Nein, es gibt auch andere Straftaten im Verkehrsrecht, die dennoch Höchststrafen nach sich ziehen können. So z.B. "Nötigung" wie zu dichtes Auffahren und das macht man 1x (da hatte ich schon 7 Pkte), bekommt dafür 4 Wo. Fahrverbot und wenn man nicht gelernt hat wie ich, beim 2. Mal Fahrerlaubnisentzug (und insgesamt 18 Pkt). Du siehst, wenn Du "harte" Richter vorgesetzt bekommen hast, ist es kein Unterschied mehr zu Alkohol oder Drogendelikten im Strassenverkehr.
Und bei einer MPU hat man es dann noch schwerer als bei Alkohol oder Drogen, weil die Verkehrspsychologen deutlich mehr auf diese Delikte "ausgelegt" sind und deutlich skeptischer, härter beurteilen. Eine Verhaltensänderung nehmen die Einem
nicht so leicht ab