Das geht an sich noch viel weiter. Denn "zu hohe Geschwindigkeit" ist letztlich ein universeller Auffangtatbestand. Schließlich gebietet § 3 I 1, 2 StVO, dass man nur so schnell fahren darf, wie man das Fahrzeug beherrscht sowie die Geschwindigkeit der aktuellen u.a. Verkehrs- und Witterungssituation anzupassen hat. Kommt keine anderweitige Unfallursache in Betracht (bspw. Rauschmittel), dann greift diese Ursache in jedem Fall. Denn mit angepasster (geringerer) Geschwindigkeit hätte es nie zum Unfall kommen dürfen und können.
Mitnichten kann daher geschlussfolgert werden, dass ein generelles Tempolimit auf Autobahnen diese Unfallursache reduzieren würde. Denn wie viele Unfälle kommen oberhalb von Tempo 130 zustande? Vielfach sind es bereits deutlich niedrigere Geschwindigkeitsbereiche (vgl. LKW-Unfälle, die ebenfalls auf "zu hohe Geschwindigkeit" zurückgeführt werden können).
Aber das lässt sich halt immer so schon populistisch vortragen. Raser, Drängler, Lichthupe...polemisch wunderbar zu nutzen.
Wer stattdessen mal das Gesetz weiter heranzieht, wird den Befürwortern schnell zuwider. Denn Rechtsfahrgebot (für viele eher eine Empfehlung statt Verpflichtung - im Gegensatz zur Richtgeschwindigkeit), Lichthupe (ausdrückliche Empfehlung der StVO zur Ankündigung von Überholvorgängen außerorts; § 5 V 1 StVO) und Achtsamkeit bei Spurwechseln - nötigenfalls unter Wartepflicht - (§ 5 IV 1 StVO) oder der Pflicht eines langsameren Verkehrsteilnehmers, den hinter sich aufgestauten Verkehr passieren zu lassen (§ 5 VI 2, 3 StVO). EDIT: Zudem darf nicht grundlos zu langsam gefahren werden (vgl. § 3 II StVO „ohne triftigen Grund“). Diese Fehlverhalten werden leider viel zu selten verfolgt und ernsthaft geahndet. Es würde etlichen die Augen öffnen und der Verkehrssicherheit gleichermaßen dienen. Nur will das leider kaum jemand hören oder gar wahrhaben. Denn dergleichen kann schließlich zwangsläufig nur von Rasern und Dränglern kommen.