Übersicht Spurverbreiterung E89

Meine H&R sind mit einem Teilegutachten gekommen.
ABE heiß eigentlich "Allgemeine Betriebserlaubnis". Gemäß dieser Definition sind normalerweise keine weiteren Abnahmen notwendig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Es wäre mal interessant zu wissen, was H&R da wirklich hat und warum bei einer ABE eine zusätzliche TÜV-Abnahme durch den Fahrzeughalter erforderlich ist. Gibt es da unterschiede in der Definition?

Also die ABE hat das Typzeichen KBA 91413 für die Distanzscheiben vom Typ 75725 in den Ausführungen 5mm bis 20mm.
In der ABE gibt es ziemlich am Anfang (Seite 5/27) einen Passus in dem steht "Die Freigängigkeit der Räder muß unter allen auftretenden Betriebsbedingungen gewährleistet sein".
Im Anhang 10, der den E89 und alle möglichen Kombinationen mit Distanzscheiben und Serienbereifung auflistet, stehen auch die die Auflagen für diese Kombinationen. Jetzt steht dort überall, außer bei 5mm an der VA mit 17"ern, Auflage "A1a", die da lautet: "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer [...] bescheinigen zu lassen." Auf gut Deutsch heißt das "Ab zum TÜV!"
Ob diese beiden Auflagen tatsächlich eingehalten werden kann eben nur der TÜV überprüfen und bescheinigen.

Bei Felgen mit ABE ist es das selbe Spiel. Abhängig von den verwendeten Reifengrößen und Felgenbreiten kann es zusätzliche Auflagen geben, neben Börteln ö.Ä., auch "Ab zum TÜV".

Ich weiß nicht wie oft es hier schon gesagt wurde, aber eine ABE ist kein Freibrief. Es ist durchaus jedem zumutbar sich ein solches Dokument durchzulesen. Hat man Verständnisprobleme fragt man am besten den TÜV'er seines Vertrauens, nicht den Tuner, der will im Zweifelsfall nur verkaufen. Auch hier gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber im Endeffekt kann jeder machen was er will und wie er denkt.


Wikipedia ist im akademischen Bereich übrigens keine zitierfähige Quelle. Gerade bei amtlichen Vorschriften und Gesetzen wäre ich besonders vorsichtig und würde nur auf die "offziellen Regelwerke" verweisen.
 
Hallo liebe Kollegen,

folgendes Problem (ich beziehe mal die Daten auf die M326er (vorne 8x19 ET29, hinten 9x19 ET40), die serienmäßig auf meinem 35i hatte):
- Eine (Wunsch-)Felge für die Vorderachse hat 8x19 ET47. Damit würde sie ja 18mm weiter innen stehen, als die M326er.
- Die dafür in Frage kommenden Spurplatten wären ja die 40mm/Achse von H&R bspw.

Hat mit diesen Platten schon jemand Erfahrungen gesammelt? Die werden ja separat an der Nabe verschraubt und die Felge wird dann direkt mit der Spurplatte verschraubt. Gibt es dabei sicherheitstechnische Probleme? Da wirken ja doch ziemliche Kräfte. Bei dünneren Spurplatten nutzt man ja dann längere Radbolzen. Aber 20mm länger ist wohl scheinbar nicht möglich.

Wären auch 35mm/Achse möglich oder darf die Spurweiter keinesfalls schmaler werden?

Wie gesagt, wäre über ein paar Erfahrungen und Tipps dankbar.

Viele Grüße,
Hannes
 
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Die DRA-Variante (also mit Kurzkopfbolzen auf die Nabe geschraubt) von H&R ist die BESTE und STABILSTE Möglichkeit die Spur zu verbreitern!!
Inzwischen werden sie auch mit eingelassenen Stahl-Gewindehülsen gefertigt. Früher neigten die Alu-Gewinde schonmal dazu auszuschlagen ;)

Eine Alternative wären 2 x 25mm DRA ... damit kämen die Felgen dann auch noch 7mm weiter raus als Serie ;)

Gruß
ralle

*Edit* Vergessen zu erwähnen: Gem. Gutachten von H&R, ist es ausschließlich erlaubt auf der VA+HA oder nur auf der HA Distanzscheiben zu verbauen! Bei "strenger" Auslegung des Prüfers, ist somit die alleinige Montage von Distanzscheiben auf der VA nicht durch das Gutachten gedeckt!!
 
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*Edit* Vergessen zu erwähnen: Gem. Gutachten von H&R, ist es ausschließlich erlaubt auf der VA+HA oder nur auf der HA Distanzscheiben zu verbauen! Bei "strenger" Auslegung des Prüfers, ist somit die alleinige Montage von Distanzscheiben auf der VA nicht durch das Gutachten gedeckt!!

Ich meine mich sogar zu erinnern, daß die Platten vorne auch schmaler sein müssen, als die hinten, laut gutachten.

Wenn du allerdings einen Felgenspezi/Tuner hast, der eng mit einem bestimmten TÜV zusammenarbeitet, dürfte es keine Probleme geben über ihn die Platten per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.
 
Ich weiß nicht wie oft es hier schon gesagt wurde, aber eine ABE ist kein Freibrief.

Hallo zusammen,

ich bin hier neu und besitze seit wenigen Tagen einen Z4.
Ich habe alle Seiten hier zum Thema Spurplatten gelesen.
In diesem Zusammenhang machte ich mir Gedanken, wieso ich Spurplatten an meinem Zweitwagen von H&R habe anbringen lassen, bei denen ich mir sicher bin, in der zugehörigen ABE gelesen zu haben, dass ich nicht zum TÜV muss.
Nun habe ich im Moment des Schreibens die ABE nicht hier im Büro, A B E R:

Ich bin auf die Seite von H&R gegangen und habe diesen Passus gesucht, wurde auch fündig, wenngleich nicht zu meinem Zweitwagen, aber - zum Z4.

Und dort steht geschrieben: Zitat

Eine Abnahme nach § 22(1) Stvzo durch einen amtlich anerkannten .... bla bla ....wird unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten. Zitat Ende

Und das Wörtchen "nicht" ist unterstrichen.
Zu finden auf den ersten Seiten unter Punkt 5.

Interessanterweise findet sich aber keine Anlage 4. Es geht dann nur bis Anlage 3, warum auch immer.
Aber der von mir zitierte Satz erscheint zunächst ja wohl eindeutig, oder?

Wenn also ABE vorliegt, dann tatsächlich ABE - ohne Vorführung.

A L L E R D I N G S:
Es stimmt, dass bei den Auflagen im für unseren Wagen betreffenden Anhang 10 und den hier im Forum i. d. R. diskutierten Rad-/Reifenkombis mit Spurplattenbreiten als Auflage immer wieder der Punkt A1a steht, und der wird erläutert, als "Vorführung und Eintragung erforderlich" (umgangssprachlich).
Ich weiß, allein schon beruflich, um die schlimme Bürokratensprache und deren Deutung, aber das verstehe wer will. Unabhängig von meinem Zweitfahrzeug, wo ich nachsehen werde, wo aber auch nur eine sehr unterdimensionierte Spurplatte zugelassen ist, die in keinem Fall zu Problemen führen kann, da der Platz im Radhaus "ekelerregend" groß ist, frage ich mich und euch:

HAT DENN NOCH NIEMAND VON EUCH DIESE DISKREPANZ IN DEN AUSSAGEN DER ABE ERKANNT UND VOR ALLEM HINTERFRAGT; BEIM TÜV ODER BEI H&R ODER WO AUCH IMMER?

Fakt ist, das Studium der vielen Seiten in diesem Thread hat mich deutlich nach vorne gebracht, was ich mit meinem Wagen machen möchte und was nicht!
Ihr macht euch hier echt viel Mühe, aber das kenne ich aus dem Forum meines anderen Wagens genau so.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, lesen bildet, da stehen dann alle Bedingungen unter denen die ABE gilt drin :)
Wenn du dir deine ach so tolle ABE mal anschaust dann findest du beim E89 bei JEDER Distanzscheibe den Vermerkt A1a, und der besagt dass du zum TÜV musst.
Nur die 5mm Platte an der VA mit 225 45 17, 225 40 18 und 225 35 19 ist eintragungsfrei.
 
Wenn du dir deine ach so tolle ABE mal anschaust dann findest du beim E89 bei JEDER Distanzscheibe den Vermerkt A1a, und der besagt dass du zum TÜV musst.
Nur die 5mm Platte an der VA mit 225 45 17, 225 40 18 und 225 35 19 ist eintragungsfrei.
ach ja, und die ABE gilt eh nur für Serienräder
 
bei 5mm Platten an der VA und Original Rädern vielleicht... aber um diese geht es hier nicht.
Noch dazu muss Fahrwerk im Serienzustand sein.
 
Ganz im Gegenteil, wenn alle Vorraussetzungen bzw Bedingungen der ABE eingehalten sind - genau dann ist es ein "Freibrief" - genau deshalb gibt es ja die sogenannten ABEs ;)

Sorry, dass dieser einzelne Satz mit ABE und Freibrief vorhin so rausgegangen ist. Eigentlich wollte ich selber diesen Satz zitieren, da er ja gar nicht von mir stammt und ich dazu dann meinen Beitrag vor einer Minute fertiggestellt und gepostet habe. Vielleicht diesen mal lesen und erörtern.

Befindet sich weiter oben!

Klappt hier bei mir noch nicht so ganz mit dem Schreiben etc..!
 
...............
Und dort steht geschrieben: Zitat

Eine Abnahme nach § 22(1) Stvzo durch einen amtlich anerkannten .... bla bla ....wird unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten. Zitat Ende

Und das Wörtchen "nicht" ist unterstrichen.
Zu finden auf den ersten Seiten unter Punkt 5.

Interessanterweise findet sich aber keine Anlage 4. Es geht dann nur bis Anlage 3, warum auch immer.
Aber der von mir zitierte Satz erscheint zunächst ja wohl eindeutig, oder?

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Etwas für "nicht erforderlich halten" ist nach meiner Auffassung keinesfalls eindeutig. Andere (z.B. Versicherungen, Zulassungsstelle, Verkehrsüberwachung) halten es womöglich für erforderlich.

Ich verstehe allerdings diesen Hype darum gar nicht. Mit der ABE ab zur Eintragungsstelle und die Distanzen eintragen lassen. Kostet hier in HH ca.10,- Euro. Sollte man dort zu der Überzeugung kommen, dass diese ABE nicht für die Eintragung reicht, dann eben zum TÜV und man ist auf der sicheren Seite. Alles andere ist doch versicherungstechnisch nicht rechtssicher. Ich würde es wegen 10,. bzw. 100,- Euro (TÜV) doch nicht auf jahrelange Klagen mit der Versicherung ankommen lassen.
 
Etwas für "nicht erforderlich halten" ist nach meiner Auffassung keinesfalls eindeutig. Andere (z.B. Versicherungen, Zulassungsstelle, Verkehrsüberwachung) halten es womöglich für erforderlich.

Ich verstehe allerdings diesen Hype darum gar nicht. Mit der ABE ab zur Eintragungsstelle und die Distanzen eintragen lassen. Kostet hier in HH ca.10,- Euro. Sollte man dort zu der Überzeugung kommen, dass diese ABE nicht für die Eintragung reicht, dann eben zum TÜV und man ist auf der sicheren Seite. Alles andere ist doch versicherungstechnisch nicht rechtssicher. Ich würde es wegen 10,. bzw. 100,- Euro (TÜV) doch nicht auf jahrelange Klagen mit der Versicherung ankommen lassen.


Es geht ja mehr um den Passus A1a der Auflagen, wo dann die Rede ist von Begutachtung Sachverständiger. Demnach reicht es nicht zum Amt zur Eintragung zu gehen.
 
Es geht ja mehr um den Passus A1a der Auflagen, wo dann die Rede ist von Begutachtung Sachverständiger. Demnach reicht es nicht zum Amt zur Eintragung zu gehen.

Ich habe lediglich auf die von Dir zitierte Formulierung von H&R hingewiesen und Deine Frage bezüglich der Eindeutigkeit beantwortet.
Das hatte gar nichts mit A1a zu tun, den Du erst später erwähnst und bereits ja selbst beantwortet hast.
 
Falls es interessiert, so sehen 12 mm mit original 18 Zoll aus.

Finde genau passend ;-)Anhang anzeigen 179268

Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe dieselbe Felge wie du, überlege nun ob 10 mm oder 12 mm hinten.
Daher ist dein Foto sehr von Interesse für mich, vielleicht kannst du noch ein oder zwei weitere einstellen.

Musstest du irgendwas am Wagen verändern oder hast du es so eingetragen bekommen?

VG
 
Ich hab mir auch nochmal Distanzscheiben bestellt.
Vorher auf der Serienbereifung V296 hatte ich 5mm vorne ( 10 pro Achse ) und 12mm hinten ( 24 pro Achse.) Jetzt nach dem Felgen und Reifenwechsel hab ich zur Serienausstattung ohne Scheiben hinten eine Spurverbreiterung ohne Scheiben von 12,3mm und vorne eine Schmälerung der Spur von 10mm. Um das Verhältnis wieder grade zu rücken gibts jetzt vorne wieder 5mm Distanzen rein. Schwierig war nur entsprechende Radbolzen zu finden. Serie hat 26mm Schaftlänge und mit 5mm Scheiben bräuchte ich 31mm. Hab ich nach langem Suchen aber endlich gefunden.

Sobald geliefert mach ich kurz ein Vergleichsbild.

Gruß Volker
Hallo,

Ich lese immer, 5 mm vorne ist problematisch wegen Rundlauf, da die Zentrierung fehlt. Kannst du das bestätigen?
Und wo bekommt man die passenden Schrauben zur 5 mm Platte?

VG
 
Konnte ich. Ich fahr das Auto ja gar nicht mehr.
Aber es geht schon bei der Montage los mit der fehlenden Zentrierung.
In der Kombi mit der damaligen Felgen/Reifen Kombination war mit den 5mm Scheiben die VA kaum beherrschabr. War nix gescheites.
 
Konnte ich. Ich fahr das Auto ja gar nicht mehr.
Aber es geht schon bei der Montage los mit der fehlenden Zentrierung.
In der Kombi mit der damaligen Felgen/Reifen Kombination war mit den 5mm Scheiben die VA kaum beherrschabr. War nix gescheites.

... ist bei mir seid Jahren an verschiedenen E89 völlig problemlos.
Offensichtlich alles eine Frage der ordentlichen Montage. Zentriert wird das Rad durch die Kegel der Radschrauben. Da eiert nix und das Auto liegt auch noch jenseits der 280 km/h völlig ruhig.
 
Hallo Klaus,
also durxh die Kegel der Radschraube kannst du die Felge sauber positionieren und damit zentrieren, klar.
Aber die Distanzscheibe?
MfG Gerhard
 
Konnte ich. Ich fahr das Auto ja gar nicht mehr.
Aber es geht schon bei der Montage los mit der fehlenden Zentrierung.
In der Kombi mit der damaligen Felgen/Reifen Kombination war mit den 5mm Scheiben die VA kaum beherrschabr. War nix gescheites.

Hat denn jemand hier im Forum auf einer 18 Zoll Serienfelge (meine ist die 293, z.B.) auf der VA 2 x 10 mm verbaut, mit Zentrierung und kann davon mal ein Foto zeigen, oder auch zwei.
Wie schon zuvor mal betont bin ich hier neu, habe aber alle 29 Seiten durch und kann mich nicht an ein solches Bild erinnern, erinnere mich aber, dass der ein oder andere 20 mm auf der VA bei 18 Zoll Serienfelge hat.
 
Hallo Klaus,
also durxh die Kegel der Radschraube kannst du die Felge sauber positionieren und damit zentrieren, klar.
Aber die Distanzscheibe?
MfG Gerhard

Hallo Gerhard,
die Distanzscheibe wird durch die Zentrierung auf der Vorderachse zentriert.
Zum Anderen wird das Rad nach wie vor mit der Bremsscheibe sowie Vorderachse verschraubt. Die Verbreiterung "liegt" einfach nur dazwischen und hat keinerlei Einfluss auf die Zentrierung der Felge zur Bremsscheibe und Vorderradlagerung.
 
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Hat denn jemand hier im Forum auf einer 18 Zoll Serienfelge (meine ist die 293, z.B.) auf der VA 2 x 10 mm verbaut, mit Zentrierung und kann davon mal ein Foto zeigen, oder auch zwei.
Wie schon zuvor mal betont bin ich hier neu, habe aber alle 29 Seiten durch und kann mich nicht an ein solches Bild erinnern, erinnere mich aber, dass der ein oder andere 20 mm auf der VA bei 18 Zoll Serienfelge hat.
Hallo guzzlutz,
ich habe zwar leider kein Foto für Dich, aber vielleicht hilft Dir das ja trotzdem!?
Ich (und einige andere sicher auch) fahre 10/20 mm Distanzen auf der Vorderachse. Aber auf einer 19" M326 Felge. Diese ist von den sonstigen Abmessungen (8J/ET29) idenrisch zu Deiner 18".
Z. Z. fahre ich eine 18" Zubehör-Felge mit 8,5J / ET20 und 235iger Bereifung rundum. Die ET-Maße der Felge entsprechen also in etwa der orig. Felge + Distanzscheibe.
Sie stehen durch das 1/2 " und den breiteren Reifen natürlich noch einen Hauch weiter raus als meine orig. 19" BMW-Felge. Es musste aber nichts umgearbeitet werden und sind selbstverständlich eingetragen.

Vielleicht noch wichtig: Mein Zetti hat das M-Fahrwerk (ca. 10mm tiefer als Serie).

Im Frühjahr könnte ich sicher Fotos machen.

Edit:
Muss meine Aussage leider ein klein wenig revidieren!
:(
Bei den orig. M326-Felgen + 12 Distanzen und 255er RFT schliff nix.
Aber mit den Winterrädern 81/2 J x 18 ET20 und 235er rundum hat's wohl neulich dann doch deutlich geschliffen.
Hatte aber schon ziemlich heftig die Kuh fliegen lassen, :whistle: aber leider erst heute bemerkt.
 
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