Überwachung per "Blackbox" in privaten PKW?

Hallo,
also prinzipell habe ich nix geben so eine Box, vorrausgesetzt die Daten werden wirklich nur für einige sec. gespeichert um so Unfallhergänge besser zu rekunsturieren. Das ganze hat Vor- und Nachteile, denn dadurch lässt sich natürlich auch eher eine Mitschuld der beteiligten Nachweisen oder aber auch ausschliessen. So ist dann zumindest die Diskussion bei machen Unfällen nach der Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit ganz schnell erledigt.
Das hätte den Voteil das echte Raser im Falle eines sehr schweren Unfalles höher bestraft werden können (Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit etc. lässt sich somit evtl. besser nachweisen).
Versicherungen dürften daran auch ein nicht unerhebliches Intresse haben wenn die einem dann wegen grober Fahrlässigkeit ( z.B. Tempo 220 auf der Landstraße beim Unfall) auf der Haftung sind und sich das Geld wiederholen können.
Also vom Grund her finde ich die Idee niocht schlecht Vorrausgesetzt das wird richtig genutzt und nicht missbraucht.

Man kann mit der BB wohl keine Raser, egal ob echte, oder nur mal so über die Höchstgeschwindigkeit fahrenden, erwischen.
Es wird ja nur eine Momantaufname von weniger Sek. gespeichert und keine Fahrprofile.
Das geht ja sowieso nicht, denn dei BB ist nicht personen, sondern Fahrzeugbezogen....

.
 
Problem ist meiener Meinung nach,dass dies nur ein Anfang ist.
Hat man erst mal ein derartiges Instrument im Auto wird es eine Leichtigkeit sein dieses Gerät mit einem GPS Empfänger zu koppeln und mit Zugriffsrechten auf das Motormanagement auszustatten,so dass der Wagen in Zukunft nur noch die für diesen Streckenabschnitt zulässige Vmax erreichen kann.
Ferner ermöglicht dieses Sytem dann die intelligente Verkehrssteuerung der Zukunft.
Besteht z.B. ein Stau bei Köln,so könnte dort hinfahrenden Wagen die Vmax bereits in Frankfurt auf 40km/h gedrosselt werden um den Stau dort zu entlasten. Unsw.......
Alles nicht wirklich schön,aber ich glaube so sieht die mobile Zukunft aus.:(
 
... denn dadurch lässt sich natürlich auch eher eine Mitschuld der beteiligten Nachweisen oder aber auch ausschliessen. So ist dann zumindest die Diskussion bei machen Unfällen nach der Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit ganz schnell erledigt.
Das hätte den Voteil das echte Raser im Falle eines sehr schweren Unfalles höher bestraft werden können (Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit etc. lässt sich somit evtl. besser nachweisen).
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Eher nein, die Frage des schuldhaften Handelns wird man in aller Regel nicht durch die Auswertung von Bewegungsdaten weitergehend klären. Es geht ja gerade um das subjektive Bewusstsein, und nicht um das objektive Handeln. Beispielsweise kann man durch die Blackbox ermitteln, ob und wann der Fahrer gebremst hat - aber eben nicht, warum.

Im Übrigen birgt die Datenerfassung m. E. ebenso Potential wie Missbrauchsrisiko. Die Auswertung kann bei der Rekonstruktion der Unfallhergangs sicherlich helfen. Sie kann ggf. aber auch ein falsches Bild vermitteln.

Unter dieser Prämisse könnte die Blackbox womöglich einen Vorteil für Fahrer sportlicher Autos bringen: Wer mit einem Porsche, Ferarri oder von mir aus auch mit einem kleinen flotten Roadster unterwegs ist, steht im Falle eines Unfalls nicht selten unter dem "Generalverdacht" des Rasens. Den könnte die Blackbox ggf. widerlegen.
 
Gebt mir bitte mal ein Beispiel wie das missbraucht werden könnte, meine Fantasie lässt mich gerade im Stich.

Es kann womöglich dann missbraucht werden, wenn der Zeitraum der Datenaufzeichnung und/oder deren Verwendung über die Jahre hinweg per Gesetzesänderung sukzessive erweitert wird. Bei der aktuell diskutierten Verwendung sehe ich dagegen eher kein Missbrauchspotential.
 
Problem ist meiener Meinung nach,dass dies nur ein Anfang ist.
Hat man erst mal ein derartiges Instrument im Auto wird es eine Leichtigkeit sein dieses Gerät mit einem GPS Empfänger zu koppeln und mit Zugriffsrechten auf das Motormanagement auszustatten,so dass der Wagen in Zukunft nur noch die für diesen Streckenabschnitt zulässige Vmax erreichen kann.
Ferner ermöglicht dieses Sytem dann die intelligente Verkehrssteuerung der Zukunft. ...

Am Findigsten ist der Staat ja dann, wenn es um das liebe Geld geht. Unter dieser Prämisse liegt es insbesondere nahe, eine solche Box über kurz oder lang zur Feststellung und Sanktionierung von StVO-Verstößen zu verwenden. Ich bin mir auch sehr sicher, dass exakt diese Verwendungsmöglichkeit bei den betreffenden Politikern bereits fest im Hinterkopf verankert ist.
 
Damit ist die Datenerfasssung aber gerade personenbezogen, denn die Daten betreffen den jeweiligen Fahrer. ;)

aus dem Zusammenhang falsch zitiert :-)

Es ging bei meiner Antwort um Ulis Einschätzung ein "Raserprofil" zu erkennen. Und das geht definitav nicht wegen der kurzen Speicherzeiten... ;)
 
Übrigens hatte ich nicht erwartet, dass der Fred es auf über eine Seite guter und sachlicher Diskussion schafft. Klasse, weiter so! :t
 
wie sollte das aussehen?

Das ginge nur mit einer permanennten Übermittlung von Bewegungsdaten. Gut, das machen heute schon alle Handybesitzer unfreiwillig, aber zuhause gelassen hats deswegen auch noch keiner - oder? :Banane21:

Oder sollte im Falle eines Vekehrsverstossens der Rechtsstaat mit einem Laptob bewafnet das Auto auslesen dürfen/sollen. Eher unwarscheinlich, dann sind einige hier die :bananadoggywow:
 
aus dem Zusammenhang falsch zitiert :-)

Es ging bei meiner Antwort um Ulis Einschätzung ein "Raserprofil" zu erkennen. Und das geht definitav nicht wegen der kurzen Speicherzeiten... ;)

Hi,
Das Rasen von mir bezog sich auch auch nur auf die Geschwindigkeit kurz vor dem Unfall. Wenn da dann 200 km/h gespeichert wurden dürfte es mit Sicherheit als grob fahrlässig gelten wenn das auf der Landstraße bei Tempo 100 war. Ich meinte nicht das dauerhafte Fahrverhalten des Fahrers :-)
 
wie sollte das aussehen?
Das ginge nur mit einer permanennten Übermittlung von Bewegungsdaten. ...

Du meinst die Ahndung von StVO-Verstößen? Aus meiner laienhaften Sicht ginge das z. B. hinsichtlich der Geschwindigkeit bei Verbindung der Blackbox mit der Fahrzeugortung. Stellt die Ortung fest, dass sich das Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit in einer geschwindigkeitsbegrenzten Zone befindet, wird der Verstoß direkt bei der Behörde festgehalten. Die Blackbox muss dazu die Bewegungsdaten nicht einmal länger speichern, als das derzeit vorgesehen ist.
 
Du meinst die Ahndung von StVO-Verstößen? Aus meiner laienhaften Sicht ginge das z. B. hinsichtlich der Geschwindigkeit bei Verbindung der Blackbox mit der Fahrzeugortung. Stellt die Ortung fest, dass sich das Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit in einer geschwindigkeitsbegrenzten Zone befindet, wird der Verstoß direkt bei der Behörde festgehalten. Die Blackbox muss dazu die Bewegungsdaten nicht einmal länger speichern, als das derzeit vorgesehen ist.
Aber eine BB ist dafür doch gar nicht nötig, das Personenbezogene Mobiltelefon reicht doch dafür längst aus. Ich sehe die BB in diesem Zusammenhang nicht als Gefahr für den Datenschutz.
 
Aber eine BB ist dafür doch gar nicht nötig, das Personenbezogene Mobiltelefon reicht doch dafür längst aus. Ich sehe die BB in diesem Zusammenhang nicht als Gefahr für den Datenschutz.

Per Mobiltelefon ist es aber nicht möglich, weil gesetzlich eben nicht erlaubt (und aufgrund der strengen TK-Vorschriften auch kaum per Gesetzesänderung denkbar). Hinsichtlich der Blackbox reden wir aber gerade über ein System, das gesetzlich etabliert werden soll und dessen diesbezügliche Verwendung dann womöglich naheliegt. Daher meine Antwort auf deine Frage danach, was passieren könnte. ;)

Ob eine solche Befürchtung begründet ist oder nicht, werden wir erst in Zukunft sehen.
 
Die Daten werden doch sicherlich auch den Versicherungen im Schadensfall zur Verfügung stehen?
Dann werden möglicherweise geringste Abweichungen zB. der Geschwindigkeit nach Oben als Grundlage der Zahlungsverweigerung genutzt werden können?

LG,
R.
.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Euro-Rettungsschirm ESM ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Überall in Europa atmen Politiker und Investoren auf. So der Titel heute auf Focus.


Und einige sehen keinen Zusammenhang ständig zunehmender Überwachung oder zumindestens der Möglichkeit dazu in fast allen Bereichen mit der politischen Richtung?:g Ich verweise auf Posting 2 dieses Freds.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Euro-Rettungsschirm ESM ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Überall in Europa atmen Politiker und Investoren auf. So der Titel heute auf Focus.

Und einige sehen keinen Zusammenhang ständig zunehmender Überwachung oder zumindestens der Möglichkeit dazu in fast allen Bereichen mit der politischen Richtung?:g Ich verweise auf Posting 2 dieses Freds.

Das ist ebenso wichtig wie interessant, hat allerdings gar nichts mit Themen wie Straßenverkehr, Datenschutz und staatlicher Überwachung zu tun, weshalb ich das Thema hier gerne außen vor lassen würde. ;)
 
Per Mobiltelefon ist es aber nicht möglich, weil gesetzlich eben nicht erlaubt (und aufgrund der strengen TK-Vorschriften auch kaum per Gesetzesänderung denkbar). Hinsichtlich der Blackbox reden wir aber gerade über ein System, das gesetzlich etabliert werden soll und dessen diesbezügliche Verwendung dann womöglich naheliegt. Daher meine Antwort auf deine Frage danach, was passieren könnte. ;)

Ob eine solche Befürchtung begründet ist oder nicht, werden wir erst in Zukunft sehen.
Das ist gelinde gesagt unmöglich, die BB weiß nämlich gar nicht wo das Auto ist ;)
 
Das ist gelinde gesagt unmöglich, die BB weiß nämlich gar nicht wo das Auto ist ;)
Die BB nicht, aber die datenauswertende Behörde schon, wenn in ihr zusammen mit den verkehrstechnischen Daten auch die GPS-Informationen gespeichert werden. Dazu braucht es nicht einmal ein Navi, sondern nur einen GPS-Empfänger, der mit der BB gekoppelt wird.
 
Schaut mal was ein GT3-Fahrer für einen Aufpreis für eine leichtere Batterie zahlen muss um dann diese Gewichtseinsparung leichtfertig durch eine schwere Blackbox zu verspielen. Also für mich ist das nichts.
Ich bin sicher, dass der Staat für solche Wehwehchen eine Ausnahmeregelung schaffen wird - ist ja auch wirklich ein Härtefall :s

Tim
 
Problem ist meiener Meinung nach,dass dies nur ein Anfang ist.
Hat man erst mal ein derartiges Instrument im Auto wird es eine Leichtigkeit sein dieses Gerät mit einem GPS Empfänger zu koppeln und mit Zugriffsrechten auf das Motormanagement auszustatten,so dass der Wagen in Zukunft nur noch die für diesen Streckenabschnitt zulässige Vmax erreichen kann.
Ferner ermöglicht dieses Sytem dann die intelligente Verkehrssteuerung der Zukunft.
Besteht z.B. ein Stau bei Köln,so könnte dort hinfahrenden Wagen die Vmax bereits in Frankfurt auf 40km/h gedrosselt werden um den Stau dort zu entlasten. Unsw.......
Alles nicht wirklich schön,aber ich glaube so sieht die mobile Zukunft aus.:(
Naja, dafür wäre das Konzept der BB nicht zielführend, denn die BB ist nur als Speichermedium konzipiert. Für Regelsysteme der von dir angesprochenen Art sind nur aktuelle Daten brauchbar. Und die dafür notwendigen Systeme werden ja gerade entwickelt. Die Rede ist da von den ganzen Assistenzsystemen wie Spurhalteassistent, Kammerasysteme, die Verkehrszeichen einlesen und dem Fahrer einblenden, Abstandsassistenten. So ist schon geplant, dass alle Fahrzeuge vernetzt werden sollen und so miteinander kommunizieren, um eben der Staubildung besser vorzubeugen. Aber eine Automatisierung, wie von dir befürchtet, wird so bald nicht kommen, denn Geschwindigkeitsüberschreitungen wären so nicht mehr möglich. Andererseits ist der Erwartungswert der Bußgeldeinnahmen eine statistische Größe, die ein fester Posten innerhalb der Staatseinnahmen ist. Das ist aber ein anderes Thema, weswegen ich diesen Gedankengang nicht weiter verfolge.
 
Eher nein, die Frage des schuldhaften Handelns wird man in aller Regel nicht durch die Auswertung von Bewegungsdaten weitergehend klären. Es geht ja gerade um das subjektive Bewusstsein, und nicht um das objektive Handeln. Beispielsweise kann man durch die Blackbox ermitteln, ob und wann der Fahrer gebremst hat - aber eben nicht, warum.

Hallo,
na nicht ganz, denn angenommen du bist mit deutlich zu schnell auf der Landstraße unterwegs wird die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sein das man dir das nachweisen kann, und je nach dem wieviel man zu schnell war wird das dann als fahrlässig oder grob fahrlässig eingestuft.
Wie gesagt das kann für jeden fahrer zum Nachteil und zum Vorteil sein.
Und wenn die Daten für max. 20 sec gespeichert werden und das Gerät keine Übermittlungsfunkton für die Daten besitzt sondern zum Auslesen ausgebaut werden muss ist ein Missbrauch weitesgehend ausgeschlossen.
 
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