Überwachung per "Blackbox" in privaten PKW?

JAWOOOHLLL

Dann pass mal auf, dass das Forum für Dich nicht ganz schnell wieder zu ist!
Du gehst mir (und anderen!) seit ein paar Tagen mit Deinen Provokationen sowas von auf die ...
Ich kenne solche Leute wie Dich, da geht einem von Euch was gegen den Strich und schon kommt dann das D.Reich und die ... - mach nur so weiter :(,
in einer Demokrati ist noch lange nicht alles erlaubt, auch für Dich nicht, ob´s Dir nun passt oder nicht!

Jawohl mein Gebieter , sonst noch ein wunch
 
thx

Sind aber die Daten, auch wenn diese durch die Polizei oder später im Gerichtssaal protokolliert werden nicht ein und Dasselbe ...

Die Erfassung und Verarbeitung von Personendaten unter Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen unterliegt erheblich weitergehenden gesetzlichen Anforderungen, als die manuelle Datenerfassung, weil Erstere viel weitreichendere Möglichkeiten und auch Missbrauchspotential bietet - wie man auch am Beispiel der Blackbox ja wieder sieht. ;)
 
JAWOOOHLLL



Jawohl mein Gebieter , sonst noch ein wunch

Nein, absolut keinen wunch mehr!
Von Dir erwarte ich nichts, nicht mal ein halbwegs angemessenes Benehmen, das willst Du nicht und noch schlimmer, das kannst Du auch nicht, weil Du es offenbar nie gelernt hast!?
 
Nein, absolut keinen wunch mehr!
Von Dir erwarte ich überhaupt nichts, nicht mal ein angemessenes Benehmen, das willst Du nicht und noch schlimmer, das kannst Du auch nicht!

Liebe Andreazzz oder so ähnlich
Danke für deine Diagnose über mich , du hast ruckzuk mein fehler in meinefehlerspeicher gefunden komme zu dir, wenn ich Probleme mit mein zettiiii habe .
 
Die Erfassung und Verarbeitung von Personendaten unter Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen unterliegt erheblich weitergehenden gesetzlichen Anforderungen, als die manuelle Datenerfassung, weil Erstere viel weitreichendere Möglichkeiten und auch Missbrauchspotential bietet - wie man auch am Beispiel der Blackbox ja wieder sieht. ;)


doofe Frage zu beiden Möglichkeiten:

1.
- das was z.B. die Polizei vor Ort und handschriftlich aufgenommen hat wird dann im Nachgang evt. als pdf. eingescannt ... also als ein Dokument, was nicht ohne Weiteres verändert werden kann (Unterschriften sind dort als Klarschrift nicht als Signatur drin)

- soweit ich das kenne, werden auch Gutachten als pdf. versandt, bzw. gerichtliche Schreiben ebenso

Beide Dokumente werden dann auf einer DV-Anlage hinterlegt

2. das Auslesen der Daten einer BB wird auf einen anderen Datenträger gespeichert, die dann eine DV-Anlage weitergegeben werden.

beide werden letztendlich in elektronischer Form archiviert.

----> wo ist da der Unterschied???

----> Ich konnte hier in BaWü ein Foto meines "zu schnell Fahrens" auf der Website der zuständigen Pol-Stelle abrufen .... ist das dann nicht genauso fragwürdig?
 
Dann pass mal auf, dass das Forum für Dich nicht ganz schnell wieder zu ist!
Du gehst mir (und anderen!) seit ein paar Tagen mit Deinen Provokationen sowas von auf die ...
Ich kenne solche Leute wie Dich, da geht einem von Euch was gegen den Strich und schon kommt dann das D.Reich und die ... - mach nur so weiter :(,
in einer Demokrati ist noch lange nicht alles erlaubt, auch für Dich nicht, ob´s Dir nun passt oder nicht!

Ob du ,das Befugnis hast, die Messlatte zu bestimmen...............
 
Umit, ein letztes Mal die Bitte, entweder sachlich etwas zu dem Thema beizutragen, oder dem Thread einfach fernzubleiben.
 
Liebe Andreazzz oder so ähnlich
Danke für deine Diagnose über mich , du hast ruckzuk mein fehler in meinefehlerspeicher gefunden komme zu dir, wenn ich Probleme mit mein zettiiii habe .

Ohhhh man :eek: :o .... Du bist eine echte Nervensäge :s

Andreazzz wird Dich dann in Anspruch nehmen, wenn er Deinen Rat zum Thema Intelligenz als Unbeteiligtem braucht. :M

Reicht Dir die Auskunft für heute?
 
Zum Thema: Jeder der meint, artgerechtes Fahren seines Z sei eine normale Fahrweise, sollte eine solche Box verpflanzt bekommen. Am besten wäre es, die Box direkt in die Fahrer und nicht in die Fahrzeuge zu bauen.:)
 
Zum Thema: Jeder der meint, artgerechtes Fahren seines Z sei eine normale Fahrweise, sollte eine solche Box verpflanzt bekommen. Am besten wäre es, die Box direkt in die Fahrer und nicht in die Fahrzeuge zu bauen.:)
Genau!!!
Am besten mit eingebauter Stromschlagfunktion die bei Fehlverhalten automatisch,in der Stärke nach Art des Vergehens variabel,ausgelöst wird.
 
Hallo
Ich glaube , den Reportern fällt kein neue Idee mehr ,was neues zu schreiben, dann holen sie Wieder Ur alte Themen raus
Und wird immer vorgesetzt . Die andere Reporter von anderen Agenturen ändern den Beitrag ein bisschen und schreiben es ab.

Tod geborenes Kind. Wird wieder versucht zum leben zu erwecken. Den, keine oder Mehrheit der Volk nicht haben will.

Hallo,
na so ist das nicht, und das Thema wird in Zeitungen behandelt wo die Reporter was besseres zu tun haben als Uralt Thremen zu beleben.
http://www.handelsblatt.com/auto/na...mmt-die-blackbox-fuer-privat-pkw/7059344.html
http://www.welt.de/motor/article108814877/ADAC-warnt-vor-der-Blackbox-fuers-Auto.html

So nun zrück zum Thema:
Wer vor Datenmissbrauch bei der BB angst hat sollte es vermeiden das Internt, Mobiltelefone, Kreditkarten etc zu benutzen. Denn was da alles an Daten gespeichert wird ist weitaus mehr wie es mit der Blackbox möglich sein wird.
Gerade Apple Produkte sind da ganz weit vorn da die das komplette Bewegungsprofil den IPhone Nutzers speichen können, und wer kann sich schon sicher sein das das nicht gemacht wird, auch hier inkl. Geschwindigkeit möglich dank GPS Funktion des Handys.
Den gläsernen Bürger haben wir doch eh schon, nur keiner will es wahrhaben.
Gerade zu dieser Jahreszeit mit Nebel etc kann so ein BB doch erheblich dazu mit beitragen Massenunfälle durch Nebel weitaus besser und genauer aufzuklären.
Von daher mein Ja zur BB auch in Privaten PKW. Im Falles eines Unfalles muss ich dann halt für mein Fehlverhalten gerade stehen was sonst vielleicht nicht so rausgekommen wäre.
 
Nachdem ich leider selbst schon Opfer von Autofahrern wurde die nicht in der Lage oder Willens sind zu Ihrem Fehlverhalten im Verkehr zu stehen kann ich die Einführung unter Einhaltung der strengen Kriterien nur begrüßen. Daten einer Blackbox hätten langwierige Zeugensuche erspart. Leider bleibt ja heute fast keiner mehr stehen wenn er einen Unfall sieht sondern fährt einfach weiter. Das Opfer hat dann schlicht Pech wenn der andere einfach auf Stur macht.
Wichtig ist aber wirklich die Aufzeichnungszeit und den Zugriff pennibel zu regeln.
 
...
1.
- das was z.B. die Polizei vor Ort und handschriftlich aufgenommen hat wird dann im Nachgang evt. als pdf. eingescannt ... also als ein Dokument, was nicht ohne Weiteres verändert werden kann (Unterschriften sind dort als Klarschrift nicht als Signatur drin)
- soweit ich das kenne, werden auch Gutachten als pdf. versandt, bzw. gerichtliche Schreiben ebenso.
Beide Dokumente werden dann auf einer DV-Anlage hinterlegt
2. das Auslesen der Daten einer BB wird auf einen anderen Datenträger gespeichert, die dann eine DV-Anlage weitergegeben werden.
beide werden letztendlich in elektronischer Form archiviert.

----> wo ist da der Unterschied???

----> Ich konnte hier in BaWü ein Foto meines "zu schnell Fahrens" auf der Website der zuständigen Pol-Stelle abrufen .... ist das dann nicht genauso fragwürdig?

Ich versuche mal, die Wirren des Datenschutzrechts auf einen zwar rechtlich unpräzisen, dafür aber ggf. halbwegs anschaulichen Nenner zu bringen:

1.) In der EU genießen personenbezogene Daten einen besonderen gesetzlichen Schutz. Insbesondere soll der Einzelne davor geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen Personendaten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Umgesetzt wird dieser Schutz durch zahlreiche gesetzliche Regelungen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für
(i) öffentliche Stellen (Behörden etc.) und
(ii) nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen etc.), soweit diese bei der Arbeit mit Daten elektronische Datenverarbeitungsanlagen benutzen (den Sonderfall der nicht automatisierten Dateien lasse ich mal außen vor).

2.) Allen Datenschutzgesetzen gemeinsam ist der Grundsatz, dass die betreffenden Stellen personenbezogene Daten in keiner Weise erheben, speichern, verarbeiten, übermitteln oder sonstwie verwenden dürfen, es sei denn, es findet sich in einem Gesetz eine ausdrückliche Erlaubnis für den betreffenden Erhebungs- bzw. Verwendungsvorgang. Beispielsweise im Telemediengesetz heißt es dazu recht anschaulich:

"Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat."

Den Sonderfall der Einwilligung lasse ich hier außen vor.

3.) Eine öffentliche oder nicht-öffentliche Stelle darf also Personendaten nur dann verwenden, wenn diese Verwendung gesetzlich ausdrücklich erlaubt wird. Ein einfaches Beispiel dafür ist die Bestellung des Kunden bei einem Online-Shop. Dabei ist dem Shop die Speicherung und Verwendung der Adressdaten des Kunden erlaubt, weil man diese Daten für die Zustellung der Ware zwingend benötigt. Nicht erlaubt ist dagegen z. B. die Verwendung der E-Mail-Anschrift des Kunden zur Versendung von Werbe-E-Mails. Werbung ist nach Auffassung des Gesetzgebers zur Vertragsdurchführung nicht zwingend erforderlich, weshalb es nicht überrascht, dass sich hierzu keine Erlaubnisregelung im Gesetz findet. Die enge Ausnahme des UWG lasse ich wieder außen vor.

4.) Bei den von dir genannten Beispielen stellt sich also in gleicher Weise die Frage, ob die Verwendung der Personendaten erlaubt ist. Genau genommen muss man sich fragen:
(i) Geht es um eine öffentliche oder um eine nicht-öffentliche Stelle? --> Polizei = öffentliche Stelle
(ii) Geht es um personenbezogene Daten? --> Frage des Einzelfalls. Auch ein Foto kann durchaus Personenbezug haben und damit unter den gesetzlichen Schutz fallen.
(iii) Wie werden die Personendaten verwendet? --> In deinen Beispielen geht es um die Erhebung und vielfältige Verwendung der Daten; im Fall des Fotos geht es um dessen Veröffentlichung (was übrigens auch unter § 22 KUrhG problematisch ist).
(iv) Finden sich gesetzliche Erlaubnisnormen für die Erhebung und Verwendung? --> In deinen Beispielen könnten die z. B. im betreffenden Landesdatenschutzgesetz oder in den diversen Verwaltungsgesetzen (?) zu finden sein.

Tatsächlich sind die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz hierzulande derart hoch, dass wohl kaum eine Behörde, und wohl kaum ein Unternehmen, wirklich immer und vollständig datenschutzkonform handelt. Viele dieser Verstöße haben allerdings wenig bis gar keine Praxisrelevanz.

Wie es sich nun in den von dir genannten Fällen konkret verhält, hängt letztlich von den o. a. Details ab. Das ist womöglich keine befriedigende Antwort auf deine Fragen. Es ging mir aber eher darum, das System des Datenschutzes allgemein zu erläutern.
 
... Wer vor Datenmissbrauch bei der BB angst hat sollte es vermeiden das Internt, Mobiltelefone, Kreditkarten etc zu benutzen. Denn was da alles an Daten gespeichert wird ist weitaus mehr wie es mit der Blackbox möglich sein wird. ...

Du hast nach wie vor den wesentlichen Unterschied nicht verstanden: Wer Informationen im Internet preisgibt, ist dennoch durch die hiesigen Datenschutzgesetze vor der Erhebung, Speicherung und Verwendung dieser Informationen geschützt.

Bei der Blackbox geht es aber darum, dass dieser gesetzliche Schutz in einem gewissen Maß aufgehoben werden soll. Der Bürger hat dann eben gerade nicht mehr die Wahl, ob er diese Informationen preisgeben möchte, oder nicht. Er wird dazu gezwungen, und er muss dulden, dass diese Informationen verwendet werden - bei Bedarf auch gegen ihn selbst.

In etwa damit vergleichbar wäre die gesetzliche Einführung eines Klarnamenzwangs im Internet.
 
Bei der Blackbox geht es aber darum, dass dieser gesetzliche Schutz in einem gewissen Maß aufgehoben werden soll. Der Bürger hat nun eben gerade nicht mehr die Wahl, ob er diese Informationen preisgeben möchte, oder nicht. Er wird dazu gezwingen, und er muss dulden, dass diese Informationen verwendet werden - bei Bedarf auch gegen ihn selbst.

In etwa damit vergleichbar wäre die gesetzliche Einführung eines Klarnamenzwangs im Internet.

:t

Gruß,

Björn
 
Hallo Mannschaft,

Ich finde eine verordnete BB hat in einem Privat-Kfz schlicht und einfach nichts zu suchen.
Zu leicht kann so eine Aufzeichnungshardware dazu genutzt werden, in die geschützte
Privatsphäre einzudringen.

Schon heute hat ein Bordrechner die Möglichkeit, tief in die Grundfunktionen der Fahrzeuge
einzugreifen. Ist das Bordsystem (Ereignisdatenschreiber) zudem noch mit einer Telemetrie-
Funktion (GSM-Modem) ausgestattet, sind quasi per Fernwartung Dinge möglich, die man
sich sonst nur aus einem 007-Film vorstellen konnte. Wünscht jemand Sicherheit im Schadenfall, so
ist auf eigenen Wunsch des Halters hin, das Fahrzeug mit einer Unfall-Blackbox auszurüsten.
Ein gewöhnlicher GPS-Logger erfüllt übrigens den gleichen Zweck.

Mein Privatfahrzeug sehe ich genauso wie meine eigene Wohnung als geschützte Privatsphäre.
Wollte jemand, warum auch immer, in meinem Haus eine Einrichtung zur dauerhaften
Ereignisaufzeichnung installieren,ich würde mich vehement dagegen wehren!

Die gleiche Argumentation Pro Blackbox, könnte man auch genau so für eine Notwendigkeit
der Aufzeichnung in der Wohnung nutzen. Lediglich die Argumente wären andere.
So würde wie folgt argumentiert:

Schneller Polizeieinsatz bei Einbruch oder häuslicher Gewalt.
Hilfe bei Unfällen in der Wohnung oder bei der Pflege dementer Personen.
Gute Gründe und ehrenwerte Vorsätze gibt es zuhauf.

Aber: Wer will das denn?


Zurzeit wird das Cooperative Vehicle Infrastructure System (CVIS) entwickelt, schaut dort
mal rein !!
Hier wird in jedes Neufahrzeug eine Kontrollbox eingebaut, welche eine ID, den Standort und
die Geschwindigkeit an eine Zentrale übermittelt. Ist dieses System etabliert, gehört echte
Automobile Freiheit zur Geschichte.
Was glaubt ihr , was alles mit einem GPS-Empfänger und einem GSM-Modem möglich ist.
Dagegen ist die hier genannte BB reiner Kindergeburtstag.

Kurzum: Die geschützte Privatsphäre ist ein Stück Lebensqualität, welche gewahrt sein muss.

Gruß aus der Matrix

Mike
 
Du hast nach wie vor den wesentlichen Unterschied nicht verstanden: Wer Informationen im Internet preisgibt, ist dennoch durch die hiesigen Datenschutzgesetze vor der Erhebung, Speicherung und Verwendung dieser Informationen geschützt.

Bei der Blackbox geht es aber darum, dass dieser gesetzliche Schutz in einem gewissen Maß aufgehoben werden soll. Der Bürger hat dann eben gerade nicht mehr die Wahl, ob er diese Informationen preisgeben möchte, oder nicht. Er wird dazu gezwingen, und er muss dulden, dass diese Informationen verwendet werden - bei Bedarf auch gegen ihn selbst.

In etwa damit vergleichbar wäre die gesetzliche Einführung eines Klarnamenzwangs im Internet.


Hi,
Darum habe ich ja auch geschrieben das ich nichts dagegen habe.

Aber der Datenschutz im Internet sind auf dem Papier und in der Realität ganz verschiedene Dinge.
Das ist zwar gesetzlich geregelt, aber es wird nicht von allen eingehalten.
Dann ist es mir lieber ich weiß es direkt als wenn das heimlich passiert.
Wie gesagt, das ist meine Meinung dazu, wie das andere sehen muss jeder für sich selbst wissen.
 
Du hast nach wie vor den wesentlichen Unterschied nicht verstanden: Wer Informationen im Internet preisgibt, ist dennoch durch die hiesigen Datenschutzgesetze vor der Erhebung, Speicherung und Verwendung dieser Informationen geschützt.

Bei der Blackbox geht es aber darum, dass dieser gesetzliche Schutz in einem gewissen Maß aufgehoben werden soll. Der Bürger hat dann eben gerade nicht mehr die Wahl, ob er diese Informationen preisgeben möchte, oder nicht. Er wird dazu gezwingen, und er muss dulden, dass diese Informationen verwendet werden - bei Bedarf auch gegen ihn selbst.

In etwa damit vergleichbar wäre die gesetzliche Einführung eines Klarnamenzwangs im Internet.

jetzt ist es bei mir angekommen :)

(habe wohl zu sehr quer gedacht und den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht ;) )

Danke
 
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