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Ich weissdu hast uneingeschränkt Recht mit dem was du sagst !
Das ist üblich, wir sehen das ständig am Nürburgring bei Unfällen im Touristenverkehr. Es sagt aber nichts darüber aus, wie irgendwelche Veränderungen am Fahrzeug bewertet werden. Im Zweifelsfall geht es dann immer darum, ob eine Veränderung ursächlich für den Unfall oder zumindest teilweise ursächlich war.Ich weiss, weil:
a) von ADAC bestätigt,
b) von Polizei (u.a. mein Sohn) bestätigt,
c) von Praxis bestätigt (selbst mitbekommen bei Freund),
d) von meiner Werkstatt bestätigt (Schilderung 2 bekannter Fälle),
e) von TÜV-Prüfer bestätigt,
f) von DARAUF SPEZIALISIERTEN Anwalt bestätigt.
Deswegen bin ich wohl etwas streitbar![]()
Du hast deine Paragraphen, ich hab gesehen wie die Praxis aussieht, zig-fach.
Das verstehe ich schon, es ist ja auf der technischen Seite oft nicht anders.Ganz ehrlich, Dieter…es ist einfach nur noch nervig. Da werden (mal wieder) irgendwelche pauschalen Behauptungen aufgestellt, ohne jedwede brauchbare Substanz.
Ist doch wahrlich keine Schaden, wenn man von der (rechtlichen und durchaus vielschichtigen) Thematik keine Ahnung hat. Aber dann ist man halt ruhig anstatt seine eigene Ahnungslosigkeit hier kundzutun und dann noch derart vehement aufrechterhalten zu wollen. Man hätte den gesamten Quatsch auch einfach nur (kommentarlos) löschen können.
zweifelst du denn an,Nein, das zweifele ich nicht generell und hab ich auch nicht gemacht. Warum auch? Das ist ein durchaus übliches Prozedere, welches erfolgt - jedenfalls bei Todesfällen oder schwerwiegenden (Personen-)Schäden.
Und zur Streitbarkeit:
Wenn du es von so vielen Seiten bestätigt bekommen hast, warum wird dann meine einfache Frage (OWi/Straftat) nicht beantwortet?
Ich kann die Antwort vorwegnehmen:
Weil es dir keiner der genannten Stellen so ernsthaft kundgetan haben wird. Ansonsten belege es bitte.
Es gibt jedoch in solchen Fällen schlichtweg keine allgemeinverbindliche Maßgabe, sondern stets nur die Anwendung auf konkrete individuelle Fallgestaltungen. Wenn du das nicht verstehen willst (am Vermögen sollte es einem Akademiker jedenfalls nicht mangeln), ist das natürlich etwas anderes.
@FrankD.
Wo ist denn deine Erläuterung zu meiner Frage? Rechtsnormen fehlen immer noch. Einfach mal kurz und knapp die Normen angeben und die Sache wäre vom Tisch. Stattdessen kommt von dir wieder nur heiße, unbrauchbare Luft. Irgendwie typisch für Tastaturhelden…einfachste Fragen werden irgendwie nie beantwortet. Dabei sollte es doch so einfach sein… also leg‘ endlich los. Zeig es mir! Jetzt sind Zahlen, Daten, Fakten gefragt - nicht deine rechtlich völlig irrelevanten „Meinungen“.
Wenn 6 wohl fachkundige Stellen (s. o.) mir durchweg das Gleiche erzählen (ich habe mich für ein TüV-loses Tuning an meinem M40i interessiert und wollte die möglichen Konsequenzen im Falle eines Falles wissen), dann finde ich das schon substantiell - auch wenn ich die Paragraphen nicht kenne. Ich habe mich dann für ein Tuning MIT TüV entschieden. .ohne jedwede brauchbare Substanz.
Stimmt. Aber dass die Versicherung versuchen wird sich da rauszuwinden ist doch wohl unstrittig. Lange Gerichtsverfahren, Unklarheit etc. mit allen psychologischen Belastungen und (finanziellen) Ängsten sind die Folge. Will sicher keiner, selbst wenn am Ende doch ganz oder tw. gezahlt wird.Im Zweifelsfall geht es dann immer darum, ob eine Veränderung ursächlich für den Unfall oder zumindest teilweise ursächlich war.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass sich FrankD. und Britta fast am gleichen Tag angemeldet haben und ständig von der gleichen IP-Adresse posten.
Es ist schön, wenn - wie es hier aussieht - sich beide Partner intensiv mit der Technik ihres Autos beschäftigen.![]()
Ich habe allein deine eingangs ausführte These, nämlichzweifelst du denn an,
das durch Softwareoptimierung und dem dadurch entstehenden Leistungszuwachs vom weit mehr als 10% , die Betriebserlaubnis erlischt ?
angezweifelt. Diese ist so schlichtweg falsch. Belege kamen dafür bis jetzt nicht. Sie werden auch nie kommen (können), weil es die gegenwärtige Rechtslage so schlichtweg nicht hergibt.Fahren ohne Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz![]()
Wenn 6 wohl fachkundige Stellen (s. o.) mir durchweg das Gleiche erzählen (ich habe mich für ein TüV-loses Tuning an meinem M40i interessiert und wollte die möglichen Konsequenzen im Falle eines Falles wissen), dann finde ich das schon substantiell - auch wenn ich die Paragraphen nicht kenne. Ich habe mich dann für ein Tuning MIT TüV entschieden.
[...]
Muss ich mich hier eigentlich am Ende noch entschuldigen, dass ich mir als Nichtjurist erlaubt habe, erlebte Fakten und erfragte Expertisen (keine Meinungen) darzulegen mit der Zielsetzung, etwas -wie ich nach wie vor denke- Konstruktives zum Thema beizutragen? Mach ich nicht!