musste ich ständig warten.
...

Wenn bereits mehrfach ein Fahrverbot verhängt wurde, ist der Bekannte offensichtlich nicht immer langsam unterwegs, sondern hat sich wiederholt erheblich verkehrsgefährdend verhalten. Da kann man ab einer gewissen Anzahl von Fahrverboten durchaus überlegen, ob die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs überhaupt vorhanden ist. Ob man diese Anzahl auf vier oder auf sonstwas festlegt, ist eine reine Wertungsfrage.

... Was ich auch ein wenig fragwürdig an dem Entwurf finde,ist dass der ADAC bei der Ausgestaltung anscheinend eine wichtige Rolle gespielt hat. Wie kann eine private Firma einen derartigen Einfluss auf Gesetzesbeschlüsse ausüben?
Find ich sehr ungewöhnlich!

Man muss es ja vielleicht nicht gleich so machen, dass man die Gestaltung des Gesetzes vollständig an eine US-Großkanzlei auslagert - wie schon geschehen. :+ Zumindest ist es aber doch gerade wünschenswert - und Gott sei Dank auch immer üblicher - dass bei der Gestaltung von Gesetzen etc. Experten zu Rate gezogen werden, die etwas von der Materie verstehen. Dass der ADAC als Europas größter Automobilclub da eine Rolle spielt, ist wohl nicht überraschend.

Übrigens ist der ADAC keine "private Firma" (übrigens: "Unternehmen", nicht "Firma"), sondern ein eingetragener Verein - was für deine Anmerkung durchaus einen Unterschied macht. :w
 
Ist für mich auch nicht wirklich eine Frage,bin aber gespannt wie dies entschieden wird.
Generell find ich grade diese Regelung,4&Fahrverbot=Führerscheinentzug,schon sehr heftig,grad weil ich dies konkrete Beispiel vor Augen habe. Der besagte Bekannte ist nämlich eher ein langsamer Fahrer,wenn wir gemeinsame Motorradtouren gemacht haben musste ich ständig warten.
Was ich auch ein wenig fragwürdig an dem Entwurf finde,ist dass der ADAC bei der Ausgestaltung anscheinend eine wichtige Rolle gespielt hat.
Wie kann eine private Firma einen derartigen Einfluss auf Gesetzesbeschlüsse ausüben?
Find ich sehr ungewöhnlich!
Der ADAC ist ein Interessenverband und von der Rechtsform her ein Verein. Auch ein langsamer Fahrer kann Verkehrsdelikte begehen. Ich verstehe nicht, warum du einen Zusammenhang zwischen Fahrverbot und langsamen Fahrern herstellen willst. Für irgendwelche Taten wird er die Fahrverbote zurecht bekommen haben.

Edit : Jan war schneller.
 
Eben, er könnte zB auch 54 mal ohne Umweltplakette in einer entsprechenden Zone erwischt worden sein :D

Aber es ist schon erstaunlich, dass er wirklich als (von Dir bezeichnet) langsamer Fahrer diese Anhäufung von Punkten schafft... Vielleicht pennt er so dermaßen, dass er auch ständig über rote Ampeln rasselt?! :zzz:
 
Ich meinte nicht die Punkte sondern die Leute,die schon ein oder mehrere Fahrverbote hatten. Hab einen Bekannten den es schon drei Mal erwischt hat. Gibt der jetzt beim nächsten mal den Schein ganz ab oder wird zumindest diese Geschichte erst ab Inkrafttreten des neuen Systems gezählt?

Generell find ich grade diese Regelung,4&Fahrverbot=Führerscheinentzug,schon sehr heftig,grad weil ich dies konkrete Beispiel vor Augen habe. Der besagte Bekannte ist nämlich eher ein langsamer Fahrer,wenn wir gemeinsame Motorradtouren gemacht haben musste ich ständig warten.

Hi,
na ja wegen schleichen wir er die Fahrverbote wohl nicht bekommen haben oder??
Also trotz das ich schon fast 27 Jahre den FS habe und im Schnitt jedes Jahr 50.000 km gefahren bin komme nicht mal ich auf die Anzahl von Fahrverboten, da hatt ich erst 2 und beide zwischen 18 und 28, also in dem Alter wo man schon mal ein Heißsporn ist.
Uud nur weil Ihr auf Motorad Touren auf den Warten müsst heisst das ja noch lange nicht das er deshalb langsam fährt, denn wir wissen ja nicht wie schnell Ihr unteregs seid auf euren Touren. Zudem sagt das auch gar nicht darüber aus wie schnell er mit dem Auto unterwegs ist.
Ich kenne auch jemanden der mit dem Motorrad recht sinnig unterwegs iat aber im Auto nur Bleifuss kennt.
Also um auf 4 Fahrverbote zu kommen muss man schon ganz schön zügig unterwegs sein.
OK, bei manchen ist es einfach auch nur unwissenheit, denn die denken immer das der FS erst ab 31, bzw 41 km/h drüber weg ist. Aber das ist falsch, es reichen auch 2 übertretungen von mehr als 25 Km/h innerhalb von 12 Monaten derzeit.
Aber slbst wenn jemand 2x in 12 Monaten mit mehr als 25 kmh geblitzt wird habe ich kein Mitleid das er den FS mal abgeben muss.

Also du siehst, so ein langsamer fahrer kann dein bekannter nicht sein wie du uns hier erzählen willst.
 
Der Herr Verkehrsminister hat auch schon Greti und Pleti gefragt, als es um das Wechselkennzeichen ging. Was dabei herauskam ist bekannt.
Nun wird auch wieder jeder gefragt, der ein selbsternannter Experte ist. Irgendwelche Anwältinnen haben sich schon geäußert, es gäbe zu schwierig Fahrverbote, die Gewerkschaft der Polizei möchte mehr Kontrollen, da es zu wenig Fahrverbote gäbe, irgendein Städtetagmensch meinte, man solle die Gelegenheit nutzen um für mehr Sicherheit auf den Strassen zu sorgen usw. usw. Was da am Ende herauskommen wird wird weder erfreulich noch sinnvoll, aber dafür teuer und ärgerlich für die Autofahrer sein.
 
10 Jahre bedeutet aber normalerweise,dass du eine Straftat in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen begangen hast.
Nicht unbedingt ein Kavaliersdelikt.

Nein, es gibt auch andere Straftaten im Verkehrsrecht, die dennoch Höchststrafen nach sich ziehen können. So z.B. "Nötigung" wie zu dichtes Auffahren und das macht man 1x (da hatte ich schon 7 Pkte), bekommt dafür 4 Wo. Fahrverbot und wenn man nicht gelernt hat wie ich, beim 2. Mal Fahrerlaubnisentzug (und insgesamt 18 Pkt). Du siehst, wenn Du "harte" Richter vorgesetzt bekommen hast, ist es kein Unterschied mehr zu Alkohol oder Drogendelikten im Strassenverkehr.
Und bei einer MPU hat man es dann noch schwerer als bei Alkohol oder Drogen, weil die Verkehrspsychologen deutlich mehr auf diese Delikte "ausgelegt" sind und deutlich skeptischer, härter beurteilen. Eine Verhaltensänderung nehmen die Einem nicht so leicht ab ;)
 
Im übrigen soll der Führerschein jetzt auch bei 4 Fahrverboten entzogen werden. Frag mich nur wie da mit den Altfällen umgegangen wird,ohne Amnestie können da einige den Schein direkt bei Inkrafttreten der Neuregelung abgeben.

Das kann ich mir - auf Grund meiner bisherigen Erfahrung sie Post 114 - kaum vorstellen, wenn das neue System dem Grunde nach verschärft sein soll.
 
Ja. Keine Ahnung. Ich kenne Deinen Fall ja nicht, aber ich bin mir sicher, dass sich das eher im Promillebereich (Ich mein jetzt nicht Alkohol-Promille. ;) ) der in Flensburg dokumentierten Fälle bewegt. Und wenn man unbedingt was hätte reformieren wollen, dann hätte man die 10 jährige Verjährung halt gestrichen. Hätte auf jeden Fall den administrativen Aufwand in Grenzen gehalten. :-D

Promillebereich? Glaube ich nicht.
Nur so viel zu mir..... auch ich war vor einigen Jahren bei meiner 2.Verfehlung (die zur sofortigen vor Ort Sicherstellung meines Führerschein führte = Fahrerlaubnisentzug) Kandidat des TV Kabel1 "Autobahncops". Und solche Fälle sah man im TV zu Hauf... Neuerdings weniger, sind ja fast alle nur noch gescriptet. Denen reichte wohl die Menge an Unterlassungserklärungen zu Austrahlungen
 
Mir reicht es Freunde in Flensburg zu haben, auf ein Konto in dieser schönen Stadt verzichte ich gerne. Daher versuche ich einfach, meinen "Eintragungsschnitt" von 1x in 25 Jahren zu halten und so kann mir die Reform relativ egal sein.:) In der aktuellen ADAC-Postille wird das Thema natürlich auch behandelt. Interessant dabei, dass es bei 4 und 5 Punkten zukünftig eine schriftliche Ermahnung gibt (für die, die keinen Überblick über ihren Punktestand wahren können), bei 7 und 7 gibt es eine Verwarnung mit der Auflage, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Punkterabatt gibt es dafür nicht mehr. Wer meint, deshalb lohne die Teilnahme nicht, verliert drei Monate nach der vergeblichen Aufforderung die Fahrerlaubnis vor Erreichen der 8 Punkte. So müssen die Anbieter dieser Seminare wenigstens keinen Umsatzeinbruch befürchten.
 
Interessant dabei, dass es bei 4 und 5 Punkten zukünftig eine schriftliche Ermahnung gibt (für die, die keinen Überblick über ihren Punktestand wahren können), bei 7 und 7 gibt es eine Verwarnung mit der Auflage, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Punkterabatt gibt es dafür nicht mehr. Wer meint, deshalb lohne die Teilnahme nicht, verliert drei Monate nach der vergeblichen Aufforderung die Fahrerlaubnis vor Erreichen der 8 Punkte. So müssen die Anbieter dieser Seminare wenigstens keinen Umsatzeinbruch befürchten.
Gab es früher auch schon,da kam die Benachrichtigung bei 8 Punkten und bei 14 musste das Seminar besucht werden.
Problem mit den Verwarnungen,der Kreis kommt mit den Schreiben nicht nach,so dass diese erst mit einem halben Jahr Verspätung eintrudeln.
 
Nein, es gibt auch andere Straftaten im Verkehrsrecht, die dennoch Höchststrafen nach sich ziehen können. So z.B. "Nötigung" wie zu dichtes Auffahren und das macht man 1x (da hatte ich schon 7 Pkte), bekommt dafür 4 Wo. Fahrverbot und wenn man nicht gelernt hat wie ich, beim 2. Mal Fahrerlaubnisentzug (und insgesamt 18 Pkt). Du siehst, wenn Du "harte" Richter vorgesetzt bekommen hast, ist es kein Unterschied mehr zu Alkohol oder Drogendelikten im Strassenverkehr.
Und bei einer MPU hat man es dann noch schwerer als bei Alkohol oder Drogen, weil die Verkehrspsychologen deutlich mehr auf diese Delikte "ausgelegt" sind und deutlich skeptischer, härter beurteilen. Eine Verhaltensänderung nehmen die Einem
nicht so leicht ab ;)
Alles klar,hatte ich so nicht auf dem Schirm. Hört sich nach Richtern in Bayern oder Baden-Württemberg an.
Alles Gute weiterhin.
 
die zur sofortigen vor Ort Sicherstellung meines Führerschein führte = Fahrerlaubnisentzug
Ah ja,so was gibt es. Wurde mir auch schon zweimal vor Ort angedroht,allerdings nie verwirklicht.
Wird meist dann angewandt wenn nach Ansicht der Polizei ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt.
Konnte ich dann im persönlichen Gespräch aber immer abbiegen.
 
@fantomasio & fr.jazbec
Darf ich fragen, wie man in eine solche Sitiation kommt ? Im Fall von fr.jazbec ja sogar zwei mal.
 
Ah ja,so was gibt es. Wurde mir auch schon zweimal vor Ort angedroht,allerdings nie verwirklicht.
Wird meist dann angewandt wenn nach Ansicht der Polizei ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt.
Konnte ich dann im persönlichen Gespräch aber immer abbiegen.

Ui Ui,
da frage ich mich jetzt aber wie du dann nur 1x in 25 Jahren Punkte bekommen hast???
Denn bevor dir das vor Ort angedroht wird bist du schon längst in dem Bereich wo es zu 100% Punkte gibt und wo du nicht rauskommst da dann die Sachlage zu eindeutig ist.
Also irgend was passt da bei dir nicht zusammen.
 
Könnte man hier im Forum nicht auch ein Punktesystem einführen?
Für Beleidigungen gibt´s dann 4 Wochen Schreibverbot und bei 2x innerhalb eines Jahres, 3 Monate! ;)
 
@fantomasio & fr.jazbec
Darf ich fragen, wie man in eine solche Sitiation kommt ? Im Fall von fr.jazbec ja sogar zwei mal.
Kein Ding.
Das erste Mal ist 30 Jahre her,ich habe mit meinem Motorrad mehrere Autos im Überholverbot überholt und die Polizei hat mich dann erst vor einer roten Ampel stoppen können.
Das zweite Mal bin ich auf einer gestauten Autobahn mit dem Motorrad 20km auf dem Seitenstreifen vorbei bis dann ein LKW auf dem Seitenstreifen stand. Ich dachte mir "wozu hast du ein Geländemotorrad?" und bin dann mit unveränderter Geschwindigkeit auf der Wiese an dem LKW vorbei. Leider stand vor dem LKW die Polizei,aber ich dachte die haben besseres zu tun und bin weitergefahren. Irgendwann kam dann die Baustelle,die für den Megastau verantwortlich war. Eigentlich wollte ich durch die Baustelle fahren,hab's mir dann aber anders überlegt und bin mit 60 durch die Baustelle gezuckelt. 1 km vor dem Ende hat mich dann die Polizei,die durch die Baustelle gefahren war,per Megaphon rausgerufen. Nachdem ich zuerst nach Waffen durchsucht wurde und man mich fragte "kennen wir uns?""woher sollten wir uns kennen?""na sind sie vorbestraft?"haben wir uns dann im Laufe der nächsten halben Stunde regelrecht angefreundet und der eine Polizist hat mir noch Tips für Motorradstrecken gegeben. Für besondere Heiterkeit sorgte die Frage nach meinem Beruf und die Antwort,dass ich im
Gesundheitswesen arbeite. Ganz fallen lassen wollten sie die Sache dann aber doch nicht und so kassierte ich 2 Punkte wegen "Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens".

@Uli: da verwechselst du was. Ich hatte mit 18 schon mal 15 Punkte und mit 42 13 Punkte. Momentan sind es 3 aus 2010,hatte allerdings noch nie ein Fahrverbot,geschweige einen Führerscheinentzug.
 
Kein Ding.
Das erste Mal ist 30 Jahre her,ich habe mit meinem Motorrad mehrere Autos im Überholverbot überholt und die Polizei hat mich dann erst vor einer roten Ampel stoppen können.
Das zweite Mal bin ich auf einer gestauten Autobahn mit dem Motorrad 20km auf dem Seitenstreifen vorbei bis dann ein LKW auf dem Seitenstreifen stand. Ich dachte mir "wozu hast du ein Geländemotorrad?" und bin dann mit unveränderter Geschwindigkeit auf der Wiese an dem LKW vorbei.
@Uli: da verwechselst du was. Ich hatte mit 18 schon mal 15 Punkte und mit 42 13 Punkte. Momentan sind es 3 aus 2010,hatte allerdings noch nie ein Fahrverbot,geschweige einen Führerscheinentzug.

Hi,
ud dafür gab es auch zu derzeit schon ein Fahrverbot, dund ich glaube nicht das die Polizei nur wegen eines halbstündigen Plausches auf die Anzeigen verzichtet hat, denn damit hätten die sich Strafbar gemacht, denn die müssen solche vergehen zur Anzeige bringen.
Also ich bin immer noch der Meinung das da was nicht passt.
 
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