Vorsicht mit dem Begriff "Flotte Gruppe". Die Polizei bzw. Stattsanwaltschaft reagiert sehr empfindlich auf solche Aussagen.
Das Thema Straßenrennen bzw § 315d wird derzeit verstärkt angewandt, sogar wenn es auch nur den Anschein hat.
Wir haben diesbezüglich einiges recherchiert und auch mit der Polizei Kontakt aufgenommen, wie zu verfahren ist, wenn man mit einer Gruppe unterwegs ist.
Die Begriffe flott, artgerecht usw. sollen in keinster Weise verwendet werden, das wird falsch ausgelegt und kann sogar dem Organisator angelastet werden, auch wenn dieser keine diesbezügliche Aussage gemacht hat. Der Gruppenführer und sogar der Organisator werden als Verantwortliche herangezogen.
Es reicht ja schon aus, wenn ein Anwohner oder Autofahrer sich bei der Polizei bewschwert....
Das Thema Straßenrennen bzw § 315d wird derzeit verstärkt angewandt, sogar wenn es auch nur den Anschein hat.
Wir haben diesbezüglich einiges recherchiert und auch mit der Polizei Kontakt aufgenommen, wie zu verfahren ist, wenn man mit einer Gruppe unterwegs ist.
Die Begriffe flott, artgerecht usw. sollen in keinster Weise verwendet werden, das wird falsch ausgelegt und kann sogar dem Organisator angelastet werden, auch wenn dieser keine diesbezügliche Aussage gemacht hat. Der Gruppenführer und sogar der Organisator werden als Verantwortliche herangezogen.
Es reicht ja schon aus, wenn ein Anwohner oder Autofahrer sich bei der Polizei bewschwert....