Petitionen für Polanski

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Hmmm... es ist im Gegenteil sehr wahrscheinlich, dass man bei einen nicht prominenten Täter schon vor langer Zeit die Akte geschlossen und sich gar nicht länger mit der Schweiz über eine mögliche Auslieferung verständigt hätte. Es dürfte allein der Prominenz der Person zu verdanken sein, dass man sich so lange bzw. immer wieder um Strafverfolgung bemüht hat. :w

Auch wieder wahr :O :X
 
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Ich kann über die ganze Aktion auch nur angewidert den Kopf schütteln und bin zu 100% mit Dieter und den ähnlich denkenden. Auch ohne Tochter:M
 
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Bin auch absolut der Meinung, das der Vergewaltiger auch als solcher bestraft wird (wer auch immer das gewesen ist). Auch nach der langen Zeit. Wenn er sie vergewaltigt hat, soll er büßen!

Was man nicht weiss (ich jedenfalls nicht), wie es zu dieser "Vergewaltigung" gekommen ist. Hat "er" sich die junge Dame aus Gründen ihres zarten Alters gezielt für eine Vergewaltigung ausgesucht oder hat sie sich ihm in Vortäuschung eines viel höheren Alters (ja, das ist bei Prominenten und Rockstars schon öfter vorgekommen) angedient und er hat sich gechmeichelt gefühlt, dass eine "Siebzehnjährige" ihn, den wesentlich älteren Mann, ausgesucht hat. (Bitte nicht falsch verstehen, ich werde den Täter, wenn er es denn getan hat, nicht in Schutz nehmen, bestimmt nicht)


Hat er es gewußt, wie alt sie ist - Knast - ohne Gnade!


Ist er "realistisch" von einem höheren Alter (in dem das dann nicht mehr strafbar wäre (also der eigentliche Geschlechtverkehr, ohne Gewalt natürlich)) ausgegangen, müsste man das vielleicht anders betrachten. Hat er Gewalt angewendet (was ich nicht weiss), dann ist es natürlich völlig unerheblich, wie alt das Opfer war. Bei einem Kind dann aber doppelt schlimm.

Das wird sich aber sicherlich in der zukünftigen Verhandlung klären.

Thorsten
 
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Was man nicht weiss (ich jedenfalls nicht), wie es zu dieser "Vergewaltigung" gekommen ist. Hat "er" sich die junge Dame aus Gründen ihres zarten Alters gezielt für eine Vergewaltigung ausgesucht oder hat sie sich ihm in Vortäuschung eines viel höheren Alters (ja, das ist bei Prominenten und Rockstars schon öfter vorgekommen) angedient ...
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Das wird sich aber sicherlich in der zukünftigen Verhandlung klären.

Thorsten

In der Tat kann man derartige Fragen getrost dem dann zuständigen Gericht überlassen. Im den allermeisten Strafrechtssystemen ist es kurz gesagt so, dass Vorsatz und Unrechtsbewusstsein zwingende Voraussetzungen für eine Verurteilung sind. Wer also - um plakatives Beispiel zu nehmen - einvernehmlich Sex mit einer 14-Jährigen in dem berechtigten Glauben hatte, sie sei 18, hat sich nicht strafbar gemacht. Denn dann ist zwar der objektive Tatbestand erfüllt (=Verwirklichung der in der Strafrechtsnrom beschriebenen Handlung), nicht aber der subjektive Tatbestand (=Schuld und Unrechtsbewusstsein).

Ausnahme vom Vorstehenden sind Delikte, bei denen ausdrücklich die Fahrlässigkeit und ein diesbezügliches Unrechtsbewusstsein ausreichen. Eine "fahrlässige Vergewaltigung" gibt es aber freilich nicht.

Die Strafrechtsfachleute mögen es mir nachsehen, wenn meine Darstellung nicht vollständig präzise bzw. etwas sehr vereinfacht sein sollte. ;)

Grüße
Jan
 
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so wie ich das verstanden habe, hat ihm die (mittlerweile) frau erst vergeben, als sie erwachsen war. sie war sich ihrer handlung zu dem zeitpunkt schätzungsweise bewusst, und hat höchstwahrscheinlich auch kein geld für die aussage bekommen (oder?)


Eben doch, und zwar viel Geld!
Aber noch interessanter ist doch, wer sich jetzt für den kriminellen Spinner einsetzt.
Ich weiß zukünftig, was ich von so mancher Berümtheit zu halten habe.

Andreas
 
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In der Tat kann man derartige Fragen getrost dem dann zuständigen Gericht überlassen. Im den allermeisten Strafrechtssystemen ist es kurz gesagt so, dass Vorsatz und Unrechtsbewusstsein zwingende Voraussetzungen für eine Verurteilung sind. Wer also - um plakatives Beispiel zu nehmen - einvernehmlich Sex mit einer 14-Jährigen in dem berechtigten Glauben hatte, sie sei 18, hat sich nicht strafbar gemacht. Denn dann ist zwar der objektive Tatbestand erfüllt (=Verwirklichung der in der Strafrechtsnrom beschriebenen Handlung), nicht aber der subjektive Tatbestand (=Schuld und Unrechtsbewusstsein).



Grüße
Jan

Hätte ich nicht gedacht, das da differenziert wird, man lernt jeden Tag dazu....
 
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Hätte ich nicht gedacht, das da differenziert wird, man lernt jeden Tag dazu....

Aber sicher wusstest du schon, dass man vorsätzlich oder wenigstens fahrlässig gehandelt haben muss. :w Sich das zu merken reicht schon aus. :) Denn genau das - vereinfacht gesagt - beschreibt doch den Grad des Unrechtsbewusstseins, das der Täter hat.

Der Strafrechtler differenziert dann einfach noch viel weiter. So gibt es beispielsweise mehrere Formen des Vorsatzes. Um hier nicht zu langweilen, verweise ich auf Wikipedia und dort z. B. auf die Stichworte "dolus eventualis", "dolus directus" und "Schuld (Strafrecht)". ;)

Grüße
Jan
 
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Was man nicht weiss (ich jedenfalls nicht), wie es zu dieser "Vergewaltigung" gekommen ist. Hat "er" sich die junge Dame aus Gründen ihres zarten Alters gezielt für eine Vergewaltigung ausgesucht oder hat sie sich ihm in Vortäuschung eines viel höheren Alters (ja, das ist bei Prominenten und Rockstars schon öfter vorgekommen) angedient und er hat sich gechmeichelt gefühlt, dass eine "Siebzehnjährige" ihn, den wesentlich älteren Mann, ausgesucht hat. (Bitte nicht falsch verstehen, ich werde den Täter, wenn er es denn getan hat, nicht in Schutz nehmen, bestimmt nicht)


Hat er es gewußt, wie alt sie ist - Knast - ohne Gnade!


Ist er "realistisch" von einem höheren Alter (in dem das dann nicht mehr strafbar wäre (also der eigentliche Geschlechtverkehr, ohne Gewalt natürlich)) ausgegangen, müsste man das vielleicht anders betrachten. Hat er Gewalt angewendet (was ich nicht weiss), dann ist es natürlich völlig unerheblich, wie alt das Opfer war. Bei einem Kind dann aber doppelt schlimm.

Das wird sich aber sicherlich in der zukünftigen Verhandlung klären.

Thorsten


er hat Mutter und Tochter (soll frühreif ausgesehen haben, Alter war ihm aber bekannt) in nem Cafe angsprochen, gesagt er sei Modefotograph.

Mutter hat zugelassen, dass Tochter sich mit ihm trifft (solche Frauen, wie diese Mutter sollten sich echt nicht vermehren dürfen ... ) .... übrigens in der Nicholson-Villa

Hat dann Aufnahmen gemacht ... auch "Aktfotos", hat dem Mädel dann irgendein starkes Beruhigungsmittel gegeben und gemeint es wäre gegen Asthma ... naja, und hat dann mehrfach ...

Das Mädel ist dann mit der mutter zur Polizei, hat Anzeige gemacht, Polanski war dann auf Kaution draußen und ist nach GB getürmt, als er hörte, dass der Richter das ganze Strafmaß anwenden will ...

(ich suche mal, ob ich den Text noch wo finde)



Eben doch, und zwar viel Geld!
Aber noch interessanter ist doch, wer sich jetzt für den kriminellen Spinner einsetzt.
Ich weiß zukünftig, was ich von so mancher Berümtheit zu halten habe.

Andreas

Die jetzt erwachsene Frau soll lt. Presse auch gemeint haben, sie habe ihm verziehen und man solle von Bestrafung absehen ...

hört sich im ersten Moment seltsam an, aber wenn ich daran denke, dass die Frau vor Gericht u.U. nochmal aussagen muss und das alles wieder vor Augen hat und vorallem samt ihrer Familie (hat ja auch Kinder) dann im Rampenlicht steht... kann ich verstehen, dass sie damit nichts mehr zu tun haben will.

nach sovielen Jahren, den ganzen Mist noch einmal ....

ich meine, man muss sich nur Aussagen von Kinderschänder anhören ... "meine Kindheit war schlecht und das junge Ding (da sind auch Babys drunter :# :a) hat mich verführt"

einfach nur abartig solche Menschen ...
 
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In der Tat kann man derartige Fragen getrost dem dann zuständigen Gericht überlassen. Im den allermeisten Strafrechtssystemen ist es kurz gesagt so, dass Vorsatz und Unrechtsbewusstsein zwingende Voraussetzungen für eine Verurteilung sind. Wer also - um plakatives Beispiel zu nehmen - einvernehmlich Sex mit einer 14-Jährigen in dem berechtigten Glauben hatte, sie sei 18, hat sich nicht strafbar gemacht. Denn dann ist zwar der objektive Tatbestand erfüllt (=Verwirklichung der in der Strafrechtsnrom beschriebenen Handlung), nicht aber der subjektive Tatbestand (=Schuld und Unrechtsbewusstsein).

Ausnahme vom Vorstehenden sind Delikte, bei denen ausdrücklich die Fahrlässigkeit und ein diesbezügliches Unrechtsbewusstsein ausreichen. Eine "fahrlässige Vergewaltigung" gibt es aber freilich nicht.

Die Strafrechtsfachleute mögen es mir nachsehen, wenn meine Darstellung nicht vollständig präzise bzw. etwas sehr vereinfacht sein sollte. ;)

Grüße
Jan

lt. Medien von damals hat sich Polanski bei seiner Festnahme als "schuldig" bekannt.

Auch die Aussagen der Mutter haben ergeben, dass P. vom Alter des Mädchens gewusst hat.


Ich verstehe immer nicht eins:

Warum solche alten Säcke (sorry, aber in nem Alter von 13 Jahren waren für mich schon 19 jährige kurz vor MHD) immer wieder auf Lolita stehen ... mangelndes Selbstbewusstsein gegenüber einer richtigen Frau?
 
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Warum solche alten Säcke (sorry, aber in nem Alter von 13 Jahren waren für mich schon 19 jährige schon kurz vor MHD) immer wieder auf Lolita stehen ... mangelndes Selbstbewusstsein gegenüber einer richtigen Frau?

Auch wenn mir gerade hierzu ein lockerer Spruch auf der Zunge liegt:
Diese Frage wird Dir hier wahrscheinlich niemand ernsthaft beantworten können, weil nur ein Mensch, der solche Neigungen hat, sie "evtl." beschreiben kann. Wir können doch nur Vermutungen anstellen.
 
AW: Petitionen für Polanski

Ein Teil der der Kultur- , Filmschaffenden und Promis reagiert völlig verstört, ihr Weltbild und ihre Werte geraten ins Wanken

" "Ungeheurer Justizskandal"
Auch in der Schweizer Filmszene sorgte die Nachricht von Polanskis Verhaftung für Entsetzen. Sie sei nicht nur eine "groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheurer Justizskandal", erklärte der Verband der Regisseure laut der Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Mit ihrem Vorgehen hätten die Behörden dem Land weltweit Schaden zugefügt, schrieb der Verband Filmregie und Drehbuch.
"Fassungslos" reagierte auch der französische Kulturminister Frédéric Mitterrand auf die Festnahme des "international renommierten Regisseurs" und "französischen Staatsbürgers". Ohne sich in das "sehr alte Verfahren" einmischen zu wollen, dem ein "übertriebener Wert" beigemessen werde, bedauere er auf "das heftigste", dass Polanski dieser "neue Belastungsprobe" unterworfen worden sei. Der Minister erinnerte daran, dass der Regisseur in seinem Leben schon genügend Schicksalsschläge hinnehmen musste."
(aus dem Spiegel)
 
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...
ich meine, man muss sich nur Aussagen von Kinderschänder anhören ... "meine Kindheit war schlecht und das junge Ding (da sind auch Babys drunter :# :a) hat mich verführt"

einfach nur abartig solche Menschen ...

Mit Verlaub : Das bringt es dann doch deutlich zu platt auf einen Nenner.
Wie viele "Aussagen von Kinderschändern" hast du denn bisher aus erster Hand gehört? Ich leider während meiner Zeit bei Gericht einige... :#

Letztlich geht es auch nicht um "Entschuldigungen" - die interessieren nicht. Es geht vielmehr darum, was in solchen Menschen vorgeht und wie die Gesellschaft damit umgehen soll.
 
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Auch wenn mir gerade hierzu ein lockerer Spruch auf der Zunge liegt:
Diese Frage wird Dir hier wahrscheinlich niemand ernsthaft beantworten können, weil nur ein Mensch, der solche Neigungen hat, sie "evtl." beschreiben kann. Wir können doch nur Vermutungen anstellen.

Neigung ist gut ...

bei uns in der Nachbarschaft wurde mal einem Mädchen diese Neigung zu Teil ... ich kann mich noch genau an die Lautsprecheransagen der Polizei erinnern "gesucht wird die kleine ... " das ging den ganzen Abend so ... :#

Unsere Väter sind damals los und haben auch gesucht ... und der Typ war froh, dass die Polizei ihn früher entdeckt hat.

das Mädchen hatte Beruhigungsmittel intus ... und war wochenlang nicht ansprechbar ...

btw. anscheinend hat eine Fernsehdokumentation "Roman Polanski: Wanted and Desired" die Sache wieder öffentlich gemacht ...
 
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lt. Medien von damals hat sich Polanski bei seiner Festnahme als "schuldig" bekannt.

Das ist dann immer noch etwas völlig anderes als die gerichtliche Feststellung der Schuld und deren Vorwerfbarkeit. Gerade in den USA ist es immer wieder interessant zu verfolgen, was ein Gericht aus etwaigen Schuldeingeständnissen der Täter so alles macht...

...
Ich verstehe immer nicht eins:

Warum solche alten Säcke (sorry, aber in nem Alter von 13 Jahren waren für mich schon 19 jährige kurz vor MHD) immer wieder auf Lolita stehen ... mangelndes Selbstbewusstsein gegenüber einer richtigen Frau?

Nun tendiert die Diskussion in Richtung eines Niveaus, das wir hier m. E. nach besten Kräften vermeiden sollten. :s

Grüße
Jan
 
AW: Petitionen für Polanski

Aber sicher wusstest du schon, dass man vorsätzlich oder wenigstens fahrlässig gehandelt haben muss. :w Sich das zu merken reicht schon aus. :) Denn genau das - vereinfacht gesagt - beschreibt doch den Grad des Unrechtsbewusstseins, das der Täter hat.

Der Strafrechtler differenziert dann einfach noch viel weiter. So gibt es beispielsweise mehrere Formen des Vorsatzes. Um hier nicht zu langweilen, verweise ich auf Wikipedia und dort z. B. auf die Stichworte "dolus eventualis", "dolus directus" und "Schuld (Strafrecht)". ;)

Grüße
Jan
Der Unterschied Vorsatz-grob fahrlässig-fahrlässig ist mir bekannt, ja. Danke für die Info. Bin ja nur Kaufmann.....:d
 
AW: Petitionen für Polanski

Mit Verlaub: Das bringt es dann doch deutlich zu platt auf einen Nenner.
Wie viele "Aussagen von Kinderschändern" hast du denn bisher aus erster Hand gehört? Ich leider während meiner Zeit bei Gericht einige... :#

Letztlich geht es auch nicht um "Entschuldigungen" - die interessieren nicht. Es geht vielmehr darum, was in solchen Menschen vorgeht und wie die Gesellschaft damit umgehen soll.


das ist schön, dass Du die Aussagen bei Gericht gehört hast ...


Es gibt da eine recht gute journalistische Recherche (ist schon ein paar Tage älter, ich meine aus '91 oder so ... ) aus dieser Szene ... kann ich dir gerne leihen, wenn Du magenfest bist. ;)

es gibt da auch noch die Möglichkeit, mal Kontakt mit dem Pflegepersonal einer solchen "Heilstätte" in denen diese Menschen untergebracht sind ... musst du aber auch magenfest sein ...

btw. warum solche Menschen sowas machen, ist mir unerklärlich und nicht mit irgendeiner Entschuldigung zu relativieren ...
 
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@ Brumm: Buch heißt "Kinderschänder" von Ann Thönissen/ Klaus Meyer-Andersen, ist im Goldmannverlag erschienen ISBN 3-442-12394-8

da sind dann auch Biographien der Täter drin, oftmals selber Opfer von Missbrauch ... leider ...

Und wie die Gesellschaft damit umgehen soll?

Den Opfern helfen, damit nicht neue Täter generiert werden.
 
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@ Brumm: Buch heißt "Kinderschänder" von Ann Thönissen/ Klaus Meyer-Andersen, ist im Goldmannverlag erschienen ISBN 3-442-12394-8

da sind dann auch Biographien der Täter drin, oftmals selber Opfer von Missbrauch ... leider ...

Und wie die Gesellschaft damit umgehen soll?

Den Opfern helfen, damit nicht neue Täter generiert werden.

:t:t:t
 
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Bezeichnend ist auch, daß der französische Kulturminister Mitterand seine Parteinahme für Polanski mit der Nazi-Verfolgung der Familie begründet
(Polanski musste ins Warschauer Ghetto einziehen und seine Mutter wurde im KZ ermordet).

Es gibt sicherlich viele Menschen mit ähnlich schlimmer Vergangenheit, aber gibt einem so etwas das Recht, sich an einem Kind zu vergehen?

Ich verstehs einfach nicht, wo ist hier die Verbindung?

Man verliert ein wenig den Glauben, wenn man liest wer sich alles so vehement gegen die Strafverfolgung Polanskis ausspricht. Wo leben wir?
 
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Ein durchaus interessantes Thema, das ich schon einige Zeit immer wieder verfolgt habe. Gerade in solchen Diskussionen schießen sich einige Menschen sehr schnell ins Abseits (siehe die Petitionen!).
Ich möchte den Blick aber noch ein wenig erweitern: ich persönlich bin auch dafür, dass Vergewaltiger weggesperrt werden müssen. So etwas sollte nie wieder vorkommen, wenn es einmal vorgekommen ist. (auch mein Kind möchte ich ja gerne schützen!)
Dieser Fall ist ein wenig schwieriger gelagert, wenn man folgendes berücksichtigt und annimmt: Polanski hat von Anfang an gestanden, lebt einen großen Teil seines Lebens (über 30 Jahre) "auf der Flucht", hat seitdem nie wieder etwas Ähnliches getan (ANNAHME!), und selbst die Frau möchte keine Verhandlung mehr, sie ist mit der Sache ins Reine gekommen. Fühlt sich selbst gar eher als "Opfer der Medien". Unabhängig davon ob dieser Mann nun Regisseur, Kaiser von China oder ein Niemand ist: es ist nun mittlerweile tatsächlich niemandem mehr geholfen, wenn der Fall wieder aufgerollt wird. Nicht der Frau (im Gegenteil!), nicht anderen Frauen (es ist weitaus wahrscheinlicher das wiederholte Sextäter, die entlassen werden, wieder vergewaltigen als der 76 jährige Polanski), nicht den Franzosen und nicht den Amerikanern, sie zahlen höchstens das Geld für die Haft.
Was ich und wohl jeder möchte ist Sicherheit! Dafür werden Vergewaltiger eingesperrt. Polanski ist allerdings keine Gefahr mehr. Vielleicht ist das der Sinn der Verjährung. Ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Meinung.
 
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Ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Meinung.

Die ich selbstverständlich auch respektiere!

Aber wäre es nicht so, dass in Deinem geschilderten Fall jeder irgendwie einen "Freischuß" (sorry, ein anderer Begriff fällt mir dazu nicht ein!) hätte, wenn er sich danach nur lange genug den Strafvervolgungsbehörden durch Flucht entzieht und ein straffreies Leben führt? &:

Das wäre ganz, ganz gefährlich.......
 
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