Verstehe ich das richtig - du schlägst eine Klage vor gegen die Verwendung herstellerseitiger Schutzmaßnahmen in der Software?
Dass das „Knacken“ der Steuergeräte-Software im Gegenteil in aller Regel strafbar ist, wurde dabei auch bedacht?
Etwas verwunderlich ist die “Diskussion“ ja schon: Dass die Steuergeräte bisher nur deshalb „geknackt“ werden konnten, weil die Hersteller in der Vergangenheit kein größeres Interesse an der Absicherung hatten, das müsste doch einleuchten. Ebenso dürfte klar sein, dass das in Ansehung der immer relevanter werdenden Fahrzeugsoftware und dem herannahenden autonomen Fahren nicht endlos so weitergehen konnte. Insofern passiert gerade bei diversen Herstellern nur das, was auf der Hand lang.
Übrigens gibt es mindestens einen deutschen Fahrzeughersteller, der jüngst beschlossen hat, gegen Eingriffe in die technischen Schutzmaßnahmen seiner Software zukünftig einzelfallbezogen auch die Strafverfolgung zu betreiben.