Rückerstattung Bearbeitungsgebühr Kredite / Finanzierung

Einschreiben kann man in Einwurf- und Überganeeinschreiben unterteilen. Beides weißt nach, dass etwas dem anderen zugestellt wurde. Beim Einwurfeinschreiben sogar ohne zutun des Empfängers. Übergabeeinschreiben müssen dagegen weder entgegengenommen geschweige denn abgeholt werden. Und dafür Geld ausgeben?

Dann doch lieber eine E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, Fax mit Protokoll und ggf. einfacher Brief dazu.
Wenn die Schriftform zwingend gewahrt werden muss und ich es rechtssicher haben möchte, bleibt mir nur die Zustellung mittels Gerichtsvollziehers. Und die kostet auch nicht die Welt, taugt dafür aber für den gewollten Zweck. Denn hier gilt der Inhalt als zugestellt und es gibt auch keine Möglichkeit der Annahmeverweigerung.
 
Bmw spielt nicht auf Zeit, sonder hält die Zeit an. Das ist nur fair, da sie ja das Recht bekommen müssen den Anspruch zu prüfen. Für mich ist damit kein Risiko verbunden. Ist also voll Ok.
Wir nehmen uns 3 Monate mehr Zeit. Passt.
Für diese " Eskalationsebene" hätte es vermutlich ein normaler Brief auch getan. Ich wollte nur sicher wissen ob er zugestellt wurde, deswegen Einwurfeinschreiben. Im übrigen die bessere Variante als der Rückschein, der eigentlich keine weiteren Vorteile bringt, aber das Risiko der Annahmeverweigerung.
Das erste Schreiben jetzt hat ja rechtlich keine Auswirkungen, d.h hält keine Verjährung an, begründet keinen Rechtsanspruch usw....
Normale email ist übrigens wie ein normaler Brief, die Lesebestätigung kann man abschalten was ich per default mache.
Interessant wird das ganze erst durch die nun erfolgte Rückmeldung.
 
... Dann doch lieber eine E-Mail mit Übermittlungs- und Lesebestätigung, Fax mit Protokoll und ggf. einfacher Brief dazu.
Wenn die Schriftform zwingend gewahrt werden muss und ich es rechtssicher haben möchte, bleibt mir nur die Zustellung mittels Gerichtsvollziehers. ...

:t

Für gute Nachweismöglichkeiten des Zugangs verschicke ich Schreiben mitunter sowohl als Einschreiben/Rückschein, als auch parallel per Telefax und E-Mail.

Die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher dürfte demgegenüber das Sicherste sein. ;)
 
Aber doch dann sicherlich als Einwurfeinschreiben, @Brummm .

Ich opfere jedenfalls nicht meine kostbare Zeit und stelle mich bei der Post an, wenn jemand anderes etwas von mir (per Übergabeeinschreiben) möchte. Letztlich sind es dann vor Gericht doch ohnehin nur leere Briefumschläge/Seiten oder irgendwelche Werbeflyer gewesen, die da nachweisbar übermittelt wurden.

Daher gehen wichtige Dinge, die zwingend der Schriftform bedürfen und ohnehin eine streitige Auseinandersetzung nach sich ziehen werden, nur noch per Gerichtsvollzieher raus, wenn es nicht gerade bei mir auf dem Weg liegt und ich zudem einen entsprechenden Zeugen griffbereit habe.
Den Rest mache ich lieber bequem per Mail (mit Bestätigungsanforderungen) und Fax inkl. Protokoll. Briefe gibt es bei mir kaum noch bzw. bloß als Beiwerk.
 
Hab das einfach per Fax gemacht und nach 12 Tagen eine Rückmeldung bekommen das Sie den Anspruch nun prüfen...
 
Meine Hausbank hat mir Bearbeitungsgebühr und Zinsen für einen Kredit aus 2005 anstandslos,
innerhalb einer Woche zurücküberwiesen..... Freu .....
 
Gibt es genauere Informationen bezüglich Baufinanzierungen bzw.Finanzierungen von Eigentumswohnungen?
 

Du kannst das Geld zurückfordern, hab ich mir auch schon überlegt, dann aber erst mal verworfen..
Ich halt bei meiner Bank erst mal die Füße still. Ich kann mir noch 2 Jahre Zeit bis zur Verjährung erlauben.

Grund warum ich noch nichts unternommen habe: Es geht um einen Verbraucherkredit.
Die Bank kündigt die Geschäftsbeziehungen:
http://www.handelsblatt.com/finanze...unbequemem-kunden-das-girokonto/10964862.html

.
 
Da ich mich heute auch damit mal (in fremder Sache) beschäftigen musste, vielleicht noch ein paar "Hinweise" (ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit):

- der Gebührenbetrag ist grds. mit 4% p.a. zu verzinsen, soweit kein Verzug gegeben ist (§§ 812, 818, 246 BGB); Verzugszinsen richten sich nach §§ 286, 288 BGB // aber "nebst Zinsen" ist wohl am sichersten

- es sind eigentlich auch die geleisteten Zinsanteile (Teil der monatl. Raten) auf Basis der Gebühr (verzinst) herauszugeben

- Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sollten auch ihr "Glück" versuchen, da der BGH die Handhabung u.a. nach § 307 BGB für unwirksam erachtet; diese Kontrolle ist grds. auch bei Unternehmergeschäften möglich // es gibt auch hierzu erste (erstinstanzliche) Entscheidungen gegen diese Gebühren

- viele Banken scheinen wohl die Zinsen nicht (mit) zahlen zu "wollen"; wenn es nicht explizit vor/bei Zahlung abweichend angegeben wurde, gilt aber die gesetzliche Befriedigungsreihenfolge mit Kosten, Zinsen und zuletzt die Hauptschuld (§ 367 I BGB)

Vielleicht hilft das ja noch dem einen oder anderen. Allerdings bleibt jedem stets zu raten, bei Unsicherheiten und Fragen sich ungehend rechtlichen Rat einzuholen.
 
Nach etwa einer Woche kam ein Schreiben, dass sie gerade überfordert sind und ich bitte von rechtlichen Schritten absehen moege und zwei weitere Wochen später war die Kohle da.
 
Bei mir gabs gestern von der Bmw Bank auch Schreiben und Geld zurück für 2 Verträge. Allerdings ohne Zinsen. Dann schreib ich denen halt mal eine Erinnerung das die die Zinsen aus versehen vergessen haben. :mad:
 
Wie kommt ihr darauf, dass die Zinsen fehlen? Hat die BMW-Bank irgendetwas dazu ausgeführt?

Wenn nicht, könnte euch vielleicht § 367 BGB helfen. Demnach könnten die Zinsen bereits befriedigt sein, nur die Hauptforderung wäre dann noch nicht vollständig befriedigt worden.
 
Wie kommt ihr darauf, dass die Zinsen fehlen? Hat die BMW-Bank irgendetwas dazu ausgeführt?

Wenn nicht, könnte euch vielleicht § 367 BGB helfen. Demnach könnten die Zinsen bereits befriedigt sein, nur die Hauptforderung wäre dann noch nicht vollständig befriedigt worden.
Die BMW Bank führt da gar nichts aus. Da steht nur das man denen als Kunde wichtig ist und man die Bearbeitungsgebühr erstattet bekommt. Bla, Bla, Bla. Eine Summe oder Aufschlüsselung schreiben die nicht hin.
 
Dann wäre doch ein freundlicher Hinweis angebracht, dass noch Summe x aussteht und wiederum nebst Zinsen zu bezahlen ist oder eine Darlegung erforderlich ist, warum keine Zinserträge erzielt worden sind.
 
"...weil Sie uns als Kunde wichtig sind..." in 25 Jahren dort zwei Autos finanziert :thumbsdown: Naja, Standardfloskeln halt :sneaky: Geld ist da! :thumbsup:
 
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